Verhinderungspflege Abrechnungsformular

Wer mindestens Pflegegrad 2 hat, kann Verhinderungspflege abrechnen. Im Folgenden stelle ich Euch ein Verhinderungspflege Abrechnungsformular zur Verfügung. Dieses könnt Ihr für die Abrechnung von Verhinderungspflege bei allen Krankenkassen nutzen.

Grundlagen für die Abrechnung von Verhinderungspflege

Die rechtlichen Regelungen für die Beantragung und Abrechnung von Verhinderungspflege finden sich in § 39 SGB XI. Dieser Paragraph regelt die Verhinderungspflege gesetzlich. Ausführungen und Erklärungen dazu findet man in den Richtlinien des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband), in den Ausführungen zu § 39 SGB XI.

Die Krankenkassen haben in der Regel Anträge bzw. Abrechnungsformulare für Verhinderungspflege, die sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.  Diese kann man sich entweder zuschicken lassen oder auf der Homepage herunterladen. Hier findet Ihr eine Auswahl an Formularen der größten gesetzlichen Versicherungen:

AOK
DAK
Barmer
TKK 
IKK classic
KKH
Knappschaft

Allerdings handelt es sich hierbei überwiegend um Antragsformulare, wo man nichts abrechnen kann. Die Krankenkassen möchten, dass man diese Anträge vorab zusendet und schicken dann die Abrechnungsformulare zu, in denen man geleistete Stunden und Ausgaben einträgt. Viele Krankenkassen behaupten auch, dass man diese Antragsformulare vorab übersenden muss, um Verhinderungspflege abrechnen zu können.

Dazu ist es wichtig zu wissen, dass

  1. die Verhinderungspflege nicht vorher beantragt werden muss und
  2. dass dies deshalb Sinn macht, weil es ja sein kann, dass man wegen Krankheit oder aus anderen Gründen kurzfristig verhindert ist und dann eine Ersatzpflegeperson braucht. Wenn ich dann die VHP erst noch beantragen (und genehmigen) lassen müsste, bevor ich sie nutzen kann, hätte dieses Instrumentarium seinen Sinn verloren.

Daher legen die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes fest, dass die VHP nicht vorab beantragt werden muss (wenn Ihr oder Eure Krankenkasse die rechtliche Grundlage dazu wissen wollen, findet Ihr auf Seite 216 (Nr. 2 Abs. 2)der Richtlinie den entsprechenden Text).

Regelmäßig fragt die KK in diesem Antrag auch ab, wer wann die Verhinderungspflege machen wird. Diese Angaben kann man vorab wissen (z.B. ich beabsichtige, während eines Urlaubs oder Krankenhausaufenthaltes eine VHP einzusetzen und weiß schon lange vorher, wann das ist und wer die VHP machen wird) – ganz oft weiß man das jedoch erst kurzfristig vorher (z.B. ich erfahre, dass ich am kommenden Tag ausnahmsweise länger arbeiten muss und frage meine Nachbarin, ob sie zwei Stunden auf mein behindertes Kind aufpassen kann).

Rechtlich gesehen muss jedoch für alle Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) ein Antrag gestellt werden. Bei der Verhinderungspflege ist aus den oben genannten Gründen die Abrechnung gleichzeitig der Antrag:  Man beantragt die Erstattung der ausgelegten Gelder (oder aber die Zahlung der schon geleisteten Verhinderungspflege direkt auf das Konto der Ersatzpflegeperson).

Mehr grundlegende Infos zur Verhinderungspflege findet Ihr übrigens hier.

Welches Formular soll ich denn jetzt wann ausfüllen?

Die Rechtslage ist ziemlich klar: Ihr müsst keinen Antrag vor der Nutzung/Durchführung von Verhinderungspflege stellen und es gibt auch keine rechtliche Vorgabe, ob ein und welches Formular zu nutzen ist. Ihr könntet also auch, nachdem die VHP stattgefunden hat, per Hand alle notwendigen Angaben auf einen Zettel (theoretisch kann es auch ein Bierdeckel oder eine Serviette sein… 🙂 ) schreiben, unterschreiben (lassen) und wegschicken. Das Problem fängt aber schon damit an, dass Ihr nicht genau wisst, welche Angaben wichtig sind und welche nicht. Und viele Kassen verarbeiten ihre Formulare elektronisch und bestehen daher darauf, dass Ihr diese nutzt. Da könntet Ihr Euch jetzt dagegen wehren („wo steht, dass ich dieses Formular nutzen muss?“). Ihr müsstet im Zweifel klagen, würdet wahrscheinlich auch gewinnen, habt dann aber viel Arbeit und es dauert lange. Deshalb ist es in der Regel ratsam, einen Weg zu finden, der Euch nicht unnötige Arbeit macht und die Krankenkasse trotzdem zufrieden stellt. Hier passt dieses Sprichwort „Recht haben heisst nicht immer auch Recht bekommen„. Daher rate ich persönlich immer folgendes:

Füllt den Antrag auf Verhinderungspflege Eurer Kasse oder den, den ich unten angehängt habe, einmalig aus und schreibt als Datum der Verhinderungspflege „01.01. bis 31.12. (oder: bis auf weiteres)“ rein. Bei den Angaben zur Pflegeperson gebt Ihr eine Person an, wenn klar ist, wer zukünftig die VHP macht. Oder ihr lasst auch dies offen und schreibt sowas rein wie „wird im Einzelfall entschieden“. Dies könnt Ihr entweder zum Anfang eines jeden Jahres machen (so wollen das die meisten Krankenkassen haben) oder dann, wenn Ihr das erste Mal VHP abrechnen wollt. Und dann hängt Ihr an den Antrag die zweite Seite meines unten anhängenden Abrechnungsformulars an. Dort tragt ihr die Zeiten der VHP ein und die Ausgaben (z.B. für jeden Monat eine separate Seite) und schickt das zusammen mit dem Antrag zur Krankenkasse. Ihr könnt natürlich auch eine eigene Excel-Tabelle mit den Angaben zur Verhinderungspflege machen (Datum, Stundenzahl – manche KK wollen auch genau wissen von wann bis wann  – und was Ihr dafür bezahlt habt). Dann unterschreibt das die Pflegeperson und die Person, die die VHP gemacht hat.

Oder Ihr wartet, bis die KK Euch ein Abrechnungsformular zuschickt, kopiert dieses und nutzt es dann immer wieder.

Verhinderungspflege Abrechnungsformular

Für die Abrechnung von Verhinderungspflege haben die meisten Krankenkassen Formulare, die mehr oder weniger sinnvolle (und teilweise datenschutzrechtlich sehr fragwürdige) Informationen von Euch verlangen.

Ich habe Euch daher ein Verhinderungspflege Abrechnungsformular erstellt, das meines Erachtens alle Daten enthält, die die Krankenkassen für die Abrechnung braucht. Die ersten Seite ist der Antrag und enthält die Daten, die die Krankenkassen in der Regel wissen wollen. Die zweite Seite ist dann die Abrechnung selbst, wo man angibt, wann VHP gemacht wurde und wieviel diese gekostet hat. Dieses Abrechnungsformular am Ende des Beitrags könnt Ihr Euch  herunterladen und ausdrucken.

