Hier finden sich die häufigsten Fragen zur Verhinderungspflege und deren Antworten.
Nachdem ich mich im vorigen Artikel mit dem Thema „Verhinderungspflege“ beschäftigt habe, möchte ich in diesem Folgebeitrag mit einigen typischen Falschaussagen zur Verhinderungspflege ausräumen und entsprechend immer wieder gestellte Fragen zur Verhinderungspflege beantworten.
Der Paragraphendschungel des SGB zu Pflegeleistungen macht es den Betroffenen schwer, ihre Ansprüche und Rechte zu kennen und durchzusetzen. Die Gesetzestexte sind auslegungsbedürftig, die praktische Anwendung ist in Richtlinien und Ausführungsbestimmungen erläutert. Selbst die Kranken- und Pflegekassen wissen oft nicht genau Bescheid und geben falsche Auskünfte oder erstellen falsche Leistungsbescheide.
Nachfolgend findet Ihr eine Sammlung von immer wiederkehrenden Falschaussagen zur Verhinderungspflege mit den entsprechenden korrekten Informationen dazu. Letztere entstammen alle dem Gesetzestext des § 39 SGB XI, den Gemeinsamen Richtlinien zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI des GKV-Spitzenverbandes bzw. entsprechenden Urteilen. Soweit möglich habe ich die jeweiligen Fundstellen entsprechend im Text vermerkt oder verlinkt.
Die genauen Erläuterungen zu den richtigen Aussagen findet Ihr im Blogbeitrag „Verhinderungspflege – was ist das?“.
1. „Die Krankenkasse sagt, ich muss vorab einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen“
Falsch. Die Gemeinsamen Richtlinien zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI des GKV-Spitzenverbandes führen das unter § 39 Nr. 2 (Anspruchsvoraussetzungen) im Absatz zwei explizit aus: „Anspruchsvoraussetzung ist nicht, dass die Leistung im Voraus beantragt wird“. Ab 01.07.2025 wird das auch im neu formulierten § 39 stehen.
Viele Kranken-/Pflegekassen bestehen auf einen Antrag vorab, haben dafür spezielle Formulare und wollen teilweise auch schon wissen, wer wann und wie lange Verhinderungspflege durchführen wird. Dies ist rechtlich nicht notwendig und mit diesen Details auch unlogisch – ggf. weiß ich vorab gar nicht, dass ich an der Pflege gehindert bin (z.B. weil ich krank werde) und wer mich vertritt. Natürlich könnt Ihr, um Euch Diskussionen zu ersparen, diesen Antrag der Krankenkasse (idR gibt es ein Formular dazu) ausfüllen. Dabei solltet Ihr folgendes beachten:
– Füllt den Antrag gleich für das ganze Jahr aus (also bei Zeitraum als Ende 31.12. angeben).
– Gebt als „Grund der Verhinderung“ immer „sonstiges“ an oder schreibt „Verhinderung“ in das entsprechende Freitextfeld. Erstens geht es die KK nichts an, warum Ihr verhindert seid, und zweitens wisst Ihr es ja jetzt vielleicht noch gar nicht.
– Seid Euch bewusst, dass wenn Ihr Urlaub oder Krankheit angebt, die KK immer von tageweiser Verhinderungspflege ausgeht. Ihr bekommt dann entsprechend das Pflegegeld gekürzt und habt nur 42 Tage (ab 01.07.25. 56 Tage) für Verhinderungspflege zur Verfügung.
Oft werden auch die Begriffe „Antrag“ und „Abrechnung“ durcheinander geworfen. Wenn die Verhinderungspflege statt gefunden hat und Ihr wollt, dass die KK Euch das dafür bezahlte Geld erstattet, müsst Ihr diese Verhinderungspflege bei der KK abrechnen. Dazu sagen auch viele „beantragen“. Abrechnen muss man in der Tat, sonst bekommt man sein Geld nicht. Diese Abrechnung ist aber formal kein Antrag auf Verhinderungspflege.
Im Ergebnis: Ihr könnt die von vielen Krankenkassen verwendeten „Anträge“ auf Verhinderungspflege ausfullen, seid aber rechtlich nicht dazu verpflichtet. Wenn die Verhinderungspflege stattgefunden habt, müsst Ihr diese bei der KK abrechnen, um Euer Geld zurück zu bekommen. Auch dafür gibt es i.d.R. Formulare, Ihr könnt aber auch einfach selbst eine Aufstellung machen. Diese muss folgende Infos enthalten: wann wurde für wen von wem Verhinderungspflege durchgeführt, was wurde dafür bezahlt, Unterschrift der Ersatzpflegeperson, dass sie das Geld erhalten hat bzw. dass die Angaben so stimmen.
2. „Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst 6 Monate nach Gewährung eines Pflegegrades“
Nein! § 39 Abs.1 SGB XI:
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.
Die Anspruchsvoraussetzungen auf Verhinderungspflege hängen also mit dem Beginn der Pflegebedürftigkeit im häuslichen Umfeld und nicht mit dem Zeitpunkt der Bewilligung des Pflegegrades zusammen. Das Bewilligungsdatum des Pflegegrades benennt nur den frühst möglichen Zeitpunkt des Anspruchs. Fällt der Tag der Bewilligung und der Tag des Beginns der Pflegebedürftigkeit zusammen, ist die Aussage jedoch richtig.
3. „Bei Bewilligung des Pflegegrades im laufenden Jahr kann nur noch anteilig VHP geltend gemacht werden. Für jeden Monat stehen 1/12 des Budgets zur Verfügung“
Nein. Verhinderungspflege ist ein Jahresbetrag. Es stehen 1612 Euro (bzw. bei nicht in Anspruch genommener Kurzzeitpflege bis zu 2418 Euro) zur Verfügung vom 1.1. bis 31.12. eines Kalenderjahres. Bei Bewilligung des Pflegegrades im Dezember und entsprechend nachgewiesenen Vorpflegezeiten könnte der Gesamtbetrag theoretisch auch komplett im Dezember aufgebraucht werden.
4. „Verhinderungspflege ist bei nahen Verwandten nicht möglich“
Falsch. Jeder kann Verhinderungspflege durchführen. Auch verwandte und verschwägerte Personen des 1. und 2. Grades. Der Unterschied hier ist, dass bei Angehörigen bis zum 2. Grad und bei Personen, die im gleichen Haushalt der Pflegeperson wohnen, nicht das volle Verhinderungspflegebudget zur Verfügung steht.
5. „Um Verhinderungspflege auszuführen muss man volljährig sein“
Es gibt keine Vorschrift, die besagt, daß man volljährig sein muss, um zu pflegen. Entsprechend gilt dasselbe auch für die Verhinderungspflege. Die Pflege muss gesichert sein, gesetzliche Vorschriften (z.B. Jugendarbeitsschutz, Schulpflicht) müssen beachtet werden.
6. „Wer selbst pflegebedürftig ist, darf nicht pflegen, auch keine Verhinderungspflege machen“
Es gibt keine Vorschrift, wer pflegen darf und wer nicht oder welche Voraussetzungen eine Person dazu erfüllen muss. Auch hier gilt: die Pflege muss gesichert sein.
7. „Zwei Pflegebedürftige eines Haushalts dürfen nicht von der selben Verhinderungspflegeperson gepflegt werden“
Nein, das geht. Es muss allerdings für jede Pflegeperson getrennt abgerechnet werden. Der Stundenlohn muss entweder geteilt werden oder – noch besser – die Zeiten aufgesplittet. Das genaue Procedere sollte man mit der KK besprechen.
8. „Für die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige gilt ein Tageshöchstsatz von 1/28 des monatlichen Pflegegeldes“
Nein. Viele KK behaupten das so, unter anderem auch deshalb, weil selbst der GKV Spitzenverband in seinen Richtlinien das noch bis April 2020 so drinstehen hatte. Das Bundessozialgericht hat am 12.06.2012 entschieden, dass die Pflegekasse auch für die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige keinen Tageshöchstsatz vorgeben darf (BSG, B 3 P 6/11 R). Dies bestätigen jetzt auch die Richtlinien des GKV Spitzenverbandes:
9. „Für die Frage stundenweise/tageweise Verhinderungspflege ist ausschlaggebend, wie lange die Ersatzpflegeperson im Einsatz war“
Nein. Es ist ausschlaggebend wie lange die Pflegeperson an der Pflege gehindert war, sprich ob die Pflegeperson über oder unter 8 Stunden verhindert / abwesend war. Wenn die Pflegeperson eine Woche Urlaub macht und die Ersatzpflegeperson täglich zwei Stunden kommt, handelt es sich trotzdem um tageweise Verhinderungspflege.
10. „Bei Verhinderungspflege wird immer das Pflegegeld gekürzt“
Nein. Nur bei Inanspruchnahme von tageweiser Verhinderungspflege. Tageweise Verhinderungspflege heißt, die Pflegeperson ist länger als 8 Stunden verhindert (abwesend). Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert, handelt es sich um stundenweise Verhinderungspflege. Es wird kein Pflegegeld gekürzt.
11. „Verhinderungspflege wird vom Pflegegeld abgezogen“
Nein. Es wird nicht abgezogen. Ggf. wird das Pflegegeld anteilig gekürzt (s. Nr. 10).
12. „Es müssen Gründe für die Verhinderung genannt werden“
Einige Formulare von Krankenkassen sehen vor, dass der Grund für die Verhinderung der Pflegeperson angegeben wird. Ob der Grund für die Verhinderung die KK etwas angeht oder nicht, ist umstritten. Manche Juristen sagen, der Grund müsste ähnlich gewichtig sein, wie die im Gesetz genannten Gründe (Krankheit/Urlaub). Im Ergebnis spricht ja eigentlich nichts dagegen, den Grund anzugeben (Arzttermin, Einkäufe, wichtige Erledigungen, etc). Es gibt manche Kassen, die bei „Arbeiten gehen“ als Grund die VHP verweigern, da das ja planbar sei. Ich hab dazu auch noch etwas ausführlicher erklärt, für diejenigen, die es genauer wissen wollen: Grund für Verhinderungspflege
Achtung: oft besteht die Möglichkeit, die Optionen „Erholungsurlaub“ oder „Krankheit“ anzukreuzen. Dies suggeriert eine Abwesenheit der Pflegeperson von mehr als 8 Stunden, was zu tageweiser Verhinderungspflege (und damit zur Kürzung des Pflegegeldes) führen kann. Wenn Ihr das so ankreuzt, aber dennoch nur wenige Stunden verhindert seid (zB Arzttermin), dann schreibt das explizit dazu.
13. „Man muss bei Verhinderungspflege immer in Vorkasse gehen“
Nein. Es ist richtig, dass man die Verhinderungspflege erst nach erbrachter Leistung erhält.
Das kann als Erstattung oder als Bezahlung geschehen.
Die Entlohnung kann auch direkt auf das Konto der Ersatzpflegeperson überwiesen werden. Vorausgesetzt die Ersatzpflegeperson kann mit dem Bearbeitungszeitraum der Kasse leben und braucht das Geld nicht gleich. Ebenfalls ist (wie bei den Entlastungsleistungen) eine Abtretungserklärung möglich.
Anders ist es bei Behilfeberechtigten, hier müssen Verhinderungspflege und auch Entlastungsleistungen immer ausgelegt werden, da der Beihilfeanspruch nur gegenüber dem Pflegebedürftigen besteht.
14. „Bei reiner Sachleistung kann keine Verhinderungspflege abgerechnet werden“ oder „Verhinderungspflege kann nur gemacht werden, wenn Pflegegeld bezahlt wird“
Falsch. Es muss ein Pflegegrad bestehen. Wenn eine Pflegeperson eingetragen ist, die an der Pflege gehindert ist, besteht im vollen Umfang Anspruch auf Verhinderungspflege.
Sind Pflegebedürftige z.B. in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen nach § 43a SGB XI untergebracht, kann Verhinderungspflege für die Zeiten der Pflege im häuslichen Bereich (z. B. an Wochenenden oder in Ferienzeiten) in Betracht kommen.
15. „Den Übertrag aus der Kurzzeitpflege kann man nur nutzen, wenn man GAR KEINE Kurzzeitpflege genutzt hat“
Nein. Bis zu 806€ des des nicht genutzten Kurzzeitpflegebudgets (1774 Euro) können in das Verhinderungspflegebudget übertragen werden und dieses somit um einen Betrag zwischen 1 und 806 Euro erhöhen.
Der Rest ist und bleibt Kurzzeitpflege und kann und darf selbstverständlich als solche genutzt werden.
16. „Nicht verbrauchte Verhinderungspflege kann ins Folge(halb)jahr übertragen werden“
Falsch. Das Budget der Verhinderungspflege verfällt bei Nichtnutzung zum 31.12. des Kalenderjahres. Nicht zu verwechseln mit „Nichtabrechnung“. Wenn ich Verhinderungspflege genutzt und bezahlt habe, kann ich sie noch 4 Jahre lang nachträglich abrechnen. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn Ihr Ersatzpflegepersonen aus Eurem Budget oder aus dem Pflegegeld bezahlt habt, weil Ihr nicht wusstet, dass ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht. Könnt Ihr diese Ausgaben nachweisen (Quittung, Zeiten erfasst, etc.), dann könnt Ihr sie noch 4 Jahre nachträglich abrechnen.
17. „Verhinderungspflege vom letzten Jahr kann nicht erstattet werden, da es zum Jahresende verfallen ist“ oder „Verhinderungspflege kann man nicht rückwirkend abrechnen“
Doch. Fand Verhinderungspflege im jeweiligen Kalenderjahr statt, kann diese noch vier Jahre lang zur Erstattung eingereicht werden (§ 45 SGB I). Wichtig ist, dass sie stattgefunden hat und dass man Nachweise hat (Quittung, Unterschrift des Leistungsempfängers).
18. „Verhinderungspflege darf nur 42 Tage in Anspruch genommen werden“
Pauschal nicht richtig. Die Höchstdauer von 42 Tagen betrifft nur die tageweise Verhinderungspflege. Stundenweise Verhinderungspflege könnte theoretisch für jeden Tag des Jahres abgerechnet werden (z.B. 365 Tage x 30 min für 6,63 Euro/Tag).
19. „Verhinderungspflege darf nicht bei mehreren Personen ausgeübt werden“
Falsch. VHP darf bei mehreren Personen ausgeübt werden, die Anzahl ist egal solange die Pflege gesichert ist. Bei solchen Aussagen geht es wahrscheinlich um die Steuerpflicht des Entgelts für Verhinderungspflege. Hier kann es relevant sein, ob man für einen oder mehrere Personen Verhinderungspflege macht.
20. „Verhinderungspflege ist ein Ehrenamt“
Nein. Ein Ehrenamt kann nur im „Auftrag einer juristischen Person öffentlichen Rechts“ ausgeübt werden, in der Regel zB durch einen Mitarbeiter eines Pflegedienstes oder Vereins. Achtung Verwirrung: Privatpersonen, die pflegen, werden oftmals (selbst im Amtsdeutsch) „ehrenamtliche Pflegeperson“ genannt.
21. „Die Bezahlung für Verhinderungspflege ist immer steuerfrei“ oder „die Bezahlung für Verhinderungspflege ist eine Aufwandsentschädigung“ oder „Verhinderungspflege bis 2400 Euro ist immer steuerfrei“
Nein. Das Entgelt für Verhinderungspflege ist Einkommen. Nicht zu verwechseln mit der Aufwandsentschädigung für Übungsleiter oder Ehrenämter. Nach § 3 Nr. 36 EStG sind unter den dort genannten Voraussetzungen „Einnahmen (Entgelte) für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung pflegebedürftiger Personen bis zur Höhe des Pflegegelds gem. § 37 SGB XI steuerfrei“.
„Die Finanzverwaltung wendet die Steuerbefreiung neben den weitergeleiteten Pflegegeldern der Leistungsträger für selbst beschaffte Pflegehilfen gem. § 37 SGB V auch auf die vergleichbaren weitergeleiteten Erstattungen für die nach § 38 Abs. 4 SGB V selbstbeschafften Haushaltshilfen, für die Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI, …an“. (Quelle: Frosches/Geurts, EStG § 3 Nr. 36. Nachzulesen unter www.haufe.de).
Das Einkommen aus Verhinderungspflege ist nur dann steuerfrei, wenn die Ersatzpflegeperson zur Pflege sittlich oder moralisch verpflichtet ist und wenn das Entgelt die Jahressumme des Pflegegeldes nicht überschreitet (NICHT das maximale Budget – 2418€ – für Verhinderungspflege sondern das, was man pro Jahr an Pflegegeld bekommt).
Sittlich/moralisch verpflichtet ist man bei einer engen persönlichen Beziehung zum Pflegebedürftigen (Angehörige, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Paten, Nennopas, Freunde, Nachbarn, …). Die Rechtsprechung nimmt eine sittlich/moralische Verpflichtung regelmäßig dann an, wenn die Ersatzpflegeperson nur eine Pflegeperson pflegt.
Einkommen, auch wenn es steuerfrei ist, ist in der Steuererklärung grundsätzlich anzugeben. Eine kurze Erklärung zur sittlich/moralischen Verpflichtung kann sichtlich nicht schaden. Achtung wird häufig durcheinandergebracht:
Für den Pflegebedürftigen ist die (Erstattung der) ausgelegten Verhinderungspflege natürlich steuerfrei.
22. „Nachhilfe/ Reittherapie/ Schwimmunterricht/… kann nicht als Verhinderungspflege abgerechnet werden“
Jain. Kann man so pauschal nicht sagen. Zielrichtung der Verhinderungspflege ist, die Pflegeperson zu ersetzen und die Betreuung/Pflege zu gewährleisten. Es geht nicht darum, aus diesem Budget Freizeitaktivitäten zu bezahlen.
Andererseits gibt es keine Vorschrift darüber, was während der Verhinderungspflege gemacht werden darf und bei welcher Tätigkeit die Pflegeperson verhindert sein muss. Die Verhinderungspflege kann auch außerhalb der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen erbracht werden kann. Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbands nennen als mögliche Orte ein Internat, ein Kindergarten, eine Schule, ein Wohnheim für behinderte Menschen, ein Krankenhaus oder eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung. Voraussetzung für die Abrechnung als Verhinderungspflege ist, dass die jeweilige Betreuungsperson (Babysitter, Nachhilfelehrer, Reittherapeutin) bescheinigt, dass er/sie den Pflegebedürftigen in der Zeit xy betreut hat.
23. „Der Stundenlohn für Verhinderungspflege darf nicht über 10 Euro liegen“
Nein. Es gibt keine Vorschriften über die Höhe des Entgelts.
Es gilt allerdings das Wirtschaftlichkeitsgebot: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. In der Regel wird ein Betrag zwischen Mindestlohn und 20 Euro gewählt, ein höherer Betrag kann abhängig von der Situation jedoch auch gerechtfertigt sein.
24. „Verhinderungspflege muss mittels Kontoauszügen nachgewiesen werden“
Nein. Die Aufwendungen für Leistungen der Verhinderungspflege müssen zwar nachgewiesen werden, aber Kontoauszüge sind nur eine Möglichkeit. Andere Möglichkeiten die erbrachten Aufwendungen zu belegen sind beispielsweise: unterschriebener Stundennachweis, Quittungen, Rechnungen.
25. „Wer Verhinderungspflege machen will, muss erst einen Pflegekurs von der KK besuchen“
Nein. Es bedarf keiner besonderen Qualifikation um Verhinderungspflege durchzuführen.
26. „Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen können nicht gleichzeitig genutzt werden. Nur eines im Jahr/am gleichen Tag“
Falsch. Das sind zwei unterschiedliche Töpfe, die unabhängig voneinander genutzt werden können. Im gleichen Jahr/Monat, sogar am gleichen Tag und zur gleichen Zeit. Es ist z.B. möglich, dass die Pflegeperson verhindert ist und jemand Verhinderungspflege macht, während zur selben Zeit auf das Budget der Entlastungsleistungen die Fenster putzt.
27. „Mit den Entlastungsleistungen kann die Verhinderungspflege aufgestockt werden“
Nein. Man kann nicht die Entlastungsleistung in Verhinderungspflege umwandeln (wie bei der Kurzzeitpflege möglich ist). Wenn man aber jemanden findet, der zur Abrechnung von Leistungen nach § 45 mit der Pflegekasse berechtigt ist zb Pflegedienst, Offene Hilfen, Lebenshilfe etc.) kann man durch diese „Verhinderungspflege“ durchführen lassen (d.h. Betreuung/Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson) und dies als Entlastungsleistungen abrechnen.
28. „Bei der Umwandlung der halben Kurzzeitpflege zur Aufstockung des Verhinderungspflegebudgets erhöht sich die Anzahl der möglichen Tage bei tageweiser Verhinderungspflege“
Nein. Es wird lediglich das Budget für die Verhinderungspflege erhöht. Es gelten weiterhin 42 Tage bei tageweiser VHP.
29. „Nachweise über Verhinderungspflege müssen zeitnah ausgestellt worden sein“
Nein. Sie müssen aber der Wahrheit entsprechen. Es spricht nichts dagegen, die Zeiten von Verhinderungspflege z.B. in einem Kalender zu erfassen und am Ende eines Monats, Quartals oder Jahres in ein entsprechendes Formular der KK oder eine eigene Aufstellung zu übertragen und von der Ersatzpflegeperson unterschreiben zu lassen.
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Habt Ihr noch mehr Falschaussagen zur Verhinderungspflege auf Lager, dann hinterlasst gerne einen Kommentar.
Dieser Beitrag wurde auf der Grundlage eines Facebook Beitrags „Bullshitbingo der Verhinderungspflege“ von ANSEL STEINHAUER verfasst, der ich sehr für Ihre Unterstützung und nächtelangen Diskussionen zu besonderen Fallkonstellationen der Verhinderungspflege danke!
In meinem Blogbeitrag „Verhinderungspflege – was ist das?“ könnt Ihr noch einmal ganz strukturiert alles Wissenswerte zum Thema Verhinderungspflege nachlesen.
Ab 01.01.2024 gibt es Änderungen in der VHP für Pflegebedürftige in PG4 und PG5 unter 25 Jahren, ab 01.07.2025 für alle anderen Pflegegrade. Genaueres findet Ihr in meinem Beitrag Änderungen in der Verhinderungspflege in 2024 und 2025.
Stimmt es, dass das VHP-Geld nur auf das Bankkonto des zu Pflegenden angewiesen werden kann?
Es wäre hilfreich dieses direkt an VHP Person schicken zu lassen.
Danke und Grüße
Du kannst auch die KtoNr der Ersatzpflegeperson angeben und bitten, dass es dahin überwiesen wird.
Das geht allerdings nicht bei der Beihilfe, nur bei „normalen“ Krankenkassen
Die Person muss aber dann auch dafür unterschreiben das es bei ihr auf dem Konto gehen darf. Das hatte ich auch schon gehabt nur meine war dann im Urlaub und sie hat mir geschrieben gehabt das es dann bessere wäre wen es doch auf mein Konto geht
Naja, sie muss Dir ja ihre Kontonummer geben und das sollte sie freiwillig tun. Es gibt keinen guten Grund (es sei denn man hat was zu verbergen), es in bar zu erhalten aber das ist natürlich eine Absprache, die man vorher treffen sollte (Stundenlohn, wie wird gezahlt, etc).
Ist es richtig das wenn ich vom 12.10.2020 bis 16.11.20 Verhinderungspflege abrechnen möchte, mein Opa jedoch am 13.12 .2020 kurz danach verstorben ist, kein Anspruch auf Verhinderungspflege also das Geld für die Ersatz Kraft, nicht bekomme
Rechtlich bekommen Sie nur eine Erstattung, wenn Sie vorher (zB Anfang 2020) einen Antrag gestellt hatten. Oft erstatten die Krankenkassen auch aus Kulanz, wenn es schnell eingereicht wird. Einfach versuchen.
Nein, man kann bis zu 12 Monate nach dem Tod für bis zu 4 Jahre rückwirkend Verhinderungspflege abrechnen.
Nein das stimmt nicht
Was kann mir rechtlich pssieren, wenn ich als Verhinderungspfleger bei einem Unfall oder Sturz der zu pflegenden Person nicht vor Ort war
„Umwandlung der halben Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege nach dem Tod nicht möglch“.
Die Krankenkasse hatte im Januar abgelehnt, die halbe Kurzzeitpflege für das Vorjahr umzuwandeln, um das Verhinderungspflege-Budget für die geleisteten Einsätze im Dezember zu erhöhen, mit der Begründung, die Versicherte sei ja verstorben (Ende Dezember). Ich kann mir nicht vorstellen, dass das richtig ist, schließlich stehen der Versicherten die Leistungen in dem Jahr zu, egal, ob sie am Ende des Jahres verstirbt. Der Verhinderungspflege Antrag war gestellt und auch schon teilweise verbraucht worden, lediglich die Bitte um Umwandlung der halben Kurzzeitpflege fand dann im Januar statt. Ich denke, hier hat die Kasse versucht, zu sparen, oder?
Das ist so ein Einzelfall, der im Zweifel, wenn die Kasse sich querstelle, nur im Klageweg beantwortet werden kann Wenn nicht im ursprünglichen Antrag ersichtlich war, dass die 1/2 Kurzzeitpflege als VHP genutzt werden soll, könnte ein Gericht den Antrag ablehnen. Da müssten Sie tatsächlich überlegen, ob es Ihnen das wert ist, zu klagen (Rechtschutzversicherung?) und dann mit einem Fachanwalt in Widerspruch gehen und ggf. den Klageweg bestreiten. Sorry…die Regelungen „nach dem Tod“ sind im Fall der VHP nicht mit gesundem Menschenverstand und schon gar nicht eindeutig auszulegen.
Hatte einen ähnlichen Fall in der Familie. Es wurde kein Krankengeld für den letzten Monat vor dem Tod gezahlt. Begründung war die gleiche: Berechtigter verstorben. Nach dem Widerspruch, wurde dies natürlich bezahlt. Ich würde immer raten einen Widerspruch einzulegen.
Mein Mann hat pflegegrad 4.
Er hatte jahrelang Verhinderungspflege erhalten, welche 2x im Jahr abgerechnet wurde. Nun ist er ploetzlich verstorben im April.. Die Krankenkasse verweigert nun nach seinem Tod die Verhinderungspflege von Januar bis April rueckwirkend bis zum Todestag zu bezahlen.. Es wurden seit 8 Jahren immer 2x im Jahr abgerechnet. Ist das rechtens?
Hier ist ein Urteil aus 2017 zur Frage, ob VHP auch nach dem Tod des zu Pflegenden abgerechnet werden kann.
