Eine 6 monatige Vorpflegezeit muss gegeben sein, um Verhinderungspflege (VHP) bei der Kasse abrechnen zu können. Was das genau heißt und wann die Voraussetzungen dafür vorliegen, soll der nachfolgende Blogbeitrag erläutern.
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Eine 6 monatige Vorpflegezeit muss gegeben sein, um Verhinderungspflege (VHP) bei der Kasse abrechnen zu können. Was das genau heißt und wann die Voraussetzungen dafür vorliegen, soll der nachfolgende Blogbeitrag erläutern.
WeiterlesenDurch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) gelten seit 2017 grundlegende Veränderungen und Verbesserungen im Pflegesystem für Pflegebedürftige, Angehörige sowie Pflegekräfte. Mit dem PSG II wurden Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Diejenigen, die zum 31.12.2016 eine Pflegestufe hatten, wurden in einen Pflegegrad übergeleitet. Eine Vorschrift im Gesetz regelt, dass diese sogenannten übergeleiteten Pflegegrade unter bestimmten Voraussetzungen Bestandsschutz genießen.
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