Wer genauer wissen möchte, welche Informationen warum und wie im Abrechnungsformular angegeben werden müssen, dem empfehle ich die Lektüre meines Beitrags „Verhinderungspflege – was ist das?„.

Natürlich gibt es noch Besonderheiten, die in meinem Formular nicht erfasst sind (z.B. die Zahlung soll nicht auf das Konto gehen, wo auch das Pflegegeld hingeht, sondern auf ein anderes Konto oder auf das Konto der VHP-Person. Oder Ihr macht Verdienstausfall oder Reisekosten geltend). Dann müsst Ihr ggf. noch ein extra Blatt dazu machen, wo Ihr das drauf schreibt.

Hier findet Ihr die Abrechnungsformulare (Seite 1: Antrag, S. 2: Abrechnung) im Word Format (z.B. zum Ausfüllen am PC) und als PDF (zum Ausdrucken und mit der Hand ausfüllen):

Verhinderungspflege Abrechnungsformular Word

Verhinderungspflege Abrechnungsformular PDF

Wichtig noch: Wenn die Gefahr besteht, dass der zu Pflegende verstirbt, ist es ratsam, die Verhinderungspflege vorab zu beantragen. Will man nämlich VHP nach dem Tod des zu Pflegenden abrechnen, ist man nur dann auf der rechtlich sicheren Seite, wenn man vorher einen Antrag gestellt hatte. Dazu habe ich einen eigenen Blogbeitrag verfasst:

Abrechnung von Verhinderungspflege nach dem Tod des zu Pflegenden

114 Kommentare

  1. Hey, was kann man tun, wenn die Kasse meint, sie zahle die Rechnung eines Dienstes nicht über verhinderungspflege, da in der Rechnung SGB 45 b ( also Entlastungsleistungen ) berechnet werden….??
    Der 45b ist aber ausgeschöpft. Der Überhang wurde privat gezahlt. Den möchte ich über VHP erstattet haben….

    1. Ich hatte für 4 Wochen eine 24 h Betreuungskraft aus Polen, habe die Verhinderungspflege vorab bei der AOK beantragt und danach die Rechnung an die AOK gesendet. Jetzt will die AOK eine Kopie vom Vertrag mit der EU Firma von mir haben. Ist das rechtens ? wofür ? und muß ich diesen zusenden ?
      Ich habe einen unbefristeten Vertrag bei dieser Firma der nach dem Einsatz kostenfrei ausgesetzt wird, damit ich die Betreuungskraft schneller und immer wieder wenn ich diese benötige 3-4x im Jahr buchen kann.

  2. Hallo Bea, wieviel Stunden kann man Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege im Jahr in Anspruch nehmen bzw. abrechnen? Ich pflege meinen Vater und meine Schwester, kann ich für beide unabhängig VHP und KZP beantragen bzw. rückwirkend beantragen?

    1. Unabhängig: ja! Das sind zwei getrennte Budgets.
      Wieviele Stunden? Entweder 42 Tage tageweise oder stundenweise so viele Stunden wie das Geld reicht. Da gibt es keine Stundenbegrenzung nach oben.

      1. Guten Tag ich hab 2 junhs in pflegegrad 2 ich hab eine fragen wegen dieser verhinderungspflege
        Dürfte dies auch mein Mann mochte oder die Stiefschwester die 15 Jahre alt ist.
        Vielen dank

    2. 1612,00 Euro , Wenn sie die Kurzzeitpflege nicht nutzen, können sie 50% von dieser Leistung auf die Verhinderungspflege draufschlagen. Also, insgesamt 2418,00 Euro. Abgerechnet wird diese Leistung bei der Pflegekasse. Beachten sie, es darf kein Verwandter bis 2. Grad dies machen, da gelten andere finanzielle Regelungen!

      1. Guten Tag ,ich habe da eine frage ,wir haben denn Verhinderungspflege Antrag gestellt bei der Aok es sind heute 14 Tage und immer noch kein Bescheid ,wie lange dauert es bis die Pflegekasse das Geld überweist oder bekomme ich vor ab Bescheid, Mfg ,

  3. Wenn man der Ersatzperson das Geld schon gezahlt hat,darf man sich dann die Erstattung auf das eigene Konto überweisen lassen, weil oben steht ,auf ein extra Konto?

  4. Hi, ich habe dieses Jahr bereits 1100€ für unsere Haushaltshilfe über Verhind. Pflege eingereicht. Meine Tochter „passt“ 2x pro Monat jeweils für 3-4Std auf meine Mutter auf. Kann ich das auch noch geltend machen?

    1. Du kannst für deine Tochter noch VHP bis zum 1,5 fachen des monatlichen Pflegegeldes einreichen plus Fahrtkosten/Verdienstausfall. Insgesamt nicht mehr als 2418€ jährlich (wenn keine Kurzzeitpflege genutzt worden sein, sonst nur 1612€)

  5. Hallo,
    meine Mutter passt stundenweise auf meinen Sohn (Pflegegrad 3) auf, welchen Stundenlohn kann ich denn ansetzen? Wird dieser dann gekürzt (1,5 facher Faktor)?
    Vielen Dank

    1. Hallo, der Stundenlohn kann frei gewählt werden (muss „verhältnismäßig und angemessen“ sein, das kommt natürlich auf den Pflegeaufwand an, aber z.B. 15€ sind sicherlich ok). Für nahe Angehörige bei PG 3 ist die Verhinderungspflege im Jahr auf 817,50€ gedeckelt, was die reine Bezahlung angeht. Darüber hinaus kann man Fahrtkosten und Verdienstausfall erstatten bis insgesamt 2418€ (wenn man die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nimmt).

    2. Hallo
      meine Mami bekommt ab März 2017 mit Pflegegrad 2 Plegegeld.Nun habe ich meinen Vater, der Pflegeperson ist, immer wieder stundenweise ersetzt.Antrag von Okt 2017 bis 2019 ist akzeptiert, müssen nun noch mit Datum u Stunden u Beträgen eingereicht werden. Wieviel kann man denn für 2017 abrechnen, wenn man fürs ganze Jahr 474€ abrechnen kann, aber ab Oktober erst stundenweise eingesprungen ist? Wird da monatlich ein Betrag angesetzt, dass man für die 3 Monate nur einen Anteil von 474€ als Höchstbetrag abrechnen darf?Sind 18€ okay und vertretbar gegenüber der Pflegekasse, meine Mutter gibt mir eigentlich sogar 20€ weil sie dankbar ist dass kein Fremder kommt? Darin ist mein Fahrgeld schon mir enthalten, um das nicht unnötig aufsplitten zu müssen. Werden Samstage und Sonntage wie jeder Wochentag angesehen?
      Vielen Dank für eine Info, das ist ja für Laien wirklich sehr komplex.