Im Ergebnis:
Im vorliegenden Fall erkennt das Gericht die Abrechnung kurz nach dem Tod nicht als rechtmäßig an. Nicht nur deshalb, weil die Antragstellerin (langjährige Lebensgefährtin ohne Vollmacht o.ä.) nicht Erbin also Rechtsnachfolgerin war, sondern insbesondere deshalb nicht, weil die Abrechnung erst einige (kurze!) Zeit nach dem Tod weggeschickt wurde. Die Abrechnung war schon fertig und hätte nur noch zur Post gebracht werden müssen.
Das Gericht stützt sich in der Begründung auf §59 SGB I. Danach gibt es keine Rechtsnachfolge (also Anspruch der Erben) auf Dienst- und Sachleistungen und auf Geldleistungen nur dann, wenn sie im Zeitpunkt des Todes bereits „festgestellt“ oder ein Verwaltungsverfahren darüber anhängig ist.
Der Wortlaut von § 59 SGB I:
„§ 59
Ausschluß der Rechtsnachfolge
Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen erlöschen mit dem Tode des Berechtigten.
Ansprüche auf Geldleistungen erlöschen nur, wenn sie im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten weder festgestellt sind noch ein Verwaltungsverfahren über sie anhängig ist.“
Das heißt, dass auch als Erbe die Rechtsnachfolge nicht den Anspruch auf den Ersatz der Verhinderungspflege umfasst. Schon gar nicht kann man vier Jahre lang noch abrechnen. Vielmehr erlöschen die Ansprüche auf Geldleistungen, wenn sie nicht bereits „festgestellt“ wurden.
Das heißt, dass es sich empfiehlt, wenn zu befürchten ist, dass der zu Pflegende verstirbt, einen Antrag auf VHP ausnahmsweise vor der VHP Maßnahme zu stellen. Damit könnten die Ansprüche „festgestellt“ sein.
Ich finde das Urteil fragwürdig, weil ja eigentlich kein Antrag auf VHP vorher gestellt werden muss. Verstirbt der zu Pflegende überraschend vor der Abrechnung des ausgelegten Geldes, hat man keine Chance, es zurück zu bekommen (es sei denn die Kasse reagiert kulant), auch nicht als Erbe, da § 59 eine Rechtsnachfolge ausschließt.
Hier der Link zum Urteil:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201258&s0=Verhinderungspflege+&s1&s2&words&sensitive
Hallo,muss die Abrechnung der Verhinderungspflege, erst nach der erbrachten Leistung durch die Ersatz pfleger gestellt werden ,oder kann man die Abrechnung schon vor Beginn der Ersatzbank pflege beantragen ,ich habe einen Antrag gestellsoll auch genehmigt werden ,habe jetzt die Abrechnung gesendet bekommen da steht, erst einreichen nach Ende der Ersatz Pflege ??Stimmt das so
VHP ist eine Ersatzleistung, dh erst muss sie stattgefunden haben, dann bekommt man die Kosten erstattet.
Hallo
Muss ich ein Gewerbe anmelden um die Verhinderungspflege anzurufen? Habe bisher immer bei einer Dame die Verhinderungspflege übernommen. Jetzt haben zwei Nachbarn ihrerseits gefragt, ob ich Interesse hätte, auch Ihnen etwas zu helfen. Ich habe eine Halbtags Stelle und würde natürlich gerne helfen, hab aber schiss, das ich dann Ärger bekomme.
„ Finanzamt, Krankenkasse und wer mir noch Ärger machen könnte.
Hallo,
das müssen Sie am besten mit einem Steuerberater oder beim Finanzamt klären.
Also bei der Aok ist ein Zettel dabei wo der Pflegebedürftige unterschreiben kann auf welches Konto es gehen soll
Man kann in dem Antrag entscheiden, ob der VHP – Betrag der Pflegeperson, auf das gleiche Konto ausgezahlt wird worauf das Pflegegeld überwiesen wird, oder man gibt gleich die Konto – Daten der Ersatzpflegeperson an.
Würde gerne die VHP Leistung direkt an die Ersatzkraft überweisen lassen, ginge das ?
In unserer WG wohnt jetzt ein an Demenz erkrankter Mann. Wenn ich nun einen ambulanten halben Tag im Krankenhaus verbringe, kann ich den Dementen nicht allein lassen. Wenn dann ein anderes wg- Mitglied ihn betreut, was kann er bekommen? Schließlich hat er Verdienstausfall.
Liebe Corinna, um diese Frage zu beantworten, bräuchte ich noch eine Menge Infos. Rechtlich bin ich nicht befugt, solche Einzelfragen zu beantworten (Rechtsberatungsgesetz). Bitte stelle Deine Frage doch in den einschlägigen Foren bei Facebook! Danke.
Hallo,
Wir versorgen meine Schw.mutter jetzt 2 Jahre lang komplett.Die Diagnose Demenz steht seid April 18.
Am 8.Mai 18 Sturz mit schlimmer OS-Fraktur und Op.Schnellbegutachtung und Pflegegrad 2 bekommen.
Zur Zeit noch in der Pflege.Sie geht aber ab 1.9.18 wieder nach Hause.Habe Hilfe gefunden.Jetzt wurde mir gesagt das der Pflegegrad ein halbes Jahr sein muß und dann bekämen wie Nov und Dez noch 2/12 der Jahressumme von 1600 .Ist das richtig?
Vielen Dank und LG M.Nottelmann
Hallo, Ihr habt Anspruch auf Verhinderungspflege ab 6 Monate nach Beginn der Pflegebedürftigkeit, frühestens mit Beginn der Pflegestufe. Die Pflegebedürftigkeit vor dem Datum des Bescheids zum PG 2 muss vom Arzt bescheinigt werden.
Die Auskunft zu 2/12 ist ebenfalls falsch. Wenn Anspruch auf VHP in 2018 besteht, könnt Ihr theoretisch den vollen Betrag nutzen, auch wenn es nur 2 Monate wären.
Stimmt es das die stundenweise verhinderungspPflege an aufeinander folgenden Tagen ( mo-fr. Je 3-4 Std. 18- 22 Uhr ) nicht gezahlt wird sondern als 8 Std. Berechnet wird, da keine Unterbrechung war. ??
Und kann auch abends verhinderungspflege von Freundin genutzt werden ?
Nein, das stimmt natürlich nicht. Tageweise Verhinderungspflege ist es, wenn die Pflegeperson mehr als 8 Stunden am Stück verhindert war (egal wie lange die VHP da war, maßgeblich ist die Verhinderung der Pflegeperson!). Wenn sie Montag bis Freitag 3-4 Stunden verhindert war, ist es stundenweise VHP.
Hallo,erstmal super,tolle Seite,Danke dafür. Nun..woher will die Pflegekasse wissen,wieviel Stunden ich als Pflegeperson abwesend war? Ob mein Sohn sich um meine Mutter PG3 ,3 Stunden oder 6-8 st.kümmert ,kann ich 3 wie auch 8 Stunden abwesend sein…..bei der Stundenweise VP.
Ich verstehe es nicht,habe Angst ,daß ich bei der Abrechnung der Stunden (von-bis) Fehler mache .
Danke im Vorraus fürs anworten.
Hallo Eva,
Du musst da eigentlich keine Sorge haben, Du gibst einfach an, wie es war. Wenn du 8 Stunden oder mehr abwesend bist, kreuzt Du „tageweise VHP“ an, sonst stundenweise. Die Pflegekasse weiß das nicht, Du bist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet- wie zB bei der Steuererklärung oder ähnlichem.
Ich hoffe, meine Antwort war verständlich? Liebe Grüße Bea
Gibt es dazu einen Paragraphen? Meine Kk sieht das nämlich anders und hat mein Pflegegeld einfach gekürzt!?
Wenn meine Schwester im Ausland lebt und hin und wieder zu mir kommt, um die Verhinderungspflege meiner Tochter zu übernehmen, muss sie dann das im Ausland in ihrer Steuererklärung angeben? In Deutschland wäre das ja wegen der moralischen Verpflichtung ja steuerfrei.
Hallo Alicja,
wie das Einkommen aus der Verhinderungspflege für Deine Schwester zu versteuern ist, regeln die einschlägigen rechtlichen Regelungen des Landes, in dem sie lebt. Kann so sein wie in Deutschland – muss aber nicht 😉
Dürfen für die verhinderungpflege auch mehrer Personen angegeben werden. Z.B Cousin und Nachbar?
Hallo Silvia,
ja klar. Theoretisch kann die VHP jedes Mal ein anderer machen.
Hallo, hab VHP für ‚21 und 22 erhalten .(Tochter übernahm d VHP ) nun hab ich aber noch ihre Fahrkosten vergessen . Kann ich das formlos noch 4 Wochen danach beantragen ?
Und für 23 muß ich warten bis 31.12 oder das erste Halbjahr nun auch schon beantragen?
Ja, Fahrtkosten können noch nachgereicht werden. Und die geleistete VHP können Sie jederzeit abrechnen. Auch monatlich zum Beispiel.
Ich bin tief beeindruckt von dieser differenzierten Darstellung, die man so wohl sonst nirgends findet und auch kaum irgendwo sicher beantwortet bekommt.
Ich Pflege meine Mutter seit 10 Jahren und war in vielen dieser Punkte früher unsicher und würde auch diverse Male falsch beraten von der Kasse oder Pflegestützpunkt. Hinzu kommt noch, dass es Regelungen z.B. bezüglich des Entlastungsgeldes gibt, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Die Verhinderungspflege ist aber bundesweit einheitlich geregelt, oder?
Alles Gute aus Hamburg.
Liebe Renate, danke für Dein Lob.
VHP ist einheitlich geregelt. Allerdings legen die Krankenkassen die rechtlichen Regelungen teilweise unterschiedlich aus.
Müssen von der einen verhinderungspflege bis zur nächsten 12 Monate dazwischen liegen ?
Hallo Janine, nein es gibt keinen Mindestabstand. Theoretisch ist VHP mehrmals an einem Tag möglich …
Hallo ich habe eine Frage, mein Vater mit pflegegrad 4 besucht 3 mal in der Woche die Tagespflege. Was darf man jetzt noch an verhinderungspflege Abrechnen, oder haben wir darauf keinen Anspruch mehr? Danke für Hilfreiche Antwort im voraus.
Sie haben den vollen Anspruch auf VHP allerdings weiß ich nicht, ob Sie ggf die Tagespflege auch über Geld aus dem VHP-Topf finanzieren.
Guten Tag,
Ich habe einen Verhinderungspflege für das vergangene Jahr beantragt und bewilligt, also schickte ich die Rechnungen und tabelle für vier Jahre rückwirkend diesem Vertrag beigefügt, aber die Versicherung zahlte nur für das letzte 1 Jahr und erwähnte nichts darüber Rest der Rechnungen der letzten 3 Jahre .Was soll ich jetzt tun und kann ich noch einmal Rechnungskopien schicken, bitte warten Sie auf Ihre Antwort
mit Freundlichen Grüßen
Ich würde erst einmal telefonisch nachfragen, warum die 3 Jahre nicht abgerechnet wurden.
Ich habe eine dumme frage es ist alles toll beschrieben aber ich bin irgendwie dumm , ich weiß nicht wie ich es aufschreiben muß im Antrag , ich War ein mal pro Woche meistens Samstag für 7 Stunden verhindert fürs ganze Jahr. Und ich weiß nicht wie ich es aufschreiben muß und möchte die Hälfte der kurzeitpfege im Anspruch nehmen und weiß nicht wie ich es auf schreiben muss.
Hallo,
das ist keine dumme Frage. Die meisten Krankenkassen haben dafür Formulare mit Tabellen, da schreibt man Datum, Stunden und Entlohnung rein und lässt das von der Ersatzpflegeperson unterschreiben. Dort gibt es meist auch die Möglichkeit, den Übertrag der Kurzzeitpflege anzukreuzen.
Man kann das alles aber genau so formlos machen (am besten auch mit Tabelle) und dazu ein Satz, dass man die Übertragung der halben KZP auf die VHP beantragt.
Ich bin seit 2017 schwerbehindert Pflegegrad 3.Bis jetzt haben wir von Verhinderungspflegegeld.Unsere Töchter und Sohn kommen abwechselnd zu uns ,wenn mein mein Arzt oder andere Termine hat.Kann man rückwirkend das Verhinderungspflegegeld?Vielen Dank.
Hallo, meine Krankenkasse hat den Antrag auf Verhinderungspflege abgelehnt, weil ich angegeben habe, dass ich in dieser Zeit arbeite. Ich Pflege meine behinderte Tante seit 5 Jahren und habe bisher keine Probleme damit. Dürfen die das?
Nein das dürfen Sie nicht. Der Grund für VHP geht der KK nichts an.Die Pflegeperson darf arbeiten gehen und kann diese Zeit dann abrechnen. Wichtig ist wie viele Stunden man arbeitet.Ich weiß, dass es bei Vollzeit Probleme geben kann.In Zukunft immer als Grund sonstiges angeben.
Stundenweise VHP, was ist, wenn die pflegende Person in Urlaub ist? Dann nicht möglich? Warum DIE EINE pflegende Person? Es gibt ja noch Familie, Fŕeunde, die solange die Pflege übernehmen können (dafür gibt es ja das Pflegegeld) ausgezahlt. Aber auch diejenigen möchten stdw. mal was unternehmen. Selbst als Kranker mit in Urlaub fahren, was ist während des Skilaufen, Sport usw. der anderen?
Tageweise VHP kommt nur dann zum Tragen wenn ALLE Pflegepersonen zur gleichen Zeit 8 Stunden oder mehr abwesend/verhindert sind. Wenn eine Pflegepersonen im Urlaub ist und eine andere (eingetragene!) Pflegeperson ist da, kann man mit einer dritten Ersatzpflegeperson stundenweise VHP abrechnen.
Hallo,
unsere Tochter wurde im November 2017 gehörlos geboren. Die endgültige Diagnose hatten wir im Mai 2018. Im August 2018 habe ich bei der AOK Pflegegeld beantragt und der MDK genehmigte PG2. In seinen Bericht hat er geschrieben als Ergebnis: PG 2, seit 01.05.2018.
Die AOK hat unserer Tochter den PG2 ab Antragstellung (August 2018) zugesprochen. Soweit sogut. Nun bin ich bei der Verhinderungspflege dran und frage mich, wann ich nun tatsächlich diese beantragen kann. Die KK sagte, nach 6 Monaten ab Erhalt des Pflegegrades, aber das stimmt wohl laut Gesetztestext auch nicht so ganz.
Können Sie mir weiterhelfen?
Liebe Svenja,
das Gesetz (§ 39 SGB XI Abs. 1) sagt, „Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist“. Sprich am besten mit deiner KK, Verweise auf die gesetzliche Regelung und frage nach, ob du das per ärztlichem Attest belegen sollst.
Wurdet ihr bei der Diagnose über die bestehende oder drohende Pflegebedürftigkeit aufgeklärt? Wenn nicht habt ihr Anspruch auf die rückwirkende Zahlung von Pflegegeld. Krankenhaus oder Hausarzt/Kinderarzt hätten euch auf den Anspruch hinweisen müssen.
https://www.biva.de/urteile/pflegegeld-muss-rueckwirkend-gezahlt-werden-wenn-ueber-anspruch-nicht-aufgeklaert-wurde/
Urteil Bundessozialgericht (B 3 P 5/19 R)
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/2021_06_17_B_03_P_05_19_R.html
Hallo, dürfen bestehende Pflegeleistungen/Kombinationsleistung am Ende des Jahres durch nicht genutzte Verhinderungspflege ersetzt werden und so der Betrag aufgebraucht werden?
Hallo Tanja,
sorry, ich verstehe Deine Frage nicht…
Hallo, ich werde insgesamt von 2014-2018 VHP beantragen, weil ich davon erst vor kurzem erfahren habe. Ein Bekannter der Familie hat sehr oft als Ersatzpflegeperson unterstützt. Wie erfolgt die Abrechnung, muss man von den kompletten Jahren alles einzeln mit Std/Tagen:Datum angeben? Gibt es einen Stundenlohn? Müssen Rechnungen/Quittungen und Unterschriften vorliegen? Wird das Pflegegeld dadurch gekürzt? Was ist besser für rückwirkend stundenweise oder ganztägig anzugeben? Kann man bei der AWO oder Deutsches Rotes Kreuz für diese Prozedur Unterstützung bekommen? Vielen Dank schon mal für die Antworten. LG
Hallo,
Meine Nachbarin ist meine Verhinderungs – Pflegerin.
Zur Abrechung der VHP:
Sie ist jede Woche 1x zwischen 4 und 6 Std, bei mir wenn meine Pflegeperson (Lebensgefährte) eine Auszeit (Einkaufen, Besorgungen oder ,……) braucht.
Ich habe Pflegegrad 3 seit März 2017 und will nun erstmalig Verhinderungspflege beantragen für 2018.
Soweit bin ich schon aufgeklärt wie das machbar ist.
ABER:
ich will vorher fragen ob mir jemand was dazu sagen kann.
Also meine Nachbarin ihr Mann ist in der Insolvenz und sie ist Hausfrau. Was ist wenn sie das Verhinderungs-Geld erhält ?
Freue mmich auf eine Antwort
lg Babsy
Habe meine Pflegekasse (Barmer) angerufen,wegen stundenweise Verhinderunspflege.
Da unser Sohn zeitweise unter 8Stunden pro Tag einspringt,gibt es keine Erstattung der Verhinderungspflege dazu sei das Pflegegeld da!Mein Mann hat Pflegegrad 4.
Es könne nur die Fahrkosten oder Verdienstausfall erstattet werden?
Stimmt das so?
Hallo, das stimmt nicht.
Auch Verwandte bis 2. Grades bekommen VHP, allerdings gedeckelt auf einen Jahresbetrag von dem 1,5 fachen des Betrags des monatlichen Pflegegelds.
Guten Morgen, kann ich such Verhinderungspflege nutzen, wenn ich Pflegedienst habe? Ich bin viel ehrenamtlich unterwegs und möchte für Verhinderungspflege für unterwegs nutzen. Geht das?
Vielen Dank für die informative Zusammenstellung. Ich habe noch 2 Fragen zur Verhinderungspflege.
1. Angenommen Enkel und Enkelin des Pfegebedürftigen führen diese abwechselnd durch (je nachdem wer kann und mehr Zeit hat), ist die Deckelung der Verhinderungspflege auf den 1,5fachen Satz dann pro Enkel (bis Ausschöpfung der 1612€) oder für alle Enkel zusammen zu verstehen?
2. Angenommen Enkel und ein weiterer Bekannter (nicht verwandt) führen Verhinderungspflege durch. Ist die Zahlung an den Enkel dann auf den 1,5fachen Satz und die Zahlung an den anderen Bekannten dann auf 1612€-Zahlung an Enkel gedeckelt? Was logisch wäre, aber man weiß ja nie.
Eine Antwort wäre sehr nett, bei welcher „offiziellen“ Stelle könnte man diese Infos bekommen? Pflegekasse oder eine Behörde?
Hallo,
für Verwandte bis 2. Grades ist die VHP auf das 1,5fache des Pflegegeldes gedeckelt, egal ob es zB ein Enkel macht oder mehrere. Also nicht pro Kopf. Der Rest des zur Verfügung stehenden Budgets kann für alle anderen Personen ausgegeben werden oder für Fahrtkosten/Verdienstausfall der nahen Angehörigen.
Vielen Dank für diese Info, war sehr hilfreich. Muss für jede Ersatzpflegeperson ein eigener Antrag auf Verhinderungspflege eingereicht werden, oder kann man alle Ersatzpflegepersonen auf demselben Antrag dokumentieren (Platz wäre ja). Und muss bei stundenweiser VHP der beantragte Zeitraum am Jahresende enden oder kann man im Feld „BIS“ „bis auf weiteres“ schreiben?
Ich kann die Aussagen nur bestätigen.
Rechtlich scheint alles klar ausgesprochen zu sein.
Auch die genannten Ausführungsbestimmungen der Krankenkassenverbände
halten sich an die rechtlichen Vorgaben.
Aber was tun, wenn Krankenkassen sich nicht daran halten ( Stundenweise Verhinderungspflege unter 8 Stunden wird auf die Höchstdauer von 42 Tagen angerechnet – bei Angehörigen -)
Widerspruch, Klage: bis dahin ist man selbst ein Pflegefall.
Hallo mein Sohn hat PG 2 ich bin von meiner Frau geschieden wie verhält sich das anteilig mir der Verhinderungspflege wie sie zb, 50/50 geteilte oder je nach Bedarf genutzt ?
Mfg Björn
Hallo, dazu gibt es keine feste Regelung. Sie müssen sich einigen. wenn Sie beide Ihren Sohn pflegen, würde ein Richter wahrscheinlich entscheiden, dass jeder prozentual seiner Stunden, die er pflegt, auch VHP nutzen kann.
Hallo. Ich habe die letzten Jahre meine kranke Mutter gepflegt. Meine Mutter ist im August 2018 verstorben. Wir haben erst nach ihrem Tod erfahren, dass es VHP gibt und meine Mutter dies schon seit Beginn der Pflege zugestanden hätte. Wir haben für das Jahr 2018 im Dezember einen Antrag auf Erstattung des VHP eingereicht. Die VHP wurde von meiner Schwester in der Zeit meines Urlaubs und bei Krankheit meinerseits übernommen.
Die Kasse hat den Antrag mit folgender Begründung abgelehnt:
„Die VHP nach … ist der Form nach ein Kostenerstattungsanspruch und demnach eine Geldleistung. Geldleistungen erlöschen nach Paragraph 39, Absatz 2 SGB I, wenn sie im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten weder festgestellt sind noch ein Verwaltungsverfahren über sie angehängt ist.“ Haben wir Chancen auf Widerspruch?
Hallo,
ich darf Sie rechtlich nicht beraten, das ist Rechtsanwälten vorbehalten.
Ich weiß aber, dass es Urteile gibt, in denen genau diese Fälle schon entschieden wurde: mit dem Tod erlischt der Anspruch, wenn nicht schon ein Antrag gestellt wurde.
Was kann ich tun wenn der Antrag für VHF genehmigt wurde im November 2018 .
Und heute stellt es sich raus das sie nicht zahlen .
Hab eine Examinierte Pflegekkraft beschäftigt,
Es handelt sich um einen Beitrag von 1100 €
Mein Mann hat Pflegegrad 4
Danke im Voraus.
Wenn die Krankenkasse Deine Abrechnung nicht anerkennt/sie nicht zahlen und Du das Gefühl hast, Du hast alles richtig eingereicht, etc. dann solltest Du Dich an einen Anwalt wenden, um das Geld einzufordern. Aus der Ferne ist das schwer einzuschätzen, warum die KK nicht zahlt. Eine rechtliche Beratung darf ich leider nicht machen.
Gruss und viel Erfolg,
Bea
Hallo, erstmal ein dickes danke, für die wichtige Info’s.
Wir haben für meinen Mutter am 28.04.2017 einen Antrag auf Pflegegeld gestell, dies wurde am 18.05.2018 mit Pflegestufe 2 bewilligt.
Können wir für das Jahr 2017 rückwirkend ein Verhinderungspflegen antrag stellen, denn es wurde auch rückwirkend Pflegegeld ausgezahlt !
Bedanke mich im vorraus…
Alles gute..
Grundsätzlich kann ab Beginn des PG also auch rückwirkend VHP erstattet werden. Voraussetzung ist, dass Ihr geltend macht, dass Deine Mutter schon mindestens 6 Monate vor Beginn des Pflegegrads gepflegt wurde. Das könnte zB ein Arzt bestätigen. Fragt die Krankenkasse, was sie als Nachweis haben will.
Hallo
Was mache ich wenn die AOK auf die Tastsache besteht?: Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst 6 Monate nach Gewährung eines Pflegegrades.
Sie sagen das auch ein Artzt nicht bestätigen kann wie lange Vorher schon gepflegt worden sei. Sie erkennen eine solchige bestätigung vom Atzt nicht an.
Also läßt sich das unter Punkt 2 genannte nicht durchsetzten?
Bleibt m.E. nur der Klageweg (bzw. erst mal androhen). Die 6 monatige Vorpflegezeit ist im Gesetz so vorgesehen und wenn das der Arzt nicht bestätigen könnte, wer dann??
Besonders VHP scheint bei Laien und Fachleuten Verwirrung zu stiften. Auch ich habe dazu noch eine Frage: Kann man die Regelung ,50% des Kurzzeitbudgets für die VHP zu verwenden ,Hurdyauch für die stundenweise VHP durch nahe Verwandte anwenden ?
ja, das kannst du. Zwar ist die Erstattung für die VHP selbst auf das 1,5fache des monatlichen Pflegegelds begrenzt, aber wenn Du für den nahen Angehörigen zB Fahrkosten oder Verdienstausfall geltend machst, kannst du die komplette Summe (VHP plus 50% nicht genutzter KZP) nutzen.
Bekomme ich auch Verhinderungspflege wenn ich eine vierundzwanzig STD.Betreuung also einen Dienstleister in Anspruch nehmen?
Meine Mutter war zwei Wochen in Kurzzeitplege die KK sagt dann gibt es keine Verhinderungspflege meine Mutter hat schon über 6 Monate Plegestufe 2
Hallo,
ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass im Bescheid über die stundenweise Verhinderungspflege ein Höchsttagessatz (817,50 : 42 x Tage, an denen stundenweise VHP stattfand) berechnet und angesetzt wurde. Die KK verweist dabei auf das Rundschreiben des GKV Spitzenverbandes zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 13.02.2018. In diesem und in den Vorgänger-Rundschreiben werden seit Jahren in Beispielrechnungen bei stundenweiser VHP Tagessätze berechnet (z. Bsp. auf Seite 179 im Bsp. 2). Weiß vielleicht jemand, ob diese Rundschreiben bzw. Vorschriften schon mal rechtlich behandelt oder erwähnt worden sind, oder von kompetenten / relevanten Stellen oder Behörden fachlich in Zweifel gezogen worden sind? Vom Urteil des BSG (BSG, B 3 P 6/11 R), welches ja schon vom 16.06.2012 ist, weiß ich schon. Da dies aber offensichtlich vom GKV seit Jahren ignoriert wird, würden mich andere Stellen, Hinweise interessieren… Dies wäre evtl. hilfreich für einen möglichen Widerspruch zum Bescheid der KK. Freue mich über Rückmeldungen, schöne Grüße, Lüder
Hallo Lüder,
ich habe mit dem GKV Spitzenverband dazu schon mal telefoniert. Sie wissen um die Diskrepanz ihrer Ausführungen zu dem Urteil. Ob sie diesen „Fehler“ in den Richtlinien in der nächsten Version korrigieren, wird sich zeigen…
In den einschlägigen Kommentaren zum SGB XI wird auch das Urteil zitiert. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du bei einer Klage Recht bekämst, weil die Deckelung auf einen Tagessatz den Grundsätzen der stundenweisen VHP widerspricht.
