Pflegegrad bei Kindern mit ADHS / ADS

Der Alltag mit ADHS Kindern, Betreuung, Versorgung und Förderung sind schwierig und kosten Zeit und Nerven. Viele betroffene Eltern wissen nicht, dass es möglich und in vielen Fällen auch erfolgreich ist, für Kinder mit ADHS oder ADS einen Pflegegrad (bis letztes Jahr hiess das noch Pflegestufe) zu beantragen.

Voraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuchs festgestellt wird. Nicht jedes Kind mit ADHS erfüllt diese Voraussetzungen, aber einen Versuch könnte es wert sein.

Pflegegrad setzt Pflegebedürftigkeit voraus. Wer ist pflegebedürftig?

Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, sind pflegebedürftig (§ 14 SGB XI). Auf Antrag kann dann ein Pflegegrad (bis 2016: Pflegestufe) zugesprochen werden. Der Pflegegrad wird bei pflegebedürftigen Kindern durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt.

Kriterien für die Feststellung eines Pflegegrades

Bei der Begutachtung werden die altersunabhängigen Bereiche wie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ und „Umgang mit krankheits-oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ einbezogen. Damit kann die pflegerische Unterstützung berücksichtigt werden, die z. B. aufgrund regelmäßiger Besuche beim Kinderarzt bzw. einem Facharzt oder für Therapiemaßnahmen notwendig ist. Berücksichtigt wird u. a. auch der Unterstützungsbedarf für Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung, wenn z. B. auf Anweisung des Therapeuten Übungen zu Hause erforderlich sind und das Kind diese Übungen nicht selbstständig durchführen kann.

Überschreitet der Aufwand im Bereich der Pflege, d.h. der Körperpflege, Ernährung und Mobilität den durchschnittlichen Pflegebedarf von Kindern gleichen Alters erheblich, besteht die Möglichkeit eine Pflegestufe zu beantragen.

Konkret auf ADHS Kinder bezogen heisst das, dass sie zum Beispiel für Aufstehen, Anziehen, Frühstücken und Zähneputzen für den Kindergarten oder die Schule viel mehr Unterstützung als andere Kinder benötigen.  Das gleiche Problem ergibt sich abends beim Baden oder Duschen. Permanente Unterstützung und ständige Präsenz der Eltern sind hier die Regel. Viele ADHS Kinder sind auch gleichzeitig entwicklungsverzögert, tragen z.B. länger Windel oder sind nachts auf Extrapflege angewiesen, weil sie häufiger als andere Kinder ihrer Altersgruppe ins Bett machen.

Auch tagsüber sind zusätzliche Hilfen notwendig: Die Kinder müssen oft rund um die Uhr beaufsichtigt werden, weil sie sonst weglaufen und/oder sich und andere verletzen könnten. Aufmerksamkeitsstörung und Unruhe fordern beispielsweise noch in den höheren Schulklassen die Gegenwart eines Helfers ein, der die ADHS-Kinder bei der Stange hält, motiviert und fokussiert. Auch die Essenssituation macht häufig eine Präsenz eines Elternteils nötig. Nicht zuletzt kann die notwendige Medikamentengabe einen zusätzlichen Zeitaufwand bedeuten, der bei den Voraussetzungen eines Pflegegrades berücksichtigt werden kann.

Pflegegrade

Grundsätzlich gibt es 5 Pflegegrade. Auch wenn es Richtlinien für die Begutachtung und Einstufung gibt, so hängt es nicht nur davon ab, wie stark ausgeprägt das ADHS ist und ob weitere Erkrankungen (und damit höhere Pflegebedürftigkeit) vorliegen, sondern auch vom jeweiligen Gutachter.
Bei ADHS ohne vorliegen weiterer pflegebegründender Erkrankungen kann eine Einstufung in den Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit) gegeben sein. Liegen weitere Diagnosen vor (z.B. Autismus/Asperger, Entwicklungsverzögerung, Wahrnehmungsstörung, Hypersensibilität o.ä.), die sich auf den Pflegeaufwand auswirken, so kann auch eine Einstufung in den Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit) oder ggf. höher erfolgen.

