Verhinderungspflege – was ist das?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die in Anspruch genommen werden kann, wenn der zu Pflegende mindestens den Pflegegrad 2 oder höher hat. Gesetzlich geregelt ist die Verhinderungspflege im § 39 SGB XI. Die Leistungen für Verhinderungspflege sind unabhängig vom Pflegegeld, von den Pflegesachleistungen sowie vom Entlastungsbetrag. Wer sich richtig tief in das Thema einlesen möchte, sollte die Gemeinsamen Richtlinien zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI des GKV-Spitzenverbandes lesen, die zuletzt 2024 aktualisiert wurden. Diese sind Arbeitsgrundlage aller Kranken-/Pflegekassen.

Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte des Rundschreibens zusammen und soll helfen, zum Thema Verhinderungspflege einen Überblick zu gewinnen und die wichtigsten Fragen zu klären.

1. Verhinderungspflege: Allgemeines

Verhinderungspflege dient dazu, dass die Pflegeperson eine Ersatzperson mit der Pflege/Betreuung/ Unterstützung der zu pflegenden Person  beauftragen kann, während sie selbst „verhindert“ ist. Verhinderung kann Urlaub, Krankheit oder eine andere Abwesenheit sein, aber auch einfach, dass man sich mal ein Stündchen auf der Couch ausruht oder die Wäsche macht.

Für die Verhinderungspflege könnt Ihr von der Pflegekasse  bis zu 2418,-€ pro Jahr erstattet bekommen. Viele kennen die Möglichkeit der Verhinderungspflege nicht, dabei ist es sehr einfach, diese Leistungen für Eure Entlastung durch eine Privatperson Eurer Wahl – Verwandte, Freunde und Nachbarn – zu verwenden und von der Pflegekasse erstattet zu bekommen.

2. Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?

Es ist zwischen einer erwerbsmäßigen und einer nicht erwerbsmäßigen Verhinderungspflege zu unterscheiden. Private, nicht erwerbsmäßig pflegende Personen können Angehörige, Lebenspartner, Nachbarn, Bekannte oder Freunde sein. Erwerbsmäßige Verhinderungspflege können zugelassene Pflegeeinrichtungen (z.B. ambulante Pflegedienste, Familienentlastende Dienste) oder andere Personen oder Dienste sein, die die Pflege im Rahmen einer Erwerbstätigkeit ausführen. Manchmal liest man, Angehörige 1. Grades könnten keine Verhinderungspflege durchführen. Dies ist so nicht richtig. Die Einschränkung für diese Personengruppe ist lediglich, dass man für diese nicht die volle Verhinderungspflege abrechnen kann  – dazu aber später.

3. Voraussetzung für die Abrechnung von Verhinderungspflege

1. Die eigentliche Pflegeperson muss an der Pflege gehindert sein.
An der Pflege gehinderte Pflegepersonen können nur Privatpersonen sein, die den Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in der Häuslichkeit pflegen. Pflegekräfte einer ambuanten Pflegeeinrichtung, Pflegeeinrichtung oder Wohngruppe sind keine „an der Pflege gehinderten Personen“.

An der Pflege gehindert heißt, dass die Pflegeperson krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen gehindert ist. „Andere Gründe“ kann alles sein, was die Anwesenheit einer anderen Pflege- oder Betreuungsperson notwendig macht. Bei der Abrechnung muss ein Grund NICHT angegeben werden. Manche Krankenkassen haben in ihren Formularen eine Spalte „Grund der Verhinderung“ – hier reicht es völlig aus, „an der Pflege gehindert“ oder „abwesend“ anzugeben – Ihr seid den Krankenkassen keine Begründung schuldig!

2. Der Pflegebedürftige muss zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. D.h. auch wenn man Verhinderungspflege rückwirkend geltend machen kann (dazu später mehr), beginnt der Anspruch frühestens in dem Monat, zu dem der Pflegegrad gewährt wurde.

3. Die Pflegeperson muss den Pflegebedüftigen mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt haben.
Das heißt nicht, dass ein Anspruch auf Verhinderungspflege automatisch 6 Monate nach Einstufung in den Pflegegrad (Datum im Bescheid, ab wann der Pflegegrad besteht. Nicht zu verwechseln mit Datum des Bescheides!) besteht. Verhinderungspflege kann ab dem ersten Tag der Gewährung eines Pflegegrades geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen wird (z.B. durch Attest des Arztes), dass die Pflegeperson auch schon 6 Monate vor der Erteilung der Pflegestufte pflegebedürftig war bzw. gepflegt wurde. Wenn Ihr das nicht nachweisen könnt oder wollt, könnt Ihr 6 Monate nach der Erteilung des Pflegegrades mit der Verhinderungspflege beginnen. Vor dem Datum der Einstufung in den Pflegegrad kann keine Verhinderungspflege abgerechnet werden.

Mehr Details zu dieser Vorpflegezeit von 6 Monaten  finden sich in diesem Blogartikel:

Verhinderungspflege Vorpflegezeit

Zum 01.01.2024 entfällt die 6 monatige Vorpflegezeit für Pflegebedürftige in PG4 und PG5 unter 25 Jahren, ab 01.07.2025 dann auch für alle anderen. Genaueres findet Ihr in meinem Beitrag Änderungen in der Verhinderungspflege in 2024 und 2025.

4. Was die Person, die Ihr für Verhinderungspflege bezahlt, konkret für Euch bzw. den Pflegebedürftigen macht, ist gesetzlich nicht geregelt und wird auch von den Pflegekassen nicht vorgegeben. Voraussetzung ist nur, dass Ihr als Pflegepersonen angebt, dass Ihr „verhindert“ wart. Die Leistungen der Verhinderungspflege könnten z.B. ausgegeben werden für:

  • jemanden, der mit Eurem pflegebedürftigen Kind spielt, während Ihr Einkaufen geht, aufräumt, kocht oder Euch einfach mal ausruht oder in die Badewanne legt
  • Oma und Opa, die Euch besuchen um Euch bei dem pflegebedürftigen Kind ein wenig zu entlasten (auch deren Fahrtkosten zu Euch können über die Verhinderungspflege erstattet werden, dazu komme ich weiter unten noch!)
  • jemanden, den ihr in den Urlaub mitnehmt oder vor Ort im Urlaub anheuert, um Euch das Kind mit Pflegegrad für ein paar Stunden abzunehmen oder zu beaufsichtigen
  • therapeutisches Reiten, Psychomotorikkurs, Kinderturnen, Musikgruppe, etc. – auch hier betreut jemand Euer Kind, während Ihr mal „Pause“ habt.

4.  Für wieviele Tage bzw. Stunden kann ich Verhinderungspflege abrechnen?

Laut Gesetz übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten für längstens 6 Wochen, also 42 Tage pro Jahr. Diese zeitliche Begrenzung gilt aber nur, wenn „tageweise“ gepflegt wird, d.h. wenn die Pflegeperson 8 Stunden oder mehr an einem Tag abwesend ist.  Bei weniger als 8 Stunden Verhinderung an einem Tag spricht man von „stundenweiser Verhinderungspflege“. Diese ist dann auf die Zeit bezogen unbegrenzt abrechenbar (kann theoretisch täglich an 365 Tagen im Jahr sein), allerdings ist die Höhe der Kosten, die man abrechnen kann, nach oben hin begrenzt.

Achtung: Entscheidend für die Anrechnung auf die Höchstdauer von 42 Tagen ist die Zeit, die die Pflegeperson abwesend ist, nicht die Zeit, in der Verhinderungspflege ausgeführt wird. Ist die Pflegeperson 8 Stunden verhindert, die Verhinderungspflege wird aber nur für 2 Stunden an diesem Tag ausgeführt und bezahlt, so zählt das trotzdem als „tageweise“ Verhinderungspflege. Das ist zwar etwas spitzfindig, weil die Pflegekasse im Zweifel gar nicht weiß, wie lange die Pflegeperson abwesend war (weil in der Regel nur die Stunden der Verhinderungspflege aufgeschrieben/abgerechnet werden), Ihr solltet das aber wissen.

Zum 01.01.2024 hat sich die Höchstdauer für tageweise VHP für Pflegebedürftige in PG4 und PG5 unter 25 Jahren auf 56 Tage erhöht. Genaueres findet Ihr in meinem Beitrag Änderungen in der Verhinderungspflege in 2024 und 2025. Ab 01.07.2025 erhöht sich die Höchstdauer auch für alle anderen.

5. Welche Kosten kann ich abrechnen/bekomme ich erstattet?

Zunächst könnt Ihr den Stundensatz, den Ihr für die Verhinderungspflege aufwendet, selbst bestimmen. Ihr könnt also der Tochter der Nachbarin 8€ pro Stunde dafür geben, dass sie auf Euer pflegebedürftiges Kind aufpasst oder Euch im Haushalt hilft. Genauso könnt Ihr aber auch 20€ pro Stunde bezahlen. Begrenzt ist die Verhinderungspflege (neben der 42 Tage bei tageweiser Verhinderungspflege) nur in der Gesamtsumme, die Ihr pro Jahr ausgeben und abrechnen könnt.

Die Richtlinien des GKV Spitzenverbandes führen zur zulässigen Vergütung in Ziffer 1 von § 39 aus: „Inwieweit die Höhe der geltend gemachten Aufwendungen angemessen ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Dabei sind die konkreten und persönlichen Verhältnisse des Pflegebedürftigen und der Ersatzpflegeperson zu berücksichtigen, wie z. B. der Umfang und Inhalt der pflegebedingten Aufwendungen, Art und Schwere der Beeinträchtigungen des Pflegebedürftigen, Wohnortentfernung der Ersatzpflegeperson, (zeitlicher) Organisationsaufwand der Ersatzpflegeperson (insbesondere bei kurzfristig erforderlicher Verhinderungspflege)“.

Für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1612,-€ im Kalenderjahr. Nutzt man die Leistungen der Kurzzeitpflege nicht aus, kann man weitere 806,-€ pro Jahr aus dem „Kurzzeitpflegetopf“ für Verhinderungspflege übertragen lassen. Insgesamt stehen Euch also bis zu 2418,-€ pro Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung.

Dies gilt auch in dem Jahr, in dem der Pflegegrad anerkannt wurde, vollständig und nicht nur anteilig. D.h. bei Anerkennung des Pflegegrads im März 2018 könnt Ihr in 2018 noch die vollen 2418,-€ für Verhinderungspflege verbrauchen (ab März 2018, wenn Ihr einen Nachweis für die Pflegebedürftigkeit seit mindestens 6 Monaten erbringt, sonst nach 6 Monaten, d.h. ab September 2018) .

Braucht Ihr die 2418,-€ in einem Kalenderjahr nicht auf, verfällt der Rest mit dem 31.12. des Jahres. Mit dem 01.01. des neuen Jahres entsteht ein neuer Anspruch auf wieder 2418,-€

Zum 01.01.2024 hat sich der Höchstbetrag für VHP für Pflegebedürftige in PG4 und PG5 unter 25 Jahren erhöht. Genaueres findet Ihr in meinem Beitrag Änderungen in der Verhinderungspflege in 2024 und 2025. Ab 01.07.2025 erhöht sich der Höchstbetrag auch für alle anderen. Auch dazu steht etwas im o.g. Beitrag.

6. Wieviel Geld steht mir genau zur Verfügung

Hier ist zu unterscheiden, wer die Verhinderungspflege durchführt. Für nahe Verwandte, die bis zum 2. Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind oder für Personen, die mit dem Pflegebedürftigen unter einem Dach wohnen, gelten andere Regelungen als für entferntere Verwandte oder sonstige Personen.

a) Die Verhinderungspflege wird von einer Person durchgeführt, die mit dem Pflegebedürftigen NICHT bis zum 2. Grad verwandt ist und NICHT mit ihr unter einem Dach wohnt:

  • Bei tageweiser Verhinderungspflege (8 Stunden oder mehr an einem Tag) könnt Ihr für maximal 42 Tage maximal 2418,-€ pro Kalenderjahr abrechnen. Bei stundenweiser Verhinderungspflege gilt nur der Höchstbetrag von 2418,-€.
  • Die Kosten/Ausgaben müssen nachgewiesen werden, entweder durch Kontoauszug (Überweisung), durch Quittung oder Rechnung. Manche Krankenkassen haben Vordrucke, auf denen Datum, Uhrzeit und Stundenlohn der Pflegezeiträume ausgefüllt werden können. Es reicht aber auch aus, selbst eine Liste zu machen. Wichtig ist, dass die Person, die die Verhinderungspflege übernimmt, Euch die Aufstellung unterschreibt bzw. wenn Ihr Bargeld bezahlt, den Erhalt durch Unterschrift quittiert oder Euch eine Rechnung schreibt (und unterschreibt).
  • Zu den Kosten/Ausgaben zählen einerseits der bezahlte Lohn für die Verhinderungspflege selbst (das kann ein Stundenlohn,  aber auch eine Pauschale z.B. 100,-€ für 6 Stunden oder ähnliches sein), es können aber auch Fahrtkosten der Pflegeperson bzw. Verdienstausfall abgerechnet werden. Auch wenn man Fahrtkosten oder Verdienstausfall geltend macht, bleibt es bei dem Höchstbetrag von 2418,-€ pro Jahr! Zum Nachweis von Fahrtkosten oder Verdienstausfall später mehr.

b) Die Verhinderungspflege wird von einer Person durchgeführt, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt ist oder mit ihr unter einem Dach wohnt und die Verhinderungspflege nicht erwerbsmäßig ausübt:

Verwandte bis zum 2. Grad sind folgende:
Eltern, Kinder (einschl. für ehelich erklärte und angenommene), Großeltern, Enkelkinder und Geschwister des Pflegebedürftigen

Verschwägerte bis zum 2. Grad sind:
Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefenkelkinder (Enkelkinder des Ehegatten), Schwiegereltern, Schwiegerkinder (Schwiegersohn/Schwiegertochter), Schwiegerenkel (Ehegatten der Enkelkinder), Großeltern der Ehegatten, Stiefgroßeltern, Schwager/Schwägerin des Pflegebedürftigen

Der Ehepartner ist übrigens weder verwandt noch verschwägert! Ex-Verwandte-/Verschwägerte gibt es in diesem Zusammenhang nicht, d.h. sie bleiben verwandt/verschwägert, auch nach Scheidung oder Tod.