      1. Hallo,
        für 2017 könnt ihr auch ab Oktober den vollen Betrag abrechnen. 17€ oder 20€ inkl Fahrgeld sind ok, allerdings solltet ihr die Fahrtkosten extra abrechnen, da diese über den Höchstbetrag für nahe Angehörige hinaus abgerechnet werden können. Eine Unterteilung in Wochenende und Wochentag gibt es nicht bzw das kann der zu Pflegende mit demjenigen der VHP macht, aushandeln, ob zB am Sonntag mehr gezahlt wird.
        Soweit klar?
        Liebe Grüße

    3. wenn 7 Tage VHP tageweise stattgefunden haben , aber nicht am Stück , wird dann von den 545€ bei PG 3 545 – (7*(545/30)) vom Pflegegeld abgezogen oder wird das vom Budget der Verhinderungspflege abgezogen ?

      und 2. also zählen für 7 Tage der Abzug von 50% des Pflegegeldes dann oder dann trotzdem nur für 5 auch wenn es 7 nicht aufeinanderfolgende Tage waren ?

      3. ist bei Tageweise Verhinderungspflege bis zu 24 Stunden möglich ?

      4.
      was ist wenn stundenweise VHp und der Pflegedienst an dem Tag auch noch zum waschen kam?
      wird dann von den 545 ganz normal die Pauschale des Pflegedienstes zum waschen (der ist 15 min da) (an zwei Tagen die Woche abgezogen) und die stundenweise Verhinderungspflege voll anrechenbar oder muss man hier aufpassen dass sich die Uhrzeiten nicht überschneiden ?
      was ist, wenn sich die Uhrzeiten überschneiden ? Pflegedienst hat 15 mit gewaschen, VHP Person war schon da, hat schonmal essen vorbereitet z.b. ?

      4. und was ist wenn Pflegedienst an dem Tag kurz zum waschen da war und die VHP an dem Tag Tageweise, gelten dann nochmal besondere Regeln oder werden von den 545 PG3 für den Tag die Hälfte des Pflegegeldes abgezogen wg Tageweise verhinderungspflege plus zusätzlich der normale pauschale Abzug des Pflegedienst für die Waschleistung ?
      und ist es egal ob die Personen gleichzeitig da sind oder kann hier ein Fallstricke liegen ?

      vielen Dank im.Voraus . LG

  6. Hallo wir beantragen zum ersten mal Verhinderungspflege. unser Sohn hat pflegegrad 5.
    wir hatten bis Februar 2020 einen Pflegedienst 2x die Woche je 3 Stunden.

    hätte einige Fragen da wir das nie gemacht haben. wir kennen uns überhaupt nicht aus damit.

    wieviel Jahre kann man die Verhinderungspflege rückwirkend machen?
    was zahlt man in der Regel in der stunde.
    wieviel Tage im Jahr.
    kann man das auch am Wochenende machen.
    wie funktioniert das mit der Kurzzeitpflege.

    danke im Vorruas

  7. Schöne guten Abend,
    meine Mutter hat seit Juli 2020 Anspruch auf Verhinderungspflege. Allerdings habe ich das erst später in Erfahrung gebracht (wusste erst gar nichts mit dem Begriff anzufangen und finde ihn auch unglücklich gewählt 🙂 und Ende Oktober 2020 einen Antrag auf Verhinderungspflege gestellt. Dieser wurde vom 01.11.20 – 31.12.20 bewilligt. Seit Oktober kommt eine Person 2x die Woche, einmal 2 Stunden einmal 2,5 Stunden für Einkauf, Saubermachen, Medikamentengabe, Betreuung etc., dass ist eine unglaubliche Hilfe für mich! Nun verstehe ich nicht, was es mit der stundenweisen Verhinderungspflege auf sich hat, da letztlich wohl die Abwesenheit der Pflegeperson (8 Stunden) und nicht die Stundenzahl der Verhindeurngspflege entscheidend ist. Lange Rede, kurzer Sinn: Wird das Pflegegeld abgezogen, wenn 2-3 mal die Woche jemand für 2 Stunden vorbeikommt, über das Jahr verteilt?
    Vielen Dank und beste Grüße aus Berlin
    Tara

    1. Hallo Tara,
      ich lese Dein Beispiel so, dass Du die Pflegeperson bist und wenn Du die VHP in Anspruch nimmst nicht 8 Stunden oder mehr verhindert/abwesend bist, oder? Dann ist das stundenweise VHP.

  8. Hallo,
    wie sieht es wie folgt mit der Erstattung der Verhinderungspflegekosten aus:
    meine Mutter wird durch eine osteuropäische Pflegekraft rund um die Uhr zuhause betreut. Mein Bruder vertritt diese Person zweimal die Woche für ca. 2 Stunden. Die private KK lehnt eine Kostenübernahme ab. Ich habe die Vertretungsstunden detailliert aufgeführt. Man hat mir jetzt zum 2 mal den Antragsbogen zugeschickt. Auf telefonische Nachfrage, was ich denn jetzt da nochmal eintragen soll wurde die KKAngestellte unfreundlich und sagte, wegen der 24 Std. Betreuung stehe uns keine Verhinderungspflege zu. Das würde so im Gesetz stehen. Stimmt das?
    Für eine Antwort bedanke ich mich.
    Birgit

  9. Hallo, wie sieht es wie folgt mit der Erstattung der Verhinderungspflegekosten aus: meine Mutter wird durch eine osteuropäische Pflegekraft rund um die Uhr zuhause betreut. Mein Bruder vertritt diese Person zweimal die Woche für ca. 2 Stunden. Die private KK lehnt eine Kostenübernahme ab. Ich habe die Vertretungsstunden detailliert aufgeführt. Man hat mir jetzt zum 2 mal den Antragsbogen zugeschickt. Auf telefonische Nachfrage, was ich denn jetzt da nochmal eintragen soll wurde die KKAngestellte unfreundlich und sagte, wegen der 24 Std. Betreuung stehe uns keine Verhinderungspflege zu. Das würde so im Gesetz stehen. Stimmt das? Für eine Antwort bedanke ich mich. Birgit

    1. Dann verstehe ich die Aussage der KK nicht. Wenn die 24Stunden Kraft als Hauptpflegeperson eingetragen ist, kann sie auch vertreten werden.
      Pflegende Angehörige sind auch 24 Stunden „in charge“ und rechnen VHP ab.

      1. ja, genau. So sehe ich das auch. Wir lassen uns das jetzt schriftlich von der KK geben um dann ggf. einen Widerspruch einzulegen.
        Habe gerade nochmal mit der KK telefoniert, die sagt, die 24 Std. Betreuung wäre professionell angestellt und deshalb keine VHP. Auf unserer Nachfrage, ob die Kraft denn nicht auch ein Recht auf frei hätte wurde uns gesagt, nein…die wären so professionell, dass sie das nicht brauchten.
        Ich bin wirklich entsetzt über diese Aussage.