Leistungen aufgrund der Pflegegrade

Die Einstufung in Pflegegrad 1 führt nicht zur Zahlung eines monatlichen Pflegegeldes sondern berechtigt (nur) zur Inanspruchnahme eines sogenannten Entlastungsbetrags in Höhe von 125€ monatlich. Dieser Betrag kann zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden. Dies können sein:

  • Betreuungsangebote von insbesondere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unter pflegefachlicher Anleitung, die in Gruppen oder im häuslichen Bereich die Betreuung übernehmen
  • Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen
  • Angebote, die dazu dienen, bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags zu unterstützen

Die Angebote benötigen eine Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde, da die 125€ nicht an Euch ausgezahlt sondern direkt zwischen Pflegekasse und den ambulanten Pflegediensten oder sonstigen anerkannten Trägern und Einrichtungen abgerechnet werden. Außerdem werden in allen Pflegegraden die Kosten für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel (z.B. Matratzenschoner, Windeln, Desinfektionsmittel) bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet.

Bei der Einstufung in Pflegegrad 2 oder höher wird neben dem Entlastungsbetrag (in allen Pflegegraden 125€ mtl.) ein monatliches Pflegegeld ausgezahlt (Pflegegrad 2: 316€, Pflegegrad 3: 545€). Ausserdem können ambulante Pflegesachleistungen sowie vollstationäre Leistungen in Anspruch genommen werden. Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.

Neben dem Pflegegeld ist hier die Möglichkeit der Finanzierung sogenannter Verhinderungspflege eine gerade für Eltern von ADHS-Kindern nicht zu unterschätzende Leistung. Hier können stunden- oder tageweise Ersatzpflegepersonen (Oma, Tante, Nachbarin, etc.) mit der Pflege/Beaufsichtigung der Kinder beauftragt werden, weil man selbst als Hauptpflegeperson „verhindert“ ist (der Grund ist egal: Einkaufen, Fitnessstudio, Kurzurlaub oder einfach mal auf die Couch setzen und ein Buch lesen…). Diese Ersatzpflegepersonen kann man dafür bezahlen (Stundenlohn, aber auch Fahrtkosten und ggf. Verdienstausfall) und hat dafür bis zu 2418,-€ pro Kalenderjahr zur Verfügung. Details zu diesem sehr komplexen Thema stelle ich Euch in einem gesonderten Blogbeitrag vor, den Ihr hier findet.

Beantragung eines Pflegegrades

Den Antrag auf Pflegegrad wird bei der Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse gestellt. Zeitgleich ist es hilfreich, wenn man ein Pflegetagebuch führt. Dort sollte man für einen längeren Zeitraum alle relevanten Tätigkeiten und Zeiten, für die das Kind aufgrund seiner Erkrankungen einen erhöhten Bedarf im Vergleich zu gleichaltrigen gesunden Kindern hat notieren. Dazu gehören auch regelmäßige Arzt- und Therapietermine. Im Internet findet man zahlreiche Pflegegrad-Rechner, wo man sich über die maßgeblichen Kriterien informieren kann. Die meisten Pflegegrad-Rechner sind jedoch auf Erwachsene ausgelegt und berücksichtigen nicht den vergleichbaren „normalen“ Pflegeaufwand eines Kindes gleichen Alters. Relevant sind letztendlich die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Ich finde den Pflegegradrechner für Kinder einer privaten Webseite gut gelungen und sehr aussagekräftig:
https://pflege.open4me.de

Auch wenn Ihr Euch auf das Ergebnis des Pflegegrad-Rechners nicht verlassen solltet, bekommt ihr beim Durchlesen der Fragen ein Gefühl dafür, worauf es ankommt und könnt Euch im Vorfeld in Eurem Pflegetagebuch Dinge notieren, die ihr bei der Begutachtung ansprechen wollt.