Wird die Verhinderungspflege von einem nahen Angehörigen (verwandt oder verschwägert bis zum 2. Grad) oder von einer Person, die mit dem Pflegebedürftigen unter einem Dach wohnt, durchgeführt, sind die Aufwendungen, die ich abrechnen kann, beschränkt:

  • Für die Entlohnung der Verhinderungspflege (Stundenlohn oder Pauschale) kann pro Jahr maximal das 1,5fache des Betrages, den man monatlich als Pflegegeld bekommt, abgerechnet werden. Das sind bei
    Pflegegrad 2: 474,-€ pro Jahr
    Pflegegrad 3: 817,50,-€ pro Jahr
    Pflegegrad 4: 1092,-€ pro Jahr
    Pflegegrad 5: 1351,50€ pro Jahr
    Die Höchstgrenze von 2418,-€ pro Jahr gilt bei nahen Angehörigen oder Pflegepersonen, die in der gleichen Wohnung leben, demnach nicht.
  • Allerdings können zusätzlich zur Entlohnung auch bei den nahen Angehörigen nachgewiesener Verdienstausfall und Fahrtkosten abgerechnet werden – und hier gilt wieder die Höchstgrenze von 2418,-€. Ihr könnt also die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen weiter einreichen, auch wenn die o.g. Beträge (1,5faches des Pflegegeldes) ausgeschöpft sind und bekommt weiterhin zwar nicht den Lohn, aber die nachgewiesenen Kosen für Verdienstausfall und Fahrtkosten von der Pflegekasse erstattet.
  • Für den Nachweis des Verdienstausfalls müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers z.B. über unbezahlten Urlaub bzw. bei selbständig Tätigen der Einkommenssteuerbescheid vom Vorjahr vorzulegen. Berechnungsgrundlage ist das Nettoeinkommen.
  • Für den Nachweis der Fahrtkosten können z.B. Fahrkarten vorgelegt werden. Bei Nutzung eines privaten Kfz wird der in Anlehnung an das Krankenversicherungsrecht und das Bundesreisekostenrecht der festgesetzte Betrag für die Wegstreckenentschädigung (0,20€ pro Km) erstattet. Hierfür kann z.B. eine durch die Pflegeperson unterschriebene Aufstellung (Adresse Wohnort, gefahrene KM bis zum Wohnort der Pflegeperson x0,20€ = Gesamtbetrag) beigelegt werden.
  • TIPP: Habt Ihr also ein zu pflegendes Kind und Oma/Opa wohnen nicht vor Ort, so könnt Ihr deren Fahrtkosten zu Euch (Bahnfahrtkarte oder Kilometergeld) als Verhinderungspflege abrechnen, indem Ihr die Zeiten angebt, in denen die Großeltern Euer Kind beaufsichtigt/gepflegt haben. Nicht notwendig müsst Ihr den Großeltern für die Verhinderungspflege einen Stundenlohn bezahlen. Ihr könntet z.B. in Eure Aufstellung bei „Stundenlohn“ einfach „unentgeltlich“ eintragen.

Zum 01.01.2024 hat sich der Höchstbetrag für VHP für Pflegebedürftige in PG4 und PG5 unter 25 Jahren erhöht. Genaueres findet Ihr in meinem Beitrag Änderungen in der Verhinderungspflege in 2024 und 2025. Ab 01.07.2025 erhöht sich der Höchstbetrag auch für alle anderen. Auch das steht im o.g. Beitrag.

7. Wo muss die Verhinderungspflege stattfinden?

Die Leistung der Pflegekasse ist NICHT auf die Verhinderungspflege im Haushalt des Pflegebedürftigen beschränkt. Rechtlich gilt ein „erweiterter Häuslichkeitsbegriff“. D.h. bei einem vorübergehenden Aufenthalt an einem anderen Ort als dem eigenen Haushalt (auch bei einem Auslandsaufenthalt), besteht ein Anspruch auf Leistungen aus der Verhinderungspflege. Das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes benennt dazu Beispiele:

„Die Verhinderungspflege kann daher insbesondere in

Daher könnt Ihr auch Verhinderungspflege abrechnen, wenn Ihr das Kind zur Ersatzpflegeperson hinbringt, was z.B. auch eine Therapeutin sein kann.

Auch könnt Ihr Verhinderungspflege am Urlaubsort abrechnen. Dabei ist es unerheblich, ob die Ersatzpflegeperson mit euch gemeinsam z.B. in den Urlaub gereist ist oder ob sie sich vor Ort befindet

Mit Urteil vom 20.04.2016 hat das  Bundesverfassungsgericht (Az. B 3 P 4/14 R) entschieden, dass im Rahmen der Verhinderungspflege auch die Kosten, die dem Pflegebedürftigen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes entstehen, zu erstatten sind. Konkret ging es in dem Streitfall um Aufwendungen für Fahrkosten und Unterkunftskosten, welche der Ersatzkraft entstanden sind.

Das Bundessozialgericht hatte über den Fall eines pflegebedürftigen Kindes entschieden, das grundsätzlich zu Hause von der Mutter gepflegt wird. Die gesamte Familie fuhr in einen Kurz-Winterurlaub. Damit die Mutter im Urlaub auch einmal Ski fahren konnte, übernahm der Großvater in dieser Zeit die Pflege. Der Großvater ist auch in Deutschland wohnhaft.

Die zuständige Pflegekasse lehnte zunächst die Kostenübernahme für die Fahr- und Unterkunftskosten ab, da darin die Finanzierung des Urlaubs für die Ersatzpflegeperson – hier dem Großvater – gesehen wurde.

Das Bundessozialgericht bestätigte den Anspruch auf Kostenübernahme im Rahmen der Verhinderungspflege. Der Anspruch auf die Verhinderungspflege besteht damit auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt und zwar unabhängig davon, ob die Ersatzpflegeperson aus Deutschland mit anreist oder sich schon vor Ort befindet (z.B. in Spanien lebende Großeltern oder ein kostenpflichtiger Babysitter an Eurem Urlaubsort). Irrelevant ist in diesem Zusammenhang auch, ob die Ersatzpflegeperson mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft lebt oder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist.

8. Wird die erstattete Verhinderungspflege auf das Pflegegeld angerechnet?

Bei tageweiser Verhinderungspflege, d.h. wenn die Pflegeperson 8 Stunden oder mehr an einem Tag verhindert ist, wird dies wie folgt auf das Pflegegeld angerechnet:

Am ersten und letzten Tag eines Verhinderungszeitraums wird das Pflegegeld nicht gekürzt. D.h. ist die Pflegeperson nur an einem oder zwei Tagen verhindert, kommt es nicht zu einer Kürzung des Pflegegeldes.

Ist die Pflegeperson mehr als zwei Tage am Stück 8 Stunden oder mehr verhindert, so wird das Pflegegeld für die verhinderten Tage (mit Ausnahme des ersten und letzten Tages) um 50% gekürzt.

Bei stundenweiser Verhinderung der Pflegeperson, d.h. weniger als 8 Stunden pro Tag, besteht Anspruch auf das volle Tagegeld.

9. Wie beantrage ich die Verhinderungspflege?

Zunächst müsst Ihr wissen, dass die Verhinderungspflege NICHT im Voraus beantragt und genehmigt werden muss. Viele Krankenkassen/Pflegekassen behaupten das und haben auch ein Formular für den Antrag auf bzw. die Genehmigung von Verhinderungspflege sowie für die Aufstellung der geltend gemachten Kosten. Dieses könnt Ihr nutzen, müsst es aber rechtlich nicht.

Indem Ihr die eine Abrechnung Eurer verauslagten Kosten einreicht, stellt Ihr den Antrag auf Erstattung von Verhinderungspflege. Wenn Euer Anschreiben und die Auflistung der Ausgaben alle nötigen Angaben enthalten, reicht das völlig aus.

Nichts desto trotz empfehle ich Euch, Euch bei Eurer Krankenkasse zu erkundigen, ob und welches Formular Ihr nutzen sollt, denn dann seid Ihr sicher, dass Eure Angaben vollständig sind. Auch für den Übertrag der 806,-€ aus der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege gibt es oft ein Formular oder zumindest ein Feld zum Ankreuzen. Auch das könntet Ihr formlos machen bzw. eigentlich müssten die Krankenkassen dies sogar selbständig tun, sobald die 1612,-€ aufgebraucht sind.

Ebenfalls nicht festgelegt ist, wann Ihr die Verhinderungspflege abrechnet. Da Ihr in der Regel in Vorleistung geht, könnt Ihr die verauslagte Verhinderungspflege nach jedem Einsatz beantragen. Ihr könnt die Belege aber auch sammeln und monatlich oder jährlich einreichen.

In diesem Blogbeitrag habe ich ein allgemein gültiges Antrags- und Abrechnungsformular für Verhinderungspflege zum Herunterladen und Ausdrucken erstellt:

Verhinderungspflege Abrechnungsformular

 

10. Kann ich Verhinderungpflege nachträglich abrechnen?

Wenn Ihr die entsprechenden Nachweise für Ausgaben für Verhinderungspflege habt, könnt Ihr diese bis zu 4 Jahre nachträglich noch abrechnen. Diese Frist richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften für Sozialleistungen (§ 45 Abs. 1 SGB I). Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass für den Zeitraum, in dem die Verhinderungspflege geleistet wurde, bereits ein Pflegegrad bestand und die 6 Monate Wartefrist (s. oben) eingehalten werden.

Häufig kommt es vor, dass jemand gar nicht wußte, dass ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht oder bestand, jedoch regelmäßig Ausgaben für Ersatzpflegeleistungen hatte und diese auch noch nachweisen kann. Dann kann das bis zu 4 Jahre nachträglich abgerechnet werden. 2023 könnt Ihr also Verhinderungspflege für die Jahre 2019 – 2023 abrechnen.

Wird die Verhinderungspflege allerdings nicht genutzt, d.h. habt Ihr kein Geld für Ersatzpflegepersonen ausgegeben und nachgewiesen/quittiert, dann verfällt sie am Jahresende und ist nicht auf das neue Jahr übertragbar.

Achtung: für die Abrechnung von Verhinderungspflege beim Tod des zu Pflegenden gelten andere gesetzliche Regelungen. Genaueres findet Ihr hier:

Abrechnung von Verhinderungspflege nach dem Tod des zu Pflegenden

11. Wie wird der Lohn für Verhinderungspflege bei der Ersatzpflegeperson steuerlich behandelt?

Die Frage, ob die Person, die für Verhinderungspflege von Euch Geld bekommt, dieses versteuern muss, ist zwar in erster Linien nicht Euer Problem (denn dafür ist derjenige verantwortlich, der die VHP durchführt), jedoch trotzdem eine oft gestellte Frage. Daher möchte ich darauf kurz eingehen.

Grundsätzlich sind die Einnahmen aus der Verhinderungspflege für die Ersatzpflegeperson bis zur Höhe des jährlichen Pflegegeldes steuerfrei (also nicht bis zur Höhe der Leistungen der Pflegekasse für Verhinderungspflege, also 2.418,-€ jährlich, sondern bis zur Höhe des Pflegegeldes gem. Pflegegrad auf ein Jahr bezogen, d.h. bei Pflegegrad 2 316,-€x12 = 3.793,-€ jährlich).

Wo steht das?: Nach § 3 Nr. 36 EStG sind unter den dort genannten Voraussetzungen „Einnahmen (Entgelte) für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung pflegebedürftiger Personen bis zur Höhe des Pflegegelds gem. § 37 SGB XI steuerfrei“.

„Die Finanzverwaltung wendet die Steuerbefreiung neben den weitergeleiteten Pflegegeldern der Leistungsträger für selbst beschaffte Pflegehilfen gem. § 37 SGB V auch auf die vergleichbaren weitergeleiteten Erstattungen für die nach § 38 Abs. 4 SGB V selbstbeschafften Haushaltshilfen, für die Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI, …an“. (Quelle: Frosches/Geurts, EStG § 3 Nr. 36. Nachzulesen unter www.haufe.de).

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist aber, dass die Verhinderungspflege von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, „die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen“, erbracht werden.

Zu der Frage, wann eine „sittliche Pflicht gegenüber dem Pflegebedürftigen besteht“ gibt es verschiedene Urteile. Diese „sittliche Pflicht“ ist sehr weit gefasst und wird regelmäßig schon dann angenommen, wenn die Pflegeperson nur für einen Pflegebedürftigen tätig wird. Wenn also Eure Nachbarin oder Freundin Verhinderungspflege bei Euch (und nur bei Euch) macht, kann man eine sittliche Pflicht regelmäßig begründen („enges Vertrauensverhältnis“, „beim Kind/bei der Pflegeperson gut bekannt“). Bei Verwandten wird man eine sittliche Pflicht unproblematisch bejahen.

Zur Frage der steuerlichen Behandlung von Verhinderungspflege gibt es einen ausführlichen Blogbeitrag hier: Verhinderungspflege und Steuer

12. Zum guten Schluss

Die Verhinderungspflege ist eine Möglichkeit, von der viele, die selbst oder deren pflegebedürftiges Kind einen Pflegegrad haben, nichts wissen oder sich nicht gut genug auskennen, um diese Leistungen zu nutzen. Erfahrungsgemäß sind auch die Kranken- und Pflegekassen nicht immer sattelfest, wenn es um die genauen Möglichkeiten rund um die Verhinderungspflege geht. So wird nicht selten behauptet, die Verhinderungspflege müsste vorab beantragt werden. Auch die Möglichkeit, die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige durchführen zu lassen, wird oftmals falsch beurteilt.

Solltet Ihr in einem der von mir beschriebenen Punkte „Ärger“ mit der Krankenkasse haben oder diese eine andere Auffassung vertreten, sollet Ihr Euch in der Argumentation auf das sogenannte „Gemeinsame Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI des GKV-Spitzenverbands“ beziehen, was ich ja schon an verschiedenen Stellen dieses Artikels erwähnt habe. Hier ist der Link dazu. Ab Seite 210 findet Ihr die Ausführungen zur Verhinderungspflege. Alles, was ich beschrieben habe, steht hier drin. Auch die Krankenkassen orientieren sich an diesem gemeinsamen Rundschreiben, so dass der Hinweis auf die entsprechenden Passagen oftmals hilfreich ist.

Zum Abschluss noch ein Hinweis in eigener Sache:

Rechtsverbindliche Auskünfte dürfen (lt. Rechtsberatungsgesetz) ausschließlich Rechtsanwälte oder andere gesetzlich ausdrücklich befugte Personen und Institutionen erteilen. Werden in diesem Beitrag rechtliche Themen berührt, so handelt es sich dabei in keinem Fall um Rechtsauskünfte. Alle Aussagen wurden von mir selbst recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben. Eine Haftung kann jedoch auch hier nicht übernommen werden.