  10. Hallo,
    eine tolle Seite haben Sie da, vielen Dank.

    Nachbarinnen passen seit 2018 stundenweise gegen Bezahlung auf unseren Sohn (Pflegegrad 3) auf.
    Dies ist auch alles aufgelistet und unterschrieben, nur bei der Kasse eingereicht haben wir noch nichts, lediglich für 2019 einen Antrag gestellt der bewilligt wurde.

    Kann ich für 2018 und 2020 denn nachträglich einen Antrag auf VHP stellen bei der Krankenkasse?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Ulf

    1. Hallo Ulf,
      ja das können Sie. Schicken Sie doch wortgleiches Schreiben wie Ihre Anfrage an mich an die Krankenkasse und legen die Aufstellungen 2018 – 2020 bei. Ein „Antrag“ ist eigentlich gar nicht erforderlich. Die Abrechnung ist der Antrag. Manche KK wollen eigene Formulare ausgefüllt haben. Das könnten Sie auf Anfrage dann ja noch machen.

  11. Hallo Bea,

    ich und auch meine Schwester haben einen Pflegegrad und seit einigen Jahren eine Bekannte die meiner Mama hilft und uns zu Ärzten fährt und auch andere Sachen unternimmt, damit meine Mama mal etwas für sich tun kann, in der Zeit oder wenn sie Arzttermine hat. Bis jetzt haben wir das immer selber bezahlt, bis uns jetzt jemand sagte, dass wir das Zurückerstattet bekommen können!
    Wir haben einen monatlichen Festbetrag von 150€ und zusätzl. 50€ Benzingeld vereinbart. Wird das denn so von der KK akzeptiert? Denn von 2017 an, kann man das ja nicht mehr einzeln alles auflisten…

    Vielen Dank für diese tolle Seite und Hilfe!

    1. Liebe Jess,
      ich an Eurer Stelle würde erst einmal versuchen, das Geld ohne detaillierte Daten und Zeiten erstattet zu bekommen ohne zu sagen, dass Ihr Euch nicht erinnert.
      Ihr müsst darauf achten, für Dich und Deine Schwester getrennte Abrechnungen einzureichen und für jedes Kalenderjahr separat. Ihr könntet Euch zB einen Quittungsblock kaufen und dort für jeden Monat 2 Quittungen erstellen, den bezahlten Betrag durch 2 teilen und von Eurer Bekannten quittieren lassen, zB die Hälfte für Dich und die Hälfte für Deine Schwester oder wenn eine von Euch mehr Arzttermine hat dann zB 1/3 und 2/3. Die Fahrtkosten werden nicht extra bezahlt, nehmt einfach den Gesamtbetrag.
      Dann schreibt ihr die Beträge pro Jahr auf ein DIN A 4 Blatt, für jede von Euch ein Blatt, oben drüber schreibt Ihr „Abrechnung von stundenweiser Verhinderungspflege für: Name der Pflegeperson (Du bzw Deine Schwester), Name der Ersatzpflege (Eure Bekannte) und Unterschriften von beiden. So könntet ihr das bei der KK einreichen.
      Sollten sie das nicht akzeptieren und Euch ein Formular schicken, in dem alle Termine einzeln eingetragen werden müssen, müsstet ihr anhand alter Kalender die Tage nachvollziehen, an der sie da war und diese abrechnen. Das ist zwar viel Arbeit, aber immerhin bekommt Ihr so Euer Geld zurück. Das kriegt Ihr bestimmt hin 😉.
      Wenn Ihr fragen habt, schreibt mir bitte über das Kontaktformular eine email!
      Viele Grüße Bea

  12. Hallo beim Antrag der Verhinderungspflege Stundenweise, muss ich das Kreuz auch für die nicht in Anspruch genommene Kurzzeitpflege Setzen?, mach es auch zum ersten Mal, eist es richtig das es lieber eine Bekannter machen soll, weil man als Verwandter weniger bekommt?
    Lg
    Ealf

  13. Hallo,

    ich habe gehört, dass man als verwandter Ersatzpfleger trotzdem die volle Leistung (1612€+806€) erhalten kann, wenn der Vertretungszeitraum über 42 Tage liegt, da man hier von Erwerbsmäßigkeit ausgeht. Hat damit jemand Erfahrung gemacht und kann dies bestätigen oder verneinen? Gibt es hierbei Besonderheiten zu beachten?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    1. Ich habe keine Erfahrungen damit, das Gesetz sagt aber, dass es geht. Dann müsste derjenige aber ein Gewerbe anmelden, Steuern abführen, etc. wie bei jeder anderen gewerblichen Tätigkeit mit Einkünften. Und vielleicht sind weitere Voraussetzungen an gewerbliche Pflfhf geknüpft, die ich nicht kenne.
      Das eine ohne das andere geht sicherlich nicht.

    2. Hallo, wir haben einen Antrag gestellt und wollten die maximale Summe 2418€ ausschöpfen. Leider haben wir 0,30€ Pro km als Fahrtkosten angesetzt. Erstattet wurden nur 0,20€. Erstattet wurden jetzt (leider nur) 1900€. Sehr ärgerlich. Meint ihr es macht Sinn, weitere Tage anzusetzen um die volle Summe auszuschöpfen? Oder zu riskant?

  14. Hallo ich wollte wissen wegen der Verhinderungspflege wie das funktioniert. Opa hat Pflegegrad 3 und ich habe nun Verhinderungspflege beantragt. Nun habe ich ein Formular bekommen wo ich ausfüllen soll was wann bei ihm gemacht wurde. Die Person die ihn nun pflegen soll in der Zeit bekommt Sozialleistungen. Wie kann ich das abrechnen das niemand Probleme oder Sanktionen bekommt?

    1. Bitte lesen Sie doch erst meine Blogbeiträge zu dem Thema, da steht das alles drin. Wenn noch weitere konkrete Fragen sind, bitte noch mal melden.
      Die VHP wird auf die Sozialleistungen angerechnet. Es gibt Freibeträge. Da muss sich ihre Hilfe vorher informieren.

      1. Guten Abend,

        meine Eltern haben einen Bescheid von der Pfelgekasse erhalten. Wir wissen das es um die VHP geht aber mit den ganzen Zahlen können wir nichts anfangen.

    1. Das kommt wie so oft drauf an. Die 18€ müssen ggf gegenüber der KK begründet werden. ZB durch anspruchsvolle Pflegesituation oder besondere Qualifizierung des Ersatzpflege. Das müssen Sie am konkreten Fall entscheiden.

