Eine 6 monatige Vorpflegezeit muss gegeben sein, um Verhinderungspflege (VHP) bei der Kasse abrechnen zu können. Was das genau heißt und wann die Voraussetzungen dafür vorliegen, soll der nachfolgende Blogbeitrag erläutern.
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Eine 6 monatige Vorpflegezeit muss gegeben sein, um Verhinderungspflege (VHP) bei der Kasse abrechnen zu können. Was das genau heißt und wann die Voraussetzungen dafür vorliegen, soll der nachfolgende Blogbeitrag erläutern.
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