205 Kommentare

    1. Liebe Irina, sehr gerne. Allerdings darf ich rechtlich nicht beraten. Ich habe versucht, nach bestem Wissen und Gewissen alles zusammenzustellen, weil so viel Halbwissen im Internet zu finden ist. Wenn es jemandem hilft, freue ich mich natürlich.

    2. Hallo Karin,

      alles soweit verstanden und eben beantragt.
      Und tut sich allerdings noch eine Frage auf.
      Muß z.B. die Ersatzpflegeperson das Einkommen versteuern bzw.
      bei der Einkommenssteuererklärung angeben ?
      Finde darüber leider keine Informationen .

      Wäre über kurze Info dankbar !

        1. Hallôchen ich pflege meine mutti seit März 2018 ,habe ihren Bericht gelesen wie ist das ich war dieses Jahr 2019 Juli in Urlaub und mein Mann hat meine Mama 2 Wochen gepflegt die hat Pflegestufe 2,kann man da noch verhinderungsgeld beantragen danke

          1. Na klar, das ist sogenannte tageweise VHP von nahen Angehörigen. Sie können dafür maximal 474€ erstattet bekommen (das 1,5 fache vom monatlichen Pflegegeld des PG 2) plus ggf Fahrtkosten und Verdienstausfall, wenn Ihr Mann solche Kosten hatte. Für diese 14 (?) Tage werden dann für 12 Tage vom Pflegegeld jeweils die Hälfte abgezogen. Das lohnt sich aber trotzdem. Am besten bei der KK ein Formular zur Abrechnung von VHP anfordern und ausfüllen.

          2. PS: den Stundenlohn können Sie selbst festlegen oder Sie nehmen eine Pauschale. Sie könnten zB pro Woche 250€ Ihrem Mann geben, das wären dann 500€, davon werden dann die 474€ erstattet.

          3. Sorry danke für die nette freundliche Auskunft und wie verhält sich das denn da ich hatte in September 2019 eine 5 wöchige ambulante Schmerztherapie von Montag bis Freitag jeweils von 8-16 Uhr,in der Zeit hat sich mein Mann um meine mama gekümmert und ich bin jeden Tag abends nach meiner Therapie nochmals zu meiner Mutti um nachzuschauen ob alles okay.ist.

      1. Hallo.danke für die umfangreiche Information. Könnte ich dann auch das karate in der schule zur Integration meiner kleinen abrechnen? Vg

    3. Guten Abend, liebe Bea!
      Danke für deine Unterstützung!
      Ich habe eine Frage. Meine Mutter hat pg 3 und über Sozialamt pflegeversichert ( nicht über krankenkasse).
      Ist auch in diesem Fall möglich VHP zu beantragen?

      1. Ja ,kann man.Aber nicht wundern denn das Sozialamt kürzt gerne .Hatten Sie bei meiner Mutter auch gemacht und verändern sogar die Gesetze nach Lust und Laune um Steuergelder zu Sparen und zu hoffen das die Betroffenen sich nocht wehren

    4. Kann ich die maximale Verhinderungspflege für 6 Wochen und die nicht aufgebrauchte Kurzzeitpflege zusammen (Barmer Vordruck) mit €2418 beantragen? Ausgezahlt an die Person, die in der Zeit gepflegt hat

    5. Kann ich die maximale Verhinderungspflege für 6 Wochen und die nicht aufgebrauchte Kurzzeitpflege zusammen (Barmer Vordruck) mit €2418 beantragen? Ausgezahlt an die Person, die in der Zeit gepflegt hat

    1. Hallo, vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Ich habe noch eine Frage zum Thema erwerbsmäßige VHP:
      Wir haben Kombipflege bei PG2. Die Sozialstation kommt 3x wöchentlich zum Duschen, an den Tagen, an denen ich als Pflegeperson für 4 Stunden zur Arbeit muss.
      Kann/darf die Sozialstation hierfür auch die VHP nutzen bzw ich diese nutzen und abrechnen? Dadurch hätte ich im Endeffekt in dem betreffenden Monat mehr Pflegegeld, da die Sozialstation das Pflegegeld ja nicht zum Duschen abrechnen würde? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

  1. Habe da mal eine Nachfrage… da ich mich mit der Verhinderungspflege durch nahe Angehörige gerade auseinandersetzen musste… mir wurde es so geschildert, dass die maximalen Einkünfte (der Ersatzpflegeperson = Oma), die steuerfrei bleiben dürfen, auf die Höhe des Pflegegrades pro Jahr begrenzt sind. D.h. z.B. bei Pflegegrad 3 auf 545€ pro Jahr. Nicht auf 545×12 Monate = …. pro Jahr, wie in deiner Erklärung…. und da das so viel weniger € sind…. meine Frage: bist du dir sicher, dass es mal 12 gerechnet werden soll? LG

    1. Liebe Anna,
      Du musst unterscheiden zwischen der Steuerfreiheit (das sind bei PG 3: 545€ x 12) und der Höhe der VHP, die Du von der Krankenkasse erstattet bekommst. Das sind, wenn die Oma pflegt, nur 545€ x 1,5 (plus Fahrtkosten/ Verdienstausfall).
      Das ist insofern kein Widerspruch, als Du die Oma ja trotzdem für Ersatzpflege weiter bezahlen kannst, auch wenn die Krankenkasse es Dir nicht mehr erstattet.

      PS: Rechtsverbindliche Auskünfte dürfen (lt. Rechtsberatungsgesetz) ausschließlich Rechtsanwälte oder andere gesetzlich ausdrücklich befugte Personen und Institutionen erteilen. Bei meinen Beiträgen handelt es sich nicht um rechtlich verbindliche Aussagen, dazu bin ich nicht befugt.

    2. Hallo, ich bin z. Zt. mit meinem an Alzheimer Erkrankten Mann in Reha. Ich muss in begleiten und dafür unbezahlten Urlaub nehmen. Er hat PG 3. Keiner fühlt sich zuständig und will zahlen. Ich bin verzweifelt. Kann ich auch etwas beantragen?
      VG
      Yvonne

      1. Hallo Yvonne, wenn Sie die Pflegeperson Ihres Mannes sind (wovon ich ausgehe), dann können Sie keine Verhinderungspflege bekommen.
        Wegen anderer Möglichkeiten müssen Sie die Krankenkasse fragen bzw sich an einen Pflegestützpunkt wenden für eine Beratung.
        Viel Erfolg! Beatrix Mengen

  2. Hi.
    Eine sehr gute und auch verständliche Erklärung. Vielen Dank dafür!

    Ich habe aber noch 2-3 Fragen:

    1. Muss bei der Abrechnung von der VHP eine Uhrzeit (von xx bis xx Uhr gepflegt) dabei stehen oder reicht es wenn da steht xx Stunden?

    2. Wenn ich selber als Pflegeperson eingetragen bin, kann ich dann trotzdem die VHP für andere machen?
    Meine Tochter hat einen PG 2 und ich bekomme ja für sie Geld. Meine Freundin ihre Kinder, die ich schon Mal mitnehme, haben auch PG 2. Kann man dies dann über die VHP trotzdem abrechnen?

    1. Zunächst: aus rechtlichen Gründen darf ich keine Rechtsberatung machen, daher ist die Antwort nur als persönliche Meinung zu verstehen.

      1. In der Regel wollen die Kassen die Uhrzeit haben (von – bis). Es gibt auch Krankenkassen, denen reicht die Gesamtstundenzahl. Ich würde also entweder nachfragen oder sicherheitshalber die genauen Zeiten angeben.
      2. Ja, das geht, insbesondere was die Abrechnung angeht. Etwas anderes ist die steuerliche Frage. Es gibt Gerichtsurteile, die für die Steuer-/Abgabenfreiheit des erhaltenen Geldes darauf abstellen, dass man nur eine Person pflegt. Im Zweifel würde ich daher entweder das Geld aus VHP in der Steuererklärung angeben oder einen Steuerberater fragen…

      1. Ok, danke.

        Du hattest ja geschrieben, man kann es rückwirkend bis zu 4 Jahre beantragen.
        Meine Freundin würde dies gerne tun, ich passe seit ihrem zweiten Lebensjahr auf die Kinder auf, jeden Samstag unternehme ich etwas mit dem einen, jeden Sonntag mit dem anderen. Und wenn ein Tag nicht geht wegen Krankheit oder Weihnachten zB., dann nehme ich auch mal beide Kinder zusammen mit. In der Regel sind es zwischen 4-6 Std.
        Nun hat sie durch mich von der VHP erfahren und würde sich das Geld gerne von der Krankenkasse wiederholen. Geht das wirklich? Und was muss sie/wir dafür tun? Sie hat mich bisher immer vom Pflegegeld der Kinder bezahlt.

        1. Alle Tage und Zeiten einzeln auflisten und was sie Dir dafür gegeben hat, Name der Ersatzpflegeperson (also von dir dazu) und diese Liste an die Krankenkasse schicken mit der Bitte um Erstattung der Verhinderungspflege. Oft haben die Krankenkassen auch Formulare dafür, die man nutzen kann.

          1. Ich wurde gerade erst über die Möglichkeiten der std.weisen Verhinderungspflege informiert. Seit Jahren übernahm ein Pflegedienst die stdweise Betreuung meiner Mutter (1x pro Woche 4 Std.). Nun wollte ich die Rechnungen
            bei der Kasse einreichen. Diese wurden abgelehnt, weil die Rechnungen falsch ausgestellt seien.
            Inhalt : z.B. 16 Std. Betreuungsleistungen).
            Kann ich etwas dagegen untenehmen? Danke für eine Rückmeldung und LG

          2. Hallo,
            haben Sie die Rechnungen denn als Entlastungsleistung abgerechnet?
            Ich würde an Ihrer Stelle noch mal mit der Kasse reden, was Sie tun können. Ggf kann der Pflegedienst ihnen die Zeiten und Kosten auf einem Abrechnungsbogen der KK noch einmal bestätigen, dann brauchen Sie die Rechnungen gar nicht.

  3. Guten Morgen, es ist alles super beschrieben und ich konnte, bis auf einen Punkt alles verstehen.
    Was mir fehlt ist fogendes, wobei ich nicht weiß ob die Frage hier erlaubt ist.
    Zustand: ich habe d2n Pflegedrad 2, bekomme die Pflege von meinem Mann. Bei zunehmenden Alter wird es sicher immer schwerer, so das wir auf die Verhinderungspflege zurück greifen müssen. Wir beantragten es und es standen viele aus meiner Sicht zu beantwortende Fragen. Auch steht dort, wie viele KM die Ersatzperson zur Anreise braucht, denn sie wohnt ja schließlich nicht in meinem Haushalt. Als ich dann die (ich in Vorkasse) Erstattung bekam, fehlte aber die Fahrkosten Erstattung. Auf meien Frage, sagte der Mitarbeiter, dass müssen sie von der Verhinderungspflege Erstattung selbst zahlen. Das kann ich ncht ganz nachvollziehen, dann kommen doch keien 42 Tage Ersttung mehr und wozu steht dann sowas in dem Antrag? Wäre meine Frage. Vielleicht bekomme ich ja hier einen Hinweis auf die Gesetzeslage. Liebe Grüße MW

    1. Hallo,
      die Fahrtkosten kann man entweder in den Stundenlohn mit einrechnen oder separat ausweisen. Die Krankenkasse muss bis zum Höchstsatz der VHP (ggf. noch aufgestockt durch die Kurzzeitpflege) Fahrtkosten und Stundenlohn erstatten, aber die Fahrtkosten sind in diesem Höchstsatz enthalten, d.h. es bleibt bei den 2418€ pro Jahr, egal ob man sich davon Fahrtkosten, Arbeitsausfall und/oder Stundenlöhne erstatten lässt.

      Dies ist bitte nicht als rechtsverbindliche Auskunft zu verstehen, denn die darf ich nicht geben. Es gibt meine private (rechtliche) Meinung wieder.

    2. Elsa:,ich habe eine Frage meine Mutter ist Pflegebedürftig , mein Vater pflegt sie ,der Vater hat Antrag auf Verhinderungspflege gestellt. Hatte den Namen einer Person eingetragen die kurz danach umgezogen war , und die Pflege von meiner Mutter nicht übernehmen konnte , da hatte eine andere Frau meine Mutter pflegen . Die Frage :darf mann im Antrag auf Abrechnung der Ersatzpflegekraft neben dem erstem Namen ,den Namen von der andere Person eingeben ,die die Pflege übernommen hatte.

    1. Hallo Yvonne!
      Grundsätzlich ist Verhinderungspflege auch in der Schule möglich (s. Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI des GKV-Spitzenverbands vom 13.02.2018, dort in den Ausführungen zu § 39). Es dürfen keine Kosten für Essen o.ä. sondern müssen reine Betreuungskosten sein. Genauere Regelungen, was genau VHP ist und was nicht, gibt es nicht. Viele Kranken-/Pflegekassen kennen sich mit der Verhinderungspflege auch nicht gut aus, daher bin ich nicht sicher, ob sie das akzeptieren würden, aber einen Versuch (mit Verweis auf die entsprechende Passage im Papier des GKV-Spitzenverbands) ist es wert…

      Dies ist bitte nicht als rechtsverbindliche Auskunft zu verstehen, denn die darf ich nicht geben. Es handelt sich um meine private Meinung dazu.

  4. Hallo und guten Abend ,
    ich danke auch für diese Information. Meine Tochter 11 Jahre PG 2 seit Januar 2017 … . Meine Frage , wenn die Oma oder Tante was mit meiner Tochter unternimmt bzw mich unterstütz das ich dann 4-6 Std verhindert bin sie betreut weil ich zu Therapien / Physio oder andere Ärzte muss und sie gehen dann z.b ins Kino Zoo Schwimmbad usw. .. kann ich das abrechnen ?
    Danke und MfG Ela

  5. Wenn ich zwar unter einem Dach, aber in einer anderen Wohnung im Haus lebe, kann ich dann VP für die Mutter meines Lebensgefährten machen und das volle Geld 1612 € ausschöpfen? Er ist die Pflegeperson für seine Mutter.

    1. Hallo,
      maßgeblich für die VHP ist die gleiche Wohnung. Wenn ein Nachbar im gleichen Haus die VHP macht, kann die volle VHP genutzt werden.