  15. Hallo, ich habe seit Juli dieses Jahr Pflegegrad 2, benötige aber bereits seit letzter Jahr Hilfe wegen meiner Gesundheit und mein Sohn hat viel Geld dafür bezahlt. Nun schickt die Kk mir ein Formular für Verhinderungspflege Rückwirkend. Geht das nur für dieses Jahr oder auch für 2020 obwohl ich erst jetzt Pflegrad bekommen habe? Lieben Dank für die Antwort

    1. Guten Tag ich habe da eine frage ich habe am2,12,2022 Verhinderung Pflege Geld gestellt mein Wager hat pflegekasse 4 zu meine Frage wie lange braucht die Aok für die Bearbeitung habe da heute angerufen sie meinte ist 7n Bearbeitung dauert es so lange und bekomme ich bescheid

      1. Hallo, meine Tochter hat PG3 seit letzten Jahr ab April. Mein Bruder, also ihr Onkel- hat seitdem hin und wieder die Pflege übernommen wenn ich verhindert war. Nun habe ich von dieser Leistung erst jetzt erfahren. Wie kann ich es nachträglich abrechnen? Ich weiß die genauen Tage und Stunden gar nicht mehr um diese angeben zu können.

  16. Meine Eltern bekommen Pflegegeld von Grundsicherung)ü Papa hat Pflege St 4)Habe heute dort gefragt wie ich Verchinderungpflege Geld bekommen kann. Ein Bekannten von uns kommt oft Nachts zu mein Fatter um Stomas zu wechseln, weil ich meine Kinder Nacht nicht alleine zu Hause lassen kann.
    Mir wurde aber gesagt, das ich nur als TAGESpflege abrechnen darf( mehr als 8 Stunden). Ich brauche aber oft 2-3 Stunden Vertretung. Ist das überhaupt richtig was mir gesagt wurde? Danke

  17. Hallo. Mein Mann hat seit 19.05.20 PG 4.. Habe die Verhinderungspflege im Februar erst beantragt quasi für ein Jahr 20/21. Von der KK bekamen wir die Unterlagen doppelt, ein mal für die Zeit vom 20.05.20-31.12.20 und vom 01.01.21 bis 19.05.21 .. Bin etwas überfordert damit, wie soll ich das Budget von 2.418€ aufteilen,da ich auch die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen habe..Mein Gedanke war die 42 Tage aufzuteilen, lege ich da richtig?
    Die Pflege in meiner Abwesenheit übernimmt immer unsere Freundin die auch manchmal die Spaziergänge mit unseren Hunden macht.
    LG Eva

    1. Sie haben jedes Jahr das volle Budget. Auch 2020, selbst wenn der PG 4 erst seit Mitte des Jahres besteht. Die 42 Tage müssen Sie nur beachten, wenn die VHP tageweise stattfindet, also wenn Sie als Pflegeperson 8 Stunden oder länger verhindert sind. Wenn Sie kürzer verhindert sind, ist das stundenweise VHP. Da können Sie alles abrechnen, was Ihre Freundin gemacht hat, solange bis das Geld alle ist.

  18. Einen schönen guten Morgen,
    ich möchte Verhinderungspflege beantragen von Jan. – Dezember 2022! Wie mache ich das ? und kann ich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ausgezahlt bekommen, z.B. schon im Januar für das ganze Jahr?

    1. Hallo,
      grundsätzlich muss VHP gar nicht im Voraus beantragt werden. Das Geld bekommt man ohnehin erst; wenn die VHP stattgefunden hat. Die meisten Krankenkassen möchten aber gerne einen Antrag vorab. Dafür füllt man das jeweilige VHP Formular der KK aus und darauf kann man auch ankreuzen, wenn man die Hälfte des KZP Budgets auf das VHP Konto übertragen möchte. Damit kündigen Sie aber nur an, dass Sie 2022 VHP in Anspruch nehmen möchten. Ausgezahlt bekommen Sie nur, was schon geleistet wurde, also wenn Sie stattgefundene VHP bei der KK einreichen. Dies also noch nicht für 2022.

      Sie können dazu auch meinen Artikel zur Abrechnung von VHP lesen:
      Verhinderungspflege Abrechnungsformular

      1. Liebe Bea, ich bräuchte deinen Rat.
        Meine pflegebedürftige Frau und ich sind für 10 Tage nach Ungarn auf Urlaub gefahren. Ich bin dort an 8 Tagen nach Heviz in ein Thermalbad gefahren. In meiner dreistündigen Abwesenheit sowie morgens und abends hatten wir eine private Pflegekraft beauftragt. Sie hat dafür 80 Euro pro Tag verlangt. Leider habe ich es versäumt mir eine Quittung geben zu lassen. Kann ich trotzdem die Ausgaben bei der Verhindertenpflege angeben?
        Auf deinem Formular „Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“ ist auf Seite 2 ganz unten das Unterschriftenfeld. Wer muss bei „Ersatzpflege“ unterschreiben?
        Vielen Dank für deine Hilfe.
        Liebe Grüße
        Anton

  19. Hallo, was ein toller Blog.👍
    Nun meine Frage:
    Mein Vater hat Pflegegrad 2 und erste Pflegeperson ist meine Mutter. Sie wurde am beidseitigen Leistenbruch operiert und wir haben Antrag auf VHP für 25 Tage bewilligt bekommen. Ausgeführt hat die VHP meine Tochter , also seine Enkelin, 25 Jahre alt und zur Zeit im Praktikum. Sie war 7 Tage die Woche für je 7 Stunden dort und hat die komplette Pflege und Hauswirtschaft übernommen, da meine Mutter , 80 Jahre alt, nach ihrer OP nicht dazu in der Lage war. Meine Tochter hat 12€ pro Stunde bekommen und ist pro Tag 17,5 km (Hin- und Rückfahrt) gefahren. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wurden bisher nicht in Anspruch genommen. Wieviel kann sie nun von der KK bekommen? Vielen Dank schon mal im voraus für eine Antwort und LG, Heike

    1. Hallo Heike,
      für Verwandte zweiten Grades können bei PG 2 pro Jahr nur maximal 474€ als Stundenlohn erstattet werden, auch wenn mehr geleistet oder bezahlt wurde. Davon ausgenommen sind die Fahrtkosten, die man separat abrechnen kann, bis das gesamte Budget (2418€ mit der halben Kurzzeitpflege) aufgebraucht ist.
      Viele Grüße Bea

  20. Hallo Bea,
    was für ein wundervoller Blog! und auch genau diese Seite zur stundenweise VHP und alles andere auch. so wertvolle Infos, sehr verständlich dargelegt. unendlich: DANKE.
    Ich habe „fast“ alles soweit ganz gut verstanden, stolpere allerdings nun doch beim Ausfüllen des Antrages/der Abrechnung auf folgendes:
    was genau soll ich beim Rechnungsbetrag gesamt notieren? (das fragt nämlich die Barmer nach…) Die Summe 2418€? (Auch wenn ggf. etwas mehr ausgezahlt wurde?) und kann man in der Liste (Datum, Stundenzahl etc.) auch zb. eine ganze Woche /einige Tage zusammenfassen, weil die Vertretungskraft z.B. jeden Morgen 2 Std. gekommen ist, ingesamt in der Woche 10 Std. , oder muss man jeden einzelnen Tag notieren?
    lg, Mia

    1. Hallo Mia,
      ich notiere im Rechnungsbetrag das, was ich für VHP ausgegeben habe, auch wenn nicht mehr genug Budget da ist.
      Wie die KK die Auflistung möchten, ist Geschmackssache. Man kann sicher auch zusammenfassen (als Beispiel: 01.03.-30.06. je 2 Std täglich je 30€ = ….)