Nachdem der Antrag bei der Krankenkasse eingegangen ist, wird dieser an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weitergeleitet. Der MDK macht dann einen Termin aus, um ein Gutachten vor Ort zu erstellen. An dieser Stelle dient das Pflegetagebuch als Unterstützung für den MDK. An Hand aller Angaben erstellt der Mitarbeiter des MDK dann ein Gutachten, in dem festgestellt wird, wird ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht und wenn ja, welcher. Das Ergebnis der Begutachtung bekommt Ihr einige Wochen später per Post von Eurer Kranken-/Pflegekasse. Es sollte auch das Gutachten des MDK dabei sein – wenn nicht, könnt Ihr es anfordern und solltet es auch tun, um das Ergebnis besser nachvollziehen zu können.

Quellen:
Pflege.de (https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/)
Bundesministerium für Gesundheit (http://www.pflegestaerkungsgesetz.de)

Bildnachweis Titelbild: segovax / pixelio.de

Meinen Beitrag zur Verhinderungspflege findet Ihr hier.

48 Kommentare

  1. Danke, aber irgendwie werde ich nicht schlau draus. Mein Sohn hat Pflegestufe 3. Ich meinte muss im Antrag auch Zeit und Stundenlohn angeben?
    Danke für ihre Antwort

    1. Liebe Nina,
      manche Krankenkassen haben einen Vordruck dafür. Du kannst aber auch eine Auflistung machen, mit Datum, Zeit der VHP und was Du dafür bezahlt hast. Außerdem muss drin stehen, wer die VHP gemacht hat, in welchem Verwandschaftlichen Verhältnis er steht und ob er in Eurem Haushalt wohnt.
      Also zB
      Verhinderungspflege für meinen Sohn Marvin Müller im Monat Februar 2018
      Ersatzpflegeperson: Frank Schmidt (Lebensgefährte, wohnt in unserem Haushalt)
      02.02. 16:00-18:00 (2Std) 20€
      04.04. 11:00-13:30 (2:30Std) 25€
      …etc
      Den Stundenlohn könnt Ihr selbst festlegen.
      Anschließend muss Dein Lebensgefährte das unterschreiben. Er bestätigt damit, dass er die VHP zu diesen Zeiten gemacht hat und das Geld in dieser Höhe dafür bekommen hat.
      Wenn er in Eurem Haushalt wohnt, bekommst Du pro Jahr nur maximal soviel VHP erstattet, wie Du in einem Monat Pflegegeld bekommst. Fahrtkosten und Ersatz für Lohnausfall ausgenommen. Das steht aber alles in meinem Beitrag genau erklärt.
      Reicht Dir das so?
      Liebe Grüße Bea

    2. Pflegegrad 3? Darf ich fragen, wie alt Dein Sohn ist und welche Diagnosen und Defizite vorliegen? Meiner ist 13 und hat Grad2

      Lieben Gruß Daniela

  2. Hallo Bea, ich hätte gern deine Meinung bzgl. der 125 Euro für Entlastungsleistungen bzw. niedrigschwellige Betreuungsangebote. Mein Sohn ist 14, hat ADS und Pflegegrad 2 bekommen. Nun fällt es ihm schwer, eigenständig zu lernen bzw. sich zu konzentrieren. Er bekommt nun Nachhilfeunterricht in einigen Fächern. Könnten diese Kosten und die damit verbundenen Fahrtkosten dafür geltend gemacht werden?
    LG Andrea

    1. Liebe Andrea,
      der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann zur (Ko-)Finanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege oder von Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) verwendet werden. Außerdem kann er für Leistungen durch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

    2. Mein Sohn ist 14 .. hat auch die Probleme … voll nervlich belastend .. wie hat du die Stufe bekommen? Ich habe selber Stufe 3 .. Mein Mann ist den ganzen Tag arbeiten.
      Sohnemann kann auf ein Auge auch nur 10-bis 20% Sehen.

      Würde mich um eine Antwort sehr freuen
      Will auch Stufe für ihn beantragen.