  6. Huhu liebe Bea,
    ich finde Deine Seite Top, vielen dank dafür.
    Ich habe meine kl. Tochter nachmittags in der Schulbetreuung, weil ich fast nur Nachtdienst arbeite und es so für die Erholung nach dem Dienst bez. Einkäufe ezc nutze. Lt meiner KK kann ich es aber nicht als Verhinderungspflege abrechnen, da es ja unter Schule fiele.
    Ich bezahle ja die Schulbetreuung, hat die Kasse recht?
    LG Vanessa

    1. Liebe Vanessa,
      grundsätzlich kann auch Verhinderungspflege in der Schule durchgeführt werden. Das ist so ein spezieller Einzelfall, da solltest Du Dich mit Deiner Kasse noch mal auseinandersetzen. Sie sollen Dir schriftlich die Gründe nennen, warum das nicht geht und dann musst Du zur Not einen Anwalt nehmen.

  7. Guten Morgen Bea,
    Danke für diese ausfühlichen, verständlichen Tipps und Hinweise.
    Mein Mann und ich haben beide Plegegrad 2 und kommen mit Hilfe unserer Söhne ganz gut zurecht.
    Auch mit der Verhinderungspflege klappt es bisher, so dass sie beruhigt Urlaub machen oder Dinge erledigen können.
    Ein Problem gibt es allerdings, den Haushalt.
    Das Nötigste wird gemacht, aber es bleibt viel liegen.
    Was einfach niemand schafft.
    Deshalb werde ich uns jetzt über den Pflegedienst helfen lassen.
    Die 125,00 Euro haben wir bisher noch nie genutzt, so dass auch ein Betrag zur Verügung steht, der am Jahresende verfallen würde.
    Meine spezielle Frage.
    Sie schreiben: „?………Und wer möchte, kann auch noch bis zu 40 Prozent seiner Pflegesachleistungen gegen solche Alltagserleichterungen eintauschen.“

    Bedeutet das jetzt konkret, wir könnten bei Bedarf monatl. 40% der Pflegesachleistungen für Alltagserleichterungen zusätzlich zu den 125 Euro nutzen?
    Dazu wäre dann sicher ein Vertrag mit dem Pfledienst nötig?

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar über eine Auskunft.
    Nochmals danke für die Tipps.

    Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und herzl. Grüße
    Karin

    1. Liebe Karin,
      herzlichen Dank für Ihr Feedback. Zu Ihrer Frage: ja, Sie können ungenutzte Pflegesachleistungen zu 40% in Entlastungsleistungen „umwandeln“. Am Besten kontaktieren Sie Ihre Kranken-/Pflegekasse und fragen nach, wie das konkret geht. Sicherlich gibt es ein spezielles Formular.

      Liebe Grüße
      Bea

  8. Ich versteh nicht ganz wie die Verhinderubgspflege abgerechnet wird. Wieviel bekomm ich zusätzlich im Jahr bei Pflegegrad 2, ohne dass ich Pflegegrad zurück zahlen muss.
    Meine Nachbarin ist mehrmals bei mir eingesprungen für dass ich ihr immer was zusteckte.

  9. Lieben Dank für Info…. ich hab etwas nicht ganz verstanden deshalb die Frage….meine Freundin hat 3 Jahre Stundenweisen 3bis 5 Stunden ( nicht jeden Tag) meinen Mann entlastet und bei mir geblieben und mich unterstützt und wir das selber bezahlt ….. ich wusste bis vor kurzem nicht das Verhinderungs Pflege existiert…. kann ich das nachträglich bei der Kasse einreichen obwohl ich nicht mehr aufwändig die genauereTage und Stunden….habe nur Quittungen über den Monatlichen Betrag…. vielen Dank und LG

    1. Die Kasse möchte wahrscheinlich die genauen Tage und Stunden haben…. Zumindest die Stunden sind maßgeblich für die Frage, ob es stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege war.

  10. Hallo
    Danke für die ganzen Informationen.
    Meine Mutter hat Pflegestufe 3 und mein Vater und ich pflegen sie. Manchmal jedoch springt mein Freund ein. Meine Mama zahlt dafür meinem Freund eine pauschale von 2000€ im Jahr bis jetzt immer vom pflegegeld. Könnte sie ein Höhen Betrag da rein setzten wie 2.200€ mit dem pflegennamen von meinem Freund? Oder gibt es da Problem weil der Betrag zu hoch ist? Wie gesagt wird über das Jahr verteilt gezahlt! LG

    1. Grundsätzlich kann man den Betrag selbst festlegen, aber die Krankenkassen wollen in der Regel eine Aufstellung, wann genau die Ersatzpflege stattgefunden hat, also an welchem Tag und wieviele Stunden. Insofern kann man den Pauschalbetrag nicht so einfach abrechnen, man muss zumindest die Daten einzeln angeben. Es spricht allerdings meines Erachtens nichts dagegen, am Ende der Aufstellung dann 2000Euro als Pauschalbezahlung anzugeben und nicht jede Stunde einzeln zu berechnen.

      Das ist alles nur meine persönliche Meinung, rechtliche Beratung darf ich nicht machen 😉

      1. Herzlichen Dank, ich auch, so zusammen alles Beschreibung .
        Eine große Hilfe ❤️
        Aber ich würde gerne fragen, ob eine Person, die bei einem Jobcenter (z.B. Arbeitslose) , oder auch Pflegerin , oder Minijob gemeldet ist, der Betreuer sein kann?
        Ich freue mich auf Ihre Antwort!
        LG
        Anna

  11. Danke für die gute Erklärung. Ich habe aber eine spezielle Frage. In meinem Haushalt leben 6 Personen mit PG. 4 Kinder und 2 Erwachsene. Sie sind nicht mit uns verwandt . Es sind Pflegekinder bzw.ehemalige Pflegekinder. Meine Freundin betreut die 4 Kinder immer mal….aber eben gleichzeitig. Ich habe immer nur für ein Kind VP abherechnet. Wenn dieser Betrag nun aufgebraucht ist darf ich dann für die gleiche Person noch die VP von einem anderen der Kinder nutzen oder muss das dann eine andere Person machen? Auf dem Antrag steht immer die Frage ob die Pflegeperson noch andere Personen pflegt. Und dürfen die 15 jährigen Töchter ( Drillinge ) schon VP machen? Danke!

    1. VHP machen dürfen auch 15jährige, wenn die Pflege „gesichert“ ist.
      Eine Pflegeperson darf mehrere Personen pflegen. Das spielt nur steuerlich eine Rolle, wenn Deine Freundin noch in anderen Familien VHP machen würde, würde es als gewerblich qualifiziert und sie müsste die Einkünfte versteuern. Für die Krankenkasse ist das egal, sie muss die Kosten erstatten, auch wenn es die selbe Person ist.

      Das ist alles nur meine persönliche Meinung, rechtliche Beratung darf ich nicht machen 😉

  12. Hallo,
    Wenn meine Nichte aus NRW anreist, um für 14 Tage die Pflege für mich und meinen Mann (beide PG 2) zu übernehmen und sie logischerweise bei uns übernachtet, „wohnt“ sie dann mit uns unter einem Dach?
    Vielen Dank!

  13. Vielen Dank für die vielen übersichtlichen Informationen und den Link zum Rundschreiben zum Nachlesen (und im Notfall ggfs. der Pflegekasse unter die Nase halten müssen).
    Du hast mir wirklich weiter geholfen!

  14. Danke für den wirklich super verständlichen Text 🙂
    Ich habe gerade von der AOK den Antrag auf Verhinderungspflege erhalten. Wir führen eine Liste, wann und wieviele Stunden Verhinderungspflege durchgeführt wurde.
    In dem Antrag der KK steht aber, dass ich „bei stunden- oder tageweiser Verhinderung bitte eine gesonderte Aufstellung“ beifügen soll.
    Die Pflegeperson ist abwesend, weil sie ganz einfach auch mal Zeit für sich braucht und Dinge zur Erholung oder was ihr Spaß macht, machen kann. Wozu müssen wir denn noch eine gesonderte Aufstellung beifügen? Und vor allem, was soll darauf stehen? 2 Stunden spazieren gegangen oder zum schwimmen?

  15. Erstmal vielen Dank für diesen sehr ausführlichen und verständlichen Beitrag !
    Wir haben seit Kurzem PG2 und neben dem immensen Aufatmen bin ich jetzt dabei, mich durch den Pflegejungel zu kämpfen…

    Du hast in einem Abschnitt geschrieben dass auch Therapie. reiten, Kinderturnen, Musikgruppe etc über VHP abgerechnet werden können, da diese Zeit ja tatsächlich ( starke) Entlastungszeit für die Pflegeperson ( also ich) ist. Nun frage ich mich wie das in der Praxis funktioniert, da diese Angebote ja weitestgehend von Vereinen angeboten werden ( Sportverein, Musikschule z.B. )
    Müsste in dem Fall der Verein als solches in das VHP Formular eingetragen werden, oder der Lehrer als betreuende Person, und v.a. wie verhält es sich für denjenigen steuerlich , da es ja an sich keine Privatperson ist, aber auch keine in der Pflege beruflich tätige Person/ Organisation …
    Bevor ich hier die Fühler ausstrecke und eventuell Pferde scheu mache, würde ich mir gerne etwas mehr Hintergrundinfo zulegen….
    Ich hoffe du hast auch hier etwas aus deiner Erfahrung zu berichten…

    Ganz liebe Grüße, Sonja

  16. Hallo und guten Abend liebe Bei,

    ich pflege meine dement kranke Mutter. Mein Mann ist die Ersatz Pflegeperson.
    Oft bricht er seine Arbeit (Schichtdienst) früher ab oder kommt später, um für mich einzuspringen.
    Meine Mutter hat Pflegegrad 4. Wir rechneten die Fahrtkosten seines Arbeitsweges zu meiner Mutter ab. Dies wurde abgelehnt, da wir auch im selben Ort ein paar Kilometer weiter wohnen.
    Ist es wirklich nicht möglich Fahrtkosten deswegen abzurechen?
    Wäre ein Dienstausfall abzurechnen besser?
    Was müssen wir beim Arbeitgeber meines Mannes klären? Anfordern?

    Vielen Dank für Deine Antwort und einen schönen Abend !

    Viele Grüße
    Marion

  17. Guten Morgen Bea

    Kann ich Fahrtkodten abrechnen von der Arbeit bis zur Pflegenden Person?
    Mein Mann übernimmt die Stundenweise Verhinderungspflege für meine Mutter (Demenz Erkrankt) und fährt oft von der Arbeit direkt zu Ihr . Wir wohnen allerdings im selben Ort. Geht das trotzdem. Er führt ja die Pflege bis zu 2 Stunden aus. Und geht auch teilweise früher bzw kommt später zur Arbeit.

    Vielen Dank schon mal
    Tolle Seite

    Liebe Grüße Maja

  18. Die Schwester einer Bekannten von mir bräuchte einen Pflegedienst bzw. eine Verhinderungspflege aber ich glaube nicht, dass ihre Familie weiß, dass man dafür von der Pflegekasse bis zu 2418,-€ pro Jahr erstattet bekommen kann. Ich werde sie kontaktieren und das sagen. Natürlich ist es gut, wenn man merkt, dass der Staat für solche Probleme da ist, um Menschen zu unterstützen.

  19. Erst einmal vielen Dank für die tollen Infos hier, die wirklich eine große Hilfe sind!
    Ich habe ganz neu für unseren Sohn Pflegegrad 2 bekommen. Allerdings steht er bereits seit mehr als 5 Jahren in Therapie und benötigt unsere Unterstützung/Pflege. Trotzdem hab ich den Antrag erst jetzt gestellt. Nun wollte ich bei der Krankenkasse die Verhinderungspflege anfragen, da ich auf jeden Fall nachweisen kann, dass ich schon weit vor dem Tag der Bewilligung (nämlich seit mehr als 5 Jahren) meinen Sohn entsprechend pflege und er unsere Unterstützung im Alltag braucht.
    Die Krankenkasse meint, dass das nicht möglich ist. Stimmt das wirklich so?

    1. Nein, das stimmt nicht. Im Gesetz steht „Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.“ (§ 39 ABS. 1 SGB XI)
      Das müsstest Du Dir allerdings von einem Arzt bescheinigen lassen.

  20. Vielen lieben Dank für die rasche und hilfreiche Antwort! Wenn mir also die behandelnde Ärztin bestätigt, dass unser Sohn schon vor der Bewilligung pflegebedürftig war, steht uns die Verhinderungspflege ab sofort und nicht erst in 6 Monaten zu. Verstehe ich das richtig?

  21. Hallo.
    Verstehe das mit dem Finanzamt nicht ganz

    Verhinderungspflege sind 1612€ im Jahr. Okay.

    Mein Opa hat PG2 bekommt
    12x 316€ = 3.792€ Pflegegeld

    Wenn sein Nachbar auf ihn aufpasst, z.B im Jahr 1600€
    Muss er es nicht versteuern?
    Da es weniger wie 3.892€ im Jahr an Pflegegeld ist.

    Oder was darf er im Jahr steuerfrei bekommen?

    Richtig?

  22. Da meine Eltern vorübergehend Krankenpflege benötigen, ist dieser Artikel gerade sehr hilfreich. Ich wusste gar nicht, dass man auch eine Verhinderungspflege organisieren kann. Dann wird sich ja sicher alles gut regeln.

  23. Diese Tipps zur der häuslichen Pflege sind sehr praktisch. Ich muss mich zu Hause um meine Frau kümmern, weil sie aufgrund eines Unfalls vorübergehend nicht laufen kann. Hilfsmittel, wie Griffe sind sehr praktisch. Eine Treppenlifte für die kurze Zeit finden wir zu teuer.

  24. Hallo,

    ich habe eine Frage zu einer abgelehnten Verhinderungspflege-Abrechnung.

    Mein Sohn hat PG3 seit Juli 2017 – laut Pflegekasse darf ich die Verhinderungspflege erst 6 Monate nach Pflegegrad-Erteilung nutzen.

    Hier (und auch woanders) habe ich gelesen, dass es nur wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Verhinderung 1. sicher ist, dass die Pflege schon 6 Monate erfolgt ist und 2. er minds. PG2 haben muss.

    So, mein Sohn hat eine Autismus-Spektrum-Störung und – für mich – ist klar, dass Punkt 1 dadurch automatisch erfüllt ist (ist ja eine angeborene Störung, und es eher unwahrscheinlich, dass die Pflege erst mit Nennung des PG anfängt)

    Meine eingereichte Verhinderungspflege für ab Juli 2017 hat meine Pflegekasse abgelehnt – wie „sinnig“ ist ein Widerspruch bzw. wie gehe ich da am Besten vor?

    Oder hat die Pflegekasse womöglich doch recht und ich habe etwas falsch verstanden?

  25. Ausführliche Infos zur Pflegekraft, danke! Die sind sehr behilflich meiner Freundin, deren Sohn über körperliche Behinderungen verfügt. Die Mutti soll ihren Lebensunterhalt sichern, denn sie ist alleine geblieben. Für die beiden könnte es eine Lösung sein, danke!