  21. Ich habe seit April einen PG2, will jetzt VHP beantragen. Darf ich Termine erst ab Oktober abrechnen oder ab April? Weil VHP ja erst nach 6 Monaten Pflegebedürftigkeit beantragt werden kann. Gibt es nur anteilmäßig VHP oder kann ich die komplette Summe ansetzen?
    LG Britta

    1. Ok, also dann noch mal kurz zusammengefasst: wenn man vor dem PG schon mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt wurde, kann man ab Tag 1 mit PG 2 oder höher VHP abrechnen. Manche Kassen verlangen dafür einen Nachweis (zB Bestätigung des Arztes), manchmal geht es auch aus dem Gutachten des MDK hervor. Also empfehle ich, dies immer erst mal bei der KK nachzufragen. Aber nicht abspeisen lassen mit „ das geht erst 6 Monate nach Pflegegradgewährung“. Das stimmt so nämlich nicht.

  22. Vielen Dank für diesen super Service den Süden Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bieten.🤗
    Meine Frage wäre:
    Ich habe eine Bekannte die bei mir Ersatzpflege leistet. Also nicht verwandt.Diese kann aber nicht so oft wie ich sie bräuchte.
    Deshalb kommt eine Verwande vierzehn tägig für 3-4 Stunden.
    Wie wird das bei der Pflegekasse abgerechnet, da dies doch zweierlei Vergütungsrichtlinen hat.
    Vielen Dank.

    1. Man kann auch für mehrere Personen VHP abrechnen. Viele KK wollen für jede Person einen extra Abrechnungsbogen. Das Geld für nahe Angehörige ist limitiert, den Rest kann man dann für nicht nahe Angehörige verbrauchen. Aber insgesamt nicht mehr als 2418€ im Jahr.

  23. Hallo,

    meine Schwester und ich pflegen meine Mutter jeweils mit 26 Stunden wöchentlich. Meine Frage haben wir jeder für sich Anspruch auf Verhinderungspflege. Also meine Schwester wird von ihrem Sohn entlastet und ich von meiner Tochter. Da es quasi der Enkel bzw. Enkelin ist der/die Ersatzpflege leistet stehen ja nur 1,5 fach also 817 Euro Verhinderungspflege zu. Plus evtl. Verdienstausfall und Fahrtkosten. Kann das ich für meine Tochter und meine Schwester für ihren Sohn separat beantragen, da uns ja beide unterstützen. Oder geht das pro Pflegeperson nur einmal.

    Hatten vor Antragstellung mal bei der Krankenkasse kurze Infos einholen wollen, da wir bisher noch keinen Antrag eingereicht hatten. Bei diesem Gespräch hat uns die Dame gesagt, dass wenn z. B. meine Tochter mich 2 Stunden entlastet und z. B. mit Oma einkaufen geht und ich jetzt nicht gerade im Urlaub bin und ja erreichbar wäre, dass das dann nicht als Verhinderung zählt. Das stimmt ja wohl so nicht. Selbst wenn ich die zwei Stunden zu Hause bin und ausspanne zählt das doch als Entlastung oder.

    1. Hallo,
      1. auch Ausspannen ist Verhinderung
      2. die VHP steht den zu Pflegenden zu und das ist ein Gesamtbudget. D.h. auch bei mehreren Pflegepersonen und mehreren Personen, die VHP machen, gibt es nur einmal das 1,5fache für nahe Angehörige, egal wie viele das sind.

  24. Hallo,
    danke erst mal für die gute und strukturierte Aufarbeitung des Themas.
    Meine Frage:
    Kann für eine Person 1. oder 2. Grades neben Fahrtkosten auch eine Vergütung gegenüber der Pflegekasse abgerechnet werden?
    Wenn ja in welcher Höhe (Berechnungsgrundlage)?
    Danke
    Norbert

    1. Ja, die Höhe hängt vom Pflegegrad ab und berechnet sich wie folgt:

      Höhe des monatlichen Pflegegeldes mal 1,5= x

      X kann man dann pro Jahr für Verwandte 1.&2. Grades an Vergütung/Stundenlohn abrechnen. Fahrkosten und Verdienstausfall darüber hinaus.

      1. Danke für die Antwort…
        Beispiel:
        Pflegegrad 3, monatlich 545€ x 1,5 = 817,5€
        Sind dann die 817,5€ das Jahresbudget für die Vergütung?

  25. Hallo!
    Ich lese Verhinderungspauschale meistens in Zusammenhang mit „Urlaub“ und „Krankheit“ der pflegenden Person.
    Wie ist es denn, wenn die pflegebedürftige Person bei der Pflegeperson (Kind) zuhause lebt, die aber wiederum einer Arbeit nachgeht und daher stundenweise abwesend ist und in diesen Stunden eine andere nahe verwandte Person (Enkelkind) im Zuhause der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person aufpasst? Ist die regelmäßige, stundenweise Vertretung der Pflegeperson aufgrund von Nachgehen einer Beschäftigung ein Grund im Sinne der Verhinderungspauschale und darf daher abgerechnet werden?
    Danke!

  26. Ratlos, ziemlich neu im Geschehen.
    Diese Seite ist genial.

    Ich habe seit Januar 21 Pflegegrad 2. Mein Sohn, war zu der Zeit im Home Office und in Kurzarbeit, er wurde eingetragen, als meine Pflegeperson.
    Es klappte gut und ich hatte Frau Heinrich zur Entlastung. (125,00€)
    Ab Oktober 21, hatte mein Sohn eine Weiterbildung über seine Firma und meine liebe Frau Heinrich hatte heftig Covid und ich wollte nicht in Kurzzeitpflege, hatte große Angst vor Covid.
    Langjährige Freunde, (Ehepaar) wollten mich aufnehmen. Er hatte lange seine Schwiegermutter gepflegt. Sie ist im Frühjahr gestorben. Die kleine Wohnung im Haus, ist behindertengerecht und mit Terrasse. Bei mir zu Hause, ist dem nicht so. Ich wohne ich in der 2. Etage und habe einen schönen Balkon. Das ist wichtig, weil ich gar nicht mehr die Treppen runter gehe.
    Zum Arzt brauche ich Hilfe, bei der Treppe ebenfalls.
    Mein Sohn brachte mich zu Martina und Werner. Martina Arbeitet noch und Werner (ein Schulfreund) ist so alt wie ich,
    80 Jahre, er macht alles zu Hause.
    Ich war Oktober, November, bis 14.12.21 dort und am 14.12.21 holte mein Sohn mich ab zum Weihnachten feiern, bei sich und seiner Frau.
    Ich hatte im November einen Bewilligungsantrag auf Verhinderungpflege gestellt, ich wußte gar nicht, dass es derartiges gibt. Wurde mir zugesandt, lag gut zu Hause in der Post.
    Man hat mir jetzt ein Formular zum Ausfüllen geschickt, wo ich die einzelnen Posten aufschreiben soll.
    Aber wie?