Lieben Gruß
Bea
Hallo Bea,
herzlichen Dank für die Rückmeldung und überhaupt für die wertvolle Arbeit in diesem Forum, die mir in diesen Fragen sehr geholfen hat.
Liebe Grüße
Lüder
Guten Abend,
danke für die ausführlichen Informationen welche mich sehr weiter gebracht haben.
Eine Frage hätte ich noch. Die aktuelle Situation ist: Gepflegte Person in Pflegegrad 2 wird von folgenden Personen gepflegt:
Person 1: 7 Stunden pro Woche
Person 2: 7 Stunden pro Woche
Person 3: 3 Stunden pro Woche
Person 4: 3 Stunden por Woche
Wie sieht es nun aus, wenn Person 1 verhindert ist, wäre es dann möglich dass Person 2 die Verhinderungspflege für Person 1 übernimmt oder muss das eine andere Person sein die nicht bei der Krankenkasse bei den „bereits pflegenden Personen“ eingetragen ist?
Die aktuelle Vorstellung wäre die Verhinderungspflege durch die bereits Pflegenden Personen abzufangen und auch abzurechnen. Oder wären bisher unbeteiligte Personen besser?
Folgende Situation: Bei der Krankenkasse sind 2 Pflegepersonen mit gleicher Stundenzahl (jeweils 7 Stunden pro Woche) eingetragen. Sofern nun Person 1 verhindert ist, wäre es möglich dass Person 2 die Verhinderungspflege für Person 1 übernimmt und die entsprechende Abrechnung erfolgt?
Oder sollte/muss die Verhinderungspflege durch eine nicht bei der Krankenkasse bereits eingetragene Pflegeperson übernommen werden?
Hallo Matthias,
eingetragene Pflegepersonen dürfen leider keine VHP machen.
Gruß Bea
Hallo,
es wurde alles was ich brächte sehr schön und verständlich erklärt.
Vielen Dank
Gruß
Eva
Hallo.
Wenn ich eine stundenweise VHP bei einem Bekannten mache und im Monat auf ca. 200€ komme. Ist dieser Betrag zu versteuern?
Danke für eine Info.
Grundsätzlich sind die Einnahmen aus der Verhinderungspflege für die Ersatzpflegeperson bis zur Höhe des jährlichen Pflegegeldes steuerfrei (also nicht bis zur Höhe der Leistungen der Pflegekasse für Verhinderungspflege, also 2.418,-€ jährlich, sondern bis zur Höhe des Pflegegeldes gem. Pflegegrad auf ein Jahr bezogen, d.h. bei Pflegegrad 2 316,-€x12 = 3.793,-€ jährlich).
Wo steht das?: Nach § 3 Nr. 36 EStG sind unter den dort genannten Voraussetzungen „Einnahmen (Entgelte) für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung pflegebedürftiger Personen bis zur Höhe des Pflegegelds gem. § 37 SGB XI steuerfrei“.
„Die Finanzverwaltung wendet die Steuerbefreiung neben den weitergeleiteten Pflegegeldern der Leistungsträger für selbst beschaffte Pflegehilfen gem. § 37 SGB V auch auf die vergleichbaren weitergeleiteten Erstattungen für die nach § 38 Abs. 4 SGB V selbstbeschafften Haushaltshilfen, für die Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI, …an“. (Quelle: Frosches/Geurts, EStG § 3 Nr. 36. Nachzulesen unter http://www.haufe.de).
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist aber, dass die Verhinderungspflege von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, „die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen“, erbracht werden.
Zu der Frage, wann eine „sittliche Pflicht gegenüber dem Pflegebedürftigen besteht“ gibt es verschiedene Urteile. Diese „sittliche Pflicht“ ist sehr weit gefasst und wird regelmäßig schon dann angenommen, wenn die Pflegeperson nur für einen Pflegebedürftigen tätig wird. Wenn also Eure Nachbarin oder Freundin Verhinderungspflege bei Euch (und nur bei Euch) macht, kann man eine sittliche Pflicht regelmäßig begründen („enges Vertrauensverhältnis“, „beim Kind/bei der Pflegeperson gut bekannt“).
Hallo,
meine Mama hat Alzheimer-Demenz und ich bin die eingetragene Pflegeperson.
Meine Mutter hat eine rechtliche Betreuerin und ich habe seit fast 2 Jahren keinen Urlaub bzw kein freies Wochenende machen können weil sie die VHP für alles andere verwendet aber nur nicht dafür dass ich mich mal erholen kann. Meine Mutter wird Montag- Freitag für 1 Std Mittags betreut von einer Demenzbetreuung, allerdings arbeiten die nicht an Wochenenden und Feiertagen. Das heißt: ich gehe für meine Mutter einkaufen, wasche zuhause ihre Wäsche, koche mittags für sie und gehe mit ihr zum Friseur und kümmer mich abends darum dass sie Abendbrot isst UND kümmer mich samstags und sonntags und feiertags um sie. Wenn ich mal an einem Samstag oder Sonntag frei machen möchte, ist niemand da, der sich um sie kümmern kann, da die Demenzbetreuung dann nicht arbeitet. In den letzten 2 Jahren haben wir einen einzigen Sonntag frei gehabt und die haben eine Ausnahme gemacht und sich mittags um Mutter gekümmert, was meine Mutter allerdings privat aus ihrem Vermögen zahlen musste. Ist das rechtens? Wer unterschreibt denn eigentlich den Antrag auf VHP? Eigentlich bin ich doch die, die verhindert ist. (?) Sollte ich der KK mal sagen dass ich bis jetzt noch nie die VHP in Anspruch genommen habe als zu pflegende Person? Der häusliche Pflegedienst hat zum Beispiel eine Abrechnungszentrale die denen die Abrechnung macht und was von der VHP bezahlt wird . Ich verstehe das alles nicht ……
schonmal Danke im voraus für eine Antwort 🙂
Sorry, da kenn ich Ihnen nur den Tipp geben, mit der Krankenkasse und mit dem Betreuer zu sprechen.
Hallo,
Meine Schwägerin würde einmal im Monat 430 km entfernt kommen um meine Frau für ein Wochenende bei der Pflege ihrer Eltern zu entlasten. Hier handelt es sich dann um zwei pflegebedürftige. Darf man denn dann zweimal Fahrtkosten abrechnen. Weil an reiner Verhinderungspflege bekommt man als nahe Angehörige ja kaum etwas nennenswertes von der Kasse erstattet.
Nein, zweimal Fahrtkosten abrechnen geht nicht. Das ist eine Erstattingsleistung und man kann nur abrechnen, was auch an Kosten entstanden ist.
Muss ich die Adresse der Verhinderungspflegekraft bekannt geben, oder langt nur der Name ?
Hallo, zu wann kann ich die Abrechnung für Verhinderungs
Pflege Stundenweise immer bei der KK abgeben bzw abrechnen. Bedanke mich im Vorraus
Hallo
Mein Mann hat 8 jahrelang Vhp bezogen. Wurde von einer fremden Pflegepersonal stundenweise 2 bis 3x p. Woche betreut. Abgerechnet haben wir mit der Kk 2x im Jahr zum 30.6 und 31.12. Er hatte pflegedtufe 4.. Nun ist er ganz ploetzlich und unerwartet am 22.4.19 verstorben
Am 5.mai 19 habe ich die Abrechnungen von Januar bis zu seinem Tod eingereicht, wie immer. Nun sagt die Kk nach dem Tod wird nicht mehr bezahlt, ABER WAS BEZAHLT WERDEN SOLL, WAR JA DAVOR.. VERSTEHE ES WIRKLICH NICHT. obwohl die monatlichen Abrechnungen von der Pflegekraft und noch von meinem Mann unterschrieben waren..
Ich habe immer wieder Widerspruch eingelegt.. Nun bezieht sich die KK auf Paragraph 59. SGB.
Wir wurden nie darüber aufgeklärt..
Es kam die Aussage, wissen Sie wie viele Mitglieder wir haben.
Frechheit.. Was kann ich tun.?
Ja, ich fürchte das ist leider so. Es gibt Urteile, die sich genau auf den §59 SGB I stützen.
Danach gibt es keine Rechtsnachfolge (also Anspruch der Erben) auf Dienst- und Sachleistungen und auf Geldleistungen nur dann, wenn sie im Zeitpunkt des Todes bereits „festgestellt“ oder ein Verwaltungsverfahren darüber anhängig ist.
Der Wortlaut von § 59 SGB I:
„§ 59
Ausschluß der Rechtsnachfolge
Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen erlöschen mit dem Tode des Berechtigten.
Ansprüche auf Geldleistungen erlöschen nur, wenn sie im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten weder festgestellt sind noch ein Verwaltungsverfahren über sie anhängig ist.“
Das heißt, dass auch als Erbe die Rechtsnachfolge nicht den Anspruch auf den Ersatz der Verhinderungspflege umfasst. Schon gar nicht kann man vier Jahre lang noch abrechnen. Vielmehr erlöschen die Ansprüche auf Geldleistungen, wenn sie nicht bereits „festgestellt“ wurden.
Das heißt, dass es sich empfiehlt, wenn zu befürchten ist, dass der zu Pflegende verstirbt, einen Antrag auf VHP ausnahmsweise vor der VHP Maßnahme zu stellen. Damit könnten die Ansprüche „festgestellt“ sein.
Ich finde das Urteil fragwürdig, weil ja eigentlich kein Antrag auf VHP vorher gestellt werden muss. Verstirbt der zu Pflegende überraschend vor der Abrechnung des ausgelegten Geldes, hat man keine Chance, es zurück zu bekommen (es sei denn die Kasse reagiert kulant), auch nicht als Erbe, da § 59 eine Rechtsnachfolge ausschließt.
Hier der Link zum Urteil:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201258&s0=Verhinderungspflege+&s1&s2&words&sensitive
Erst einmal vielen Dank für die vielen sehr hilfreichen Informationen! Mein Vater hat seit 1.10.2018 den PG 4. Davor hatten wir keine Einstufung. Ich habe eine Bescheinigung vom Arzt, dass bereits im gesamten Jahr 2018 Pflegebedürftigkeit bestand und möchte Verhinderungspflege für 2018 rückwirkend beantragen. Wie ist das mit der Voraussetzung, dass Pflegebedürftigkeit seit 6 Monaten bestanden haben muss? Heisst das, dass ich Leistungen erst ab dem 1.7. (1.1.18 + 6 Monate) abrechnen kann?
Hallo Bea,
solch präzise und konkrete Hinweise habe ich während all meinen Recherchen seit sechs Monaten noch nicht gefunden. Ich bin kaufmännisch und rechtlich nicht unerfahren, aber dieses „Werk“ ist für mich bisher beispiellos gut und beantwortet alle noch offenen Fragen, die ich im Zusammenhang mit Pflegeleistungen hatte.
Herzlichen Dank und
viel Erfolg bei Ihrem Tun
Bernhard Platz
Danke für das Lob, das freut mich sehr!
Grüße aus Berlin,
Beatrix Mengen
Guten Tag Bea!
Meine Freundin ist im Gutachten als Pflegeperson eingetragen. Darf ich meine Freundin für VHP eintragen?
Mit freundlichen Grüßen Svetlana!!
Hallo,
eingetragene Pflegepersonen können keine VHP machen.
Liebe Grüße
Bea
Hallo, ich pflege meinen Vater. Er hat PG2.
Meine Eltern sind schon seit 15 Jahren geschieden. Meine Mutter würde mich gerne unterstützen.
In welchem Verwandtschaftsgrad stehen eigentlich geschiedene Eheleute?
Vielen Dank im Voraus.
Eheleute sind weder verwandt noch verschwägert, entsprechend Ex-Eheleute auch nicht.
Hallo,
vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
Ich habe trotzdem nochmal eine Frage.
Ich habe im Dezember bei meiner Krankenkasse Verhinderungspflege beantragt.
Mein Mann hatte Pflegegrad 4.
Ich habe im Antrag angegeben, dass meine beiden Kinder an unterschiedlichen Tagen meinen Mann weniger als 8 Stunden gepflegt haben.
Ich habe eine Tabelle eingereicht über die Fahrtkosten der Beiden. Summe 608 Euro.
Diese Summe wurde überwiesen.
Steht mir nicht der Betrag 1,5 fach des Pflegegeldes plus die Fahrtkosten (608 Euro) bis zu dem Gesamtbetrag von 1.612 Euro zu?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, welchen Stundenlohn ich meiner Pflegerin zahlen darf?
Muss bei der AOK ne Liste führen und nen Stundenlohn einsetzen.
Mit freundlichem Gruß
der Matthias
Du kannst den Stundenlohn frei wählen, solange es ein verhältnismäßiger Preis ist.
Hallo,
ich habe da mal eine Frage,
mein Vater ist im Januar 2018 verstorben , hatte seit 1.2016 Pflegegeld bekommen, meine Mutter hat ihn gepflegt.
In Abwesenheit der Mutter ist ein Bekannte eingesprungen die von uns bezahlt wurde.
Leider hat uns keiner gesagt das man VHP beantragen kann, kann ich das auch noch nach dem Tod beantragen??
Das das 4 Jahre rückwirkend geht habe ich mittlerweile gelesen , aber geht das auch nachträglich nach dem Tod des zu pflegenden?
ich bin Ratlos
Hallo Bea,
vielen Dank für deinen Blog, sehr sehr hilfreich und so wie es aussieht, hast du wohl auch
jede Menge um die Ohren. Deshalb um so bemerkswert, das du dir die Zeit nimmst anderen
hilfreich zur Zeit zu stehen. Sei gesegnet dafür.
Aber ich hätte eine Frage wegen den Fahrtkosten.
Mein Sohn übernehmt, regelmäßig die VHP für meine Mutter Pflegegrad 3, seit letztem Jahr.
In dieser Zeit fährt mein Sohn fast alle 14 Tage mit meiner Mutter zum Frisör oder Einkaufen.
Wie kann ich die Fahrtkosten abrechnen, wieviel €/km kann man abrechnen und wie kann ich das nachweisen? Ich bin da etwas Ratlos.
Noch mal vielen Dank für deine Zeit, die du opferst.
Eine Gesegnete Zeit für dich und deine Familie.
Andrea
Hallo Allerseits
Wir haben momentan 2, zukünftig 3 Kinder ab Pflegestufe 2.
Wenn z.B. Oma und Opa jeweils 1 Kind für 1-2 Stunden pro Tag VHP übernehmen würden, wäre es möglich 2 bzw. 3 mal die Fahrtkosten geltend zu machen?
Ist das maximale Gesamtbudget (1,5x + Fahrtkosten) auf 1612€ bei nahen Verwandten gedeckelt, oder könnte man durch die enstehenden Fahrtkosten auch darüber hinaus gehen?
Fahrtkosten können pro Strecke nur einmal abgerechnet werden. Das sind Ersatzleistungen. Das Budget ist insgesamt auf 2416€ gedeckelt, also 1,5faches für den „Stundenlohn“, darüber hinaus Fahrtkosten und Verdienstausfall mit Nachweis bis 1612€ bzw wenn man die Kurzzeitpflege nicht benötigt, dann bis 2418€ pro Kind.
Mir wurde mal geschrieben, dass man nur bei einer Person eine VHP machen darf, ohne das man bei der Knappschaft angemeldet werden muss. Stimmt das?
In meinem Blog-Artikel „VHP und Steuern“ steht alles dazu drin!
Hallo Bea ,
bin happy diese Seite gefunden zu haben . So viele neue Infos die ich vorher ganz anders von der Kasse vermittelt bekommen habe .
2 Fragen hätte ich dazu , denn ich finde nichts darüber .
1. Wo finde ich ihren Blog ? (Steuer )
2.Meine Mutter wird von einem
Familienmitglied gepflegt .
Da alle anderen Vollzeit berufstätig sind und es oft gar nicht gewünscht ist unsere Unterstützung nach individuellen Möglichkeiten & wenn
endet es im Desaster.
Jetzt fordern sie zu dem Pflegegeld von jedem einzelnen ein nicht unerheblichen Betrag monatlich zu zahlen . Gibt es darüber Regelungen ? Ob und wie viel sie fordern dürfen ?es wird nicht beachten ob es möglich ist . Wenn nicht erfüllt . Gibt es Drama .
Hallo Jana,
alle Artikel zur Verhinderungspflege findest du unter
https://ganzschoenlaut.de/category/inklusion-und-pflege/verhinderungspflege/
Zu Deinem zweiten Punkt kann ich leider nicht helfen.
Danke Bea für deine Antwor!
Falls jemand zu meiner 2ten frage etwas weiß wäre ich euch sehr dankbar über eine Antwort.
Grüßt Jana
Du solltest vielleicht genauer erklären was du meinst. Wer sind „sie“, wer sind „alle anderen“ und wer ist „wir“? Ich verstehe deine Frage gar nicht…
Liebe Bea!
Vielen, lieben Dank für Deinen Artikel (und Aufklärung)! Manchmal habe ich sogar das Gefühl, die MA der Krankenkasse arbeiten gegen einen (dass sie ja nicht zu viel Geld zahlen müssen!)
Dank Deines tollen Artikels bin ich jetzt 100% informiert!
Prima!
Danke für das tolle Lob!
Hallo,
ich möchte das erste mal Verhinderungspflege abrechnen. Den Antrag habe ich auch schon bei der KK gestellt. Ich pflege meine Mutter PG 3, sie wohnt in ihrem eigenen Haus. Jetzt muß ich für 18 Tage ins Krankenhaus und meine Tochter (z.Z. in Elternzeit) übernimmt die Pflege. Welche Kosten kann ich der KK in Rechnung stellen?
Hallo,
wenn die Hauptpflegeperson an der Pflege gehindert ist, kann für eine Ersatzpflegeperson Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Wird die Verhinderungspflege von einer dieser Personen oder von einer Person, die mit dem Pflegebedürftigen unter einem Dach wohnt, durchgeführt, sind die Aufwendungen, die ich abrechnen kann, beschränkt:
Für die Entlohnung der Verhinderungspflege (Stundenlohn oder Pauschale) bei einem nahen Angehörigen bis 2. Grades kann pro Jahr maximal das 1,5fache des Betrages, den man monatlich als Pflegegeld bekommt, abgerechnet werden. Das sind bei
Pflegegrad 2: 474,-€ pro Jahr
Pflegegrad 3: 817,50,-€ pro Jahr
Pflegegrad 4: 1092,-€ pro Jahr
Pflegegrad 5: 1351,50€ pro Jahr
Die Höchstgrenze von 2418,-€ pro Jahr gilt bei nahen Angehörigen oder Pflegepersonen, die in der gleichen Wohnung leben, demnach nicht.
Allerdings können zusätzlich zur Entlohnung auch bei den nahen Angehörigen nachgewiesener Verdienstausfall und Fahrtkosten abgerechnet werden – und hier gilt wieder die Höchstgrenze von 2418,-€. Ihr könnt also die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen weiter einreichen, auch wenn die o.g. Beträge (1,5faches des Pflegegeldes) ausgeschöpft sind und bekommt weiterhin zwar nicht den Lohn, aber die nachgewiesenen Kosen für Verdienstausfall und Fahrtkosten von der Pflegekasse erstattet.
Wenn die Hauptpflegeperson mehrere Tage am Stück abwesend ist, ist das „tageweise“ VHP und es wird pro Tag (mit Ausnahme des ersten und letzten Tages) die Hälfte des täglichen Pflegegeldes von der KK einbehalten.
Wie ist es denn mit Angehörigen, die nicht im selben Haushalt leben? Ich bin selbständig. Meine Mutter hat Pflegegrad 2. Ich pflege Sie, das ganze Jahr über täglich. Kann ich die Höchstgrenze beantragen 1612 Euro + 806 Euro ? Bitte um Info. Vielen Dank!
Zur Mutter ist man Angehöriger 1. Grades und kann nur das 1,5fache des monatlichen Pflegegeldes als VHP abrechnen. Wenn man aber die feste, bei der Krankenkasse angegebene Pflegeperson ist, kann man keine VHP abrechnen.
Hallo Bea,
mein Vater 90 muss seit Oktober 2017 von mir 24 Stunden betreut werden. Bin im Noteinsatz von Norddeutschland nach Bayern zu ihn, da mein Bruder mit Familie ,der in Bayern wohnt ,sich kümmern sollte , ihn aber hilflos zurücklies. Hänge seit okt. 2017 hier fest, weil keine Lösung in Sicht !
Ärztliche Bescheinigung vom 6.11.2017 Arzt meines Vaters für mich lautet :
„ Frau …kann sich zur Zeit nicht an ihrem Heimatort aufhalten, da sie sich seit dem 23.10.2017 um ihren pflegebedürftigen Vater kümmert, bei welchem eine Aufsichtsnotwendigkeit von 24h täglich besteht. „
Im November 2017 habe ich bei der Aok für meinen Vater dann die Pflegestufe beantragt, MDK war am 28.Dez.2018 da, hat Pflegestufe 2 bewilligt ( schlechter Witz, bei 24 Std tgl.). Wurde rückwirkend auf November 2018 seitdem gezahlt. Vom 17.12.2018 bis 29.12.2018, habe ich mich dann von von einem Freund aus Norddeutschland von mir tgl. 7 Stunden vertreten lassen können, spricht der machte tgl. diese Zeit die Aufsicht anstatt mir, damit ich mal rauskam ( Burnout , weil ich hier infolge der Situation , total kaserniert bin)
Also Antrag auf Erstattung für diese Verhinderung rückwirkend Verhinderungspflegekosten für 2018 , 13 x 7 Std. x 16€(pro Stunde) = 1456 an Aok Mitte Februar 2019 eingereicht, inclusive Anlage o. Bescheinigung aus 2017.
Antwort 28.02.2019 Aok: Zur weiteren Bearbeitung und Erstattung benötigen wir noch die Angabe einer Bankverbindung. Bitte ergänzen und reichen uns die Unterlagen erneut ein. Habe ich entsprechend erledigt, Kontoverbindung meines Vaters angegeben.
Dann Aok am 19.03.2019 an meinen Vater : Vielen Dank für Ihren Antrag. Die Kosten für die Verhinderungspflege können wir jedoch nicht übernehmen. Nach den gesetzlichen Regelungen 39 SGB XI können Sie Verhinderungspflege erhalten, wenn Ihre Pflegeperson Sie seit mindestens 6 Monaten pflegt. Dies trifft nach Ihren Angaben nicht zu. Ab dem 01.05.2019 können Sie die Ersatzpflege neu beantragen, wenn Sie ein halbes Jahr Pflege erhalren haben.
Wie schon erwähnt lag die Ärtzl. Bescheinigung aus Oktober 2017 bei, ebenso ist der AOK bekannt, das mein Vater im Sept. 2017 vom Krankenhaus in Kurzzeitpflege verbracht wurde, hier Pflegestufe 2 zum Ansatz kam, mein Vater jedoch danach ersteinmal die Begutachtung des MdK nicht zulies.
Welche Art Widerspruch können Sie mir empfehlen ?
Maria
Habe Widerspruch eingelegt. Erst wurde versucht diesen telefonisch ( mündlich) abzuwimmeln. Als ich dann erneut darauf bestand eine rechtsverbindliche schriftliche Stellungnahme zu dem Widerspruch zu bekommen, wurde dieser dann angenommen und die stattgefundene Verhinderungspflege wie eingereicht und abgerechtnet gezahlt !
Hallo Bea,
wie steht es mit der Unfall-Versicherung? Solange der Ersatz nicht z-B. per Mini-Job angemeldet ist, besteht doch keine gesetzliche Unfallversicherung, oder doch?
Wenn der gute Freund zur Ersatzpflege kommt und sich dabei (oder auf dem Weg zu uns) verletzt, stehe ich doof da oder?
Grüße,
Christoph
Hallo,
wenn ich als Privatperson (exam. Krankenschwester) jetzt meine Dienste zum Beispiel über ebay Kleinanzeigen oder auch Aushang im hiesigen Supermarkt anbieten möchte (Verhinderungspflege, allerdings ggf. auch mit Grundpflege, leichte Behandlungspflege), was muss ich beachten, was muss der zukünftige „Arbeitgeber“ beachten?
Muss ich diese Tätigkeit dann auf 450 Euro Basis machen? Könnte ich sie auf 450 Euro Basis machen? Oder würde „so“ abgerechnet werden? Wie muss ich es in der Steuererklärung angeben?
Kann man mehrere Klienten haben oder muss ich dann ein Gewerbe anmelden?
Ich sitze momentan nutzlos zu Hause rum, möchte gerne wieder stundenweise arbeiten, allerdings nicht mehr im Krankenhaus/Altenheim etc…
Lieben Dank für Deine Antwort!
Sorry, dazu kann (darf) ich nichts sagen, das sind Fragen, zu denen der Steuerberater befragt werden muss.
Ein Bedarf besteht bestimmt!
Gruß
Bea
Ich habe Verhinderungspflege für Februar rückwirkend für den von mir privat gepflegten Mann jetzt im Juni 2019 eingereicht. Der Mann ist im Mai diesen Jahres verstorben und die Krankenkasse weigert sich, rückwirkend zu bezahlen. Begründung der KK: Herr….ist am 04.05.2019 verstorben. Am 04.06. 2019 wurden die Leistungen beantragt. Die Leistungen müssen jedoch zu Lebzeiten beantragt werden.
Wäre ich Hellseher, hätte ich die Verhinderungspflege vorher eingereicht. Zählt die Verjährungsfrist in meinem Fall nicht?
Hallo Tina, auf diese Frage habe ich leider (noch) keine verbindliche Antwort. Es gibt Urteile, in denen tatsächlich VHP nach dem Tod nicht erstattet wurde, sie wurde allerdings auch erst ein Jahr später eingereicht. Wie die Rechtslage genau ist, da bin ich mir selbst nicht sicher, Du müsstest einen Anwalt befragen oder zur Not klagen. Ich sehe es wie Du: da man nicht hellsehen kann, muss es noch für eine Zeit x möglich sein. Nicht unbedingt die 4 Jahre (Verjährung), aber zumindest einen „angemessenen“ Zeitraum. Das ist aber nur mein Bauchgefühl.
Herzliche Grüße
Bea
Hallo,
Meine Sohn hat Pflegegrad 5, ich beantrage seit jahren verhi derungspflege bei ikk classic.