  3. Hallo erstmal lieben Dank für die wirklich super Erklärung bezüglich des Pflegegrades. Eine Frage habe ich dennoch was die Verhinderungspflege angeht.
    Also verstehe ich das richtig? Wenn ich die VHP nur Stundenweise nicht länger als 2 Tage und über 8 Stunden nutze wird das Pflegegeld nicht gekürzt?
    Ich würde mein Sohn gerne täglich 6 Stunden betreuen lassen wenn ich sicher wäre das nichts gekürzt wird.
    Liebe Grüße

    1. Wenn Du die Verhinderungspflege stundenweise nutzt (d.h. Du als Pflegeperson bist nicht länger als 8 Stunden am Stück verhindert), dann wird Dir das Pflegegeld nicht gekürzt, egal an wievielen Tagen Du die VHP in Anspruch nimmst.

      Liebe Grüße Bea

  4. Mein Sohn ist seit 3 Monaten stationär..Er soll danach in eine Wohngruppe gehen die uns 637 Euro kostet…Mein Sohn hat Adhs.Autismus..und eventuell einen angeborenen Hirnschaden..Jetzt habe ich einen Antrag auf Pflegegeld gestellt..Der Herr vom Jugendamt hat mich ausgelacht.als ich ihm das sagte.Meine Frage wenn mein Sohn stat in eine Wohngruppe geht..bekomme ich dann trotzdem Pflegegeld..bzw würde das Geld dann an die Wohngruppe gehen…

      1. Hallo liebe Bea, vielen Dank für die tolle Seite. Ich weiss, die Beiträge sind schon älter, aber ich stehe jetzt genau vor der gleichen Situation. Ist die Aussage der Pflegekassen richtig, dass wenn in der Wohngruppe mindestens noch zwei Kinder mit wenigstens Pflegestufe eins sind es einen Wohngruppenzuschuss in Höhe von 214 Euro gibt? Oder reicht es aus wenn sie in eine Wohngruppe nach §35a für von seelisch bedrohter Behinderung kommt. Kannst du hierzu einen Tipp geben? Liebe Grüße Tina

    1. Hallo Manuela,
      wir haben die gleiche Situation: ein horrender Kostenbeitrag für die Wohngruppe, in unser Sohn bald ziehen wird (Asperger, ADHS, Tourette). Einen Pflegegrad hat er schon seit 2-3 Jahren.

      Die Antwort von Bea Schoenleer zu deiner Frage ob das Pflegegeld an die WG bzw. das Jugendamt gehen würde, würde mich auch interessieren. Könntest du sie mir evtl. weiterleiten?

      Vielen herzlichen Dank
      Martin

  5. Hallo
    Mein Sohn wird jetzt bald 15 Jahre alt.
    Er hat seit seinem 6.Lebensjahr ADHS diagnostiziert bekommen. Bekommt medikamente. Wenn ich nicht aufpasse und ihm das genau sage,würde er sie entweder vergessen oder doppelt nehmen.
    Er geht auf eine Realschule plus, mit mittelmäßigen bis schlechten Noten. Sehr unsportlich und sofort aus der Puste.
    Ich weiß langsam nicht mehr weiter. Er ist total unterernährt und in der körperlichen Entwicklung etwa 1 Jahr zurück.
    Ich beschreibe unseren Alltag(Ich alleinerziehend) mal so:
    “ und täglich grüßt das Murmeltier…“
    Es ist anstrengend und kraftraubend. Ich kann ihn nicht wie gleichaltrige behandeln (unselbstständig) . Auch braucht er seinen Rythmus im Alltag. Wenn ich ihn nicht “ Überwache“ zockt er den ganzen Tag und vergisst das Essen und Trinken. Er hat keinen Antrieb. Keine Interessen ausser das verdammte Zocken😣
    Meine Schwester sagte ich soll mal einen Antrag stellen. Da habe ich sie ausgelacht…. jetzt lese ich hier und bin unsicher ob wir eine Chance haben.Das ist schon sehr einengend immer Rücksicht nehmen zu müssen.
    Ich kann nicht regelmäßig Arbeiten,da ich dann im Sommer 6 Wochen nicht wüsste,wie ich das mit ihm meistern soll…..