    Ich brauche morgens etwa eine Stunde Hilfe, Mittags 3/4 Stunde und abends 1 1/2 Stunden und Martina hat mir die Strümpfe an und ausgezogen. Wochenende haben beide beim Duschen und Haare waschen geholfen.
    Es war alles in der Wohnung, was man brauchte.
    Ich habe Werner, der für meine Verhinderungspflege zuständig war, 2500,00 € bezahlt, für 2 1/2 Monate. Ich wußte nun, daß ich 2481,00€ bekommen sollte.
    Aber, wie soll ich jetzt die einzelnen Posten aufschreiben, mit entsprechenden Stundenlohn.
    Ich war auch länger als 42 Tage dort, nämlich 70 Tage. Wobei ich hier nicht mehr haben will, als die Verhinderungspflege hergibt.
    Ich brauch einfach mal Rat und Hilfe.
    Kann ich etwa so tageweise aufschreiben. Es ist ja fast immer der gleiche Zeitaufwand.
    Desweiteren, kann ich die Entlastungsleistung für 2 Monate ebenfalls in diese Rechnung einbeziehen? Entlastung viel ja aus, wegen Erkrankung meiner Frau Heinrich.
    Vielen Dank.

  27. Ratlos, ziemlich neu im Geschehen.
    Diese Seite ist genial.

    Ich habe seit Januar 21 Pflegegrad 2. Mein Sohn, war zu der Zeit im Home Office und in Kurzarbeit, er wurde eingetragen, als meine Pflegeperson.
    Es klappte gut und ich hatte Frau Heinrich zur Entlastung. (125,00€)
    Ab Oktober 21, hatte mein Sohn eine Weiterbildung über seine Firma und meine liebe Frau Heinrich hatte heftig Covid und ich wollte nicht in Kurzzeitpflege, hatte große Angst vor Covid.
    Langjährige Freunde, (Ehepaar) wollten mich aufnehmen. Er hatte lange seine Schwiegermutter gepflegt. Sie ist im Frühjahr gestorben. Die kleine Wohnung im Haus, ist behindertengerecht und mit Terrasse. Bei mir zu Hause, ist dem nicht so. Ich wohne ich in der 2. Etage und habe einen schönen Balkon. Das ist wichtig, weil ich gar nicht mehr die Treppen runter gehe.
    Zum Arzt brauche ich Hilfe, bei der Treppe ebenfalls.
    Mein Sohn brachte mich zu Martina und Werner. Martina Arbeitet noch und Werner (ein Schulfreund) ist so alt wie ich,
    80 Jahre, er macht alles zu Hause.
    Ich war Oktober, November, bis 14.12.21 dort und am 14.12.21 holte mein Sohn mich ab zum Weihnachten feiern, bei sich und seiner Frau.
    Ich hatte im November einen Bewilligungsantrag auf Verhinderungpflege gestellt, ich wußte gar nicht, dass es derartiges gibt. Wurde mir zugesandt, lag gut zu Hause in der Post.
    Man hat mir jetzt ein Formular zum Ausfüllen geschickt, wo ich die einzelnen Posten aufschreiben soll.
    Aber wie?

    Ich brauche morgens etwa eine Stunde Hilfe, Mittags 3/4 Stunde und abends 1 1/2 Stunden und Martina hat mir die Strümpfe an und ausgezogen. Wochenende haben beide beim Duschen und Haare waschen geholfen.
    Es war alles in der Wohnung, was man brauchte.
    Ich habe Werner, der für meine Verhinderungspflege zuständig war, 2500,00 € bezahlt, für 2 1/2 Monate. Ich wußte nun, daß ich 2481,00€ bekommen sollte.
    Aber, wie soll ich jetzt die einzelnen Posten aufschreiben, mit entsprechenden Stundenlohn.
    Ich war auch länger als 42 Tage dort, nämlich 70 Tage. Wobei ich hier nicht mehr haben will, als die Verhinderungspflege hergibt.
    Ich brauch einfach mal Rat und Hilfe.
    Kann ich etwa so tageweise aufschreiben. Es ist ja fast immer der gleiche Zeitaufwand.
    Desweiteren, kann ich die Entlastungsleistung für 2 Monate ebenfalls in diese Rechnung einbeziehen? Entlastung fiel ja aus, wegen Erkrankung meiner Frau Heinrich.
    Vielen Dank.

  28. Hallo, ich freue mich darüber sehr, dass Sie mit Ihren Ratschlägen so hilfreich sind.
    Ich bin die Pflegeperson von einer alleinstehenden Bekannten mit PG 3. Es handelt sich hier aber um eine Kombileistung mit einem Pflegedienst, wobei monatlich nach Verrechnung ein Restpflegegeld (ca. 300,-€) durch die KK zur auszahlung kommt. Wiederum eine Bekannte hilft aus, wenn ich verhindert bin. Steht hier in diesem Fall der Kombileistung Verhinderungspflegegeld für die Bekannte zu und wie viel jährlich?
    Vielen Dank und herzliche Grüße von Christine.

      1. Vielen Dank für die antwort.
        Habe noch eine Frage: Wenn die VHP erst am ende des Jahres abgerechnet werden kann, wurde doch das Pflegegeld (PG) bereits für jeden Monat des Jahres gezahlt. Bei einer VHP über 8 Stunden erfolgt doch eine Kürzung des PG. Wie ist dieses zurückzuzahlen? Vielen Dank und herzliche Grüße von Christine.

  29. Vielen Dank für die antwort.
    Habe noch eine Frage: Wenn die VHP erst am Ende des Jahres abgerechnet werden kann, wurde doch das Pflegegeld (PG) bereits für jeden Monat des Jahres gezahlt. Bei einer VHP über 8 Stunden erfolgt doch eine Kürzung des PG. Wie ist die Verrechnung oder Rückzahlung geregelt? Vielen Dank und herzliche Grüße von Christine.

    1. Wie die Krankenkasse das nachträglich verrechnet, kann ich nicht genau sagen. Wahrscheinlich wird sie den Abzug mit dem aktuellen Pflegegeld verrechnen.

  30. Kann die VHP auch aus dem Ausland kommen? Habe eine sehr gute Freundin in Krakau/Polen Sie könnte für ein paar Wochen meinen Mann pflegen . Pflegestufe 3.Wir wohnen in Frankfurt.

  31. Guten Abend ,
    Habe bei der kk VHP vom 1.06.bis 30.06 stundenweise beantragt. Können Sie mir bitte ein Abrechnungsbeispiel schicken wie ich das abrechnen kann damit die 1.612Euro ausgeschöpft sind.Mache es zum ersten Mal. Vielen Dank!