  26. Hallo , danke erstmal für die vielen Infos 💖
    Mein Sohn hat ab August18 den Pflegegeld 2 bewilligt bekommen – somit kann ich ja erst ab 1.2 .19 VP beantragen . Kann ich dann nur von august 18 bis Dezember 18 beantragen ? Danke

    1. Hallo,
      die Verhinderungspflege kann 6 Monate nach Beginn der Pflege aber frühestens ab dem Zeitpunkt der Bewilligung des Pflegegrads genutzt und abgerechnet werden. Wenn Ihr ab August 2018 Pflegegrad 2 habt, kommt es darauf an, ob Dein Sohn auch schon 6 Monate vorher gepflegt wurde. Dafür brauchst Du eine Bestätigung (Arzt), die Du der Krankenkasse vorlegst. Manche Krankenkassen bestehen auch nicht auf eine Bescheinigung, das kommt auf den Einzelfall an. Mein Tipp daher (falls schon vor August 2018 6 Monate gepflegt wurde): bei der Krankenkasse anrufen, sagen dass Du ab August 2018 VHP einreichen möchtest, dass Dein Sohn schon 6 Monate vorher gepflegt wurde und frage, was sie dafür brauchen.

  27. Guten morgen
    Jetzt habe ich seit 2 Tagen auf dieser Seite versucht in den Fragen und Antwort meine Frage zu finden, aber nein. Nun wollte ich doch mal was Fragen:
    Mein Bruder betreut meinen Vater (Pflegegrad 2), 2-3 mal und wie er kann in der Woche . Da mein Vater sehr einsam ist, dachte ich dass wir die VHP nutzen könnten und 3× im Monat für ca. 3 Stunden zusätzlich jemanden in der Betreuung einbindet. Kann man das so machen oder geht das nur wenn mein Bruder verhindert ist.
    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen
    Liebe Grüsse
    Birgitt

    1. Hallo Birgitt,
      dafür könnt Ihr die VHP nutzen. Für die „Verhinderung“ Deines Bruders reicht es auch, dass Dein Bruder in dieser Zeit „die Füße hochlegt“. Der Krankenkasse ist es egal, was er in der Zeit macht, in der Ihr die VHP beschäftigt.

  28. Hallo,

    ich habe bei der KK Anträge auf Verhinderungspflege für die Jahre 2014-2018 eingereicht. Leider wurde 2014 abgelehnt, da der Anspruch verjährt sei. Es gab für meine Mutter all die Jahre eine Ersatzpflegeperson, wenn ich mal sie stundenweise nicht pflegen konnte. Meine Frage ist, kann ich die Bankverbindung der Ersatzpflegeperson angeben? Da die Ersatzpflegeperson in diesen Jahren bezahlt worden ist, wird die KK dann nicht den Einwand bringen, wenn die Ersatzpflegeperson dafür bezahlt worden ist, warum soll das Geld denn auf sein Konto?
    Ich will nichts falsch machen und wäre über eine Antwort sehr erfreut.

    Vielen Dank und Grüße
    Anna

    1. Hallo Anna, es klingt in der Tat nicht so richtig plausibel, wenn erst Jahre später auf das Konto der Ersatzpflegeperson VHP bezahlt wird. Rechtlich in Ordnung ist es aber. Wenn Du erst jetzt erfahren hast, dass es VHP gibt und die Ersatzpflegeperson bisher noch kein Geld für die Hilfe bekommen hat, dann ginge das zB so.

  29. Folgende Situation: Bei der Krankenkasse sind 2 Pflegepersonen mit gleicher Stundenzahl (jeweils 7 Stunden pro Woche) eingetragen. Sofern nun Person 1 verhindert ist, wäre es möglich dass Person 2 die Verhinderungspflege für Person 1 übernimmt und die entsprechende Abrechnung erfolgt?
    Oder sollte/muss die Verhinderungspflege durch eine nicht bei der Krankenkasse bereits eingetragene Pflegeperson übernommen werden?

    1. Hallo Matthias,
      So ganz explizit findet man auf diese Frage in einschlägigen Richtlinien, Kommentaren, etc keine Antwort. Ich denke, dass vom Wortlaut des Gesetzes eingetragene Pflegepersonen keine VHP machen können. Du könntest die Person die VHP macht aber als Pflegeperson (temporär) „austragen“ lassen, dadurch entstehen keine Nachteile (außer die Rentenberechtigung, falls die besteht).
      Liebe Grüße Bea

  30. Guten Tag,

    auch ich bedanke mich für den tollen Artikel, habe allerdings noch eine Frage: Können mehrere Personen die Ersatzpflege übernehmen? Bei uns konkret betreuen die Oma und mein Mann unser Kind, wenn ich als Pflegeperson verhindert bin. Kann ich also beide, die Oma und den Papa angeben und dann Abrechnungen geltend machen bis der reduzierte Betrag ausgeschöpft ist? Sollte eine weitere, nicht verwandte Vertrauensperson in der Zukunft noch hinzukommen, kann ich auch diese dann über die Verhinderungspflege abrechnen? Und gilt hierfür dann wieder der höhere Betrag?

    LIEBEN DANK

    1. Hallo,
      es können auch mehrere Personen VHP machen,
      für die nahen Verwandten gibt es aber nur insgesamt das 1,5 fache des Pflegegeldes, egal wieviele Personen VHP machen.
      Der Rest des Geldes (also bis zu 2418€) kann dann für nicht verwandte oder im gleichen Haushalt wohnende Ersatzpflegepersonen ausgegeben werden.

  31. Hallo, ich bin so unendlich froh über diese Seite,sie hat mir sehr weitergeholfen. Trotzdem habe ich das mit den 6 Monaten nicht ganz verstanden…hm. Also,mein Mann hat Pflegegrad 2 ab dem 13.4.2018
    Meine Frage; ab wann hätte ich die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können-dürfen. Gruß und nochmals Herzlichen Dank

    1. Hallo,
      im §39 SGB XI steht, dass man VHP in Anspruch nehmen kann, wenn man PG2 hat und mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt hat.
      Wenn Ihr Mann schon vor dem 13.4. zu Hause pflegebedürftig war, dann kann 6 Monate nach Pflegebeginn (es reicht PG1), frühestens aber ab 13.4. VHP in Ansoruch genommen werden.
      Die Mrankenkasse rechnet in der Regel erst einmal 6 Monate ab Pflegegrad (also ab 16.10.18). Wenn früher VHP abgerechnet werden soll, dann sollten Sie das bei der KK ankündigen und fragen, welche Nachweise für die 6 monatige Vorpflegezeit zu erbringen sind.

      1. Danke für die schnelle Antwort! Ich müsste ( könnte) praktisch den Betrag von 2416 von Okober bis 31 Dez abrechnen? Im voraus lieben Dank!

  32. Ich wollte mich noch kurz für die schnelle Antwort bedanken. Auf dem Formular unserer Krankenkasse konnte ich tatsächlich nur eine Person angeben. Ich habe jetzt eine Anlage erstellt und drei Personen meinen Mann, die Oma und eine gute Bekannte angegeben.

    Ich habe das Gefühl die Krankenkassen sind in diesem Gebiet selbst nicht so fit.

  33. Danke erstmal für den sehr informativen Blog!
    Meine Frage bezieht sich auf die VHP durch Verwandte 2. Grades, Wenn ich weniger als 8 Stunden am Tag pflege, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Der Ersatzpflege (Verwandte 2. Grades) steht dann trotzdem das1,5 fache des Pflegegeldes zu?
    Oder besser unentgeltlich pflegen und Fahrtkosten abrechnen?
    Ich konnte keine Begrenzung der Fahrtkosten finden außer eben die Höchstgrenze von 2418 Euro.
    Vielen Dank im Voraus!

  34. Hallo,
    ich verstehe das auch immer noch nicht richtig. Meine Mutter hat PG4 und meine Schwägerin pflegt meine Mutter wenn ich arbeite danach ich. Sie ist jetzt im Urlaub und meine anderen Geschwister teilen sich die Pflege während ich arbeite. ( keine 8 Stunden ). Bekommen wir dann das Pflegegeld und zusätzlich das 1.5 fache des Pflegegeldes oder 0.5 des Pflegegeldes? Und ich habe auch jetzt erst erfahren das wir das nachträglich beantragen können. Die letzten 2 Jahre haben wir das auch so gehandhabt. Und kann ich wirklich Verhinderungspflege beantragen wenn ich über das Wochenende weg bin ? Meine Schwägerin und ich teilen uns die Pflege meiner Mutter

    1. Wenn mehrere Pflegepersonen eingetragen sind, können die sich gegenseitig vertreten aber keine VHP beantragen. VHP kann man nur für nicht eingetragene Pflegepersonen abrechnen.

  35. Hallo! Unser Sohn hat PG2 und ich wollte nun die Verhinderungspflege nutzen, um einmal ein wenig auszuspannen (sprich, einmal dem normalen Alltag nachgehen – mit meinem Mann essen oder auch nur einen längeren Spaziergang machen, etc.). Ich habe bei unserer KK nachgefragt und mir wurde nun ein Formular (Antrag auf Ersatzpflege) geschickt, dieses sollte ich ausfüllen, wann und warum ich nicht selbst pflegen kann. Vor allem ist dies auf einen Zeitraum beschränkt, denn ich im Vorfeld angeben soll und den Grund – sprich, ich muss krank sein, auf Urlaub oder z.B. selbst ins KH.
    Das kann doch nicht ganz richtig sein, oder? Ich dachte eigentlich, dass uns Verhinderungspflege zusteht und wollte eine stundenweise Betreuung für unseren Sohn organisieren (er muss dieser Person ja auch vertrauen, ist nicht ganz einfach) und danach am Monatsende einfach die Stunden, die ich dafür bezahlt habe, mit der KK abrechnen. Das ist doch möglich!?
    Sage vorab schon vielen Dank für Infos!

    1. Ich würde Dir raten, den Antrag für das komplette Jahr auszufüllen (1.1.-31.12.) und als Grund „Verhinderung der Hauptpflegeperson“ einzutragen. Danach rechnest Du die VHP Einsätze ab, wenn sie kommen.

  36. Liebe Bea,
    Du schreibst zur Verteuerung der Verhinderungspflege bezüglich der moralischen bzw. Sittl. Verpflichtung“
    „Diese „sittliche Pflicht“ ist sehr weit gefasst und wird regelmäßig schon dann angenommen, wenn die Pflegeperson nur für einen Pflegebedürftigen tätig wird.“

    Woher hast du das? Ein Steuerberater hat mir schriftlich mitgeteilt, dass er diese Aussage zum einen nicht kennt (nur in einem anderen Zusammenhang) und er ist der Ansicht, dass die Verh.pflege insbesondere f. Nachbarn u. Freunde steuerpflichtig ist. Auch ich habe diese 1-Personen Bezug nirgens gefunden.
    Ich persönlich bin auch der Ansicht, dass Steuerpflicht für Verhinderungspflege besteht. Es sei denn jemand übt diese im Rahmen eines Minijobs aus oder kommt trotz Einnahmen aus der VHP nicht über ein steuerpflichtiges Jahreseinkommem.
    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. (Hatte zuvor über Kontaktformular angefragt?
    VG Inken

    1. Hallo liebe Inken,

      wenn sowohl Dein Steuerberater als auch Du der Meinung seid, dass VHP auch für Nachbarn und Freunde steuerpflichtig ist, dann solltet Ihr es einfach beim Finanzamt angeben (das muss man ja ohnehin) und die prüfen das dann – abschließend und verbindlich. Ich darf weder steuerlich noch rechtlich beraten.
      Vielleicht gibst Du aber Deinem Steuerberater mal den Tipp, in einen einschlägigen Kommentar hineinzuschauen, da steht das Urteil zur sittlichen Verpflichtung nämlich überall drin, so wie ich es auch wiedergegeben habe.
      Beste Grüße
      Beatrix Mengen

  37. Guten Abend, liebe Bea!
    Danke für deine Unterstützung!
    Ich habe eine Frage. Meine Mutter hat pg 3 und über Sozialamt pflegeversichert ( nicht über krankenkasse).
    Ist auch in diesem Fall möglich VHP zu beantragen?

  38. Guten Abend liebe Bea,
    vielen Dank für die sehr informative Seite.
    Habe mich jetzt durch alles bezüglich der VHP gearbeitet, aber zwei Fragen nicht beantwortet gefunden:
    meine Mutter (PG 3) hatte ab 1.4.2019 einen Anspruch auf VHP, ich war Pflegeperson.
    Das Formular „Antrag auf Leistungen der VHP“ der AOK Bayern habe ich Mitte März zugeschickt bekommen. Da wir sowieso erst ab April einen Anspruch hatten, und auch erst kurz vorher meine Schwester aus den USA kommen konnte, habe ich es nicht gleich ausgefüllt und abgeschickt.
    Leider hat sich im April der Zustand meiner Mutter drastisch verschlechtert, sie ist am 18.04. gestorben.
    Als ich anschließend den Antrag für die 2,5 Wochen (max. 817€) einreichen wollte, teilte mir die Sachbearbeiterin der KK mit, dass es zu spät wäre. Ich hätte ihn zu Lebzeiten meiner Mutter einreichen müssen…???
    Stimmt das?

    Und zu Fahrtkosten:
    Meine Schwester lebt in Kalifornien. Wir sind die beiden einzigen Kinder, so war es ja klar, dass sie hergeflogen ist, um mich zu entlasten und bei unserer Mutter zu sein.
    Können wir wenigstens einen Anteil an den Flugkosten angeben?
    Wobei der Flug hierher vor dem 1.4. war und der Rückflug 3 Tage nach dem Tod unserer Mutter.

    Dankeschön für deine Hilfe.
    LG Elke

  39. Vielen Dank für einen informativen Beitrag zur Verhinderungspflege. Gut zu wissen, wer zu privaten, nicht erwerbsmäßig pflegenden Personen gehört. Meine Bekannte interessiert sich gerade für diese Frage, daher werde ich diesen Beitrag gerne mit ihr teilen.

  40. Vielen Dank für einen informativen Beitrag zur Verhinderungspflege. Gut zu wissen, wer zu privaten, nicht erwerbsmäßig pflegenden Personen gehört. Meine Bekannte interessiert sich gerade für diese Frage, daher werde ich diesen Beitrag gerne mit ihr teilen.