    1. Liebe Silvia,
      zu Deinem Einzelfall kann ich leider nichts sagen. Einen Antrag zu stellen kostet aber nichts, also versuche es doch einfach und informiere dich vorher im Internet, was bei Kindern angefragt wird, damit Du nichts vergisst.
      Viele Grüße, Bea

      1. Hallo
        Danke für die Antwort.
        Ich habe schon viel gelesen und mich informiert.
        Werde mir noch überlegen,ob ich einen Antrag stelle.
        So kann es jedenfalls nicht bleiben und weitergehen.

        LG
        Silvia

    2. Hallo Silvia,
      der Sohn meiner Freundin isst auch sehr schlecht und hat ähnliche Symptome wie deiner.
      Bei ihm wird jetzt ein Test auf Autismus gemacht und es wurde Zöliakie festgestellt was einige Ursachen sein könnten für Müdigkeit und Essverhalten.
      Lg

      1. Hallo Mariella
        Mit dem Essverhalten,weiß ich, dass es von den Medikamenten kommt. 174cm groß und 47 kg leicht.
        Ich danke dir für den Tipp.

        LG Silvia

  6. Hallo Mariella
    Mit dem Essverhalten,weiß ich, dass es von den Medikamenten kommt. 174cm groß und 47 kg leicht.
    Ich danke dir für den Tipp.

    LG Silvia

  7. Hallo bea,

    Darf ich fragen ob das alles Erfahrungswerte sind oder hast du auch etwas in diese Richtung gelernt?
    Meine Nichte hat adhs, deswegen interessiere ich mich für dieses Thema .
    Lg Jeanette

    1. Hallo Jeanette, ich schreibe über persönliche Erfahrungen, die ich im Laufe der Zeit gemacht und mir durch viel Lesen im Internet, etc. angeeignet habe.

  8. Hallo, ich habe ein Pflegekind bei dem ADHS sowie eine Entwicklungsstörung und psychische Beeinträchtigungen vorliegen, die leibliche Mutter hat Alkohol und Drogen in der Schwangerschaft konsumiert. Wir sind in der Familie schon an der Belastungsgrenze da über das Jugendamt nicht viel Hilfe zu erwarten ist. Hilfe wie Nachmittagsbetreuung ist beantragt aber noch bis Ultimo auf Warteliste. Einen Schulhelfer habe ich beantragt, da steht aber noch eine Entscheidung aus.
    Ich würde gern einen Pflegegrad beantragen, weiß aber nicht ob ich da Hoffnung haben kann.
    Grade wegen ihrer psychischen Geschichte und des Betreuungsbedarfs wäre Hilfe schön.

  9. Hallo,
    Du solltest zum SPZ gehen und das Kind untersuchen lassen.
    Du brauchst dafür eine Überweisung vom Kinderarzt.
    Das Fetale Alkohol Syndrom (FAS) ist sehr breit gefächert
    Ist es bekannt ( schriftlich) das die Mutter Alkhol und Drogen konsumiert hat?
    Wenn ja, ist es recht einfach. Wenn nicht läuft es trotzdem genauso.
    Defizite durch das SPZ feststellen lassen.
    Pflegegrad beantragen
    Schwerbehindertenausweis beantragen
    Erhöhten Erziehungbeitrag beantragen
    Durchhalten!!! Internet durchforsten

    1. Hallo, danke für ihre Anmerkungen.
      beim SPZ waren wir bereits seit Jahren und hatten dort wenig Glück. Die meinten nur sie wären bei Ihren massiven psychischen Problemen nicht mehr zuständig und haben uns an die Kinder und Jugendpsychatrie in Merseburg überwiesen.
      Dort war sie drei Monate, hat aber nicht viel geändert, wir haben immer noch keine feste Diagnose und Behandlung (Ergo/Verhaltenstherapie) ist somit nur sporadisch die Auswirkungen bearbeiten.
      Zur Zeit ist sie in Behandlung/Diagnose in Merseburg und ich hoffe ihre Psychologin kommt langsam zu Potte. Sie bekommt Stratterra 40mg was ihr bei ihrer Konzentration hilft, sie liest mittlerweile das 7.te Buch aus der Reihe Schule der magischen Tiere… vorher konnte sie max. die Bilder ansehen, bei ihren psychischen Geschichten hilft es nicht.
      Dieses ewige warten ist ermüdend. Aber ich möchte Hilfe für sie und es mir nicht einfach machen und sie abschieben ins Heim zurück. Damit wäre ihr nicht geholfen.