Egal wie ich Antrag stelle es ist nicht gut genug für die . Ich habe am Anfang alle Daten lückenlos zur Pflegeperson , zu Ersatzpflege, Tage und Stunden in Tabelle geschrieben usw. Dennoch reagiert meine Kasse an meine Antrag nicht sondern sendet mir deren Formular. ..Ich fühle die aus und es reicht wieder nicht. Meine Tabelle mit Unterschrift von Ersatzpflege genügt nicht ,die senden mir wieder Formulare wo ich Stunden angeben soll. Dieses Jahr hab ich extra Telefonisch um Antrag + Abrechnungsformulare gebeten und nur Antrag haben die mir wieder geschickt. Ich habe dann Formular von letztem Jahr für die Abrechnung genutzt und jetzt bekam ich andere leere Formulare die sich kaum unterscheiden als die von letztem Jahr. Ich habe mich jedes Jahr über deren vorgensweise beschwert, das das reine mobbing ist, aber Beschwerde bringt auch nichts. Muss jedes Jahr doppelt und dreifach Formulare ausführen und Ersatzpflegekraft nerven weil seine Unterschriften wieder nicht ausreichend sind. Was kann man dagegen machen, ich habe ja genug mit Pflege selbst zu tun da wäre für mich hilfreicher wenn ich nur einmal zur Post gehen muss. Muss ich unbedingt deren Formulare benutzen?Ich finde das einfach nur unverschämt. Danke nochmal für tolle Tipps in diesem Blog!
Hallo, ich kann total verstehen, dass das nervt. Im Gesetz steht natürlich nichts von Formularen. Das Problem ist aber, dass Du was von denen willst. Ich würde an Deiner Stelle immer Anfang des Jahres einen Antrag für das ganze Jahr stellen und um Zusendung der Abrechnungsformulare bitten. Die kannst Du mehrfach ausdrucken oder kopieren und dann verwenden. …bis die nächste Änderung kommt…😉
Hallo,
meine Mutter ist seit 20 Jahren pflegebedürftig und wird auch „gesetzlich betreut“- von der Verhinderungspflege haben wir vor zwei Monaten erfahren unzwar durch einen Vorfall (die erste Betreuerin wurde vom Gericht entlassen,weil sie meine Mutter in der Klinik allein gelassen hatte,die zweite weil sie es versäumte den Aufenthaltsorten meiner Mutter zu verlängern (2 1/2 Jahre lang ),der dritte weil er mentale Probleme hatte und überfordert war).Die aktuelle Betreuerin hatte für das Jahr 2019 und 2018 rückwirkend Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beantragt ohne uns Bescheid gegeben zu haben und wollte wohl das Geld selbst kassieren,die Krankenkasse hat aber das Geld auf das Konto meiner Eltern überwiesen und wir waren alle geschockt und wussten nicht ob das Geld uns zu Verfügung steht- so haben wir erfahren,dass die Betreuerin Verhinderungspflege beantragt hatte….
Die Betreuerin wiederum bekam Angst und hat versucht sich aus der Sache rauszureden (zuerst hieß es das wurde fälschlicherweise überwiesen und wir sollen das Geld auf ihr Konto überweisen wie würde es dann auf das Konto der Krankenkasse überweisen ).
Nun möchte ich für dieses Jahr Verhinderungspflege beantragen aber die Ersatzpflegeperson befindet sich in der Privatinsolvenz.
Wird das Geld sonst beschlagnahmt und bekommt die Ersatzpflegeperson Probleme ?
Und was ist mit den anderen Jahren -darf ich noch rückwirkend Verhinderungspflege beantragen ? Bis vor einem Jahr wurde meine Mutter von meinem Vater häuslich gepflegt -also 19 Jahre lang war mein Vater die Pflegeperson meiner Mutter .
Hallo!
Erstmal Danke für diese tolle Seite,die viele Fragen beantwortet! Doch leider habe ich noch Fragen!
1. Die Ersatzpflegekraft die wir haben ist die Enkelin der Partnerin meines Vaters, daher nicht Verwandt aber doch sittlich,oder?! Sie kennt meinen Sohn von Klein an und hat eine super und enge Beziehung zu ihm.
Meine 2.Frage ist: s
ie (die Ersatzpflegekraft) ist in der Ausbildung, mus sie das Geld für die VHP versteuern? Woher weiß man ob das „sittliche“ Verhältniss akzeptiert wird? Denn dann wäre es ja Steuerfrei, hab ich das richtig verstanden?? Aber wer bestimmt es dass das Verhältnis sittlich ist oder nicht??
3.Frage: die Ersatzpflegekraft lebt bei ihrer Oma! Die Oma bezieht Harz4 , die Ausbildungsvergütung meiner Ersatzpflegekraft wird der Oma am Hatz4 Satz angerechnet, das Geld was sie als Ersatzpflegekraft bekommt auch??
Ich habe nur sie als Stundenweise Ersatzpflegekraft eingetragen ! Meine Sorge ist jetzt das sie durch die Ersatzpflege die sie bei meinem Sohn leistet Schwierigkeiten bekommt. Das möchte ich nämlich nicht! Ich hoffe ich konnte meine Fragen verständlich erklären!
Ich danke dir jetzt schonmal für deine Antwort und hoffe das du darauf überhaupt Antworten hast!
Lg Daniela
Hallo Daniela,
Zu 1. Ja genau. Keine Verwandte 2. Grades aber sittliche Verpflichtung lässt sich so wie du das beschreibst bejahen.
2. wenn sittlich verpflichtet dann steuerfrei. Ob das so ist, entscheidet der Finanzbeamte und – wenn Dir seine Entscheidung nicht passt, dann der Richter. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, müsste man vorher beim Finanzamt anfragen. So wie du das schilderst würde ich persönlich das aber als gegeben annehmen und selbstbewusst so in die Steuererklärung schreiben.
3. dazu kann ich nichts sagen, weil ich es nicht sicher weiß. Da müsste sich die Oma erkundigen.
Hallo
seit Oktober 2018 hat mein Sohn Pflegerad 3 aber vorher schon Pflegebedürftig … kann ich jetzt nachträglich VHPG beantragen falls ja kann ich meine Schwester ( exm. Krankenschwester ) als Pflegeperson angeben oder erkennen die das nicht an
Gruss
Anissa
Hallo, VHP kann angerechnet werden wenn 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt wurde, frühestens aber ab Gewährung des Pflegegrades. Und die VHP muss natürlich auch stattgefunden haben. Dann geht das. Lesen Sie dazu gerne auch Verhinderungspflege Vorpflegezeit
Schön guten Abend meine lieben ich hatte da mal ein frage es geht um die Verhinderungspflege
Beispiel :frau Meyer pflegt ihre Tochter die einen Pflegegrad von 2 hat und erhält monatlich Pflege Geld von 316€ das sind im Jahr 3792€ sie hat Anspruch auf eine ersatzpflegeperson ( Verhinderungspflege) mit einer Jahres Summe von 2418 € für 6 Wochen 42tage im Jahr
Nun hat sie eine Person getroffen die nicht verwandt oder verschwägert mit ihnen ist. Die ie für 6 Wochen die Pflege übernehmen würde die ersatzpflegeperson macht dieses nicht hauptberuflich erhält aber für die Zeit die gesamte Summe von 2418 wird dieses Geld bei der ersatzpflegeperson für ein Jahr versteuert oder für ein Monat
Habe versucht mich selber schlau zu machen aber es gab unterschiedliche Aussagen dazu hoffe ihr könnt mir da Licht ins dunkle bringen
Der Freibetrag bzw die Steuerfreiheit bezieht sich auf ein Jahr.
Liebe Bea,
vielen herzlichen Dank für Deinen tollen Blog und die sehr ausführliche Recherche.
Das hat mir wirklich sehr geholfen durch das Wirrwarr bei der Verhinderungspflege durchzublicken.
Nur eine Antwort habe ich noch nicht gefunden :
Gehören Pflegegeschwister auch zur Verwandschaft?
Wie sieht das aus, wenn sie nicht mehr zuhause wohnen?
Es wäre toll, wenn Du auch darauf eine Antwort hättest.
Herzliche Grüße
Daniela
Hallo Daniela, Pflegegeschwister sind mE nicht verwandt und können, wenn sie nicht (mehr) im gleichen Haushalt wohnen, die volle VHP abrechnen.
Gruß
Bea
Hallo,
Ich habe den Antrag für die verhinderungspflege mit übertragung von kurzzeit Pflege mit 20 Tage erstellt. Bekommt man für die 20 Tage Verhinderungspflege den vollen Betrag ausgezahlt. Wenn ja wann und wie. Oder bzw kann man das Geld auch ein Scheck sofort bekommen und sich das Geld vom Bank abholen gehen.
Danke
Hallo,
bisher habe ich immer gedacht, Verhinderungspflege bezieht sich nur auf Urlaub und da ich (Pflegegrad 2) immer mit meinem Mann zusammen in Urlaub fahre, noch nie etwas beantragt.
Da mein Mann aber nicht alles allein schaffen kann, habe ich als weitere Hilfe 1x in der Woche eine Frau für 2 Std. für die Putzarbeit. Ich habe sie auf Minijob-Basis bei der Knappschaft angemeldet.
Kann ich sie nun als Verhinderungspflege eintragen, auch für die Vergangenheit? Es wird jetzt besonders problematisch, da mein Mann an der rechten Schulter operiert wird und dann manche Sachen einige Wochen nicht machen kann. Er fällt nicht total aus, aber für zusätzliche Std. werde ich nun eine andere Person benötigen. Ich finde das alles verwirrend und danke für die vielen Erläuterungen hier. Man hat ja auch Angst etwas falsch zu machen und dann auf Kosten hinterher sitzen zu bleiben. Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.
Brigitte
Hallo Brigitte,
Sie müssen die Putzhilfe nicht eintragen lassen, sondern können Ihre Ausgaben (also das was Sie Ihr bezahlt haben, nicht die Nebenkosten an die Minijob-Zentrale) bei der KK als Verhinderungspflege abrechnen. Als Grund geben Sie „Entlastung der Pflegeperson an“ (wenn Sie Verletzung des Arms oder ähnliches schreiben, könnte die KK denken, Ihr Mann sei ganze Tage verhindert (ist er ja nicht) und zieht was vom Pflegegeld ab.
Ich würde an Ihrer Stelle eine Aufstellung machen, wann und zu welchen Zeiten die Putzhilfe da war, was Sie jeweils bezahlt haben und die Putzhilfe unterschreiben lassen (deren Namen und Adresse müssen Sie noch angeben und schreiben, dass sie nicht mit Ihnen verwandt/verschwägert ist). Das schicken Sie dann an die KK und bitten um Erstattung als „stundenweise Verhinderungspflege zur Entlastung der Pflegeperson“. Datum, Unterschrift Fertig.
Ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort. So, wie ich es inzwischen gelesen habe, ist es bei entsprechender Begründung steuerfrei. Inzwischen habe ich aber eine weitere Frage, da ich jetzt im Krankheitsfall stundenweise weitere Personen benötige.
Wenn jemand ein paar Stunden im Monat die Verhinderungspflege übernimmt (Nachbar, Rentner), niemand weiteres betreut, keinen 400,- € Job nebenbei hat muss er dann für die ca. 100 € (nicht regelmäßig in den Folgemonaten) bei der Knappschaft angemeldet werden? Wie ist es mit einer evtl. Unfallversicherung im Rahmen der Hilfe?
Ich finde es toll, welche Mühe Sie sich machen. Sich durch Gesetzestexte durchzuarbeiten liegt ja nicht jedem. Leicht lesbar ist etwas anderes.
Ganz herzlichen Dank für Ihre Mühe,
Brigitte
Wie das mit der Unfallversicherung bei VHP ist, müssten Sie bei der Kranken-/Pflegekasse erfragen.
Hallo,
danke für den tollen Blog und die detaillierten Infos!
Stimmt es, dass man für eine 24-Stunden-Pflegerin, die bei dem Pflegebedürftigen einzieht, kein Verhinderungspflegegeld erhält? Die Krankenkasse meines pflegebedürftigen Vaters hat die eingereichten Rechnungen der 24h-Pflege zweimal abgelehnt mit der Begründung, dass für dauerhaft vor Ort anwesende Personen keine Verhinderungspflege geltend gemacht werden kann. Unsere Begründung war, dass mein Bruder als Hauptpflegeperson aus beruflichen Gründen keine Zeit hat, eine ausreichende Versorgung sicherzustellen. Die Krankenkasse hängt sich aber an dem „wohnt dauerhaft bei meinem Vater im Haushalt“ auf und zahlt daher nichts.
Viele Grüße, Silke
Hallo Silke,
natürlich darf VHP auch 24 Stunden dauern und die Ersatzpflegeperson kann auch im Haushalt des zu Pflegenden wohnen in dieser Zeit. Das ist ja oft so, wenn die Hauptpflegeperson tageweise verhindert ist und der zu Pflegende nicht alleine bleiben kann.
Allerdings kann man dann nur 42 Tage abrechnen (tageweise VHP) und die Ersatzpflegeperson darf nicht den Wohnsitz zu der Pflegeperson verlegen (im Sinne von dort gemeldet sein). Wenn Du schreibst „wohnt dauerhaft dort“, müsste sie sich ummelden. Dann geht VHP auch noch, aber nur noch wie bei nahen Angehörigen gedeckelt auf das 1,5fache des monatlichen Pflegegeldes.
Ich habe keine Ahnung, wie die KK auf die Ablehnung kommt. Im Gesetz und in den Ausführungsrichtlinien des GKV Spitzenverbandes steht das so nicht. Es ist auch glaube ich nicht zwingend, dass jemand der mit im Haushalt lebt und mit pflegt, zwangsläufig feste Pflegeperson ist.
Lass es Dir schriftlich geben mit Begründung, dann Widerspruch einlegen und zur Not musst Du wahrscheinlich zum Anwalt.
PS:
Mir ist noch was eingefallen. Die Argumentation der KK, für dauerhaft anwesende Personen kann keine VHP geltend gemacht werden, nicht logisch ist. Im § 39 SGB XI (Regelung zur VHP) gibt es extra für im Haushalt der Pflegeperson wohnende Personen die VHP machen, eine Regelung. Die liefe ins Leere, wenn das nicht ginge.
Hallo,
meine Tochter hat pflegegrad 3 und ihre nicht verwandte Patentante hat selbst ein Kind mit Pflegestufe 2.Kann sie die verhinderungspflege übernehmen obwohl sie selbst verhinderungspflege in Anspruch nimmt?
Hallo!
Ja das geht problemlos.
Wenn Verwandtschaft dann kein VPG!!!
Was ist VPG??
Hallo,
es wäre nett, wenn Sie meine Fragen vom 23.7. noch beantworten würden.
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichem Gruß
Brigitte
Hallo meine freundin die mit meiner Mutter in engen Kontakt steht übernimt wenn ich verhindert bin die verhinderungspflege .meiner Mutter. Meine Freundin bezieht alg2 wird die leistung der krankenkasse auf alg2 angerechnet ?
Ja, das wird angerechnet.
Zum Steuerlichen habe ich einen eigenen Blogartikel erstellt:
Verhinderungspflege und Steuer
Hallo, und zwar bekommt mein Sohn seit August PG2, ich bin als Pflegeperson eingetragen. Da ich z.z aber noch weitere Kinder habe und ich dementsprechend auch Termine habe bin ich manchmal zeitlich eingeschränkt und meine Schwester also (Tante von meinen Sohn ). Sie würde ihn in der Zeit betreuen wie muss ich den Antrag für die Verhinderungspflege machen und wie wird das berechnet? Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Hallo meine Frage wäre wie sieht so eine Rechnung für Verhinderungspflege aus oder wie sollte sie aussehen ein Muster z.b. wäre toll. Kann mir jemand weiterhelfen?
Hallo Bea,
so genial, dieser Blog!
Ich versorge und pflege meine Tante seit mehreren Jahren. Seit ca. 2 Jahren hat sie PG 2. Ich habe zum Duschen einen ambulanten Pflegedienst hinzugezogen. Da ich nun für 4 Wochen verhindert bin, würde meine Tochter die Pflege übernehmen. VHP ist beantragt und genehmigt. Was kann sie trotz amb. PD in Rechnung stellen.
Danke im voraus für die Mühe
Liebe Andrea,
erst mal könnt Ihr grundsätzlich die kompletten 2418€ als VHP verbrauchen. Wenn Du als Hauptpflegeperson 4 Wochen verhindert bist, ist das tageweise Verhinderungspflege, d.h. Du kannst 42 Tage abrechnen und es wird bis auf den ersten und den letzten Tag für die anderen Tage das Pflegegeld um 1/2 gekürzt. Was ich ehrlich gesagt nicht weiß ist, wie das lauft falls der Pflegedienst für das Duschen schon mehr als die Hälfte des Pflegegelds bekommt. Dann kann das ja nicht gekürzt werden.
Das musst du die Krankenkasse fragen oder es einfach ausprobieren.
Liebe Grüße und alles Gute!
Hallo, mein Mann hat Pflegegrad 3. Wir hatten für 2018 stundenweise Verhinderungspflege eingereicht. Verwandtschaft 2ten Grades. wir hatten eine Tabelle geschrieben. Wieviel Stunden geholfen wurde. Das war alles korrekt abgerechnet worden. Dann konnte man in der Tabelle KM Auwendungen Hin und Rückfahrt reinschreiben. Man sagte uns, dass die Vertretungskraft auch mit meinem Mann Fahrten unternehmen kann. Dies KM hatte wir eingetragen. Nun sagt die Krankenkasse, dass nur die Fahrtkosten von zuhause bis nach uns der Vertretungskraft bezahlt wird. Ist das so richtig? MfG Sylvia Mantek Schlimm
Hallo,
das ist richtig. Die KK erstattet nur die Fahrtkosten der ERsatzpflege zum Ort der Ersatzpflege, nicht die Fahrten die die Ersatzpflege mit dem Pflegling unternimmt.
Ich würde gerne wissen,ob mein Verlobter die Verhinderungspflege ausführen kann obwohl er im gleichen Haushalt wohnt?
Hallo Sabine,
ja das kann er. Allerdings auch für ihn mit beschränktem Budget wie für nahe Angehörige.
https://ganzschoenlaut.de/antrag-auf-verhinderungspflege/
Liebe Bea, ich danke Dir von Herzen für Deinen Einsatz und die unermüdliche Hilfe, welche Du hier so Vielen erbringst. Dieser Beitrag hat mir bereits des öfteren enorm geholfen!
Vielleicht kannst und magst Du mir zu einem etwas komplizierten Sachverhalt Hilfestellung geben, der einige VHP-technische Fragen aufwirft, auf die ich bisher nirgends zuverlässige Antworten finden konnte. Ich wäre über jeden Hinweis sehr dankbar!
Meine Mutter hat PG4. In 2016 und 2017 wurde sie teils von Angehörigen und teils von Pflegekräften aus Osteuropa gepflegt, es wurde zT Pflegegeld und zT Kombileistung bezogen. Es wurde wenig des VHP Budgets genutzt und gar nichts vom KZP Budget.
Wir würden gerne das verbleibende Budget für die VHP +50% KZP ausschöpfen eh die 4-Jahresfrist verstreicht. Es war jeweils für einige Monate jemand über einen Tschechischen bzw Polnischen Dienst als Hauptpflegekraft im Einsatz. Davon haben wir der Pflegekasse nie Meldung gemacht (hätten wir es tun müssen?). Die Kosten haben wir stets selbst getragen, währenddessen aber weiter PG bzw Kombi bezogen. Nun möchten wir diese Kosten bzw Einsätze als VHP geltend machen.
Dabei stellen sich uA folgende Fragen:
1) Hätten wir der Kasse melden müssen, dass phasenweise die Pflege durch eine Pflegekraft aus Osteuropa statt durch den Angehörigen ausgeführt wurde?
2) Kann es Ärger geben, wenn die Kasse jetzt davon erfährt? Die Rentenbeiträge sind uns unwichtig.
3) Kann für die Zeiten das PG aberkannt und zurückverlangt werden?
4) Ist es möglich, eine Rechnung über zB 30 Tage von einem Ost-Pflegedienst einzureichen und davon aber nur 26 Tage als VHP geltend zu machen?
5) Kann es sein, dass die Kasse, wenn sie von dem vollen Umfang der Anwesenheiten / Pflegezeiten der Pflegekräfte aus Osteuropa erfährt, diese Lösung bzw diese Personen als Hauptpflegekräfte für die jeweiligen Zeiten einstuft, sodass es dem jeweiligen Angehörigen nicht möglich wäre, einen Teil dieser Zeiten als VHP geltend zu machen?
6) Kann das PG halbiert werden für Zeiten, während derer die eingetragene Hauptpflegekraft (also der Angehörige) für die Kasse nachvollziehbar nicht die Pflege geleistet hat, auch wenn für diese Zeiten keine VHP beantragt wurde?
Kurzum, wie können wir VHP für einen Teil der Zeit geltend machen, während derer dem der Kasse gemeldeten Angehörigen eine Pflegekraft über einen Osteuropäischen Dienst vermittelt die Pflegetätitgkeit ganz oder fast ganz abgenommen hat, dabei aber möglichst wenig bereits erhaltenes Pflegegeld abgezogen bekommen und keinen Ärger wegen etwaiger verletzter (Melde-)Pflichten erhalten?
Ein riesieges Dankeschön Allen die irgendwie Licht in dieses Dunkel bringen können!
Hallo Bea,
vielen Dank für die detaillierten und klaren INFOS!
Danach habe ich lange gesucht im „Pflege-Dschungel“…
Alles Gute wünscht annette
Hallo,
wenn ich in den Urlaub fahre ohne meine Pflegeperson und eine Ersatzpflege mitnehme. Kann ich auch die übernommenen Kosten von Flug und Hotel für die Ersatpflege einreichen oder nur das was ich als Stundenlohn noch bezahle?
Kann ich auch Kosten für Flug und Hotel für die Ersatzpflege geltend machen, wenn ich diese in den Urlaub mitnehme?
Ja das geht. Dazu gibt es einen Urteil. Findest du in diesem Beitrag Verhinderungspflege – was ist das?
Hallo!
Ich habe von meiner KK den Verhinderungspflege Antrag für 2020 bekommen, in dem möchte die KK die Krankenversicherungsnummer meiner Ersatzkraft wissen, wofür braucht die KK die Nummer?
Hallo Christina,
das ist eine gute Frage – solltest Du mal Deiner KK stellen. Meine persönliche Meinung: diese Information geht die KK nichts an und ist für sie nicht notwendig.
Hallo Bea,
ich pflege meine Mutter PG 2 wenn ich die Auflistung zur VHP mache, muss ich da aufschreiben was die Hilfskraft gemacht hat oder reicht es zu schreiben als Bemerkung „sonstiges“?
Danke schon mal für deine Hilfe.
Liebe Grüße Andrea
Hallo Andrea,
in der Regel will die KK wissen, was DU gemacht hast, wenn du verhindert warst (weil sie daraus schlussfolgern wollen, ob du vielleicht tageweise verhindert warst, zB wenn du „Urlaub“ oder „krank“ angibst). Bei der Frage, was die Verhinderungspflege gemacht hat, würde ich persönlich „Ersatzpflege“ schreiben oder einfach „Pflege“. Das ist es ja dem Wortsinn nach immer.
Liebe Grüße Bea
also schreibe ich bei mir nur sonstiges ? Denn de KK muss ich ja nichts genaueres angeben oder?
VG Andrea
Genau. Das reicht.
Hallo,
Meine Mutter ist in Pflegegrad 2 eingestuft. Meine Freundin hat sich bereit erklärt, die Verhinderungspflege (stundenweise) während meines Urlaubs für mich zu übernehmen. Sie ist mit 20 Stunden berufstätig, außerdem pflegt sie ihren Vater (Pflegegrad 3). Ist dies möglich?
Ja, das ist möglich!
Hallo,
Wenn ich lt. Bescheid ab dem 21.12.18 Pflegegeld für meine Tochter erhalte, dann kann ich erst ab dem 21.6.19 die Verhinderungspflege geltend machen. Sehe ich das richtig?
Wie sagt der Jurist so schön: „das kommt darauf an“! Lesen Sie meinen Beitrag https://ganzschoenlaut.de/verhinderungspflege-vorpflegezeit , da steht alles dazu drin!
Liebe Grüße Bea
Hallo,
kann ich einen Stundenlohn von 10€ ansetzen, wenn ich zweimal die Woche Verhinderungspflege angebe ?
LG Andrea
Hallo,
kann ich als Verhinderungspflege einen Stundenlohn von 10€ angeben?
LG Andrea
Hallo Andrea,
Ja klar, das geht!
Hallo. Ich hätte mal eine ganz dumme frage: meine Tochter ist jetzt 14 Monate alt und hat seit Mai 2019 pflegegrag 3. Beim ersten beratungseinsatz im Oktober wurde mir vom pflegedienst geraten verhinderungspflege zu beantragen was ich auch gemacht habe und genehmigt wurde. Aber ich habe es nicht in Anspruch genommen. Was passiert jetzt mit dem Budget? Wird das auf 2020 angerechnet oder verfällt das komplett?
Das Budget aus 2019 kann nur bis 31.12.2019 genutzt werden (aber: wenn es genutzt wurde, kann es dann vier Jahre lang abgerechnet werden). Was Du nicht genutzt hast, „verfällt“ und kann nicht ins Folgejahr übertragen werden.
Hallo, meine Mutter ist an Demenz erkrankt und die Betreuung wird komlett von meinem Vater übernommen. Es wurde auch noch nie eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen. Ist es richtig, dass man dann einen Antrag stellen kann, bei dem ca. 800 € erstattet werden, wenn die Kurzzeitpflege in einem Jahr nicht genutzt wurde?
Über eine kurze Info wären wir sehr dankbar.
Hallo Daniela,
die Hälfte des Budgets der nicht genutzten Kurzzeitpflege (also 806€) können jedes Jahr zusätzlich für Verhinderungspflege verbraucht werden.
Hallo,
ich habe eine Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe:
Ich beauftrage einen Freund an nur „einem“ Tag (9 Stunden) die Pflege zu übernehmen und stelle einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der KK. Am Tag davor und danach pflege ich selbst. Es heißt ja „weniger als 8 Stunden“ ist stundenweise. Daher ist sind die 9 Stunden ja tageweise Verhinderungspflege. Wird trotzdem das Pflegegeld gekürzt, wenn es doch auch heißt „am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld voll gezahlt“, Vielen Dank bereits im Voraus für die Antwort.
Hallo Paul,
an nur einem Tag wird nichts gekürzt! Immer erst ab Tag 3 (am Stück).
Danke für die schnelle Antwort.