  41. Hi Bea,
    für deine sehr präzisen Blogbeiträgen ganz herzlichen Dank. Das habe ich in dieser Tiefe und Qualität bisher nirgendwo gelesen. Du hast mir sehr geholfen.
    Auskünfte in diese Qualität habe ich weder von der Krankkasse noch von den Pflegeberatungen erhalten.
    Beste Grüße aus dem Rheinland
    Reimund

    1. Herzlichen Dank für das schöne Lob. Ich bemühe mich sehr, dass das was ich schreibe, Hand und Fuß hat und möglichst für jeden (Laien) verständlich ist.
      Herzliche Grüße aus Berlin
      Bea

  42. Hallo Bea,
    Ein Bekannter von mir übt bei meinem Vater PG 2 die VHP aus.
    Meine Mutter hat ich PG 2, kann er die VHP auch bei meiner Mutter machen, da ich nicht unbedingt noch jemand suchen möchte und meine Eltern mit ihm zufrieden sind. Wenn das möglich wäre, wie kann dies bei der KK abgerechnet bzw. gesplittet werden.
    Vielen Dank im Voraus.

    1. Er kann das machen. Es müssen getrennte Abrechnungen erstellt werden. Bei 4 Std zB 2 Std für deine Mutter und 2 für deinen Vater. Er muss dann aufpassen wegen der Versteuerung, denn das Finanzamt könnte sagen, dass das bei zwei Pflegepersonen gewerblich ist.

  43. Hallo Bea,
    wenn der Stiefvater die VHP bei der Stieftochter (PG2) übernimmt, erhält er dafür max. 474 € jährlich. Da keine Kurzzeitpflege beansprucht wird, kann eine Aufstockung der VHP durch die Umwandlung des Kurzzeitpflegebudgets in Höhe von 806 € erfolgen. Ist es dann möglich, dass der Stiefvater diesen Betrag zusätzlich zu den 474 € im Jahr erhalten kann oder braucht man dafür eine andere Pflegeperson?
    Vielen Dank schon einmal.
    LG Esther

  44. Hallo! Seit 8. Februar 2019 besteht PG. Juli 2019 wurde VHP in Anspruch genommen, die aber dann, wegen der 6 Monate Wartezeit im August 2019 abgerechnet wurde. Antrag wurde abgelehnt. Hätte die VHP denn erst im August erbracht werden können? Abgerechnet wurde sie also korrekt im August, erbracht wurde sie im Juli. Wie, mit welchen Argumenten kann man nun Widerspruch einlegen? Danke & Liebe Grüße!

  45. Hallo, das sind wirklich hilfreiche Informationen. Für uns ist das Thema ganz neu, daher hat das wirklich geholfen.

    Eine Frage habe ich aber:

    unsere Tochter ist über meinen Mann privat versichert, gelten dann die Punkte, die Sie aufgezählt haben, in dieser Form auch, obwohl das Schreiben, auf das Sie sich beziehen, die GKV rausgegeben hat?

  46. Guten Tag,

    ich habe den PG 2 und werde normalerweise u. a. von einer Haushaltshilfe versorgt. Diese möchte mal Urlaub machen und während der Abwesenheit soll eine kleine private Reinigungsfirma die Aufgaben übernehmen.
    Nun meine Frage:
    Reicht eine handgeschriebene und unterschriebene Quittung aus? Oder gibts für den Nachweis der Ausgaben irgendeine vorschrift

  47. Hallo
    ein toller Blog hier und super Anregungen.
    Was ich nicht eindeutig gefunden habe, ist, wer das Geld gezahlt wird.
    Ich meine. Welche Bankverbindung angegeben werden sollte.
    Ich habe einen eingesetzten Betreuer, der meine Geld Angelegenheiten regelt. Darf das auch auf ein Betreuerkonto gezahlt werden.
    Es wurde bisher immer so gemacht und gezahlt. Nun soll das nicht richtig sein.
    Für ein Empfehlung wäre ich dankbar.

  48. Hallo
    Ich hätte gern Mal eine Frage und zwar habe ich von der AOK ein neues Abrechnungsformular bekommen weil meine Quittungen die ich aus dem I-net gedruckt habe ,nicht mehr gut seien. Die Unterschrift für den Empfang des Geldes befindet sich unten in dem Formular mit Datum , Uhrzeit ,von wann bis wann die Pflege, wieviel Stunden etc. Obwohl ich der Dame am Tel. ,wahrscheinlich die Sachbearbeiterin, gesagt habe dass es eine tageweise Abrechnung ist (14 Tage am Stück) meinte Sie ich soll trotzdem ausfüllen wieviel Std. pro Tag , usw. Die Hotline meinte ich muss das nicht. Gibt es für diesen Fall eine verbindliche Aussage seitens des Gesetzgebers ?
    Vielen Dank un schönes WE.
    Joe
    P.S. Es geht um die Verhinderungspflege

    1. Hallo,
      Nein so detailliert haben der Gesetzgeber und auch der GKV Spitzenverband das nicht geregelt. Das müssen Sie mit ihrer Kasse vereinbaren. Es spricht aber mE nichts dagegen, dass die Kasse die genauen Zeiten pro Tag verlangt.

  49. Hallo, ich habe folgende Frage:
    Kann man für einen mittlerweile Verstorbenen (mit Pflegegrad 2) noch nachträglich Vhp beantragen (…4 Jahrefrist), wenn diese zu seinen Lebzeiten geleistet und bezahlt wurde, man aber nicht wusste, dass die Kosten für die Vhp bei der Pflegekasse geltend gemacht werden können?
    Vielen Dank
    W.

  50. Hallo..habe bis jetzt die Verhinderungspflege für meinen Urenkel gemacht.
    Nun ..nach fast 6 Jahren meint die KK das ginge nicht mehr weil ich als Alltagsbetreuung eingetragen wäre.
    Hmmm???
    Ich fahre mit meiner Enkelin zu sämtlichen Untersuchungen.
    Sie hat nun mal kein Auto oder Führerschein.
    Die Pflege habe oder mache ich stundenweise.
    Was wäre zu machen???
    Für November und Dezember wurde nicht gezahlt.
    Danke

    1. Hallo, ich verstehe nicht genau was mit Alltagsbetreuer gemeint ist. Bei der Krankenkasse sind zu jedem zu pflegenden die Pflegekräfte eingetragen. Diese können keine VHP machen (sondern nur verhindert sein). Wenn Sie da eingetragen sind, müssten Sie das ändern lassen. Sonst wüsste ich keinen Grund… Oder können Sie genauer erklären, was mit Altagsbetreuung gemeint ist?

  51. Hallo
    Ich würde gerne wissen wie die stundenweise !Verhinderungspflege durch nahe Verwandte abrechnet wird.
    Gilt dabei der Höchstbetrag von 1,5fach des monstl Pflegegelds? Oder ist das Budget 1612 Euro fürs Jshr
    Bsp. PG 2
    8 x monatlich (Die und Sa )für 3 h Stundenlohn( 10 Euro)tägl durch Oma Hilfe fürs pflegebedürftige Kind.
    Vielen Dank
    Sandra

  52. Guten morgen

    Wir haben eine Höherstufung, für unsere Tochter laufen. Sie hatte PG1. Jetzt kam gestern ein Brief von der KK, zwecks Überprüfung der Renten und Arbeitslosenversicherung. Das geht doch eigentlich erst ab PG 2 oder? Ich gehe dann mal davon aus, das es geklappt hat.

    Wie verhält es sich denn jetzt… ich muss im Juli für eine Woche ins Krankenhaus. Habe vor Monaten schon eine Haushaltshilfe für mich beantragt und für diese Woche genehmigt bekommen, für die Kinderbetreuung (OP wurde dann wegen Corona dann verschoben, aber es ist weiter genehmigt)
    Danach bräuchte ich sie mindestens noch weitere 4 Wochen, da ich nicht viel machen darf und auch nicht schwer heben etc. Mein Arzt wird mir sie weiter verschreiben (HH macht eine Freundin).
    Muss ich dann ggf. auf etwas achten, wenn ich jetzt im Krankenhaus bin oder danach?
    Habe irgendwo gelesen, das die KK versuchen wird, das ich die ca. 4 Wochen über die VHP abrechnen soll. Aber sie ist ja für mich da und nicht für meine Tochter.

    Lg Sabine

    1. Hallo Sabine,
      ja dann sollte es mit dem höheren PG geklappt haben.

      Ob die KK möchte, dass Du für die zweiten 4 Wochen die VHP einsetzt, das weiß ich nicht. Gedacht ist sie für sowas schon, denn Du bist als Pflegeperson für Deine Tochter verhindert. Ob Dir eine HH-Hilfe zusteht oder ob Du die VHP dafür nutzen musst, kann ich Dir nicht sagen. Wir sind privat versichert und würde in so einem Fall keine Haushaltshilfe bekommen.

  53. Hallo, hab ich das, richtig verstanden meine Mutter hat PG 4 und über Stundenlohn kann ich maximal 1092 Euro abrechnen. Die habe ich heuer auch schon erhalten. Ich könnte jetzt zusätzlich noch Fahrtkosten abrechnen bis zu 2418 Euro?

  54. Hallo kann auch ein Schulhelfer/Schulbegleiter in der Schule (im Unterricht) oder ein Fahrdienst (zur Therapie, die vom Jugendamt bezahlt wird) mit Verhinderungspflege finanziert werden ? Oder auch ein Betreungshelfer ? Mein Sohn hat ADHS und hyperkenetische Sozialverhaltensstörung und PG 3.
    LG Gaby

    1. Hallo Gaby, zu deinen Fragen gibt es kein „richtig“ oder falsch. Das ist Ermessen der Krankenkasse (oder des Gerichts, wenn es soweit käme).
      Ein klassischer Schulhelfer wohl eher nicht; Fahrdienst zur Therapie oder sonstige Betreuung schon eher. Das musst Du mit Deiner Krankenkasse besprechen oder es einfach versuchen einzureichen.

  55. Hallo, ich möchte wissen. Wenn meine Schwägerin die verhinderungspflege für meinen Sohn übernimmt (Stunden weiße) wird das pflegegeld gekürzt ? Ich bin die Pflegeperson!

  56. Hallo Ich habe seit dem 14.1.2019 den Pflegegrad 2 Meine Frau macht die Pflege Der Pflegebedarf ist auf 10 Std die Woche festgelegt worden An einem Tag in jeder Woche ist meine Frau für ca. 4 Std verhindert In dieser Zeit macht eine gute Freundin meiner Frau die Pflege Seit 1. 1. 20 ist die Situation so Die Freundin bekommt für ihre Hilfe 12 Euro pro Stunde. Bis Ende des Jahres werden so rund 200 Stunden zusammenkommen Meine Ausgaben laß ich mir monatlich Quittieren Die Wöchentlichen Stunden sind genau aufgeschrieben Kann ich meine Nachweise Ende des Jahres bei der Pflegekasse einreichen ? Werden meine Auslagen eventuell mit meinem Pflegegegeld verrechnet MfG

    1. Hallo Norbert,
      ja, das können Sie einreichen. Am besten, Sie fordern bei Ihrer Krankenkasse die Formulare fur die Abrechnung von Verhinderungspflege an und tragen dort alles ein. Sie bekommen bis zu 2418€ erstattet (wenn Sie ankreuzen, dass Sie die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nehmen und diese auf die VHP übertragen haben möchten). Solange Ihre Frau weniger als 8 Stunden verhindert ist, wird nichts vom Pflegegeld abgezogen.

  57. Hallo,
    meine Frau hat Pflege Stufe 3 und wird von mir gepflegt.
    Unsere Freundin möchte mich für einige Tage vertreten und die Verhinderungspflege übernehmen.
    Allerdings erhält sie Grundsicherung. Werden die Einnahmen auf die Grundsicherung angerechnet?
    Viele Grüße

  58. Meine tochter gelernte Altenpflegerinn möchte bei mir die pflege übernehmne doch die krankenkasse will die Verhinderungspflege nicht Zahlen obwohl Sie nicht mehr in meinem Haushalt lebt und ihre eigene Wohnung hat 7 km von meiner entfernt wie soll ich da voegehen habe PFLEGEGRAD 2

  59. Hallo Bea, habe Bekannte, die Ersatzpflege für meinen Vater stundenweise machen möchte. Sie bekommt Alg 2, und ist auf arbeitsuche. Wird ihr die Sozialhilfe dann gekürzt? L

  60. hallo

    folgender Fall.

    Mein Vater wurde im Januar schwer krank und bettlägerig. Er hat schon seit Jan. 2020 Pflegegrad 3
    Nun habe ich mir Hilfe besorgt.
    1 Personen kam 48 Std. im Monat. (Wochenende) 8 Tage x 6 Std. x 15Euro = 720
    2 Personen kam 30 Std. im Monat. (Wochentage) 10 Tage x 3 Std x 10Euro = 300
    3 Bruder kam 90 Std. im Monat ( Nachts) 15 Tage x 6 Std x 10Euro = 900
    total = 1920
    Ich wollte zu der VHP noch die Kurzeitpflege mit beantragen sodass ich auf 2400 Euro kommen würde so, dass mir die Kasse doch den kompletten Betrag 1920 zahlen müsste

    Nun meine Frage. Habe gelesen das wenn ein angehöriger die Verhinderungspflege mitmacht
    nicht mehr der Höchstsatz von 1612 Euro gilt sondern nur 817 Euro. Gilt diese Zahl jetzt total oder nur für den Einsatz von meinem Bruder. ?
    Wer kann mir bei der Beantwortung dieser Frage helfen ?

    1. Die 817 sind der Höchstsatz für Entlohnung deines Bruders. Seine Fahrtkosten und ggf Verdienstausfall kannst du darüber hinaus von dem Gesamtbudget zahlen. Die anderen Personen (wenn sie nicht nahe Verwandte sind) haben keine Höchstgrenze (außer die des Gesamtbudgtes), so dass Du das Gesamtbudget ausgeben kannst. Aber Dein Bruder bekommt höchstens 817€ Und nicht die 900€, die Du ihm gegeben hast.

      1. hallo

        mein Vater ist leider am 30 Januar verstorben, und vorhin habe ich gelesen das nach § 59 die Kasse nicht bezahlen braucht. Somit würde ich ja garnicht erhalten 🙁 ist das so richtig ?

        1. Ob Du die geleistete und bezahlte VHP noch von der Kasse erstattet bekommst, kommt darauf an, ob vorher schon mal ein Antrag gestellt wurde. Und selbst wenn nicht, zahlen viele Kassen trotzdem noch aus Kulanz. Ich würde mich nur mit der ABrechnung an Eurer Stelle jetzt beeilen.