  10. Hallo
    Ich habe folgendes Problem meine Stieftochter 6 Jahre als war jetzt 3,5 Monate in einer Tagesklinik und 6 Wochen stationär. Sie hat jetzt als Diagnosen Adhs, Sozialestörung mit oppositionellen Verhaltens, Artikulationsstörung und bindungsauffälliges Verhalten ehrer Richtung kompletter Bindungsstörung. Ich habe jetzt ein Pflegegeld Antrag gestellt und der mdk kommt bald. Was muss ich da beachten? Und wie stehen meine Chancen einen Pflegegrad und wenn welchen? Der Antrag wegen einen Schwerbehindertenausweis läuft noch. Die kleine selber wurde von ihrer Mutter misshandelt diesbezüglich läuft noch eine Anzeige haben aber mehrere Zeugen das es so war und auch aus ihren Erzählungen

  11. Vielen Dank für diese detaillierte Seite. Wir haben für unsere 9 jährigen Sohn (ADS) pflegegrad beantragt. Die Dame vom Mdk war letzte Woche hier und war sehr nett und verständnisvoll.
    Diese Seite hat uns gut dabei geholfen, uns vorzubereiten.

  12. Hallo
    mein 13 jähriger Sohn hat schon mit 4 die Diagnose ADHS bekommen. Mir wurde schon mehrmals geraten Pflegegeld für ihn zu beantragen, wofür ich mich aber damals immer geschämt habe. Ich habe jetzt insgesamt 4 Kinder und für meinen Autisten habe ich vor über einem Jahr Pflegegrad 3 bekommen. Im Juli habe ich dann auch für meinen ADHS´ler Pflegegeld beantragt. Der MDK hat ihm nur 7,5 Punkte zugesprochen, ich habe Widerspruch eingelegt, ausführlich beschrieben wobei mein Sohn unterstützung braucht und auch eine ärztliche Stellungnahme und eine Stellungnahme der Ergotherapeutin hinzugefügt, die beide der Meinung sind dass mein Sohn einen erhöhten Pflegebedarf hat und viel Aufsicht im Alltag braucht. Der MDK hat jetzt intern entschieden die Pflegestufe wieder abzulehnen und wieder nur 7,5 Punkte berechnet. Nun liegt mein Widerspruch bei der Barmer und wird dort nochmal intern geprüft. Ich fühle mich gerade als ob der MDK denkt dass ich lüge oder übertreibe 🙁 Das ist ein ganz mieses Gefühl.
    Mein Sohn hat die Diagnosen ADHS mit sozial emotionaler Problematik, Geschwisterrivalität und nächtliches Einnässen. Er hat eine Neigung zu Suchtproblematik und kriminellen Handlungen, was eine ständige Kontrolle seines Freundeskreises und seines Zimmers/seiner Taschen nötig macht. Er schwänzt öfter die Schule, versucht nachts unerlaubt draußen zu bleiben, hat schon 4 Anzeigen bei der Polizei (ohne Kontrolle und übermäßiger Präsens meinerseits wären es mehr). Er neigt zur Selbstverletzung, schlägt seine Faust bei Wutanfällen gegen die Wand bis diese blutet oder zieht sich in den Haaren, schlägt seine Brüder wenn ich mich nicht dazwischen Stelle, respektiert und sieht nicht wenn er eine Grenze überschreitet, achtet nicht darauf was andere gerade wollen (zb mein Autist der sich gerade zurückziehen muss wird belagert)… Er kann keine Gefahren einschätzen, zb hat schon zweimal mein Mülleimer gebrannt, er springt von Kanalbrücken, klettert auf Dächer…. Er duscht und wechselt seine Wäsche nicht wenn ich nicht dahinter stehe und es konsequent einfordere, wenn ich ihm keine Zeit vorgebe und immer wieder anspreche dann würde er nicht mehr aus der Dusche rauskommen, oder er hält den Duschstrahl eine halbe stunde auf seinem Rücken weil das Gefühl so schön ist. Bis ich ihn abends zum schlafen kriege und bis ich ihn morgens endlich aufgeweckt habe vergeht jeweils 1 stunde in der ich auch Präsent sein muss. Fakt ist was ich nicht anleite und nicht überwache wird nicht gemacht.