Weitere Frage: Wenn ein naher Verwandter die Verhinderungspflege an einem einzigen Tag im Jahr (oder Monat) und nur für einpaar wenige Stunden durchführt, fällt dann automatisch das Verhinderungsgeld auf das 1,5fache des Pflegegeldes? Hätte ich dann für andere nicht-Verwandte also auch nur noch den Rest des 1,5fachen des Pflegegeldes im Jahr übrig?
Paul:
Du hast für nahe Verwandte (alle zusammen) ein Budget in Höhe des 1,5fachen des Pflegegeldes (plus Fahrtkosten oder Verdienstausfall). Den Rest des Budgets kannst Du für nicht nahe Angehörige nutzen.
Liebe Bea!
Das ist so ein toller Blog, Danke!
Ich würde gerne wissen, ob ich als Verwandte über das 1,5 fache des Pflegegeldes hinaus auch die 50% Kurzzeitpflege (806Euro) als VHp beanspruchen kann?
Zudem, ob mein Partner, nachdem wir nicht verheiratet sind, als Verwandter 2.Grades gilt?
Danke Dir vielmals!!
Die zweite Frage von Paul interessiert mich auch.
Hallo Bea,
die PKasse eines Patienten verweigert die Auszahlung der Verhinderungspflege, da bei der PKasse und dem MDK Gutachten keine Pflegeperson, wie z.b. der Sohn, Tochter oder sonstige Person hinterlegt bzw. eingetragen ist, mit der Begründung, dass somit gar keine Verhinderung stattgefunden hat.
Ist dies richtig? Bitte um Rückmeldung. Besten Dank. Toller Blog!!
Hallo, den Fall hab ich noch nie gehört, aber das könnte nach Sinn und Zweck der Regelung richtig sein. Zunächst könnte man ja mit dem Pflegegeld die Pflegeperson bezahlen (dafür, für pflegebedingte Aufwendungen, ist es ja da). und nur wenn diese dann verhindert ist, tritt die VHP ein.
Also müsste man zunächst eine Hauptpflegeperson eintragen (oder nachtragen) lassen. Achtung: VHP kann erst abgerechnet werden, nachdem 6 Monate zu Hause gepflegt wurde. Also müsste die Hauptpflegeperson „vergessen“ worden sein einzutragen und müsste seit mindestens 6 Monaten pflegen (oder zumindest irgendeine Pflegeperson, es muss nicht durchgehend die gleiche Person sein).
Viele Grüße
Guten Morgen.
Sie schreiben, dass die VHP nicht beantragt werden muss. Ich habe allerdings gerade ein PDF von der Seite des Bundesgesundheitsministeriums heruntergeladen, in dem genau das steht. Zitat: „Wenn die private Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit zeitweise die häusliche Pflege nicht übernehmen kann oder einmal eine Auszeit braucht, gibt es die Möglichkeit, eine Ersatzpflege zu beantragen, die dann die Vertretung über nimmt.“ Was stimmt denn nun? Ist ein Antrag notwendig oder nicht?
LG, B. S.
Guten Morgen,
die gesetzlichen Krankenkassen haben sich auf Ausführungsbestimmungen zu den rechtlichen Regelungen der VHP gegeben. Diese sind vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen niedergeschrieben. Dort steht explizit, dass ein vorheriger Antrag nicht erforderlich ist. Wenn Sie das selbst nachlesen wollen: In diesem Dokument unter § 39.
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/empfehlungen_zum_leistungsrecht/2019_12_19_Gemeinsames_Rundschreiben_leistungsrechtliche_Vorschriften.pdf
Ganz lieben Dank für die super schnelle Antwort. Ihre Seite hilft mir sehr.
Das Dokument ist nicht mehr abrufbar
Alle Links sind auf dem neusten Stand, ich habe es eben noch einmal überprüft.
Wenn ich den Link anklicke erhalte ich folgendes.
Seite nicht gefunden
Sehr geehrter Nutzer,
die Seite, die Sie versucht haben aufzurufen, ist nicht oder nicht mehr verfügbar. Wenn Sie eine gespeicherte Seitenadresse verwendet haben, ist diese möglicherweise veraltet. In diesem Fall befindet sich die gesuchte Seite vielleicht an anderer Stelle der Website.
Sie können das Inhaltsverzeichnis nutzen oder die Suche verwenden, um die gewünschte Information zu finden.
Ihr GKV-Spitzenverband
Guten Morgen.Eine Frage zur Verhinderungspflege.Kann man in Elternzeit die Pflege ausführen oder gibt es Einschränkungen.( Alter des Kindes)
Da gibt es keine Einschränkungen
Darf eine Freundin die ihren Mann zu Hause pflegt, bei mir Verhinderungspflege durchführen? Sie gehört nicht zu meinen eingetragenen Pflegepersonen. Hilft mir sehr oft wenn meine Tochter ausfällt
Mit freundlichen Gruß
Heike
Na klar, das geht. Auch die Pflegeperson eines anderen kann VHP machen.
Danke für die schnelle Antwort und diesen wirklich tollen Blog
Jetzt habe ich noch eine Frage, meine andere Freundin ist arbeitslos geworden, ALG 1 und hilft mir weiterhin aus, WAS darf ich ihr jetzt überhaupt noch zukommen lassen für ihre Hilfe (165 Euro? ), diese sollen ja vorher bei Arbeitsamt angemeldet werden, ich weiß aber nicht immer vorher wann ich Verhinderungspflege benötige.
Grüße Heike
@Schoenleer Danke für Deine super Kompetenz :-))
Ich PKV Axa Plegegerad2 habe vorher von der Verhinderungspflege nichts gewusst
und meiner Kasse einfach das Formular für 2019 (jede Woche 3Std für je 11€) von der AOK zugesendet .
ist mir ohne Nachfrage gestern fast alles bezahlt worden. 🙂
Es wurden nur die ersten 6 Monate abgezogen.
Frage: ist das jetzt jedes Jahr so?
Hallo, die ersten 6 Monate können nur im ersten Jahr des PG abgezogen werden. Wenn man nachweist, dass auch schon vor der Erteilung des PG gepflegt wurde, kann man VHP auch ab dem ersten Tag abrechnen. In 2020 können die gesamten 2418€ vom 1.1.-31.12. verbraucht werden.
Hallo
Ich habe einen Antrag auf Verhinderungspflege für meinen Sohn gestellt. Die Krankenkasse sagte mir das eine Bearbeitung 6-8 Wochen dauert. Ist das korrekt?
Der Antrag liegt seit 3 Wochen bei der Kasse.
Hallo,
für die Bearbeitung von VHP gibt es keine vorgegebenen Fristen. Manche KK brauchen extrem lange, manchmal geht es super schnell…
Hallo!
ich habe schon viele Seiten zum Thema gelesen, begreife es aber immer noch nicht.
Mein Pflegling hat Pflegegrad 3 und ich bin seit einem Jahr ununterbrochen im Einsatz.
Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich 42 Tage im Jahr pausieren.
Wenn ich mehr als 8 Stunden am Stück vertreten werde, wird das Pflegegeld auf die Hälfte gekürzt.
Es heisst, für die Verhinderungspflege gibt es bis 1612€.
Wie setzt sich das zusammen? Ist das ein Pauschalbeitrag oder muss man lauter kleine Posten addieren? Also Stundenlohn, Fahrgeld etc.? Muss die Vertretungsperson dann Stundenlisten führen, Fahrscheine sammeln etc?
Wenn die Kurzzeitpflege nicht genutzt wurde, kann man davon 806€ auch für die Verhinderungspflege nutzen. Für mehr als 42 Tage? Für mehr Leistung in den 42 Tagen? Wie wird da abgerechnet? Wieder mit Stundenzetteln und Fahrscheinen oder kann man ganz einfach eine Person mit einem „Arbeitsvertrag“ für 6 Wochen einstellen und einen Lohn von 2400€ ausmachen?
Wie man sieht habe ich die Theorie wohl kapiert, weiß aber absolut nicht wie die Praxis funktionieren soll?
Hallo, in dem Beitrag https://ganzschoenlaut.de/verhinderungspflege-was-ist-das/
werden eigentlich alle Ihre praktischen Fragen beantwortet. Bitte lesen Sie dort noch einmal nach und melden sich mit den Rest-Fragen.
„…eingetragene Pflegepersonen dürfen leider keine VHP machen.“
Gilt das allgemein, oder nur dann, wenn sie für die jeweilige Person eingetragen sind?
Beispiel:
In einer Pflege-WG hat Anton mit PG 3 Pflegekraft Anita und Zusatzbetreuung durch eine Haushalts- und Betreuungskraft Berta.
Dann erhält eine 2. Person der WG PG2 und möchte unbedingt von Berta gepflegt und von Anita noch etwas in der Freizeit betreut werden, weil er die beiden schon kennt.
Wäre das in dieser Konstellation möglich?
Kann dann bei Abwesenheit/Krankheit/Urlaub Anita für Berta einspringen und Berta für Anita?
Das bezieht sich nur auf die zu pflegende Person, bei der man als Pflegeperson eingetragen ist.
Hallo,
vielen herzlichen dank für den tollen kompetenten Blog, endlich blicke ich einigermaßen in diesem Pflegedschungel durch.
Eines verstehe ich aber nicht. „Erzielung von Erwerbseinkommen“
Stimmt das, dass bei eine Ersatzpflegeperson die bis 2. Grad verwandt ist,
die Beschränkung auf das 1,5 fache der Pflegegeldes nicht statt findet, wenn diese Tätigkeit der Erzielung von Erwerbseinkommen dient?
Ein anderer Text von Sozialversicherung-Kompetent.de “ Wird bei einer Pflegeperson, die die Verhinderungspflege erbringt und mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, nachgewiesen, dass diese erwerbsmäßig ausgeübt wird, gilt die Begrenzung auf den 1,5fachen Betrag des Pflegegeldes nicht. Erwerbsmäßigkeit kann dann angenommen werden, wenn die Verhinderungspflege länger als sechs Wochen dauert.“
Was ist damit gemeint? Was muss nachgewiesen werden? Leider finde ich dazu keine Erklärung.
Ich Pflege meine Mutter seit zwei Jahren. Mein Sohn würde mich das ganze Jahr über eine bis zwei Stunden täglich entlasten. Er bekäme von meiner Mutter 10 € die Stunde, ca 3.000€ im Jahr. Den Antrag auf VHP haben wir bereits gestellt, 01.01.-31.12.20.
Was können wir von der Pflegekasse nach der Abrechnung erwarten? Es ist ein sehr großer Unterschied, 474 € oder 2.418 € zu erstatten bekommen.
Für die Antwort bedanke ich mich im Voraus!
Hallo Christina,
so einen Fall hatte ich noch nicht, daher: ich weiß es nicht sicher. Ich würde an Ihrer Stelle genau das bei der KK nachfragen. Schreiben Sie doch, dass Sie gelesen haben, dass Gewerbsmässigkeit regelmäßig angenommen kann wenn…etc und dass Ihr Sohn ihre Mutter gewerbsmäßig pflegen wird. Mal schauen was die KK dazu sagt.
Hallo, ich bin in der gleichen Situation und mich würde sehr interessieren, wie die Krankenkasse in Ihrem Fall letztendlich entschieden hat.
LG
Guten Tag, ich pflege meine Tocher pg 2, hab aber angefangen zu arbeiten ab Januar 3 mal die Woche für 3 std. Die Oma würde die vhp übernehmen. Verstehe ich es richtig das für die Bezahlung der vhp Person (nahe Verwandte) bei pflegegrad 2 nur 1,5 des Pflegegeldes= 316€ /474€ ergibt sich 158€ mehr -ist es die mögliche bezahlsumme pro Monat oder wie soll man das verstehen ? Lg
Hallo,
ich hätte auch mal eine Frage.
Ich war am Anfang Februar bei einer pflegebedürftigen Frau aushelfen. 2*24Stunden.
Aber das Geld habe ich immer noch nicht erhalten.
Letzte Jahr war ich auch schon mal bei ihr, da hat es mit dem Geld ziemlich gut geklappt, war relativ schnell auf mein Konto.
Jetzt sagte sie, dass sie mit der Kasse Ärger hat, und das wird wahrscheinlich länger dauern… ich habe aber mein Arbeit geleistet.
Wie lange hat sie denn Zeit? Sollte sie nicht dann Vorkasse machen?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus
Hallo,
Vorkasse ist in der Verhinderungspflege ein übliches Procedere. Das müsst Ihr aber unter Euch klären, da kann ich nicht weiter helfen.
Hallo,ich hab da mal eine frage. Meine Mutter ist am 10.12.2019 verstorben. Hab einen Antrag auf Verhinderungspflege paar Tage nach dem Tod beantragt (maximal 7),weil ich nach dem Tod viel um die Ohren hatte und damit auch überhaupt nicht gerechnet hatte. Das Geld hab ich allerdings schon Vorgelegt für das Jahr.
Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung das der Antrag gestellt wurde als meine Mutter schon Verstorben war. Aber ich kann doch Anfang des Jahres nicht wissen wann und wie oft ich eine Person in Anspruch nehmen muss und Hellsehen kann ich auch nicht um zu wissen,Morgen ist der Tag X ,los noch schnell den Antrag stellen.
Jetzt meine Frage.
Lohnt es sich Widerspruch einzulegen? Das wäre schon der zweite Widerspruch.
Ich Bitte und Hoffe das Sie mir weiter helfen können.
Ich bedanke mich schonmal im vorraus
Hallo, zunächst mein herzliches Beileid zum Verlust Ihrer Mutter.
Ja, rechtlich ist das leider so. Das können Sie in meinem Beitrag https://ganzschoenlaut.de/abrechnung-von-verhinderungspflege-nach-dem-tod-des-zu-pflegenden auch noch einmal genauer nachlesen.
Natürlich können Sie aber trotzdem Widerspruch einlegen und begründen, so wie sie es hier in der Anfrage getan haben. Vielleicht zahlt die KK dann doch aus Kulanz. Viel Erfolg!
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort!
Ich hatte schon Wiederspruch mit diesen Gründen eingelegt aber es folgte die nächste Ablehnung des Antrags aus dem gleichen Grund.
Das wäre dann der zweite Widerspruch den ich Einlegen würde aber das Problem ist,das ich mir auch keinen Anwalt leisten kann. Also muss ich es wohl oder über so hinnehmen.
hallo habe bei Verhinderungspflege Antrag falsches Datum ausgefüllt und abgelehnt was nu? wie soll ich den fehler wieder gut mahen ?
Ich würde das genau so der Krankenkasse schildern und dort nachfragen.
Hallo, habe seid meiner Gehirn OP meine Frau die mich Pflegt. Im Oktober 2018 wurde mir der Pflegegrad 2 zugesprochen. Die KKH sagte das Verhindersungspflege erst 6 Monate später gezahlt wird, womit im März 2019 damit angefangen wurde. Wenn ich es hier richtig gelesen habe hätte es schon ab Okt 2018 sein müssen ? und wenn ja wie hoch wäre es dann gewesen ? Vielen Dank
Das kommt darauf an, seit wann Sie zu Hause gepflegt werden. VHP kann frühestens ab Gewährung des Pflegegrades angerechnet werden, wenn vorher mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt wurde. Wenn das schon in 2018 so war, können Sie für 2018 auch das volle Budget abrechnen.
Vielen Dank für die Antwort. Ja mit der Pflege fing es bei mir nach der OP 2016 an. Es wurde ein Gehirntumor entfernt. 2018 gab man dann die Info das ich ein Pflegegrad beantragen soll. Hab ich es richtig verstanden das die volle Summe genommen werden kann obwohl der Pflegegrad 2 erst im Oktober genehmigt wurde.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, freue mich die Seite gefunden zu haben 🙂 habe mir zum Ziel gesetzt andere in diesem Bereich Unterstützung zu geben. 🙂
Die Kasse verweigert eingereichte Rechnungen über Verhinderungspflege anzuerkennen/ zu zahlen, da sie als §45b Rechnung / Leistung ausgestellt sind. Es müsse auf der Rechnung der Malteser Verhinderungspflege stehen, nicht Entlastungsleistungen.
Die Entlastungsleistungen waren aber ausgeschöpft, weswegen ich möchte, dass der Überhang und die Privat in Rechnung gestellt Kosten über Verhinderungspflege laufen sollen.
Es ist nur eine Formalität meines Erachtens, denn inhaltlich (hauswirtschaftliche Hilfe) wird ja bei der Entlastungsleistung wie bei der Verhinderungspflege das gleiche gemacht. Wenn eine privat Person Verhinderungspflege gemacht hätte, gäbe es gar keine Rechnung….
Wie kann ich argumentieren, macht es Sinn, hartnäckig zu bleiben?
Danke und Gruß, Sabine
Bitte doch den Leistungserbringer,die Rechnung für den Restbetrag auf Verhinderungspflege zu ändern.
VG
Moin, ich hätte auch eine Frage. Bisher hat der Nenn-Opa die VHP bei meinem Sohn durchgeführt. Nun hatte meine Mutter letztes Jahr einen Schlaganfall. Er pflegt nun meine Mutter. Die beiden wohnen nicht im gleichen Haushalt.
Darf der Nenn-Opa weiterhin bei uns die VHP machen, oder gibt das Probleme?
LG Petra
Hallo Petra,
Nein, das gibt keine Schwierigkeiten. Wenn er nicht mit Euch/Deiner Mutter verwandt ist, kannst du auch das volle Budget abrechnen.
Hallo Bea,
vorab eine ganz tolle Seite. Werde mich jetzt wohl öfters jetzt hier umschauen.
Unser Sohn hat Pflegestufe 2. Wir wollten jetzt Rückwirkend einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen. Meine Schwiegermutter war bis 2015 als Pflegeperson eingetragen. Mein Mann änderte das im Jahre 2015 dann um und lies sich selber als Pflegeperson eintragen.
Im Januar kam heraus, dass die Schwiegermutter als Pflegeperson ausgetragen wurde, aber mein Mann nicht eingetragen wurde. Heute riefen wir nochmal dort an um nachzufragen ob das jetzt alles umgeändert wurde. Dort sagten Sie zu uns, dass er jetzt ab Februar 2020 als Pflegeperson drin steht und sie es nicht rückwirkend ab 2015 ändern könnten. Das komische ist, obwohl keine Pflegeperson eingetragen wurde, haben wir das Pflegegeld erhalten.
1. Frage: Stimmt das tatsächlich, dass sie das nicht umändern können. Anscheinend haben die intern einen Fehler gemacht, denn ausgetragen wurde aber nicht eingetragen.
2. Frage: Könnten wir trotzdem rückwirkend ab 2016 den Antrag auf Verhinderungspflege stellen, obwohl in der Zeit keine Pflegeperson eingetragen wurde?
Hast du vielleicht ein Tip wie wir hier vorgehen könnten.
Vielen herzlichen Dank
Ela
Liebe Ela,
ob die KK das rückwirkend kann oder nicht (oder nur nicht will), das weiß ich leider nicht.
VHP kannst Du rückwirkend beantragen – ob die KK dann Ärger macht, weil niemand eingetragen war, das kann ich nicht sagen. Probier es doch einfach mal!
Liebe Grüße Bea
Hallo
Tolle Seite!
Ich habe dennoch mal eine Fragen.
Mein Sohn hatte bis jetzt (seit 2018) PG1 und ist jetzt höher gestuft worden (PG2 ab Mai 20).
Habe ich da auch die 6 monatige Wartezeit? Eigentlich ja nicht oder? Da er ja vorher schon einen PG hatte.
Und noch eine Frage: Ich habe (konnte jetzt wegen Corona) meine Freundin jetzt über den Entlastungbeitrag abrechnen. Sie ist 2x die Woche hier. Angegeben haben wir: Unterstützung im Alltag.
Wie sieht das jetzt aus? Habe hier gelesen, das man VHP und Entlastungbeitrag auch gleichzeitig abrechnen kann. Meine Freundin ist ja hier und passt auf meinen Sohn auf und macht nebenbei auch noch was im Haushalt. Wie soll man das denn getrennt aufschreiben?
Sie ist zb 3 Stunden hier. 3 Stunden VHP und 3 Stunden Entlastung? Könnte ich das dann noch nachträglich für Mai einreichen?
Ich danke schon mal im voraus
Liebe Grüße Tanja
Liebe Tanja,
ja genau, eine 6 monatige Wartezeit gibt es in Eurem Fall nicht. Du kannst auch VHP und Entlastungsbetrag für Deine Freundin abrechnen. Ich würde Dir raten, den Entlastungsbetrag erst aufzubrauchen (ggf hast du ja noch was aus dem letzten Jahr) und dann die VHP zu nutzen. Ob du das getrennt aufschreiben musst, solltest Du bei deiner Krankenkasse erfragen.
Liebe Grüße Bea
Hallo Bea,
vielen Dank für diese tolle Seite und die Mühe!
Ich habe auch eine Frage: Ich pflege meine Mutter, PG 3 und der Antrag auf Verhinderungspflege wurde bewilligt. Allerdings steht in der Bewilligung, „zusätzliche Leistungen des Pflegedienstes wie zum Beispiel für die soziale Betreuung oder Begleitung können nicht übernommen werden.“
Ich habe zweimal bei der Kasse nachgefragt, was das bedeutet und man sagte mir, die Ersatzpflegeperson dürfte keine Freizeitaktivitäten mit meiner Mutter über Verhinderungspflege abrechnen. Stimmt das? Hast Du evtl. einen Tipp wo ich das im Gesetzestext finden kann? Die Mitarbeiter bei der Kasse wussten es nicht und meinten nur, „Es merkt ja eh keiner, was die Ersatzpflegeperson in der Zeit macht…“ Außer im Falle eines Unfalls…
Ich würde mich über Deine Unterstützung sehr freuen. Vielen Dank im voraus! Danie
Im Gesetz steht dazu nichts. Aber in den Richtlinien des GKV Spitzenverbandes sind Beispiele genannt, wo VHP stattfinden kann. Natürlich spricht nichts dagegen, Freizeitaktivitäten zu unternehmen.
Vielen herzlichen Dank!!!
Hallo
Ich komme ins Krankenhaus und habe eine größer OP. Danach darf ich nicht schwer heben usw. für 4-6 Wochen.
Als ich die Haushaltshilfe beantragt habe, hatte mein Sohn noch PG 1. Diese wurde (erstmal) für die Krankenhauswoche a 8 Std./Tag genehmigt für die Kinderbetreuung (bin Alleinerziehend) Danach brauche ich ja eine neue Verordnung.
Jetzt wurde der PG aber auf 3 erhöht.
Wie sieht das dann aus? Muss ich das dann über die VHP machen oder nicht? Ich bin ja anwesend zu Hause und ich brauche die Hilfe im Haushalt.
Wie sieht es da aus?
Herzlichen Dank
Maria
Liebe Maria, es tut mir leid aber mit der Genehmigung von Haushaltshilfen durch gesetzliche KK kenne ich mich überhaupt nicht aus. Da kann ich Dir leider nicht helfen.
Liebe Grüße Bea
Ist es möglich , dass die stundenweise VHP und die Nachbarschaftshilfe ( 125€/Monat ) von der gleichen Person ausgeführt wird? Die Person ist nicht verwandt oder verschwägert.
Hallo Sabine, aus Sicht der KK ist das möglich. Allerdings kann es sein, dass dann je nach Höhe des Verdienstes etwas versteuert werden muss, aber das weiß ich nicht genau.
Frage:
Hallo, ist es zwingend notwendig, dass die Ersatzpflegekraft bei Verhinderungspflege den Erhalt des Pflegegeldes der KK gegenüber per Unterschrift bestätigen muss? Mir scheint, dass dies bei den KK unterschiedlich gehandhabt wird.
Hallo Bea ,erstmal ein grosses Lob das Du so uneigennützig den Leuten hilfst ,ich habe Pflegegrad 2 und hatte mir ein Formular von der KK zuschicken lassen da mein Ehemann 14 Tage im Urlaub war ,in der Zeit ist meine Freundin 4 x die Woche für 4std gekommen und musste jedesmal 70km hin und zurück fahren ,meine andere eingetragende Freundin durfte es ja nicht da ich sonst ja keine Verhinderungspflege bekommen hätte ,nachts hat meine Schwester hier übernachtet und ist von hier aus zur Arbeit gefahren auch sie hatte 35 km mehr zufahren ,ich bin durch einen inkompletten Querschnitt vorallem nachts häufig am krampfen ich abe Tertaplegie und Parese daher ist sie hier nachts geblieben ,ich weiss jetzt nicht wie ich das aufschreiben soll ,ich habe bis zum 31.12 und auch die hälfte der Pflegekosten für das ich nicht ins Heim gehe beantragt,mein Pflegegeld ist heute überwiesen worden und ich habe anstatt 315 nur eteas über 150 bekommen ,ich weiss jetzt nicht mehr weiter,liebe grüsse Doris
Liebe Doris, rechtlich ist es mir streng verboten, individuelle Rechtsberatung zu machen. Ich kann Dir hier ein paar allgemeine Hinweise geben und für Deinen konkreten Fall empfehle ich Dir, die kostenlose Pflegeberatung zu fragen.
Bei Urlaub oder Krankheit der Pflegepersonen ist die Verhinderungspflege „tageweise“, dies führt dazu, dass (mit Ausnahme des ersten und letzten Tages der Verhinderung) das monatliche Pflegegeld gekürzt wird.
Wenn die VHP-Personen Kosten für die An- und Abfahrt haben, sollte man den Stundenlohn entsprechend erhöhen bzw. wenn die VHP-Person ersten oder zweiten Grades mit der gepflegten Person verwandt ist, dann sollten die Fahrtkosten extra abgerechnet und bei der KK eingereicht werden.
Ich hoffe, das hilft Dir ein wenig.
Guten Morgen 🙂
Würde mich freuen wenn bezüglich meiner Frage eine Antwort erfolgt. Habe diesbezüglich im SGB 11 Paragraf 39, nichts gefunden.
Mein Sohn hat die Diagnose frühkindlicher Autismus (pflegestufe 3)
Aufgrund der Diagnose kommen fremde Leute bzgl der Verhinderungspflege nicht in Frage, somit macht es meine Mutter und Schwiegermutter. Somit wäre meine Frage bzgl der nicht genutzte kurzzeitpflege -> hätten wir einen Anspruch auf die 806€? Die KK behauptet nicht. Paragraf 39 abs 3 Satz 4, sagt für mich dass es allen zusteht (ob verwandt oder nicht verwandt), was sagen sie dazu?
Lg
Die Kurzzeitpflege wird nie ausgezahlt. Ob man Hilfe von Verwandten darüber erstatten kann, wäre dann eine Einzelfallentscheiduhg der Krankenkasse.
Diese Aussage hat mir die Krankenkasse in Bescheid reingeschrieben „es ist richtig, dass die nicht genutzte Mittel aus kurzzeitpflege den höchstanspruch der Verhinderungspflege übertragen werden kann.“
Ebenfalls kenne ich Leute, die diese ausbezahlt bekommen..