      1. Hallo Bea,
        ❤️ lichen Dank für diesen Artikel, er hat mir bereits sehr geholfen.
        Ich habe eine Nachfrage bei der du mir hoffentlich weiterhelfen kannst.
        Ich übernehme des öfteren die Pflege meiner Mutter wenn mein Vater (Pflegeperson) verhindert ist.
        Dafür hat sie mir im Jahr 2020 1200€ gezahlt. Im Antrag haben wir angekreuzt, dass wir die Umwandlung der Hälfte des Budgets der Kurzzeitpflege wünschen.
        Die Überweisung war super schnell eingegangen, allerdings nur das 1,5-fache des Pflegegeldes, also 817,50.
        Kann man die 806 € der Kurzzeitpflege nicht auch für den gezahlten Lohn aufwenden? Sind diese 806 € nur für zusätzliche Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten zu nutzen?
        Diese haben wir dem Antrag leider nicht beigelegt weil ich davon ausgegangen bin das man es für den gezahlten Lohn nutzen kann wenn er das 1,5-fache des Pflegegeldes überschreitet…
        Ich bedanke mich für eine Information 🙂

        1. Hallo Tanja, ja das ist leider so. Auch wenn die 806€ umgewandelte KZP dazu kommen, können für nahe Angehörige nur 817,50€ (bei PG 3) für die Entlohnung abgerechnet werden. Der Rest kann für Fahrtkosten/Verdienstausfall oder für VHP von nicht nahen Angehörigen ausgegeben werden.

  61. Hallo, danke für die super Ausführungen!
    Eine Frage: Wenn ich für die Oma des zu pflegenden Kindes als Ersatzpflegeperson Verhinderungspflege beantrage – rückwirkend für das vergangene Jahr, ist dann Voraussetzung, dass ich ihr schon was bezahlt habe? Sie kann die Stunden nachweisen (hat sie sich immer im Kalender aufgeschrieben), aber ich habe eben bisher nichts dafür bezahlt.
    Viele Grüße
    Lena

  62. Danke für diesen tollen, informativen Beitrag über die Pflege von Angehörigen, insbesondere bezüglich der Verhinderungspflege. Meine Mutter ist schon seit längerer Zeit pflegebedürftig, wobei ich bisher immer alle Mühen getragen habe. Gut zu wissen, dass man die Verhinderungspflege sogar bis zu vier Jahre nachträglich noch abrechnen kann. Ich kann mir gut vorstellen, dass ich für meine Oma eine Seniorenwohnung organisiere, wo sie ja auch immer betreut wird.

  63. Vielen Dank für diesen tollen und ausführliche Blog. Da haben Sie sich viel Mühe gemacht und anderen eine große Hilfe gegeben.
    Leider ist bei mir eine kleine Frage immer noch offen geblieben und ich finde auch nichts darüber im Internet. Meine Tante hat pflegegrad 2 und wir wurden vom MDK 1,5 Stunden am Tag für die Pflege angerechnet. Wenn ich nun seine Ausschläge beantrage stundenweise, dann kann ich auch nur diese 1,5 Stunden geltend machen oder kann ich bis zu 7 h 59 Minuten angeben und wenn ich drei Tage hintereinander diese 7 h 59 Minuten in Anspruch nehme oder eben diese 1,5 Stunden, bedeutet das auch noch stundenweise Verhinderungspflege oder ist das dann schon tageweise verhinderungspflege?
    Ich hoffe, ich habe mich verständlich genug ausgedrückt. Und ich hoffe natürlich auch sehr, dass sie mir auf diese Frage antworten können und überhaupt noch Lust auf Beantwortung solcher Fragen haben.
    LG

    1. Hallo Katja, Sie können auch mehr als die 1,5 Stunden für VHP abrechnen. Allerdings ist es mir wichtig zu sagen, dass Sie nicht „bis 7:59 Stunden angeben dürfen, sondern das, was tatsächlich stattgefunden hat. Und das richtet sich auch nach der Abwesenheit der Pflegeperson. Wenn Sie drei Tage hintereinander Ihre Tante nicht pflegen können – zB weil Sie wegfahren, dann müssen Sie „tageweise VHP“ angeben, auch wenn die Ersatzpflege nur 7 Stunden da war. Es kommt darauf an, wie lange SIE verhindert sind. Dann wird zwar 1/2 des Pflegegeldes (also auf den Tag bezogen) abgezogen, aber nur für den mittleren/zweiten Tag und das ist ja auch keine hohe Summe!!

  64. Hallo ,erstmal zu deiner Seite die wirklich klasse und sehr hilfreich ist .
    Trotzallem hab ich noch eine Frage . Bis vor einer Woche wusste ich nicht mal was verhinderungspflege ist , durch eine Bekannte dann erfahren .
    Hab jetzt den Antrag gestellt auch vier Jahre rückwirkend. Meine Nachbarin springt immer wieder ein wenn ich nicht kann schon seit Jahren. Was ist wenn ich keine quitungen oder sonst für Belege habe und die kk das von mir möchte ?? es geht um die Zeiten rückwirkend . Um erhrlich gesagt weiss ich nicht mehr wieviel Stunden und wann meine Nachbarin auf meinen Sohn PG 4 aufgepasst hat . Soll ich mir da was ausdenken so pi mal Daumen.
    Für eine Antwort wäre ich dankbar
    Viele Grüße

    1. Quittungen und Belege sind nicht zwingend notwendig. Deine Nachbarin kann das erhaltene Geld auch jetzt noch nachträglich „quittieren“, zB indem sie im Abrechnungsfornular unterschreibt.
      „Ausdenken“ darfst du dir nichts, aber Ihr könnt anhand von Kalendern, WhatsApp, etc rekonstruieren, wann sie wie lange da war. Wenn Ihr Euch darüber einig seid, dass es so richtig ist, dann rechnet ihr ab, dh beide müssen unterschreiben und damit die Richtigkeit der Angaben bestätigen.

  65. Hallo,
    ich benötige Ihre Hilfe. Meine Freundin hat MS Pflegestufe III und bin auch ihre Pflegeperson.
    Ich habe den Antrag auf Verhinderungspflege(Kurzzeitpflegeansprüche 2418 Euro) bei ihrer Krankenkasse gestellt. Die Krankenkasse von meiner Freundin hat sich schrift. gemeldet, angebl. fehlen noch Unterlagen (Stundennachweis/Tage) obwohl ich die Quittung mit eingereicht habe. Wir sollen einen Stundennachweis einreichen. Werden Privatangelegenheiten ( z.b. Geburtstag oder Freunde treffen) auch anerkannt. Was kann ich eintragen?

    1. Hallo, wahrscheinlich hat die KK ein Abrechnungsformular mitgeschickt, das ausgefüllt werden soll?
      Trag dort die Zeiten ein, als Grund kannst du „Unternehmungen“ eintragen. Auch private Termine sind Gründe für Verhinderung.

  66. hallo,
    noch eine Frage bzgl. VHP.
    Mein Vater (Zustand nach Schlaganfall, Sprache, Koordination, Motorik, Psyche beeinträchtigt, zahlreiche Therapien Ergo, Logo, KG, Arztbesuche in der Woche nötig, um den erreichten Genesungszustand zu erhalten), Pflegestuffe 3., wird von meiner Mutter gepflegt.
    Ich übernehme stundenweise die VHP. Bin Teilzeit beschäftigt mit der Möglichkeit die Stunden auch flexibel zu arbeiten, so dass ich durch die VHP keinen Verdienstausfall habe. Wir sind zwei getrennte Haushalte.
    Nun, nach der jetzigen Berechnung der bis dato geleisteten VHP-Stunden im Jahr 2021, habe ich den Betrag von 817 € schon jetzt fast aufgebraucht.
    Das Jahr ist noch nicht um, die Termine laufen ja weiter…
    Kann ich einen bestimmten Betrag aus der Kurzzeitpflege, die nicht genutzt wird, für die VHP nutzen, übertragen?
    Wie hoch wäre dieser ggf? Oder greift dieses nur bei den „fremden Diensten“?
    Vielen lieben Dank für die Auskunft, das Ganze ist sehr unüberschaubar, man hört hier was, da was und steht wie der „Ochse vor dem Berg“ 😉

  67. Liebe Bea, ich habe vor kurzem einen 9-tägigen Urlaub mit meiner schwerstbehinderten Ehefrau gemacht. Dort in Ungarn habe ich eine Pflegerin für 3xtäglichen Pflegedienst. Dies kostete mich 630 Euro. Der Pflegedienst zuhause war in dieser Zeit nicht tätig. Kann ich hier eine Verhinderungspflege beantragen? Zu den Daten: Alter der Ehefrau 63 Jahre, mein Alter 69 Jahre.
    Meine Frau ist 100% KB, Merkzeichen aG und H. Sie hat Pflegegrad 4, der Pflegedienst zu Hause kostet im Monat ca. 2400 Euro wovon die Kasse 1612 Euro zahlt.
    Bitte um Hilfe
    Herzliche Grüße
    Toni L.

    1. Das müsste eigentlich gehen. VHP am Urlaubsort geht auf jeden Fall. Und VHP trotz Einsatz eines Pflegedienstes geht auch. Wenn Sie als Haupt-Pflegeperson eingetragen sind, dann wäre es stundenweise VHP ohne Kürzung des Pflegegeldes.

      1. Danke für die schnelle Antwort.
        Wie beantrage ich die VHP?
        Wie muss ich die Zahlung an den Pflegedienst im Ausland nachweisen? Muss ich angeben wer die Pflege durchgeführt hat und wieviel ich bezahlt habe?
        Vielen Dank für eine Antwort.
        Herzliche Grüße

        1. Rufen Sie bei Ihrer KK an und lassen sich die Formulare zur Beantragung/Abrechnung von VHP schicken. Ich denke dass Sie angeben müssen, wieviel Sie an wen gezahlt haben und die Zahlung auch nachweisen müssen (Quittung, Überweisung o.ä.).

  68. Guten Abend
    Meine Tochter hat Pflegegrad 2, sie wird zwei mal die Woche von einer Freundin von mir, zu den Therapien begleitet (Physiotherapie und Ergotherapie).
    Dann übernachtet sie jedes zweite Wochenende bei ihrer Tante.
    Oder wird dort stundenweise betreut.
    Ist es möglich verschiedene Personen bei der Verhinderungspflege anzugeben?
    Je nacht Art des Umfangs und der Zeit würde ich gerne meine Schwägerin mehr ins Boot nehmen.
    Liebe Grüße und vielen Dank

    1. Hallo Sabrina, es ist völlig unkompliziert möglich, für verschiedene Personen VHP abzurechnen. Manche Krankenkassen möchten dafür separate Anträge haben. Aber sonst sollte es keine Probleme oder Hürden geben, auch das Übernachten bei der Tante klappt.

  69. Hallo zusammen! Gute Fragen, gute Antworten. Jetzt noch eine Frage zur stundenweisen Verhinderungspflege. Es geht um die Hinzunahme der nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus der Kurzzeitpflege (806,-€). Beim ersten Antrag habe ich nicht die vollen Ansprüche ausgeschöpft, ich wollte mal sehen, wie das läuft und was genehmigt wird.
    Die SB`in von der Pflegekasse sagt, ich kann die nicht in Anspruch genommenen Mittel aus der Kurzzeitpflege nur in Anspruch nehmen, wenn die Kosten im Zusammenhang mit Fahrtkosten oder / und Verdienstausfall entstanden sind!? Stimmt das?

  70. Hallo,
    İch habe jetzt erst von der Verhinderungspflege und dem Entlastungsbetrag erfahren. Mein Sohn hat sei 2018 Pflegestufe 2. Die Schwester meiner Freundin kommt 4x im Monat für ca 5- 6 Std, und ich zahle ihr immer 50-60€pro Woche. Jetzt habe ich Verhinderungspflege für ein Jahr versehentlich beantragt anstatt für 3 Jahre. Außerdem habe ich nie eine Quittung unterschreiben lassen. Was kann ich jetzt tun?

    Vielen Dank im voraus

    1. Wenn man einen Antrag der KK hat, kann man da auch den rückwirkenden Zeitraum eintragen. Und dann in der Aufstellung die Daten eintragen, wo die VHP stattgefunden hat und den Betrag, der gezahlt wurde und von der Freundin unterschreiben lassen. Dann einreichen.

  71. Hallo… ,
    mir wurde die Verhinderungspflege abgelehnt. Begründung:
    Eine regelmäßige Berufstätigkeit der Pflegeperson stellt keinen vorübergehenden Verhinderungsgrund da, auch nicht, wenn die Berufstätigkeit regelmäßig an nur einem Tag pro Woche ausgeübt wird.
    Es stimmt auch ich muss am Freitag arbeiten, ich erhole mich in der Arbeit, da ich zu Hause 2 Pflegebedürftige Grad 3 und 4 Pflege und noch einen Sohn der 7 Jahre alt ist. Am Freitag hat den kleinen nach der Schule mein Exmann, deshalb habe ich eine Ersatzpflege meistens am Freitag engagiert. Was soll ich machen, soll ich Wiederspruch einlegen?

  72. Liebe Bea,
    zunächst einmal vielen Dank für diesen tollen Blog, den ich unglaublich toll finde, da ich niemals zuvor, so viele nützliche gebündelte Informationen auf einer Seite gefunden habe. Dennoch habe ich eine Frage, die mich auch nach dem Lesen des Blogs noch beschäftigt. Ich betreue meine Großmutter (Pflegestufe 4). Die Verhinderungspflege übernimmt meine Tochter (somit keine Verwandte 1. oder 2. Grades). Ich fahre immer Morgens und Abends zu meiner Großmutter. Jeweils 2 Stunden .Wenn ich nun die Verhinderungspflege in Anspruch nehme und diese für mich die Zeiten übernimmt, beträgt die Verweildauer ja unter 8 Stunden.
    Nun meine Fragen:
    1.Ist es richtig, dass ich ab dem 3. Tag der Verhinderung trotzdem den Tag als ganzen Tag angerechnet bekomme, weil man dann davon ausgeht, ich hätte Urlaub oder bin krank ect. obwohl ich ja generell nur 4 Stunden am Tag bei meiner Großmutter vor Ort bin ?
    2. Kann jeder Fahrtkosten abrechnen oder nur die Verwandten des 1-2 Grades?
    Ganz lieben Dank im Voraus für die Beantwortung!