    Da ist eigentlich noch vieles was ich aufzählen könnte, meine Widerspruchsbegründung hatte 7 Seiten mit alltäglichen beispielen zu jedem Punkt aus den Modulen die in Frage kommen. Alle diese Punkte wurden auch schriftlich von unserem Kinderarzt und der Ergo bestätigt. Medikamente nimmt mein Sohn seit fast zwei Jahren nicht mehr, da er Migräneanfälle dadurch bekommt, was seine Symptome noch verstärkt und es mir und der Schule noch schwerer macht. Er ist jetzt auf der Warteliste für einen stationären Psychatrieaufenthalt, da er ohne Medikamente leider Beratungsresistent und eine total verdrehte Wahrnehmung hat. Therapien haben nur bedingt etwas gebracht, deswegen waren wir zwei Jahre in einer S.I.T. Gruppe vom Jugendamt wo es aber eher darum ging mich zu stärken und einen starken aber trotzdem liebevollen Erziehungsstil zu erlernen, dort gehe ich immernoch zur Elterngruppe obwohl mein Sohn diese Hilfe nicht mehr vom Jugendamt bekommt weil er jetzt schon zu alt für die Kindergruppe ist. Wir werden aber noch von einem Projekt namens „Kurve kriegen“ von der Polizei unterstützt. Das ist ein kriminalpräventives Projekt der Polizei wo wir seit kurzem mit einem Sozialarbeiter zusammen arbeiten.
    Es tut mir leid, falls es hier etwas wirr geworden ist, ich hoffe ich konnte einigermaßen verständlich meine aktuelle Situation hier schildern und ich hoffe jemand hat einen Rat für mich ob der MDK hier untertreibt oder ich übertreibe. Da ich alleinerziehend bin würde mir das Pflegegeld und die Verhinderungspflege helfen jemanden zu engagieren damit er zb meinen Sohn zur Schule begleitet bzw anleitet und motiviert sich fertig zu machen wenn ich einen dringenden Termin mit den Geschwistern und selbst einen habe. Einen Schulbegleiter zu bekommen ist hier sehr schwierig und fast unmöglich.
    Nachdem ich hier ausschließlich leider nur schlecht über meinen Sohn berichtet habe, möchte ich hier auf jeden Fall auch nochmal anmerken dass mein Sohn auch ganz tolle Seiten und richtig liebe Momente hat, die mir helfen ihn nicht aufzugeben und in eine Wohngruppe des Jugendamts zu stecken.

  13. Hallo, ich kenne diese Situationen auch alle. Erst einmal vielen Dank für erste verständliche Seite zum Thema Pflegegrad und MDK Begutachtung.. Unser Sohn ist 11 Jahre alt, hat ein Sozialalter von 8 Jahren und von der Intelligenz her könnte er schon 13 Jahre alt sein. Wir bekamen die Diagnose ADHS ,Hyperkinetische Störung und Einkoten mit Oppositionellem Hintergrund vor ein paar Tagen. Der MDK besucht uns vor Weihnachten. Am letzten Schultag vor den Ferien.Kann ich den Termin eigentlich noch verschieben ? Er hat ja Schulpflicht! Ich wette wenn die Dame mal bei unswar, dass sie sich nicht in unsere tägliche Situation reinfühlen konnte. Er besucht das Gymnasium findet aber leider nicht alleine hin. Busfahren geht aúch nicht, da er ja mal vielleicht aus seiner Sicht wichtigem Grund eine Station eher aussteigen muss. Und somit die Schule nicht pünktlich erreicht. Er macht nie einen Fehler. Unsere Tochter hatte vor Jahren Leukämie. Ihre Therapie war im Hinblick auf das ADHS ein Kindergeburtstag.