Ja, die Hälfte der Kurzzeitpflege kann auf das VHP Konto übertragen werden. Aber ausgezahlt bekommt man weder VHP noch KZP. Man kann mit dem Budget nur Geld, was geflossen ist, erstatten lassen oder Rechnungen aus Pflegetätigkeiten bezahlen (direkt auf das Konto dessen, der die VHP macht).
Wenn Verwandte bis 2. Grades die VHP machen, können diese nur ein begrenztes Budget bekommen (das 1,5fache des mtl Pflegegeldes). Wenn die Mutter oder Schwiegermutter VHP machen, kann man bei PG3 nur 817,50€ für die Ersatzpflege nutzen, den Rest (auch die übertragenen 806€) nur für Fahrtkosten oder Verdienstausfall.
Guten Tag,
ich habe folgende Frage zur stundenweise Verhinderungspflege durch nahe Angehörige:
Wenn ein naher Angehöriger die stundenweise Verhinderungspflege erwerbsmäßig ausführt, darf der nahe Angehörige auch über das 1,5-fache des Pflegegeldes hinaus vergütet werden.
In unserem Fall führt der nahe Angehörige die stundenweise Verhinderungspflege (nahezu) jedes Wochenende (Samstags und Sonntags) aus. Und dies bereits seit über 20 Monaten. Ist in diesem Fall davon auszugehen, dass der nahe Angehörige die stundenweise Verhinderungspflege erwerbsmäßig durchführt. Erläuternd sei hinzugefügt, dass der nahe Angehörige über keine Ausbildung in einem Pflegeberuf verfügt und andere Personen bisher nicht gepflegt hat.
Hallo,
genau diese Frage stellt sich bei uns auch. VHP schon seit Jahren immer stundenweise Samstags und Sonntags, durch die Verwandtschaft aber eigentlich gedeckelt auf das 1,5 fache des Pflegegeldes. Gibt es hier Spielraum?
Beste Grüße
Bei dem 1,5fachen Satz gibt es kein Spielraum. Nur Fahrtkosten und Verdienstausfall können darüber hinaus abgerechnet werden.
Guten morgen
Als ich den Antrag für die VHP gestellt hatte, habe ich eine Freundin angeben, die das immer macht.
Jetzt musste eine andere Person einspringen, die ich vorher nicht bei der KK angegeben habe. Gibt es da jetzt Probleme?
lieben Gruß
Liebe Tanja, nein damit sollte es keine Probleme geben. Das ist ja das „Wesen“ der VHP, dass man unvorhergesehen verhindert sein kann und dann auch vorher nicht genau wissen kann, wer einspringen kann. Sie sollten einen Satz dazu schreiben wenn Sie abrechnen, wahrscheinlich müssen Sie ein neues Antragsformular mit den Daten der neuen VHP Person ausfüllen.
Hallo, ich pflege meine Schwiegermutter und meine Nachbarin würde für mich die Stundenweise VHP übernehmen. Sie selber ist Renterin geht aber nebenbei noch auf mini-jobbasis Arbeiten. Muss sie die VHP irgendwo angeben oder braucht sie dieses nicht irgendwo angeben?
Vielen Dank Vorab.
Viele Grüße
Hallo Christina, angeben muss man die VHP bei der Steuererklärung und ggf auch bei der Rentenversicherung (da kenne ich mich nicht aus), denn VHP sind Einkünfte (zwar idR steuerfrei, aber dennoch Einkünfte).
Hallo,
mein Partner und ich sind für seinen Großvater als Pflegepersonen eingetragen. Beide jeweils mit 50%.
Nun war mein Partner mehrfach beruflich verhindert, so dass ich die komplette Pflege übernommen habe. Kann ich, obwohl ich ja sowieso auch schon Pflegepersonal bin, die Verhinderungspflege übernehmen?
Hallo Kathi,
Nein, das geht nicht. Eine Pflegeperson kann nicht selbst VHP machen. Wenn es aber keine Vorteile für Sie hat, dass Sie als Pflegeperson eingetragen sind (Rente?), dann bietet es sich an, dass Ihr Partner/sein Großvater Sie als Pflegeperson „austrägt“ und immer dann, wenn Sie Ihren Partner beim Großvater unterstützen oder vertreten, können Sie VHP abrechnen.
Hierzu eine Frage:
Kann ich die Pflegeperonen aus den Vorjahren nachträglich noch „austragen“? Wir hatten das im Rahmen der Pflege meiner Mutter nämlich d für die Rentenberechnung so machen können ohne Probleme.
Um jetzt auch noch die VHP „aufzuteilen“, die wir bislang nicht abgerechnet haben würden wir nämlich gerne dieses im Nachgang für die letzten Jahre dann so machen wollen.
Ich denke das liegt im Ermessen der Krankenkasse.
Das heißt also, wenn sich die Krankenkasse quer stellt habe ich keinen Anspruch darauf, dass das korrigiert wird?
Hallo, meine Mutter und ich sind Pflegeperson für meinen Vater. Pg2. Ist es richtig, dass beide gleichzeitig verhindert sein müssen um VHP zu beantragen ? Danke im Voraus für die Info.
Hallo Ines, ja das ist (theoretisch) richtig, in der Praxis aber unproblematisch, denn „verhindert“ sein kann ja auch sein, dass die zweite Person sich gerade nicht kümmern „will“, zB weil sie sich mal ausruhen muss, die Beine hochlegen will, etc.
Hallo Bea,
erstmal vielen vielen Dank für deine Hilfeseite, die im Gegensatz zu anderen Seiten, sehr verständlich geschrieben ist.
Ich beantrage dieses jahr das erste mal VHP. Hab seit 2017 den Pflegegrad 2, davor 0.
Allerdings hab ich das mit dem Höchstbetrag von ca. 2400 nicht so ganz kapiert.
Wenn ich das volle Pflegegeld behalten will, muss meine Helferin stundenweise ihre Hilfe abrechnen. Gut.
Bekommt sie bei stundenweiser Pflege trotzdem die 2400 oder muss sie auch noch tageweise Urlaub nehmen?
Und spielt es eine Rolle, wieviel Stunden in der Bewilligung des Pflegegrades 2 angegeben wurden?
Und bei der Abrechnung, kann ich da einfach den Höchstbetrag eingeben? Meine Freundin hat ja die Tage und Stunden auch geholfen.
Vielen Dank und Grüße
Claudia
Hallo Claudia, meist haben die KK ein Abrechnungsformular. Das lässt Du Dir schicken (oder schau mal hier: https://ganzschoenlaut.de/verhinderungspflege-abrechnungsformular ). Dann trägst du die Tage/Zeiten ein, an dem die VHP stattgefunden hat (ich nehme an, du hast eine eingetragene Pflegeperson, die in dieser Zeit verhindert war). Und den Betrag, der jeweils dafür bezahlt wurde oder bezahlt werden soll. Und genau diese Beträge bekommst du dann erstattet. Bis zur Höhe von 2418€ pro Kalenderjahr. Klar geworden?
danke schön. Ja habe eine eingetragene Person, meine Tochter. Jetzt und bisher meine Freundin
Also ist es egal, ob meine Ersatzpflegeperson Kurzzeitpflege oder Tageweise oder kombiniert bei mir ist.
Das hilft mir weiter.
lg Claudia
Hallo ich habe eine Frage zur Verhinderungspflege eine Freundin der Familie möchte das übernehmen für meine Eltern sie ist Rentnerin hat einen 450 € Job und ich möchte wissen ob sie das erhaltene Verhinderungspflegegeld versteuern muss oder ist es Steuerfrei ???
VHP ist steuerfrei in der Höhe des jährlichen Pflegegeldes, wenn man sittlich verpflichtet ist, dh in einer engen Beziehung steht/es auch ohne Entgelt machen würde. Die Beurteilung, ob dies gegeben ist, obliegt idR dem Finanzamt.
Verhinderungspflege und Steuer
Hallo, für mein pflegebedürftiges Kind wird die Verhinderungspflege durch eine Bekannte übernommen. Da die Bekannte jetzt weniger Zeit hat, würde der Bruder des pflegebedürftigen Kindes mit einsteigen. Also abwechselnd 2 Personen. Eine davon nicht verwandt, eine verwandt. Wie rechnet man dies bei der KK ab und bis zu welchem Höchstbetrag?
LG Dorit
Hallo. Pro Pflegeperson eine separate Abrechnung machen. Der Bruder bekommt bis zum 1,5 fachen des monatlichen Pflegegeldes erstattet, die Bekannte den Rest bis zu 2418€.
Vielen Dank für die ausführlichen wirklich hilfreichen Informationen und Ihre Mühe! Sie haben mir sehr weitergeholfen. Alles Gute für Sie!
Haben für 3 Jahre rückwirkend Verhinderungspflege beantragt. Wurde abgelehnt aus 4 Gründen
– ausstellungsdatum war das Gleiche bei den rückwirkenden Anträgen
– angegebene Zeiträume überschneiden sich mit einem Krankenhausaufenthalt und Kur
– für das aktuelle Jahr haben wir schon bis zum 31.12. Zeiten angegeben. Das wäre lt. Kasse Lebensfreude
– es wurden keine Quittungen oder Rechnungen eingereicht
Wir haben unterschriebene Stundenzettel wi gereicht, ja wir hatten 5 Termine an dem die zu Pflegepersonal nicht im Haushalt war angegeben, hatten wir nach der langen Zeit nicht mehr auf dem Schirm da die Ersatzpflege immer mittwochs und Freitags für 2 Stunden kommt. Aber alles andere ist doch totaler Quatsch. Schreibe gerade einen Widerspruch…
Hallo.
Ich pflege meine Mutter, die Pflegegrad 2 hat (Seit 01.02.2020). Für mich also alles noch recht neu und ich hatte das mit dem Geld für VHP auch irgendwie falsch verstanden. So wie ich den Berater der Pflegeversicherung verstanden hatte, wird der Betrag anhand der Ersatz-Pflegetage berechnet. Also hatte ich auch mit der Ersatzpflegeperson keinen Betrag ausgehandelt, das es innerhalb der Verwandtschaft ist (keine Person bis zum 2. Grad)
Hatte einen Antrag auf VHP gestellt, da ich meine Mutter vom 02.10.2020 – 25.10.2020 nicht pflegen konnte. Jetzt muss ich ja den Beleg zur Kostenerstattung noch ausfüllen und weiß überhaupt nicht was ich dort für einen Betrag einsetzen kann. In der Zeit ist Tageweise VHP geleistet worden.
Vielleicht kann mir da mal jemand etwas zu sagen, damit ich das in Zukunft vorher aushandeln kann und ich weiß, was ich dort angeben kann.
Hallo in dem antrag steht bei uns
In der zeit vom…. Bis voraussichtlich nicht pflegen kann.. Wo schreibe ich den 31.12 rein
Liebe Grüße
Ich würde bei „bis“ 31.12. reinschreiben und dann handschriftlich dazufügen „zu jetzt noch nicht bekannten Zeiten“
Guten Tag
Ich habe 1 Woche verhinderungspflege mit einer Kollegin gemacht
Nun ist dies schon fast 6wochen her ! Wie lange dauert es bis Antragstellung und Auszahlung ! Danke im Voraus
Das kommt darauf an, wie viel die jeweilige KK gerade zu tun hat. Zur Not einfach mal nachfragen.
Hallo,
Toller Blog!!
Ich Pflege meinen Vater.
Bin erst jetzt auf das Thema VHP gestoßen.
In der Vergangenheit hat mein Bruder die Pflege während meiner Abwesenheit übernommen.
Wegen seines Bezugs Hartz4 haben wir nichts beantragt.
Wäre denn ein gedachter Stundenlohn für ihn bei künftiger VHP anrechnungsfrei für Hartz4 oder muss er Kürzungen in Kauf nehmen?
Hallo,
Ihr Bruder muss Einkünfte aus der VHP angeben und diese werden, wenn sie die Freibeträge übersteigen, angerechnet. Wie hoch die Freibeträge für ihn sind, muss er nachfragen. Es dürfen so um die 100€ mtl. sein.
Hallo,
meine Mutter hat den PG 3 und wird von mir und meiner Schwester als eingetragene Pflegeperson jeweils 2 Std. am Tag betreut, wobei nur ich in häuslicher Gemeinschaft mit meiner Mutter lebe. Jetzt hat meine Schwester ein 10 tägige Fortbildung und ich meinen Jahresurlaub. Meine Tante (Schwester meiner Mutter) hat sich bereit erklärt, meine Mutter für ein paar Tage bei sich aufzunehmen und zu pflegen. Dieses Angebot werde ich annehmen und meine Mutter dort hinbringen. Wie viel Stunden an VHP kann ich ansetzen (Stundensatz oder pauschaler Tagessatz?) und wie verhält es sich mit den Fahrtkosten, da ich sie hinbringen und auch wieder abholen werden (insg. 4 x 170 km) ?
LG
Christian
Sie können einen Stundenlohn bezahlen oder einen Tagessatz, das geht beides. Die Fahrtkosten, um sie dort hinzubringen können nicht als VHP abgerechnet werden.
Wenn ich meine mutter pflege kann mein mein verhinderungsgeld beantragen?
Hallo. Nein, VHP kann nur der beantragen, der einen Pflegegrad hat, für die Zeit wenn die Pflegeperson verhindert ist und jemand anderer einspringt. Ihre Mutter kann also VHP für ihren Mann abrechnen, wenn Sie verhindert sind. Bitte mal die Blogartikel lesen, da steht alles dazu drin.
Ihre Mutter kann also VHP für ihren Mann abrechnen, wenn Sie verhindert sind.
Hi, also nur kurz. Wenn ich Pflegegrad 1 habe und meine Pflegerin krank ist, verhindert ist … kann ich die Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege egal ob stundenweise oder tageweise NICHT beanspruchen, richtig?
Danke euch
Lg cami
Voraussetzung für VHP und KZP ist mindestens PG2
Hallo Bea, ich habe folgende Frage zur VHP. Mir wurde im April 2020 PG 2 bewilligt. Diese Bewilligung gilt für ein Jahr, danach werde ich neu begutachtet. Nun habe ich im November 2020 VHP in voller Höhe abgerechnet. Das wurde auch komplett ausgezahlt. Kann ich in 2021 (neues Kalenderjahr) nochmals VHP abrechnen, obwohl mein PG nur bis Ende März bewilligt wurde? Falls, ja in welcher Höhe? Anteilig für Januar bis März?
Vielen Dank für diese informative Seite und deine Mühe.
LG
Anke
Hallo Anke,
Ich gehe davon aus, dass Dein PG nicht befristet ist, sondern „nur“ der Zeitpunkt der Wiederholungsbegutachtung festgelegt wurde. Du kannst dann auch schon im ersten Quartal die komplette VHP aufbrauchen. Oftmals findet (gerade in Corona-Zeiten) die Wiederholungsbegutachtung gar nicht fristgemäß statt. Wenn Du Dich vergewissern willst, rufe die KK an.
Hallo schoenleer,
Vielen Dank für die hilfreiche information.
LG
Hallo
Mein Vater wurde im Januar von einer nicht verwandten Person gepflegt. Leider ist er am 30 Januar verstorben.
Kann ich dennoch die VHP einreichen?
Oder erlischt der Anspruch mit dem Tod. Denn ich hatte ja def Person Geld gegeben
Danke für antworten
Liebe Bea!
Das ist so ein toller Blog, Danke!
Ich würde gerne wissen, ob ich als Verwandte über das 1,5 fache des Pflegegeldes hinaus auch die 50% Kurzzeitpflege (806Euro) als VHP beanspruchen kann? Also ohne Verdienstausfall, einfach nur als Stundenlohn für regelmäßige Betreuung!?
Zudem, ob mein Partner, nachdem wir nicht verheiratet sind, als Verwandter 2.Grades gilt?
Danke Dir vielmals!!
PS:Entschuldige, wenn das Kommentar doppelt erschien, dieses letzte ist vollständig
Hallo Melanie, die Erhöhung des VHP Budgets durch die KZP kann leider auch nur für Fahrtkosten und Verdienstausfall verbraucht werden – das 1,5 fache ist bei nahen Verwandten das Maximum, was erstattet wird.
Wenn Dein Partner nicht mit Dir verheiratet ist, ist er kein naher Verwandter. Aber wenn er mit der zu Pflegenden Person in einem Haushalt wohnt (Du? Dein Kind?), dann gilt die 1,5fach-Begrenzung auch. Hilft Dir das?
Herzliche Grüße
Guten Tag,
kann eine Pflegeperson die stundenweise VHP in Anspruch nehmen, wenn Sie VZ arbeitet?
Würde es reichen wenn man im Antrag dann einfach „sonstiges“ ankreuzt?
Vielen Dank
PS. Danke für die Informationen
Hallo, es ist rechtlich nicht klar geregelt, ob man VHP in Anspruch nehmen kann in Zeiten, in denen man regelmäßig arbeitet. Auf jeden Fall kann man VHP in Anspruch nehmen, wenn man „private Verpflichtungen“ o.ä. hat. (Also Sonstiges). Was das dann genau ist, geht die KK nichts an.
Das heißt wenn die Pflegeperson VZ arbeitet und die VHP an einen Betreuungsdienst abtreten möchte, dann kann Sie es tun. Sollte aber sonstige Gründe ankreuzen?
Hallo guten Tag
Wir haben am 18.01.2021 den pflegegrad 3 anerkannt bekommen am 24.02.2021 bis dato noch keine Nachzahlung erhalten, am 01.03 wurde das Pflegegeld ausgezahlt aber keine Nachzahlung? Ist das üblich das es seperat ausgezahlt wird, oder ist da noch was unklar? Oder wird das erst mit der 2 Zahlung ausgezahlt am 01.04
Danke für die Info
Lg
Als „Fachfrau für Verhinderungspflege“ kann ich dazu nichts sagen. Ich könnte mir vorstellen, dass das jede KK anders handhabt. Einfach mal dort anrufen und freundlich fragen.
Viele Grüße
Bea
1.Frage: gewünschte Person der Verhinderungspflege habe ich als Haushaltshilfe über einen Pflege Dienst, bezahlt über die Entlastungsleistung kennen und persönlich schätzen gelernt. Sie macht mir privat die Nägel und hilft mir auch mit Gesprächen. Ich vertraue ihr. Darf die Pflegekasse sie als Verhinderungspflege ablehnen?
2. Darf ihr Arbeitgeber es ihr verbieten?
3. Muss sie es überhaupt melden? Ich bin die einzige, um die sie sich privat kümmert.
4. Schließt ihr Beruf als Alltagdassisten
Eine sittliche moralische Verpflichtung mir gegenüberbeteits aus so dass sie automatisch als gewerblich und nicht mehr als ehrenamtlich geführt werden kann? 5. Ist sie dann automatisch gewerblich?
6. Mein Mann vertraut ihr ebenso, er ist bisher die Pflegeperson. Sie wäre in der Zukunft bereit, die neue Pflegeperson zu werden.Weil eine Entlastungsleistung nicht von derselben Person durchgeführt werden kann, die auch die Pflegeperson ist, wäre sie bereit dann dafür die Entlastungstätigkeit über den Pflegedienst in meinem Haushalt aufzugeben. Dss macht dann halt jemand anderes. Da sie nur unter 30 Stunden angestellt ist, würde sie dann auch von der Rentenversicherung profitieren. Stimmt das?
7. Darf mein Mann Verhinderungspflege für die neue Pflegeperson in deren Urlaub durchführen?
8. darf er bei 3 Wochen Urlaub der neuen Pflegeperson als deren vrrhindertenpfleger im gemeinsamen Haushalt das 1,5 fache des Pflegegeldes Stufe 2 also 320/31*21*1.5 bekommen?
Das hier ist keine „Antwortausspuckmaschine“ sondern hinter diesem Blog stecken Menschen, die ehrenamtlich arbeiten. Meinen Kindern würde ich jetzt einen Vortrag über ein Mindestmaß an Höflichkeit und Respekt halten. Bitte, danke und guten Tag und so….
Einen schönen Tag wünsche ich!
Erstmal mein Kompliment. Eine tolle informative Seite. Danke!
Zu meiner Frage:
Die Oma ist mit 6Stunden in der Woche im MDK-Gutachten als Pflegeperson angegeben. Kann sie trotzdem Verhinderungspflege bekommen?
Hallo Silvia,
Sobald man als Pflegeperson angegeben ist, kann man keine VHP mehr machen. Ihr könnt die Oma aber durch einen Anruf bei der KK als Pflegeperson „abmelden“.
Das ist wirklich mal eine tolle und informative Sammlung zum Thema VP. Was mir immer noch nicht klar ist: Welche Voraussetzungen muss die Person erfüllen, die die VP durchführt? Müssen wir sie dazu anmelden? Vielen Dank! :-*
Hallo Katharina, vielen Dank für das Lob!
Die Person, die die VHP ausführt, muss eigentlich keinerlei Voraussetzungen erfüllen. Man sagt lediglich, dass die „Pflege gesichert“ sein muss, Du sie muss in der Lage sein, die notwendige „Pflege“ (das kann aber auch Aufpassen, wohin fahren oder begleiten, vorlesen, etc sein) durchzuführen. Sie muss aber dafür zB nicht volljährig sein und kann auch selbst einen Pflegegrad haben.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter?
Viele Grüße Bea
Hallo,
meine 8-jährige Tochter hat Pflegegrad 2.
Wenn die Oma VHP für mich übernimmt, steht mir der 1.5 fache Betrag des Pflegegeldes monatlich oder jährlich zur Verfügung?
Danke vorab für die Info.
Viele Grüße Andrea
Hallo Andrea, das ist leider jährlich.
Hallo
Ich habe eine Frage
Ich bin momentan in Elternzeit.
Wurde jetzt gefragt ob ich für die Oma meines Freundes die verhinderungspflege machen würde ( wir sind nicht verheiratet ). Meine Frage jetzt: darf ich das in Elternzeit machen und wenn ja muss ich das der elterngeldstelle melden und wird dann ggf mein Elterngeld gekürzt!?
Hallo,
Gelder aus der VHP sind Einkünfte. Ich habe keine Ahnung, ob und wieviel man während des Elterngeldbezugs verdienen darf. Das müssten Sie klären oder recherchieren.
Hallo, eine Frage, bitte. Es heisst Verhinderungspflege wird kalenderjährlich bezahlt. Kann man also im Dezember und Januar die Zahlung beantragen?
Die Frage verstehe ich nicht. VHP kann in jedem Monat beantragt/abgerechnet/genutzt werden.
Guten Abend!
Dieser Blog hat mir schon ganz viele Fragen beantwortet! Danke dafür! Allerdings merke ich gerade, dass im Einzelfall die Regelungen schwer anzuwenden sind.
Wir haben seit 5. September 2020 den Pflegegrad 2 für meinen Schwiegervater. Im März waren die 6 Monate Wartezeit um. Beantrage ich nun für den Zeitraum 5.3.21 bis 31.12.21 stundenweise Verhinderungspflege?
Ich stelle den Antrag ja im Voraus für das Jahr. Gebe ich dann die geplanten Verhinderungszeiten für die Zukunft an? Reiche ich dann die Quittungen über die erbrachte Vhp am Ende des Jahres nach?
Beste Grüße Nadine
Hallo zusammen !
Vielleicht kann ich hier ja ein paar Erklärungen (Tipps) bzgl. der Verhinderungspflege bekommen.
Es geht um meine Mutter die mich als ihren Sohn als Pflegeperson hat. Sie hat seit 2019 den Pflegegrad 2. Seit kurzem (rückwirkend zu 11.2020) den PG 3. Sie bezieht Kombileistungen. Ein Pflegedienst kommt zusätzlich täglich.
Bisher haben wir keinerlei Ahnung von der Verhinderungspflege gehabt. Selbst nach Rückfragen bei diversen Stellen sind wir nicht wirklich schlauer als zuvor.
Wir möchten nun gerne Rückwirkend bis 2019 die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Und zwar die stundenweise, damit das Pflegegeld nicht gekürzt wird. Ich weiß, dass ich nicht mehr als 8 Stunden täglich verhindert sein darf.
Neben mir als Hauptpflegeperson übernimmt mein Cousin (der Neffe meiner Mutter – ist ja Verwandschaftsgrad 3 – soweit ich weiß) die Verhinderungspflege.
Wie kann ich denn nun am besten die Verhinderungspflege (auch nachträglich) abrechnen ?
Kann ich z.B. eine Auflistung machen, dass der Neffe meiner Mutter alle 2 Wochen für 5 Stunden an einem Sonntag die VHP übernommen hat ?
Welchen Stundenlohn darf man nehmen ?
Wie werden die Fahrtkosten zu meiner Mutter eingerechnet ?
Reicht eine Auflistung mit der Unterschrift meiner Mutter und ihres Neffen ? Oder benötigt die Krankenkasse Quittungen ?
Ich habe sicherlich noch mehr Fragen, aber ich denke das reicht fürs erste und hoffe auf vielleicht tolle Antworten !
Beste Grüße
Der Timo
Hallo und guten Abend,
Ich habe eine Frage zur Verhinderungspflege.
Meine Tochter, 12 Pg 2, durfte seit November letzten Jahres die Schule nicht besuchen, wie fast alle Kinder. Auch eine Notbetreuung fand nur dürftig statt. Dadurch habe ich jetzt schon das Budget der Verhinderungspflege aufgebraucht. Das Jahr hat aber noch ein paar Monate. Wie handhabt ihr das??
Viele liebe Grüße und einen schönen Abend, bleibt gesund..Susanne 🙋♀️
Bei uns ist die VHP auch schon immer früh aufgebraucht, insbesondere wegen Corona.
Hallo!
Hallo Bea einganz dickes Dankeschön für deine Arbeit und Mühe hier , die Fragen zu beantworten top!
Ich würde gerne wissen, von meiner Schwester die Tochter also meine Nichte . Steht in welchem Verwandschaftsverhältniss zu ihrer Tante, ist diese 3 Grades? Und wird hier
das 1,5 fache an Leistung ausbezahlt?
Mit freundlichen Grüßen
Heidi
Hallo Heidi, danke für Dein Lob. Nichte/Tante sind 3. Grades und damit kann der volle Satz abgerechnet werden.
vielen Dank und grosses Lob für diese wertfolle tolle Seite und Ihre Zeit jedoch habe ich für moich keine passende Antwort gefunden
Hallo, gerne können Sie Ihr Problem schildern und ich versuche zu helfen.
Viele Grüße
Bea
Hallo, erst mal ein dickes Lob an dich für deine Mühe uns hier zu helfen. Dein Blog ist mega hilfreich.