    1. Hallo Melanie,
      Deine erste Frage ist spannend – sie steht bei mir auf der Liste „was ich den Gesetzgeber schon immer mal fragen wollte“ 😉 So richtig geregelt ist das nämlich nicht.
      Da Du eingetragene Pflegeperson bist, bist du ja auch in den Zeiten, in denen Du nicht bei der Oma bist, Ansprechperson und „pflegst“ sie.
      Daher würde ich sagen, es kommt trotzdem darauf an, warum du die VHP nutzt. Bei Urlaub, Krankheit, etc. wäre es tageweise VHP, wenn Du aber grundsätzlich zu Hause bist, dann wirst du nur in den 2 Stunden vertreten, dann wäre es stundenweise VHP. Es kommt also darauf an, wie lange Du „verhindert“ bist.

      Zu 2. bei nicht engen Angehörigen werden die Fahrtkosten in den Stundenlohn mit eingerechnet.

  73. Guten Abend,
    beide meine Eltern sind pflegebdürftig. Ich bin für beide Pflegeperson. Mein Mann kümmert sich aber besonders um meinen Vater, begleitet ihn zum Arzt, zum Friseur, Bank, etc.
    Kann ich die VHP für meinen Mann „pauschal“ beantragen (1,5 facher Wert – Pflegegrad 2) oder müssen wir jeden einzelnen Arztgang dokumentieren?
    Hinzu kämen noch erhebliche Fahrtkosten zu Ärzten.
    Vielen Dank im voraus!
    Steffi

    1. Hallo Steffi,
      verschiedene Krankenkassen stellen da verschiedene Anforderungen. Oft muss man jeden einzelnen Tag mit Uhrzeiten angeben.
      Fahrtkosten gibt es nur von der Wohnung zu dem Pflegebedürftigen und zurück erstattet, nicht die Fahrten zum Arzt.

  74. Hallo,
    mein Mann hat PG3 und die Ersatzpflege, wenn ich verhindert bin, wird stundenweise von seinen Kindern ausgeübt. Demnach hat er Anspruch auf 817,50 EUR plus KM-Geld 0,20 EUR/km, was er an die Kinder auszahlen kann.
    Soweit so gut.
    Wenn die Ersatzpflege zusätzlich noch von nicht verwandten Personen durchgeführt wird, würde dann der Ersatzpflegebetrag, den die Pflegekasse erstattet, wieder 2418 EUR betragen (abzüglich der Entschädigungen an seine Kinder)? Also könnte man aufstocken?

  75. Hallo,
    meine Mutter wird durch eine sog. 24h Betreuung gepflegt.
    Kann ein Teil der Kosten für die 24h-Betreuung als Verhinderungspflege geltend gemacht werden?
    Mein Überlegung dazu: Die verantwortliche Pflegeperson bin ich, dabei kann ich mir Unterstützung durch eine gewerbliche Pflegeperson holen, ich selbst bin nur 1Tag pro Woche bei meiner Mutter.
    Bin ich nun in einem Monat gänzlich verhindert, dann sollte ich die Verhinderungspflegekostenerstattung in Anspruch nehmen können.
    Gibt es Erfahrungen hierzu und sind meine Überlegungen richtig?
    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Frank
    P.S.: Vielen Dank auch für die umfangreichen Informationen hier auf der Webseite zur Verhinderungspflege!

  76. Guten Abend,
    Mein Sohn hat die Pflegestufe 2. Ich hab im Juli nun verhinderungspflege beantragt. Diese wurde genehmigt. Ich habe sie direkt für das ganze Jahr beantragt. Wird sie nun am Ende des Jahres gezahlt oder werden bereits geleistete Stunden vorab gezahlt?

    Liebe Grüße
    Karo

    1. Hallo Karo,
      in der Regel möchten die KK gerne vorab einen Antrag, um schon mal alle Daten aufzunehmen. Dann gibt es meist einen Abrechnungsbogen, wo man stattgefundene VHP abrechnen kann. Das kann man entweder immer direkt danach machen (also zB wöchentlich oder monatlich) oder alles sammeln und am Ende des Jahres (oder halbjährlich) abrechnen. Da man aber normalerweise in Vorleistung geht, rechnen viele zeitnah ab und dann immer wieder im Laufe des Jahres, ohne dass man immer einen neuen Antrag stellen muss. Ok?

  77. Hallo stimmt das, dass der MD neu zur Begutachtung kommt, im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege? oder wird die vorhandenen Unterlagen dazu hergenommen, von der letzten Begutachtung?

  78. Hallo.
    Meine Mutter hat PG 4. Mein Vater und ich sind als Pflegepersonen eingetragen. Den überwiegenden Teil der Pflege leistet mein Vater zusammen mit dem Pflegedienst (Kombileistung). Nun muss mein Vater nach einer OP für 4 Wochen zur Reha. Ich beabsichtige, unbezahlten Urlaub zu nehmen und meine Mutter für die 4 Wochen zu mir zu holen und hier ohne die Hilfe eines Pflegedienstes zu pflegen. Kann ich Leistungen aus der VHP bekommen? Wird das Pflegegeld (Kombileistung) gekürzt? Wie gelingt es mir, meinen Lohnausfall annähernd aufzufangen? Danke!

    1. Hallo, wer als Pflegeperson eingetragen ist, kann keine Verhinderungspflege machen und auch keinen Verdienstausfall geltend machen. Sie könnten aber bei der Krankenkasse nachfragen, welche Möglichkeiten die sehen, wenn Sie die Zeiten komplett übernehmen, die sonst Ihr Vater und der Pflegedienst machen. Man kann sich ja zB als Pflegeperson auch „austragen“ lassen.

  79. moin , meine Frage zur Verhinderungspflege , habe jede Woche jemanden für 2std . regelmäßig .wie muss ich das abrechnen wenn ich in Vorkasse gegangen bin . zahle 15€ die Std .keine Fahrtkosten usw. muss ich da alles std mäßig eintragen ,gibt es da eine Tabelle für .
    danke für eure zeit .
    lg H-U

  80. Liebe Bea, top Seite, danke für die Infos!
    Einige Unsicherheiten gibt für mich noch.

    Für meine Mutter PG4 bin ich die Pflegeperson bei Kombipflege. Mein Mann unterstützt mich seitdem regelmäßig, damit ich für mich etwas Zeit habe. Dass Verhinderungspflege auch über Verwandte/Schwiegersohn abgerechnet werden kann, wußte ich bis jetzt nicht.
    Deshalb möchte ich rückwirkend VHP beantragen.

    Wenn ich rückwirkend ab Oktober 2020 (ist 6 Monate nach der Einstufung) für einige Einzeltage und meist stundenweise einen Antrag auf VHP stelle, muss ich tageweise und stundenweise ankreuzen?

    Die genaue Uhrzeit ist nach Terminkalender nicht mehr nachzuvollziehen. Ist die genaue Uhrzeit von bis nötig, oder reichen die Stunden pro Tag?
    Für jedes Jahr gesondert bis Ende 2022, pro Quartal oder ..?

    Wenn ich künftig zum Beisp. zweimal/Jahr für eine Woche einen Pflegedienst beauftrage, um mit meinen Mann in einen Kurzurlub zu fahren, kann der Pflegedienst dann auch über die Pflegesachleistungen abrechnen?
    Muss ich in dem Antrag -den ich rückwirkend stelle- dann ankreuzen: stundenweise, tageweise, Privatperson und Pflegedienst?

    Da ich meinen Mann bisher nicht bezahlte, hat er rückwirkend Anspruch auf VHP-Leistungen? Gebe ich dafür die IBAN meines Mannes an, oder soll auf das bekannte Konto der PK überwiesen werden?

    Muss ich mein Pflegegeld beim Finanzamt angeben? 2020 und 2021 habe ich nicht daran gedacht. Es hieß, dass es nicht versteuert werden muss. Es kommt auch keine Jahresabrechnung von der Kasse, wieviel Pflegegeld ich erhalten habe.
    Wenn ja, was wird als Nachweis ans Finanzamt nach Ihrer Erfahrung dazugeben?

    Herzlichen Dank für Ihren Einsatz!

    1. Auszahlen lassen kann man sich gar nichts. Aber wenn VHP in Höhe von 2418€ angefallen ist, kann man diese abrechnen und sich erstatten lassen. In einer Summe oder aufs Jahr verteilt.

  81. Guten, ich hätte zwei Fragen:
    Da ich bis vor kurzem nichts von Verhinderungspflege, würde ich sie gerne nachträglich ab 09/2020 beantragen:
    Jetzt zu meinen Fragen:
    Die VHP wurde von einer Freundin durchgeführt und durch mich bezahlt.

    Kann ich zur Abrechnung meine Kontodaten angeben, oder muss es auf das Konto der gepflegten person( hier meine Mutter) gehen?

    Frage zwei:
    Pflegekassen ist die Knappschaft, ich habe auf einem Zettel die Daten der Pflege ( Datum, Uhrzeit), Stundenlohn 15&) notiert, müssen diese Angaben mit eingereicht werden?

    Vielen lieben Dank für die Unterstützung

  82. Hallo,

    Wir haben vor kurzem erst erfahren, dass es die verhinderungspflege gibt.
    Wir haben für 2023, 2022, 2021 und 2020 einen Antrag gestellt. Unser Antrag besteht aus einer excel mit einer stundenweise Erfassung der geleisteten Stunden und einen vereinbarten stundensatz. Desweiteren haben wir einen antrag erstellt, das direkt mit der Ersatz Pflege Person abgerechnet werden soll, da wir nicht in vorkasse gehen konnten. 2023 wurde sofort bewilligt, jedoch wurden die anderen Jahre abgelehnt mit der Begründung: „es sind keine Kosten entstanden.“ laut unserem Verständnis muss man nicht in vorkasse gehen, da es auch die Möglichkeit der direkt Abrechnung gegeben ist. Das interessante ist, wieso wird 2023 genehmigt unter den selben Bedingungen aber der Rest nicht? Ist das willkür der Versicherung? Wir haben auch einen wiederspruch verfasst in dem wir die Thematik aufgreifen, dass es rechtlich nicht zwingend erforderlich ist in vorkasse zu treten, wie man auch den meisten Muster Anträgen der Kasse entnehmen kann. Was ist deine Meinung dazu haben wir etwas missverstanden? Ist die Handhabung des aktuellen Jahres unterschiedlich zu den vergangen?

    Vielen Dank für deine Hilfe

    Liebe Grüße

  83. Vielen Dank.
    Bis eben wusste ich nicht, dass es so etwas gibt.
    Ich war mit meinem Mann und Sohn letzten Monat 2 Wochen in Urlaub geflogen.
    Meine Schwiegermutter hat sich während dessen täglich ein paar Stunden um meine Mutter Pflege 2 gekümmert und ist dort mit dem Auto tgl hingefahren und hat mir einen Bericht per WhatsApp gesendet.
    Die sind nicht miteinander verwandt, oder?
    Ich bin unsicher wie ich das nun rückwirkend richtig abrechnen kann.

  84. Hallo und erstmal riesen Dank für all die Arbeit, die du in diesen Blog steckst, damit Leute wie ich es einfacher haben, an Informationen zu kommen – das ist echt Gold wert!

    Ich habe eine Frage und hoffe du hast vielleicht Ideen dazu:
    so wie ich es verstanden habe, gibt es ja keine festgelegte Frist, bis zu der ein Antrag auf Verhinderungspflege von der Krankenkasse bearbeitet sein muss, richtig?
    Was ist aber, wenn die Krankenkasse nach Monaten immer noch nicht mit Bescheid und Geld rausrückt? Wir haben schon mehrmals angerufen, da hieß es dann immer, dass wir binnen einer Woche den Bescheid haben würden – der letzte dieser Anrufe kostete uns fast 2 Stunden in der Warteschleife und ist nun auch schon 2 Monate her. Seither haben wir an den Vorstand geschrieben – das ist nun auch schon über 5 Wochen her und keine Antwort…
    Wir wissen echt nicht, was wir noch tun können und haben langsam den Eindruck, dass die Kasse nicht vorhat, den Antrag zu bearbeiten.

    Vielen lieben Dank und gute Wünsche
    Jori

  85. Ich schaffe es leider nicht, neben meiner Arbeit jeden Tag auf meine Oma aufzupassen. Um ehrlich zu sein, klingt so ein Pflegeservice für zu Hause sehr gut. Zahlt da auch die Krankenkasse oder wie läuft das ab? Danke!

  86. Ich bin als pflegende Angehörige für meine Mutter, für 6 Tage in der Woche und 15 Pflegestunden eingetragen.
    Meine Tochter ebenfalls 6 Tage pro Woche mit 12 Stunden.
    Wir möchten rückwirkend Verhinderungspflegegeld beantragen. Eine Freundin von mir springt seit 2020 regelmäßig zwei bis dreimal im Jahr für meine Pflegestunden ein. Die meiner Tochter sind davon nicht beeinträchtigt.
    Nun lese ich, dass das Pflegegeld, welches meine Mutter ja für unsere Pflege erhält bei ganztägigem Ausfall, also tageweiser Verhinderungspflege um 50% gekürzt wird ( 1. und letzter Tag nicht ).
    Nun ist ja meine Tochter immer auch noch stundenweise dort gewesen. Wie gebe ich meine Abwesenheit nun am besten an. Habe ich stundenweise gefehlt? Eigentlich ja, denn ich bin pro Tag normalerweise zwei bis drei Stunden dort. Wenn ich aber in den Zeiten, in denen die Freundin meine Stunden übernommen hat im Urlaub, das würde dann als tageweises Fehlen ausgelegt werden und die Kürzungen würden greifen? Auch wenn der „Urlaub“ als Auszeit zu Hause stattgefunden hat?
    Bedeutet stundenweise Verhinderungspflege also , dass ich auch pflegend anwesend bin, aber nur einen Teil meiner angegebenen Zeit die Pflege übernehme und die restlichen Stunden die Freundin?

    1. Hallo Gabriele, auf diese Frage gibt es kein „Richtig oder Falsch“. Das Gesetz und die Richtlinien sagen dazu dezidiert nichts. Wenn man den ganzen Tag an der Pflege gehindert ist, dann ist es tageweise, egal wie lange man normalerweise gepflegt hätte. Wenn es aber nur einzelne Tage sind, weil ihre Tochter zwischendrin da ist, dann wird auch bei tageweise nichts gekürzt. Wenn Sie allerdings „Urlaub“ angeben, wird die Kasse das vielleicht anders auslegen und ihnen die komplette Zeit als tageweise anrechnen und Pflegegeld kürzen. Also wäre „Erholung“ vielleicht treffender.

  87. Hallo,
    stimmt es das die private Pflegekasse,das Geld aus der Verhinderungspflege mit offen Beiträgen verrechnen darf, oder auch das Geld aus demErsatz Pflege Satz?
    obwohl man im Bürgergeld Bezug ist.
    lieben Dank

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