    1. Ich fürchte, Sie haben etwas falsch verstanden. Das Budget der VHP (1612€) ist das Gesamtbudget für ein Jahr. Sie sollten es nicht in einem Monat ausgeben, wenn es nicht unbedingt sein muss. Grundsätzlich können Sie nur das abrechnen, was Sie auch genutzt haben. Wenn zB im Juni 40 Stunden VHP in Anspruch nehmen und pro Stunde 10€ zahlen, können Sie 400€ abrechnen. Diese werden vom Gesamtbudget abgezogen. Den Rest haben Sie dann für Juli und die Folgemonate bis Jahresende zur Verfügung.

  32. Hallo Bea

    Ich pflege die Schwiegermutter . Wenn wir in Urlaub fahren , zieht meine Freundin hier ein und übernimmt die Versorgung . Ist es ok dies als 24 Std Pflege zu deklarieren oder besser als Tageweise mit jeweiligen 8 Std oder 8,5 . ( mit km Geld etc )

    Vielen Dank 🌻 Mone

  33. Ich bin bei der KK eingetragene Pflegeperson. Meine Mutter hat eine 24 Stundenbetreuung. Die Rechnung dafür weist nur „Betreuungsdienstleitungen“ aus für den kompletten Monat. Wie kann ich mit dieser (oder den folgenden) Rechnung die Verhinderungspflege auf Stunden Basis (also an mehreren Tagen unter 8 Stunden) beantragen und voll ausschöpfen, ohne das das Pflegegeld gemindert wird. Was muss ich eintragen?

    1. Beantragen und abrechnen kann man nur, was tatsächlich stattgefunden hat. Alles andere wäre Abrechnungsbetrug. Die Frage ist also, wie lange Sie als eingetragene Pflegeperson „verhindert“ waren. Wenn Ihre Mutter eine 24 Std Pflege hat, dann hört sich das so an, als ob Sie mehr als 8 Stunden nicht selbst gepflegt haben. Dann können Sie nur tageweise VHP beantragen und geben die Zeiten genau so an wie sie tatsächlich waren.

  34. Natürlich soll nur abgerechnet werden, was stattgefunden hat. Die Frage ist, wenn ich meine hinterlegten 2x pro Woche 5 Stunden nachmittags aussetzten möchte und der 24 Stundendienst derzeit meine Mutter weiter betreut, die Rechnung ja über den ganzen Monat ausgestellt ist (also die reguläre 24 Stundenpflege inklusiver auch meine zwei Nachmittage) – wie kann ich diese 10 Stunden im Antrag korrekt ausfüllen, wenn die Rechnung eine Gesamtrechnung ist? Danke

  35. Hallo

    Darf das Geld, was man für stundenweise VHP erhält auf Sozialleistungem wie Grundsicherung/ Hartz IV angerechnet werden?
    Und darf es bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente als Hinzuverdienst gerechnet werden?

    Freundliche Grüße

  36. Sehr informative Seite.
    Aber eine Frage hab ich ,und zwar,
    Ist der Empfang von Verhinderungspflege steuerpflichtig für die pflegende Person?

  37. Hallo,vielen Dank für diesen tollen Blog!Viele wichtige Informationen erhalten.Es bleibt bei mir aber eine Frage offen bzw bin unsicher.
    Fall:Ich bin Pflegeperson meiner Mutter seit mehr als 6Monaten .Für die zukünftige VHP möchte eine Freundin dies übernehmen(nicht verwandt mit meiner Mutter).Frage :Sie arbeitet in der Hausaufgabenbetreuung auf max 250€ mtl als Übungsleiterbasis.(somit steuerfrei)Wenn sie jetzt die VHP übernehmen würde,wie wirkt sich das steuerlich für sie aus?Oder sind beide Einkommen getrennt von einander zu betrachten?
    Bedanke mich vorab schonmal für Ihre Hilfe!

    1. Liebe Steffi, auf solche speziellen steuerrechtlichen Fragen darf ich und kann ich leider nicht antworten. Ich weiß es tatsächlich nicht sicher. Sie müsste beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein fragen.

  38. Hallo
    Ich bin glücklicherweise auf diese informationsseite gestoßen.wirklich toll.
    Nun zu meiner Frage
    Mein Vater,91,pflegegrad 3,wird von einem ambulanten pflegedienst täglich stundenweise betreut.
    Ich wohne 300 km entfernt von ihm,besuche ihn 14 tägig .it meiner frau um nach dem Rechten zu sehen,saubermachen,Einkäufe erledigen,post ordnen und kleinere Reparaturen durchzuführen usw.
    Kann ich das auch irgendwie bei der pflegekasse geltend machen?
    freu mich über ihre Antwort.
    mfg ingo

  39. Einen schönen Guten Tag

    Mein Kind hat Pflegegrad 3 und ich habe Verhinderungspflege in Anspruch genommen. Muss ich zusätzlich zu dem Verhinderungspflege Formular noch eine Quittung einreichen ( das die Ersatzpflegeperson das Geld erhalten hat ) oder reicht das Formular wo Datum /Uhrzeit und Unterschrift der Ersatzpflegeperson drauf ist .Vielen Dank

  40. Hallo, Ich bin seit 2017 mit Pflegegerad 3 für Anspruch einer Antrag für Verhinderungspflege, ich habe erst ein Antrag für 2023 gestellt ;weil ich jetzt erfahren habe, und den Antrag 2023 genehmigt worden, kann ich rückwirkend nochmal für letzte Jahren 2017 bis 2022 ein Antrag stellen?

  41. Hallo :o)
    Ich habe zwei Fragen:
    1.) Weiß jemand wie es sich genau mit der Verhinderungspflege verhält, wenn die zu pflegende Person in einer Einrichtung wohnt, in der es nur Sozialarbeiter gibt (also niemanden der pflegt)?
    Anteilig reiche ich Verhinderungspflege ein für die Tage, die meine Tochter zuhause ist. Aber hat sie selbst zufällig ein Anrecht auf den Rest des Geldes mit dem sie sich noch eine Begleitung zu irgendetwas gönnen kann?
    2.) Ihr Pflegegeld wird vom LWL für die Unterbringung in der Wohngruppe abgerechnet, aber ist das eigentlich ok, wenn dort niemand arbeitet der Pflege leistet?

    Vielleicht wisst ihr mehr. Gerne auch mit Angabe eines verlässlichen Schriftstückes, was ich online finde :o)
    Schon mal vielen lieben Dank im Vorraus!
    Barbara

  42. Guten Tag, wie sieht es aus, wenn ich heute einen Antrag auf Kurzzeitpflege in Verbindung mit der Verhinderungspflege stelle und in diesem Jahr später ein höherer Pflegegrad festgestellt wird – zahlt dann die Krankenkasse die erhöhten Leistungen nach, oder bleibt es bei der Auszahlungshöhe zu dem Zeitpunkt, als der Antrag gestellt wurde – also dem niedrigeren Betrag?

    Besten Dank im Voraus
    Rosi

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