Ich habe auch eine Frage; kann die stundenweise VHP und anteilige KZP schon im laufenden Jahr für den Zeitraum 01.01 bis 31.12 beantragt werden? Kann ich diese jetzt schon geltend machen, oder nur das was bis zum heutigem Tag an die Ersatzpflegeperson gezahlt wurde und dann den restlichen Zeitpunkt nach dem 31.12?
Kann die stundenweise VHP unter 8 Stunden auch an fortlaufenden Tagen, sprich von Montag bis Sonntag je 6 Stunden beantragt werden, ohne Kürzung des Pflegegeldes?
Ich hoffe meine Fragen sind halbwegs verständlich 🙃.
Vielen lieben Dank im Voraus
Susi
Hallo Susi,
ich hoffe ich verstehe Deine Frage richtig: du kannst einen allgemeinen Antrag stellen für das gesamte Jahr, aber abrechnen (und die Abrechnung reicht theoretisch ja als Antrag aus) kannst du nur, was auch schon geleistet und bezahlt wurde. Du kannst so oft abrechnen wie du willst oder alles erst am Ende des Jahres, aber eben immer nur im Nachhinein.
Und zur zweiten Frage: stundenweise VHP kannst du auch am aufeinanderfolgenden Tagen nutzen/abrechnen. Wichtig aber: es ist nur stundenweise, wenn die eigentliche Pflegeperson je 6 Stunden verhindert war, wenn sie 8 Stunden oder länger verhindert ist, ist es tageweise, auch wenn die Ersatzpflege an jedem Tag nur 6 Stunden pflegt. Verständlich?
Liebe Grüße Bea
Vielen lieben Dank für deine schnelle und hilfreiche Antwort.
Wenn ich also den Zettel der Krankenkasse für die VHP ausfülle;
Schreibe ich dann oben ins Feld, für den Zeitraum 01.01 -31.12 und in den Zeilen für die Zeiträume dann von Januar bis zB. 20. Juli mit der Auflistung?
Danke nochmals und viele liebe Grüße
Susi
Ja genau, so kannst du das machen. Oder du schreibst oben nur den Zeitraum, den du abrechnest. Also xx, Januar bis 20.7.
Hallo,ich hätte da eine Frage und zwar zur VHP. Mein Mann hat seit 2016 PG 2 und ich habe das erste mal VHP im Jahr 2018 beantragt da ich nicht wusste das man dies bezüglich machen kann. Meine Frage ist,kann ich die VHP für das Jahr 17 die Kosten die ich selbst getragen habe für die Zeit wo jemand anderes mein Mann betreut hat trotzdem noch Rückwirkend beantragen auch wenn ich für dieses Jahr schon die VHP in Anspruch genommen habe?Mf.G Andrea
Hallo…
Ich habe den Vordruck von hier genommen, um Verhinderungspflege zu beantragen und abzurechen. Statt Auszahlung habe ich jetzt nochmal einen Antrag und ein Abrechnungsformular bekommen. Muss ich den jetzt ernsthaft nochmals ausfüllen?
Danke schonmal vorab für Antworten.
Hallo! Rechtlich ist nicht vorgeschrieben, wie und mit welchem Formular man abrechnet. Aber manche Krankenkassen bestehen auf ihre Formulare. Manchmal reicht es auch, wenn man die Daten auf dem Formular ausfüllt und die reine „Aufstellung“ der Tage/Stunden/Kosten auf einem anderen Blatt macht und im Formular dann „s. Anlage“ schreibt…
hallo, nun bin ich schon seit 1995 mit fragen des pflegeldes befaßt und habe noch nie so gute und geduldige erklärungen erhalten. danke dafür.
meine tochter -42 hahre pflegestufe 4- soll von einer neuen kraft in der vhp gepflegt werden. die frau bekommt seit anfang des jahres altersrente und wartet auf den bescheid daß sie im rahmen der grundrente eine erhöhung bekommt. anderes einkommen hat sie nicht. könnten die einkünfte durch die vhz für ihre rente schädlich sein?
viele grüße
karl
Lieber Karl,
es tut mir leid. Dazu kann ich keine fundierte Antwort geben.
Ich hatte einen gewerblichen Hausmeisterservice mit Heckenschnitt und Winterdienst beauftragt und diese Kosten als VHP bei der Pflegekasse beantragt. Der Antrag wurde mit Hinweis darauf, dass es sich um ein zugelassenes Unternehmen handeln müsse, abgelehnt. Für mich macht das keinen Sinn, da
– hier keine medizinische Qualifikation gefragt ist,
– entsprechende Leistungen über Pflegedienste selten bis gar nicht zu bekommen und
– falls doch, sicher viel teurer wären.
Muss ich diese Kosten alleine tragen?
Hallo Volker,
könnte es sein, dass Sie da etwas verwechseln? Für die VHP ist es unerheblich, ob das Unternehmen zugelassen ist. Dies betrifft die Nutzung der Entlastungsleistungen. Da muss das Unternehmen auf einer Liste der zugelassenen Dienste stehen, die vom jeweligen Bundesland erstellt wird und den Krankenkassen vorliegt. Ob das Sinn macht oder nicht, darüber kann man trefflich streiten, es ist aber leider so, auch für „haushaltsnahe Dienstleistungen“. Wenn es also darum geht, bekommen Sie die KOsten tatsächlich nicht aus dem Topf der Entlastungsleistungen erstattet. Sie könnten sie aber ggf.als VHP einreichen.
Hallo Schoenleer,
ich habe eine Frage… Die Haushaltshilfe Dienstleistungen, die Entlastungsleistungen bei mir erbringen rechnet bei der KK 31 Euro VHP/Stundenwiesen. Ist es richtig?
Liebe Grüße Rocco
Wenn die Hilfe Entlastungsleistungen macht, kann sie erst mal nicht VHP abrechnen, sondern Entlastungsleistungen. Das ist ein anderer Topf.
Dass diese Firmen 31€/Std Abrechnen ist nicht unüblich.
Hallo,
Ich habe bitte eine kurze Frage,
Ich habe die Pflege Stufe 2 und mein Mann ist mein Pfleger. Mein Mann war für eine Weile verhindert mich zu pflegen dann hast meine Freundin mich gepflegt.
Die Frage ist dass, meine Freundin Studentin ist und übt ein Minijob und sie wurde von uns bezahlt.
Jetzt möchte ich den Antrag auf die Verhinderungspflege einreichen. könnte das Probleme für meine Freundin machen weil Sie Studentin ist?
Hallo! Grundsätzlich ist das eine steuerrechtliche Frage, die der Steuerberater beantworten muss. Aber da VHP bei einer Freundin (sittliche Verpflichtung) steuerfrei ist, sollte das kein Problem sein.
Hallo Bea,
erstmal auch von mir ein dickes Lob zu diesem Blog. Leider erst heute gefunden und schon viel erfahren.
Meine Frage zur Verhinderungspflege:
Hole meine Mutter (PG 2 ) für 2,5 Wo zu mir , da ich auch einen kranken Mann habe und nicht zu ihr kann.
Was kann ich alles abrechnen (außer Fahrtkosten?
-Musste Toilettensitzerhöhung, Aufstehhilfe u.s.w besorgen
-Übernehme auch die Behandlungspflege (Krankenschwester von Beruf) wie Kompressionsstrümpfe an- und
ausziehen, Insulin Spritzen. Kann ich da was für nehmen?
Ansonsten auch nur soviel, als wenn ich sie Zuhause pflege?
Hallo Monika, ich kann Ihnen leider nur sagen, was Sie aus dem VHP Topf bekommen können. Nur wenn Sie nicht eingetragene Pflegeperson sind, können Sie für Ihre Aufwendungen auch Geld aus der VHP bekommen, aber das wissen Sie wahrscheinlich. Und dann können Sie in Ihrer geschilderten Konstellation leider nur wenig abrechnen. Fahrtkosten eigentlich nur wenn Sie zu Ihrer Mutter fahren, also theoretisch nur die Fahrten OHNE Ihre Mutter im Auto. Ob die Kasse auch die Fahrten mit Ihrer Mutter bezahlt, da bin ich nicht sicher.
Und für Ihre Aufwände können Sie als VHP nur Stundenlohn (oder pauschale Entlohnung) bei PG2 bis zu 474€ insgesamt abrechnen. Je nachdem wer die eingetragene Pflegeperson ist, würde dann (weil diese ja für die Zeit in der Ihre Mütter bei Ihnen ist) die Hälfte des Pflegegeldes pro Tag (außer am ersten und letzten Tag) vom Pflegegeld abgezogen/einbehalten.
Für die Behandlungspflege und für die notwendigen Hilfsmittel kann aus dem VHP Budget nichts abgezogen werden. Die KK würde wahrscheinlich sagen, dass Sie dafür einen Teil des Pflegegeldes bekommen sollten. Fragen Sie doch dort mal nach?! Ich hoffe, ich konnte helfen?
Herzliche Grüße!
Ja, vielen Dank für die Info
Sehr geehrte Bea,
vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Ich finde diese Seite sehr informativ.
Ich hätte eine Frage an Sie: ist es vernünftig einen Widerspruch an die KK zu schreiben, denn die Krankenkasse hat das Pflegegeld halbiert, obwohl es um Stundenweise (jeweils 4 bis 5 Stunde pro Tag, Mo-Fr) und nicht Tageweise Verhinderungspflege geht? Sie haben telefonisch nur gesagt, es gehe darum, dass man VHP für mehrere Tage in Folge in Anspruch genommen habe.
Liebe Grüße
Hallo Tamara, grundsätzlich ist es immer sinnvoll, einen Widerspruch zu schreiben, wenn man der Meinung ist, dass die KK falsch abgerechnet hat. Sie müssen aber wissen, dass stundenweise VHP danach bemessen ist, wie lange die Pflegeperson verhindert war (und nicht, wie lange die VHP stattgefunden hat). Wenn die Pflegeperson unter 8 Stunden täglich verhindert war, dann aber wieder verfügbar bis zur nächsten Verhinderung, dann kann auch VHP an aufeinanderfolgenden Tagen „stundenweise“ sein.
Herzliche Grüße!
Sehr geehrte Bea,
herzlichen Dank für die tolle Seite, das aktive pflegen dieser und insgesamt dein Engagement!
Ich bin recht neu in diesem Feld, auch wenn ich meine Mutter schon länger unterstütze.
Die erste Frage ist, ob ich Anspruch auf Verhinderungspflegegeld habe, wenn ich nicht eingetragene Pflegeperson bin. Meine Schwester ist eingetragen aber wir unterstützen beide-sie mehr die behördlichen Dinge und ich mehr die praktischen vor Ort. Meine Schwester möchte nichts beantragen, weil sie sagt, dass sie meine Mutter nicht direkt gepflegt hat. Das ganze Pflegegeld (Grad 2) wird vom Pflegedient aufgebraucht und ich habe das einfach so gemacht. Es ist meine Mutter und es ist klar, dass ich sie unterstützen möchte. Ein Antrag auf Höherstufung ist gestellt. Mir war auch nicht bewusst, dass wir Anspruch auf Verhinderungspflege haben. Insgesamt kenne ich mich leider sehr schlecht in diesem Bereich aus und es ist zuweilen auch wirklich undurchsichtig.
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
Mona
Liebe Mona, wenn eine Mutter zwei Töchter hat und eine davon ist als Pflegeperson eingetragen, kann die Mutter für die andere Tochter Verhinderungspflege abrechnen. Allerdings – weil nahe Angehörige bis 2. Grades – nur das 1,5 fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr. Bei PG2 also bis zu 817,50€ pro Jahr. Plus Fahrtkosten (und ggf Verdienstausfall), die fallen nicht unter die 817,50€-Grenze.
Viele Grüße Bea
Guten Morgen, vielen Dank für die nützlichen Informationen auf dieser Seite! Nun habe ich auch noch eine Frage zum Antrag auf Verhinderungspflege. Ich habe das telefonische bei meinem Pflegeberater der Krankenkasse angesprochen, es geht konkret um die 6monatige Vorpfelegzeit. Er sagte, es wird erst nach 6 Monaten Pflege bezahlt. Darauf habe ich ein Schreiben verfasst, dass mein Vater schon vor Feststellung des Pflegegrad pflegebedürftig war, sicher nicht in dem Umfang wie jetzt, aber er war eingeschränkt. Darauf kam wieder, per Mail, wird erst nach 6 Monate bezahlt aber nun kam 2 Tage darauf der Antrag auf Verhinderungspflege mit der Post, derselbe, den man auch auf den Webseiten herunterladen kann. Wie würden Sie vorgehen in der Beweisführung der Vorpflegezeit. Gibt es hier evtl. auf einschlägigen Webseiten Bescheinigungen die ein Arzt ausstellen kann? Ich möchte den Antrag gerne stellen, weiß aber nicht genau, was der Arzt verfassen muss. Könnte mir jemand helfen oder einen Rat geben?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Vorpflegezeit nachzuweisen. Wenn die KK es mit eigenen Aussagen nicht akzeptiert, könnte ein Arzt bestätigen, dass der Patient aufgrund der Diagnose xy, die bereits seid ….. (Datum) vorliegt, in häuslicher Umgebung durch xy gepflegt wurde. Manchmal findet sich dazu auch etwas im Gutachten des MDK (Diagnose seit wann, Medikamentengabe/Therapien seit wann, etc). Dafür gibt es i.d.R. keinen Vordruck.
Wenn ich pflegender Angehöriger bin, ist es nicht möglich bei einer Freundin Ersatzpflege zu leisten. Gruß
Falls das eine Frage ist: doch, das ist möglich!
Hallo zusammen
Ich pflege seit 4 Jahren meinen Vater täglich 8 Std. Pflege grad 3 jetzt habe ich von der verhinderungspflege gehört und möchte gerne in Anspruch nehmen wenn ich mal nicht konnte habe ich meine Vertretung von dem pflegegeld bezahlt. Meine Frage die IKK akzeptiert nur Pflegedienst oder stationäre Aufnahme für die verhinderungspflege dürfen die das? Mein Vater will beides nicht darum habe ich immer einen aus dem bekannten Kreis als meine Verteidigung genommen die er auch kennt und vertraut.
Vielen Dank für eure Hilfe 🙂
Hallo zusammen
Ich pflege seit 4 Jahren meinen Vater täglich 8 Std. Pflege grad 3 jetzt habe ich von der verhinderungspflege gehört und möchte gerne in Anspruch nehmen wenn ich mal nicht konnte habe ich meine Vertretung von dem pflegegeld bezahlt. Meine Frage die IKK akzeptiert nur Pflegedienst oder stationäre Aufnahme für die verhinderungspflege dürfen die das? Mein Vater will beides nicht darum habe ich immer einen aus dem bekannten Kreis als meine Vertretung genommen die er auch kennt und vertraut.
Vielen Dank für eure Hilfe 🙂
Hallo Sylvia,
da verwechseln Sie bestimmt etwas: Verhinderungspflege kann jeder machen und Sie könnten auch nachträglich noch Ein das Geld für Ihre Vertretung von der Krankenkasse erstatten lassen. Das was Sie meinen, wo die Kasse nur Pflegedienste akzeptiert, das sind die sogenannten „Entlastungsleistungen“, das ist ein anderer Topf.
Viele Grüße
Hallo,
ich habe eine Frage zur Verhinderungspflege bei Kombileistung und der Begrenzung auf das 1,5 fache des Pflegegeldes bei Verwandschaft 2. Grades der Ersatzpflegeperson: Bezieht sich die Begrenzung auf das 1,5 fache des Pflegegeldes auf das anteilig ausgezahlte Pflegegeld oder auf das theoretische Höchstmaß des Pflegegeldes? Also bei Pflegegrad 4 wären es ohne professionellen Pflegedienst 728,- € Pflegegeld, bei Inanspruchnahme professioneller Pflegedienstleistungen von 50 % im Rahmen der Kombileistung noch 364,- € Pflegegeld. Das wären bei einer Begrenzung auf das 1,5 fache entsprechend 1092,- € oder 546,- €, die für die VHP maximal erstattet werden dürften, also ohne Erstattung von Fahrtkosten…
Zu dieser Frage habe ich bisher noch keine Informationen gefunden und würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.
Herzliche Grüße
Lüder
Servus, die Krankenkasse weigert die Bezahlung der VHP, weil diese von einer polnischen Pflegekraft durchgeführt wurde. Ist das wirklich so?
Das hab ich noch nie gehört, dass das nicht geht.
Hallo,
eine ziemlich tolle FAQ-Sammlung, vielen Dank! Wir haben auch Zwillingsjungs am Start, beide (noch) mit PG3 infolge einer extremen Frühgeburt.
Im 4. Jahr der VHP hat mir die DAK heute mitgeteilt, dass bei Pflege durch nahe Verwandte die VHP insgesamt auf den 1,5fachen Satz gedeckelt sei, unabhängig davon wie viele Verwandte tätig werden. Ich hatte die 1612 Euro auf 2 nahe Verwandte aufgeteilt und dachte, es würde pro Vetwandtem gelten. Leider finde ich dazu nichts im Internet.
Viele Grüße
Das ist richtig so, die Begrenzung auf das 1,5fache gilt für alle nahen Angehörigen zusammen.
Hallo Bea,
das ist die beste Info-Quelle zur Verhinderungspflege!
Ich habe eine Frage zu einer Kombination der stundenweisen Verhinderung mit je 2 Stunden:
Sonntags vertritt eine Angehörige (Abrechnung bis max. 1,5-faches des Pflegegelds plus Auslagen), mittwochs vertritt ein prof. Pflegedienst (Abrechnung mit dem Rest bis max. 1612 bzw. 2418 EUR).
Geht solch eine Kombination _parallel_ genau so oder muss der Zeitraum immer für sich abgegrenzt sein?
Danke und liebe Grüße,
Werner
Hallo Werner, da spricht meiner Ansicht nach nichts dagegen. Es müssen nur zwei separate Abrechnungen gemacht werden.
Hallo Bea,
zunächst mal GLÜCKWUNSCH zu dieser tollen Seite, die die meisten Fragen zur VHP super beatwortet.
Eine Frage habe ich allerdings noch.
Wir haben für meine Schwiegermutter (PG2) rückwirkend für 2021 VHP beantragt (Kombination aus stunden- und tagesweiser VHP). Eingetragene Pflegekraft ist meine Frau. Dafür übernimmt die KK die Rentenversicherungsbeiträge für meine Frau (Hausfrau). Nun will die KK von mir die Angabe von Gründen für die Verhinderungspflege für jeden einzelnen Abrechnungszeitraum. Ich habe im Antrag alle Gründe angekreuzt, ausser „Übergangszeit nach stationärem Aufenthalt“. Dieser Grund hätte Auswirkungen auf die Zahlung der RV-Beiträge durch die KV (und das auch nur bei tagesweiser VHP). Bin ich dazu verpflichtet, für jeden einzelnen Zeitraum die Gründe anzugeben? Falls nein, hast Du einen Link zu einem Gesetzestext oder ähnliches, wo steht, das man nicht verpflichtet ist?
Vielen Dank für Deine Hilfe
In diesem Blogbeitrag habe ich etwas zu den Gründen geschrieben:
Grund für Verhinderung
Hallo Bea, 🙂
mega Seite, die ich schon sehr durchstöbert habe. Voll informativ, gerade wenn man sich mit VHP nicht genau auskennt. Dafür herzlichen Dank!!!
Ich Pflege meine Mama seit 3 Jahren und habe jetzt erst bei der KK VHP beantragt.
Eine enge Freundin war sehr oft als stundenweise Ersatzpflegeperson da und hat mir geholfen und dafür schon mehr als 3000 (Spritgeld incl.) Euro pro Jahr bezahlt bekommen.
Die KK schreibt das sie bis zu maximal pro Jahr 1.612 Euro zahlen. Habe nie Kurzzeitpflege in Anspruch genommen.
Habe ich Anspruch bis zu 2418 Euro?
Zudem bin ich Selbstständig und hatte wegen der Pflege sehr viele Verdienstausfälle. Kann ich das auch bei der KK geltend machen? Habe auch meine Mutter zu allen Arztbesuchen (oft weiter weg) gefahren. Kann ich da Spritgeld geltend machen?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Herzliche Grüße und weiter so mit dieser tollen Seite 🙂
Meike
Hallo Meike,
wenn man keine KZP in Anspruch nimmt, kann man bis zu 2418€ im Jahr für VHP nutzen. Und wenn die Ersatzpflege stattgefunden hat und Geld bezahlt wurde, kann man dies auch nachträglich noch abrechnen (bis zu 4 Jahren!).
Allerdings kann derjenige, der selbst als Pflegeperson eingetragen ist, nichts abrechnen, weder Fahrtkosten noch Verdienstausfall. Aber für die Freundin sollte das gehen.
Wegen der Frage, wie lange rückwirkend Du abrechnen kannst, empfehle ich Dir noch den Beitrag zur Vorpflegezeit.
Hallo! Für meine Mutter (Pflegegrad 3 in NRW lebend) beziehe ich Pflegegeld und stundenweise Verhinderungspflege durch ein Ersatzkraft. Bis dato hat der Name sowie die Unterschrift der Ersatzkraft genügt. Nun möchte die Krankenkasse für den Antrag 2022 weitere Angaben: Anschrift sowie Versichertennummer und Krankenkasse der Ersatzkraft. Gibt es hierfür einen rechtlichen Hintergrund? Bin ich verpflichtet diese Angaben zu machen? Ich freue mich über jeden Hinweis. Viele Grüße, Judith Hörster
Hallo Judith,
Ein wichtiger Grundsatz beim Datenschutz ist die Vermeidung der Ansammlung unnötiger Daten und Informationen (Grundsätze nach Art. 5 Abs. 1 DSGVO). Dieser Grundsatz ist mit dem Begriff der Datenminimierung bezeichnet.
Datenminimierung
Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt werden = Grundsatz der Datenminimierung). Die Vorschrift ähnelt damit dem bisher bestehenden Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit nach § 3a BDSG.
Man könnte also schriftlich um eine Begründung für die zusätzliche Anreicherung der personenbezogenen Datenerhebung nachfragen und um eine Erklärung bitten, inwieweit diese unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Datenminimierung (nach Art. 5 Abs. 1 DSGVO) gerechtfertigt ist. Konkret möchtest Du gerne wissen, welchen Nutzwert die Information für die Pflegeversicherung hat. Welche nutzbringenden Konsequenzen ergäben sich für wen (Versicherte Person, Versicherung) aus diesen Informationen und zu welchem Zwecke werden diese dann wie lange ggf. gespeichert?
Also vielleicht nur ausfüllen, was man freiwillig angeben will und den Rest offen lassen und erst mal um eine Begründung bitten.
Meine Mutter hat PG 2 ,
da wir keine Ersatzpflegeperson haben und ich für ca. 2 Wochen verhindert bin ,
muß ein Pflegedienst stundenweise,tgl. 2 Stunden , in Anspruch genommen werden.
Meine Frage : Wird das Pflegegeld , Geldleistung , für diese Zeit gekürzt ?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Wenn ihr die Verhinderungspflege für den Pflegedienst nutzt, dann wir das Pflegegeld für die Tage der Verhinderung außer dem ersten und letzten Tag um je 1/2 gekürzt.
Hallo, ich habe Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege für 2021 beantragt.
Man hat ca. 500 Euro aus der Leistung gekürzt mit der Aussage, ich habe die Ausschussfrist überschritten.
Verstehe ich nicht, ist doch 4 Jahre rückwirkend.
Das verstehe ich auch nicht. Was ist eine Ausschussfrist? Wenn die VHP 2021 durchgeführt wurde, kann sie komplett abgerechnet werden. Es muss einen anderen Grund geben. Bitte nachfragen.
Hallo
Mein Fall liegt folgendermaßen
Meine Mutter hatte pflegegrad 5 und wurde in der eigenen Wohnung bzw gemeinsamen Wohnung von meiner Schwester gepflegt
Am 28.02.22 ist meine Schwester plötzlich verstorben und ich habe meine Mutter zu mir genommen.
Vhp musste ich in Anspruch nehmen weil ich die Wohnung meiner Mutter auflösen musste.
Sie war bei mir gemeldet antrag für das ganze Jahr wurde gestellt erst einmal ohne Quittung weil ich sammeln wollte.
Am 13.04.22 ist meine Mutter verstorben also habe ich sie nicht 6 Monate gepflegt
Habe ich trotzdem eine Chance vhp abzurechnen
Hallo, es ist nicht notwendig, dass SIE sie 6 Monate gepflegt haben, es reicht auch dass Ihre Schwester sie gepflegt hat. Eine Abrechnung von VHP müsste also problemlos möglich sein.
Hallo,
Darf eine Ersatzpflegeperson 150km entfernt wohnen oder muss die Person in der Umgebung wohnen?
Vielen lieben Dank im voraus
Die Entfernung ist unerheblich.
Hallo,
Frage zu Verhinderungspflege:
Wie sieht es denn mit dem geschiedenen Ehepartner der in einer anderen Wohnung wohnt aus?
Zählt der zu den nahen Anverwandten? Er wollte bei Verhinderung meiner Pflegeperson evtl. einschreiten, aber nur wenn er auch den vollen Satz erhält macht das Sinn, da ich ihn schon gut entlohnen möchte.
Kennt sich da jemand aus?
Danke schön
Ralf
Hallo Ralf, der Ehepartner ist kein naher Angehöriger und wenn er nicht im gleichen Haushalt wohnt, kann man den vollen Satz abrechnen!
Hallo,
So wie ich mich informiert erhält man bei der Verhinderungspflege und Pflegestufe 2 (12 mal den Pfelgegeldbetrag), also 4122Euro steuerfrei . Den Verhinderungsbetrag von 2414 Euro die er erhält wäre also komplett steuerfrei.
Jetzt würde er noch die Entlastungsleistung von 1500 Euro jährlich erbringen wollen. Muss man das dann auf den o.g. Freibetrag anwenden oder gilt da der Freibetrag von 3000 Euro der überall steht.
Gruß
Meine Schwester pflegt mich als Verhinderungspflegeperson über sechs Wochen hinausgehend, jedoch nur stundenweise (4 Stunden täglich). Sie wohnt woanders und lebt in dieser Zeit bei mir. Würde dies dann trotzdem als Erzielung von Erwerbseinkommen gelten? Ist es trotz der Erzielung von Erwerbseinkommen eine Sittliche Verpflichtung?
Hallo,
weis wirklich keiner was zu der steuerlichen Behandlung?
Gruß
Diese konkreten steuerrechtlichen Fragen muss ein Steuerberater beantworten.
Hallo!
Hab mir nicht alle Kommentare durch gelesen & weiss nicht ob schon eine ähnliche Frage gestellt wurde.