  14. Hallo ich würde gerne wissen wie das in Hand gehabt in der Kita mit Pflegegrad.

    Was ist wenn in der Gruppe integrationerzieherin oder Heilpädagogin nicht da ist allgemein weg ist.

    oder Urlaub oder Krank hat /ist.

    Und Gruppenerzieherin macht alles für ADHD bzw. geistig körperlig seelig unterentwickeltes Kind.

    Ich finde das unfähr das Eltern für zu Hause Förderungleistung bekommen und die Gruppenerzieherin nicht Zuschlag bekommt wenn dafür gedachte Personal nicht da ist.

    Gibt es vielleicht eine gerechte Regelung für solche Fälle.

    Danke im Voraus.

  15. Interessant, dass nicht jedes Kind mit ADHS die Voraussetzungen für einen Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch erfüllt. Ich versuche gerade einen ambulante Pflege für meine Tochter zu organisieren. Aber diese ganzen Formalitäten bringen mich etwas an meine Grenzen.

  16. Hallo,mein Sohn 11 Jahre hat ADHS und Pflegegrad 2. Verhinderungsantrag haben wir genehmigt bekommen. Nun meine Frage:“ Können wir zusätzlich noch Entlastungshilfe beantragen oder wird das dann von der Verhinderungspflege abgezogen?“LG und danke im voraus

  17. An Frau Maier,
    das auf jeden Fall ,das Geld kommt auf die Wohngruppe von der Pflegekasse überwiesen,
    Zu mehr Informationen gehen Sie am besten in die AOK oder Ihrer Versicherungträger dort können Sie mehr Informationen erhalten.
    Liebe Grüße
    R.Fdrnandez

  18. Hallo, seid 4 Jahren lebt unser Enkelkind bei uns. Die Eltern kümmern sich nicht um ihr Kind und der kleine sollte damals ins Heim. Wir sind dem zuvor gekommen und haben ihn bei uns aufgenommen. Seid 2 Jahren hat er pflegegrad 2. In der Entwicklung ist er ca 1.5 Jahre zurück. Er war 8 Wochen zu früh geboren und hat so einige Defizite. Der kleine wird bald 8 Jahre und besucht die 2.klasse. Er geht in eine normale Grundschule und wir haben einen nachteilsausgleich beantragt, der noch nicht genehmigt wurde. Nun meine Frage an sie: Kann ich eine Kostenübernahme für ein Laptop ( für die Schule) beantragen, wenn ja bei welcher Institution kann ich dies machen. Leider hat er große Probleme zu schreiben, mündlich speichert er aber alles ab was er lernt und liest. Eben nur das schreiben fällt ihm schwer, sodass der Lehrer angefangen hat mit ihm und dem Laptop zu arbeiten. Das schreiben wird sich in der nächsten Zukunft nicht verbessern. So ist es für den jungen besser mit dem Laptop zu arbeiten. Also: kann ich dies beantragen, wenn ja dann bei wem? Herzliche Grüße lotti

  19. Hallo hier nochmals Herr Peter Hermann Sackel. Ich habe Ihnen heute Morgen eine Nachricht hinterlassen. Hier geht es um die Verhinderungspflege. Bisher habe ich keine Antwort erhalten. Ist meine Mail nicht angekommen oder nicht verstanden worden?

  20. Hallo,

    Vielleicht könnt ihr mir vielleicht eine Antwort auf meine Frage geben.
    Ich bin mitlar weile 30 Jahre alt und wo ich damals 4 war wurde ADHS bei mir diagnostiert.
    Könnte ich jetzt rückwirkend ein Pflegegrad beantragen?

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße
    Miriam

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