Grund für Verhinderungspflege

„Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege“. So beginnt im Sozialgesetzbuch der Paragraph der die Verhinderungspflege regelt (§39 SGB XI). Was Verhinderungspflege (VHP) genau ist und unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch

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Bestandsschutz Pflegegrad

Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) gelten seit 2017 grundlegende Veränderungen und Verbesserungen im Pflegesystem für Pflegebedürftige, Angehörige sowie Pflegekräfte. Mit dem PSG II wurden Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Diejenigen, die zum 31.12.2016 eine Pflegestufe hatten, wurden in einen Pflegegrad übergeleitet. Eine Vorschrift im Gesetz regelt, dass diese sogenannten übergeleiteten Pflegegrade unter bestimmten Voraussetzungen Bestandsschutz genießen.

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