Wir haben für unseren Sohn 3,5J. Anfang Juni den PG 3 erhalten (Antrag ging im Feb. raus). Verdacht auf ASS sowie tiefgreifende Entwicklungsstörung. Nun hatte ich Rückwirkend Verhinderungspflege gestellt, die aber abgelehnt wurde, mit der Begründung, dass er 6 Monate vor der Verhinderung in häuslicher Pflege gepflegt worden sein muss. Lohnt sich da ein Widerspruch zu stellen? Wir sind bereits seit Juni 21 mit der Frühforderung dran, sowie seit September 21 mit dem Spz. Häusliche Pflege ist also von Anfang da, oder versteh ich es falsch?
Wenn bereits 6 Monate vor dem Pflegegrad zuhause gepflegt wurde, kann man ab dem Tag, an dem der Pflegegrad wirksam wird (s. Bescheid) VHP abrechnen. Nicht weiter rückwirkend. Wenn die KK die Vorpflegezeit nicht anerkennt, würde ich in Widerspruch gehen und diese nochmals erläutern bzw. ein Attest eines Kinderarztes vorgelegen.
Super!
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Ja genau, PG wurde uns Rückwirkend ab Februar 22 zugesprochen und ab da an hatte ich den VHP gestellt. Dann werde ich mal einen Widerspruch einlegen.
Vielen Dank!
Hallo,
im Antrag für Verhinderungspflege wird für 2022 plötzlich die Krankenkasse und die Versicherungsnr von der Ersatzpflegeperson verlangt.
Aus welchem Grund sollte man diese angeben.
Meine Ersatzkraft möchte diese wegen Datenschutz nicht weitergeben.
„Aus welchem Grund sollte man diese angeben.
Meine Ersatzkraft möchte diese wegen Datenschutz nicht weitergeben.“
Genau das würde ich in diese Spalte schreiben.
Guten Tag,
ich habe ein, zwei Fragen.
Ich habe am 22.03.2022 Antrag auf Pflegegrad gestellt, MDK Besuch war am 05.08.2022.
Es wurde Pflegegrad 2 ab dem 06.05.2021 festgestellt.
An diesem 06.05.2021 hatte ich eine OP am Hals und seitdem habe massive Sprech – und Schluckbeschwerden. Behandlungsfehler – alles liegt seit letztem Jahr bei Anwälten.
Meine Frage bezieht sich auf die Verhinderungspflege:
für welchen Zeitraum kann ich diese beantragen? seit Tag der Entlassung aus dem KH ist mein Mann Pflegeperson. Er ist aber auch noch voll berufstätig, dass die ganzen Monate schon eine Nachbarin mir bzw. meinem Mann 2 mal die Woche hilft… Ich habe die ersten 6 Monate nach der OP überhaupt nichts mehr machen können. Unsere Nachbarin hat mich zu sämtlichen Ärzten gefahren (Autofahren geht nicht mehr aufgrund von Medikamenten) und hat auch in allen anderen Dingen meinen Mann etwas entlastet.
Ich habe erst so spät den Antrag auf Pflegegrad gestellt ( bin ja erst 54 Jahre) weil wir gar nicht auf die Idee gekommen sind 🙁
vielen lieben Dank
Normalerweise wird ein Pflegegrad nicht rückwirkend erteilt, d.h. wenn Sie am 22.3. den Antrag gestellt haben, dann normalerweise frühestens ab März 2022. Wenn es aber so sein sollte, dass Ihr Pflegegrad ab dem Mai 2021 gilt und Sie seit dieser OP pflegebedürftig sind, dann können Sie VHP abrechnen ab dem Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus plus 6 Monate. Also Sie müssen 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein, aber frühestens zu Beginn des PG 2.
Hallo und vielen Dank,
auf dem Gutachten zur Feststellung Pflegebedürftigkeit steht auf der ersten Seite unter:
Zusammenfassung wesentlicher Inhalt des Gutachtens:
Anlass des Antrags….Ambulante Leistungen
Art des Antrags: Erstgutachten
Ergebnis: Pflegegrad 2, seit 06.05.2022
Bewilligung von Leistungen der Pflegeversicherung (von der Pflegekasse)
vom 08.08.2022 steht: Pflegegrad 2 – Leistungsbeginn 01.03.2022 – u.s.w.
… ich war ja vor der OP „gesund“ – und seit dem Tag 06.05. bzw. 10.05. wurde ich aus dem KH entlassen… muss sich mein Mann und meine Nachbarin kümmern…
vielen Dank und viele Grüße
OK, dann ist der Leistungsbeginn maßgeblich. Da davor schon mehr als 6 Monate Pflegebedürftigkeit bestand (das wurde ja auch im Gutachten bescheinigt – der Pflegebedarf liegt vor seit 06.05.22), kann ab 01.03.22 VHP abgerechnet werden.
Hallo nochmal,
sorry ich hab mich verschrieben 🙁 es war der 06.05.2021 (das steht im Gutachten – das war auch der OP Termin) nicht 2022.
Leistungsbeginn lt. Pflegekassenbescheid: 01.03.2022
gibt es nichts was so ähnlich heißt wie Vorpflege oder so ähnlich?
viele Grüße und sorry ….
Hallo,
ich bin eingetragene Pflegeperson für meinen Vater (Pflegrad 2). In meinem Urlaub soll mein Bruder mich vertreten, der dafür extra einen Teil seines Jahresurlaubes nimmt. Kann im Rahmen der Beantragung für Verhinderungspflege hierfür ein Verdienstausfall angesetzt werden ?
Gruß
Jens
Hallo Jens, ja das sollte Sie gehen. Sprechen Sie mit der Pflegekasse, welchen Nachweis Ihr Bruder dafür Vorlegen muss. VIele Grüße
Hallo, der Pflegedienst hat Verhinderungspflege und LK Leistungen abgerechnet. Laut der Beratung dazu, besteht PG 2, sagte man mir, dass so das Budget der Sachleistung/Kombileistung geschont wird und am Ende noch Pflegegeld ausgezahlt wird. Dies funktionierte auch. Nun wollten wir Mutii in eine Kurzzeitpflege geben, allerdings ist jetzt das Verhinderungspflegebudget lt. Kasse aufgebraucht. Muss ich nun dies selber bezahlen? Der Pflegedienst meint, wir hätten ja auch Pflegegeld ausgezahlt bekommen und müssen nun selber zahlen.
Nun wird ja auch wieder nur über LK Leistungen abgrechnet und dann kann es sein, dass wir Eigenleistungen haben. Stimmt das so?
Grüße Heiner
Hallo, ich kann dazu nichts sagen, da das keine Frage der VHP ist. Wenn das VHP-Budget aufgebraucht ist, ist es aufgebraucht. Zu LK Leistungen und Kurzzeitpflege kann ich nichts sagen. Es klingt aber für mich schlüssig, was die KK sagt.
Hallo,
wie ist es eigentlich wenn ein Angehöriger 2.Grades der nicht im Haushalt des zu Pflegenden wohnt, die Verhinderungspflege übernimmt und dafür weniger oder in Teilzeit arbeitet ? Kann man den Ausfall des Verdienstes im Gegenatz zur Vollbeschäftigung als Kosten für die Verhinderungspflege geltend machen ?
Gruss Georg
Hallo Georg, man kann nur Verdienstausfall geltend machen für Zeiten, in denen man normalerweise Verdienst hätte. Wenn man die Arbeitszeit reduziert, glaube ich nicht, dass die KK das erstattet.
Wie schauts mit Verdienstausfall bei einer Pflegekraft aus, die selbständig und verwandt mit der pflegebedürftigen Person ist? Wohnt nicht im gleichen Haushalt!
Es kommt auf den Grad der Verwandtschaft an. Auch Selbstandige können Verdienstausfall geltend machen.
Hallo,
bei der tageweisen Verhinderungspflege, also mehr als 8h/Tag, wurde mir gesagt, dass außer am letzten und ersten Tag der VHP, das Pflegegeld auf 50% gekürzt wird. Handelt es sich dabei um das tatsächlich zuvor gezahlte Pflegegeld oder den Anspruch darauf in voller Höhe? Habe sonst Kombileistungen und Unterstützung von einem ambulanten Dienst, der einmal die Woche kommt, also nicht den vollen Betrag an Pflegegeld.
Vielen Dank und Grüße
Guten Tag,
kann ich die Verhinderungspflege auch für Z.b das vergangene Jahr oder für die vergangen 4 Jahre beantragen, auch wenn ich den Pflegegrad 3 erst ab diesem Jahr habe? Ich wurde nie darüber informiert das ich einen Pflegegrad beantragen kann, nichts desto trotz wurde ich aber gepflegt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf
Hallo Wolf, Voraussetzung für die Nutzung von VHP ist unter anderem das Vorliegen eines Pflegegrads. Wenn Sie vorher schon gepflegt wurden, geht VHP ab dem ersten Tag, zu dem der PG festgestellt wurde. Vorher aber nicht.
Hallo, eine ganz tolle Seite! Danke!
Meine Frage: mein Sohn hat seit Juli 22 PG3! Jetzt hat man mir bei der KK gesagt ich könnte schon VHP in Anspruch nehmen weil mein Sohn schon 6 Monate vor Erteilung des PG zuhause gepflegt wurde.
Die Person die die VHP durchführt. Betreut meinen Sohn schon seit Jahren jeden 2 Samstag für 6 std. Kann ich das auch dann noch nachträglich geltend machen für die 4 Jahre? Es liegt ja vor das ich schon länger Pflege. Nur bis Dato kein PG hatte!
Nein, das geht nicht. Erst ab Juli 22 (Beginn Pflegegrad)
Hallo,
ganz starke Seite! Daumen hoch!
Meine Frage: Es besteht seit dem 01.09.2022 Anspruch auf Pflegegrad II. Vorher bestand kein Pflegegrad. Die Pflege findet allerdings schon seit über 2 Jahren im häuslichen Umfeld statt. Anspruch auf Verhinderungspflege (VHP) ist somit gegeben. Die VHP soll nun von einer guten Bekannten durchgeführt werden. Sie pflegt sonst niemanden. Damit ist auch der Tatbestand der „sittlichen Verpflichtung“ abgedeckt. Steuerfreiheit für die Ersatzperson läge damit bis zum Betrag des jährlichen Pflegegeldes vor, also in Pflegegrad II bis zu 3.792,00 €. Bezieht sich die Steuerfreiheit immer auf die jährliche Pflegegeldzahlung, auch bei dem erstmaligen Teilzeitraum? Denn im Jahr 2022 wurde Pflegegeld ja tatsächlich nur von September bis Dezember gezahlt, also insgesamt 1.264,00 €. Wird auch hier fiktiv das Pflegegeld für das gesamte Jahr herangezogen? Also kurz gefragt … liegt in diesem Beispiel die Steuerfreiheit bei 3.792,00 € oder bei 1.264,00 €? Vielen herzlichen Dank.
Hallo,
ich kann dazu leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben, weil ich es auch nicht sicher weiß. Für beide Möglichkeiten gibt es gute Begründungen….
Hallo Beatrix,
meine Mutter hat Demenz und Pflegestufe 4 und wird von einem polnischen Pflegedienst 24h betreut.
Die Betreuerinen haben Anspruch auf einen freien Tag in der Woche. Mein Bruder und ich können nicht die Betreuung übernehmen. Deshalb werden die 4 Tage im Monat als Zusatztag abgerechnet mit 320€ im Monat. Kann ich bei der KK VHP beantragen indem ich 5 Monatsrechnungen einreiche? Wenn trage ich als Pflegeperson ein? Bei Begründung ist ein Feld „Sonstiges“. Was trage ich hier ein?
Ich verstehe Ihre Frage nicht. Wer ist eingetragene Pflegeperson, wer pflegt an den 4 Tagen und was sind 5 Monatsrechnungen?
Hallo kann eine Pflegeperson verhinderungspflege stundenweise für ein anderes pflegebedürftiges Kind erbringen? also darf sie verhinderungspflege ausführen für jemanden und gleichzeitig als Pflegeperson eingetragen sein?
Ja, das geht.
Hallo, kann ich die VHP auch im voraus beantragen, wenn ja wie, ich kann ja noch keine Abrechnung vorweisen?
LG Conny
Beantragen ja, aber abrechnen erst, nachdem sie stattgefunden hat.
Hallo, erst einmal vielen Dank für Ihre vielen gut verständlichen und nützlichen Erklärungen !
Zu meiner Frage:
kann die Verhinderungspflege auch von einer vertretenden Pflegeperson gemacht werden, deren Wohnsitz im Ausland (nicht EU) ist, oder könnte das zu Problemen führen?
Meine Tochter kommt jährlich 3 Monate extra aus Israel zu uns, um die Pflege eines 2-Jährigen schwerbehinderten Pflegekindes mit Pflegegrad 3 zu übernehmen, wenn ich verhindert bin.
Hallo Petra, ich wüsste nicht, was dagegen spricht. VG Bea
Hallo, ich habe eine Frage, mein Sohn ist seit 5 Jahren vollstationär in einer Behinderteneinrichtung. Ich habe immer die Verhinderungspflege beantragt und abgerechnet bekommen. Jetzt will die Dak auf einmal eine Bescheinigung, Es heißt: „Es muss allerdings grundsätzlich abgeklärt werden,ob die Zeiten der Ersatzpflege über die Behinderteneinrichtung, in der der Pflegebedürftige regelhaft untergebracht ist,abgedeckt werden können. Wir benötigen daher eine Bescheinigung der Einrichtung, dass die Zeiten in der die Pflegeperson zu Hause ausfällt und für die Verhinderungspflege beantragt wird, nicht durch die Einrichtung abgedeckt werden können. “
Ich war in den Ferien arbeiten und an den Wochenenden ist auch immer etwas. Darf die Dak das verlangen? Die Einrichtung ist ca. 40km entfernt von uns.
Vielen Dank
Hallo die Krankenkasse meiner Mutter verlangt einen Nachweis über erbrachte Stunde u was die Hilfe genau gemacht hat bei der verhinderungspglege…..darf sie das lg sarah
Hallo Sarah,
der Nachweis ist in der Regel die Aufstellung plus Unterschrift der Ersatzpflegekraft. Wie sollst du das sonst nachweisen. Und zu der Frage „was hat sie genau gemacht“ und „darf sie das“? Tja, das ist immer so eine Sache. Wenn du klagen würdest, würde irgendwann ein Richter wahrscheinlich entscheiden, dass sie das nicht darf. Aber willst du das? Ich persönlich würde mir das sparen und halt irgendwas angeben…, was auch gemacht wurde. Gesellschaft leisten, aufpassen, Ersatzpflege, … Das kostet Dich weniger Zeit und Aufwand als sich zu streiten.
Hallo,
erstmal danke für diese detaillierten Infos zur Verhinderungspflege.
Meine Fragen sind
– müssen die Rechnungen im Original zur Abrechnung an die Pflegekasse geschickt werden oder reichen auch Kopien der Rechnungen?
– die Verhinderugspflege bei meiner Mutter wird von einem anerkannten Pflegeeinrichtung durchgeführt, diese schickt mit den Rechnungen auch einen detaillierten Leistungsnachweis. Reicht die Rechnung aus oder sollte ich den Leistungsnachweis mit einschicken?
Vielen Danke und viele Grüße
Simone
Hallo…ganz toll was man so alles hier erfährt in Bezug auf Pflegekassen.Leider haben wir auch ein Problem mit der Pflegekasse:Unsere Tochter hat Pflegestufe 3,sie bekommt Pflegegeld,somit beantragen wir jedes Jahr Verhinderungspflege,diese wird von einer Privatperson durchgeführt,durch den medizinischen Dienst haben wir erfahren das wir zusätzlich auch die 806€ beantragten können wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde,man kann es 4Jahre rückwirkend geltend machen,so haben wir noch mal neue Anträge der letzten 4Jahre ausgefüllt und die Ersatzpflegekraft hat die Quittung unterschrieben.Nach ca.8 Wochen haben wir bei der Pflegekasse nachgefragt wie weit die Anträge schon bearbeitet wurden,als Antwort bekamen wir:wer 20Jahre schläft kann warten,letztendlich wurden die Anträge wegen dem Geld der nicht in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege mit dem Grund abgelehnt:wir hätten keine Kontoauszüge,die Quittung reicht der AOK nicht aus,zwischenzeitlich hatten wir eine Beschwerde perE-Mail an die Beschwerdestelle geschrieben und uns über das unverschämte Verhalten der Dame(Name ist uns bekannt)beschwert,bis jetzt haben wir keine Antwort erhalten,unsere Tochter ist 25 Jahre alt und hat das Down Syndrom,sie bekam schon immer mit Quittung der Ersatzpflegekraft das Geld von der AOK nach der erbrachten Verhinderungspflege das Geld(allerdings schon immer mit Anmahnen und Erinnern)auf ihr Konto überwiesen,habe bei jedem Antrag einen Zweizeiler dazu geschrieben das Verhinderungspflege bereits abgerechnet wurde und Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wurde,so hat es uns die Mitarbeiterin des Roten Kreuzes gesagt den Text so zu formulieren.Haben Sie einen Rat wie wir gegen die Pflegekasse vorgehen können,wir werden als Betrüger abgestempelt,wer kann uns Ratschläge geben um der Sache gerecht zu werden?Bedanken uns erstmal ganz herzlich fürs Zuhören und schön das es diesen Blog gibt,man erfährt vieles was man gar nicht weiß!Liebe Grüße Carmen,bin für jede Antwort dankbar!
Ich komme gar nicht aus den Lesen und Staunen raus, welch tolle Informationen hier zu finden sind.
Endlich vieles Infos, die ich sonst nicht gefunden habe. Vielen Dank.
Doch all die vielen Fragen und Antworten schaffe ich nicht durchz zu lesen, deshalb meine Frage:
Meinem Mann wurde im am 6. März 2023 der Pflegegrad 3 und ab August der PG 4 zugebilligt.
Ich pflege ihn und bin eingetragene Pflegeperson.
Schaffe natürlich nicht alles selber, habe eine Putzfrau für 3 Std. pro Woche und jemanden, der mich hier vertritt, wenn ich mal nicht kann.
Die 6 Monate sind am 6.9.2023 für Verhinderungspflegeanspruch erfüllt.
Wie hoch ist noch der Anspruch an Verhinderungspflege für 2023. Muss ich den Jahresbetrag taggenau umrechen? Oder steht mir der volle Jahresbetrag für die Verhinderungspflege zur Verfügung
Hallo, für 2023 haben Sie den vollen Anspruch (also 2418€, wenn keine Kurzzeitpflege genutzt wird), egal ab wann die Vorpflegezeit erfüllt ist. Wissen Sie, dass die Vorpflegezeit auch schon ab Beginn des PG3 (6.3.23) erfüllt sein kann, wenn Ihr Mann auch schon vor dieser Zeit pflegebedürftig war/von Ihnen zu Hause gepflegt wurde? Auch dazu gibt es einen Beitrag hier im Blog Verhinderungspflege Vorpflegezeit
Sie könnten dann auch schon die Rechnungen/Quittungen ab März einreichen.
Lieben Dank für die Info.Du bist spitze.
Ich habe so viel hier bei dir gelesen, dass ich deinen Punkt 3 zu Beginn leider wieder vergessen hatte.
Eine sehr informative und übersichtliche Website – ganz toll gemacht!!!
Ich habe eine Frage zu dem Punkt 21 – da heißt es:
… Das Einkommen aus Verhinderungspflege ist nur dann steuerfrei, wenn die Ersatzpflegeperson zur Pflege sittlich oder moralisch verpflichtet ist und wenn das Entgelt die Jahressumme des Pflegegeldes nicht überschreitet …
Ist es richtig, dass es dafür unerheblich ist, ob man tatsächlich Pflegegeld ausgezahlt bekommt oder Sachleistung über einen Pflegedienst erhält? Und dass bei einer reinen Sachleistung das Pflegegeld von z.B. 728 EUR mtl. für Pflegegrad 4 (= 8.736 EUR pro Jahr) nur rechnerisch als Richtwert zugrunde gelegt wird, bis zu welchem Betrag Verhinderungspflege als Angehöriger steuerfrei ist?
Oder muss man tatsächlich Pflegegeld erhalten – und keine Sachleistung???
Liebe Susanne, ich darf keine Rechtsberatung machen, das darf in diesem Fall nur ein Steuerberater und schlussendlich entscheidet das der Finanzbeamte. Ich persönlich würde glauben, dass es unerheblich ist, ob Pflegegeldbezug oder Sachleistungen.
Ich habe auch noch einmal eine Frage.
Ich habe einen alten Hund den ich täglich ausführen muss. Dann kommt mein Mieter und bleibt bei meinem Mann, den ich sonst alleine pflege. Mein Mann ist sturzgefährdet, PG4 und darf nicht alleine gelassen werden.
Darf ich dafür auch Verhindungspflege ansetzen. Immerhin bin ich mit dem Hund 3 x insgesamt 2,5 – 3 Std. draußen.
Grundsätzlich es ist egal, warum Du verhindert bist. Du könntest ja auch einkaufen gehen oder ohne Hund spazieren gehen.
Guten Abend! Auch von mir ein ganz großes Dankeschön für diese Seite, für all die Infos, Tipps und die geduldigen Antworten!! Leider habe ich gleich mehrere Fragen: Mein Mann und ich hatten zusammen in einem Haus gelebt. Erst wurde ich als einer der ersten Corona Fälle krank und bin seitdem linksseitig gelähmt. Ich bekam dann Pflegestufe 3… Viel zu spät erkannt, dass das viel zu wenig war, aber sei es drum: Mein Mann hatte mich rührig gepflegt und da er in Kurzarbeit war, hatte er auch keinen Verdienstausfall. Dann ist er leider an Krebs erkrankt und hatte vom 1. Tage an die Pflegestufe nicht vertragen. Erst 3, dann 4 und durch palliativ dann 5. Ich kann seit Corona auf mein Gehirn nicht zugreifen wie ich möchte. Es gibt gute und schlechte Tage, bis hin zu alles ist nur noch „´Dingsda“. Wir wurden von mehren Freunden und Familienmitgliedern gepflegt. Es war sehr zeitaufwendig. Eine Medikamentenverordnung wurde bei keinem Gespräch bei der Pflegedienstberatung erwähnt und schon gar nicht vom zahlreich da gewesen medizinischen Dienst. Mein Mann bekam während der stationären Chemo Krampfanfälle und war von da an nie mehr wirklich da, die Chemo hatte Gehirnmetasthasen verursacht. Ich war völlig hinüber, also noch über meine schlechten Tage hinweg und hatte die Verhinderungspflege von vor dem Krampfanfall noch nicht eingereicht. Ist es nach wie vor so. dass diese erloschen ist?
Leider noch eine Frage: Stimmt es, das eine eingetragene Pflegeperson die andere nicht im Wege der Verhinderungspflege vertreten darf? Warum nicht?
Und, falls Du Dich zufällig damit aus kennst: Meinen Mann wurde von der Krebsklinik eine Haushaltshilfe verordnet, ich habe überall gebettelt aber keiner hatte Kapazitäten, dann bei der Krankenkasse angerufen, ob sie das vermitteln können. Konnten sie nicht. Dann hat mein Bruder das übernommen. Stimmt es, dass er, trotz Abzug des täglichen Eigenanteils von uns, dafür nichts bekommt weil Bruder bzw. Schwager? Lieben, lieben Dank und herzliche Grüße und sorry für evtl. Tippfehler
Die Chemotherapie nicht vertragen muss es oben heißen
Hallo.
Das ist eine super Seite jetzt hab ich auch verstanden wie man die VHP beantragen kann.
Nur hätte ich auch eine Frage.
Ich habe nicht nur eine Person die ab und zu mal für die Pflege einspringen. (Meine Eltern) kann ich dann für beide die VHP für meinen Sohn dann beantragen also dann 2x (PG3 573€×1,5) 860€ abrechnen? Würde ja mit den Kosten der VHP und Kurzzeitpflege zusammen passen.
Hallo Lisa, Du hast das Budget für nahe Angehörige nur einmal zur Verfügung, kannst also insgesamt nur insgesamt 860€ für beide Eltern abrechnen. Den Rest des Budgets kannst Du für deren Fahrtkosten verwenden (Weg zu Euch und zurück nach Hause), oder für andere, nicht nah verwandte Personen.
Hallo habe eine Frage zur VHP und nahe Verwandte.
Folgender Fall. Meine Schwiegermutter hat Pflegestufe 3. Meine Frau ist die Pflegeperson
Wir haben nun für das 2023 die Abrechnungen ausgefüllt.
Die 3 Enkeln sind Samstags für 5 Std zur Oma gefahren. 60 Std im Jahr.
Wir hatten 600 Euro je Enkeln ausgefüllt.
Jetzt sagt die Pflegekasse das uns nur das 1,5fache der Pflegestufe 3 zusteht. Also 817,50
Aber das gilt doch pro Person und nicht für alle 3 oder doch ?
danke für eine Antwort
Das gilt für alle zusammen, nicht für jeden!
Wofür gibt es bei Verhinderungspflege 1612€ und wofür 806€? Weiß das jemand?
1612€ ist das Budget für VHP. 806€ kann man zusätzlich auf das VHP“Konto“ übertragen, wenn man Kurzzeitpflege nicht nutzt.
Guten Tag an alle Wissenden!
Mein Anliegen:
Abrechnung Verhinderungspflege für vergangene 4 Jahre (2023, 2022, 2021, 2020)
– bin Tochter. Mutter hat PG 4 Demenz seit 2020.
– Mutter erhält Betreuung und Grundpflege von anderer Person (nicht verwandt).
– bin alle ca. 14 Tage für ca. 7 Tage vor Ort bei meiner Mutter.
– Fahre gesamt 300 km (hin / zurück)
– Pflege pro Tag ca. 7 Stunden (nicht über 8 Stunden)
– sie hatte noch nie Kurzzeitpflege
– sie hatte noch nie 125,– Entlastungsleistung beantragt
– sie hatte mir einen „Stundenlohn“ zugesagt, aber mangels Einkünfte noch nie etwas bezahlen können
(ich verzichte- Mutter soll das Geld der Verhinderungspflege auf ihr Girokonto ausbezahlt bekommen).
Welche Beträge und für was kann ich Verhinderungspflege abrechnen?
Kann ich bis 2020 zurück abrechnen?
Vielen Dank an alle Unterstützenden!
Man kann 4 Jahre rückwirkend VHP abrechnen die stattgefunden hat. Für Stundenlohn und Fahrtkosten. Bei Verwandten bis 2. Grad bei PG4 1182€ pro Jahr für den Stundenlohn und den Rest für die Fahrtkosten.