Verjährung von Verhinderungspflege

Durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurde die Frist zur Antragstellung für die Erstattung von Verhinderungspflege auf ein Jahr verkürzt. Seit dem Inkrafttretend es Gesetzes herrscht nicht nur bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, sondern offensichtlich auch bei den Kranken- und Pflegekassen Verunsicherung,

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Grund für Verhinderungspflege

„Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege“. So beginnt im Sozialgesetzbuch der Paragraph der die Verhinderungspflege regelt (§39 SGB XI). Was Verhinderungspflege (VHP) genau ist und unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch

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