Einschulung 2022 in Berlin

Wenn Euer Kind bis zum 30. September 2022 sechs Jahre alt wird, beginnt in diesem Jahr auch seine Schulzeit. Dann fängt ein neuer spannender Lebensabschnitt an, in dem es neue Erfahrungen sammeln und selbstständiger werden wird.

Eine wichtige Informationsquelle für die Eltern der zukünftigen Schulkinder ist der offizielle Ratgeber der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für Schulanfänger.

Broschüre zum Schulanfang
Broschüre der Berliner Senatsverwaltung zur Schulanmeldung.

In der Broschüre “Schulanmeldung – so geht’s 2022!” findet Ihr Informationen und Tipps, die Ihr für die Schulanmeldung Eures Kindes wissen solltet: Hinweise zum Anmeldeverfahren, zur Möglichkeit der späteren Einschulung und zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort).

Außerdem findet sich in der Broschüre eine Liste der Schulen mit speziellen Angeboten – mit musikalischer, künstlerischer, sportlicher oder sprachlicher Ausrichtung. Auch wenn die Einzugsgrundschule die „naheliegensde“ Option ist, ist es meiner Meinung nach wertvoll, einen Blick über den Tellerrand zu machen – gerade wenn Euer Kind besondere Begabungen und Neigungen hat.

Berliner Eltern können ihre Kinder vom 27.09.-08.10.2021 in ihrer Wohnortgrundschule für die Einschulung im Sommer/Herbst 2022 anmelden.

Alle Kinder, die bis Ende September 2022 sechs Jahre alt sind, werden in 2022 ein­geschult. Auf Antrag können darüber hinaus Kinder, die bis 31. März 2023 6 Jahre alt werden, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie keinen Sprachförderbedarf haben. Kinder, die später geboren sind, müssen bis zum darauffolgenden Jahr warten.

Mitzubringen zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes sowie der Personalausweis.

Hier findet Ihr die Anmeldeformulare für Grundschule und Hort. Da beide Erziehungsberechtigte das Anmeldeformular unterschreiben müssen (aber nicht zwingend bei der Anmeldung in der Schule vor Ort sein müssen), könnt Ihr die Formulare gemeinsam zu Hause ausfüllen und unterschreiben.

Hier gibt es Erläuterungen und Voraussetzungen für die Beantragung eines Hortplatzes.

Eine Übersicht der Schulen in Berlin und kurze Schulporträts findet Ihr hier.

Einige Bezirke haben mehrere Grundschulen in einem Einschulungsbereich zusammengefasst, um ein breiteres Angebot in der Nähe des jeweiligen Wohnorts zu eröffnen. Schulen in Eurer Nähe könnt Ihr hier suchen.

Die schulärztliche Untersuchung

Im Rahmen der Anmeldung bekommt Ihr weitere Informationen, wie die schulärztliche Untersuchung für Eurer zukünftiges Schulkind vereinbart wird. Diese Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben, Termine werden in der Regel durch das Schulsekretariat vereinbart.  Die Untersuchung findet im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des jeweiligen Wohnbezirks statt. In einigen Punkten unterscheidet sie sich von den Euch schon bekannten „U-Untersuchungen“ beim Kinderarzt. Bei der Einschulungsuntersuchung geht es vor allem darum, die Entwicklung und Gesundheit der Kinder im Hinblick auf das Lernen und den Schulalltag zu beurteilen.

Der KJGD schaut sich die Gesundheitsdokumente Eures Kindes (Impfausweis, Kinderuntersuchungsheft) an. Es wird in altersgerechter Form ein Seh- und Hörtest durchgeführt, die Kinder wird gewogen und gemessen und auch körperlich untersucht. Zur Untersuchung des Entwicklungsstandes gehören Aufgaben aus dem Bereich der Motorik, der Körperkoordination, der Wahrnehmungsfähigkeit, des Sprachvermögens und der sozial-emotionalen Entwicklung. Die Entwicklungstests sind so gestaltet, dass die Kinder nicht alle Anforderungen vollständig erfüllen müssen.

Solltet Ihr den Verdacht haben, dass für Euer Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegen könnte, solltet Ihr das Schulsekretariat darauf hinweisen, dass es sinnvoll sein könnte, einen möglichst frühen Untersuchungstermin zu vereinbaren. Dies könnte wichtig sein, um noch ausreichend Zeit zu haben, sich ggf. für eine andere, geeignetere Schule zu entscheiden oder geeignete Fördermaßnahmen mit der Schule, dem Jugendamt oder anderen Stellen in die Wege zu leiten.

Einschulung 2022 in Berlin

Der Einschulungstermin der 1. Klasse der meisten Berliner Grundschulen ist der 27.08.2022. Diesen Termin könnt Ihr Euch  schon dick in den Kalender eintragen! Der erste Schultag ist dann der 29.08.2022.

Ab dem 01.08.2022 können Eure Kinder schon den Hort besuchen. Das erleichtert die Eingewöhnung in die neue Schule erfahrungsgemäß enorm, so dass zumindest die letzte Woche vor der Einschulung dafür eingeplant werden sollte.

Einen Ferienkalender (ja, ab 2022 seid Ihr bei der Planung von Urlauben und Kurzreisen auf die Schulferien angewiesen!) einschließlich aller Feiertage  in Berlin findet Ihr hier: Schulferien und Feiertage Berlin.

 

Ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)

Jede Grundschule in Berlin ist eine verlässliche Halbtagsgrundschule, das heißt, dass die Kinder auf jeden Fall zwischen 07:30 und 13:30Uhr in der Schule betreut werden. Dieses Angebot ist für die Eltern kostenlos und dafür braucht man auch keinen Platz im Hort. Der Hort heißt übrigens seit ein paar Jahren offiziell nicht mehr Hort, sondern eFöB – Ergänzende Förderung und Betreuung.

Wer darüber hinaus eine Betreuung des Kindes am Nachmittag und/oder in den Ferien wünschen, muss dafür einen Hort-Gutschein beim Jugendamt beantragen. Für die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klasse ist die Betreuung in der eFöB seit 2019 kostenfrei.

Schulmittagessen

Seit August 2019 ist das Schulmittagessen für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule (1. bis 6. Klasse) kostenfrei. Voraussetzung ist aber, dass man mit dem Caterer der Schule einen Vertrag über die Lieferung eines kostenfreien Mittagessens schließt. In der Regel wird die Anmeldung über die eFöB organisiert.

Weitere nützliche Links

Von der Kita in die Schule

In diesem Informationsflyer erfahrt Ihr, wie der Alltag zahlreiche Möglichkei­ten bietet, Kinder fast spielerisch im Um­gang mit ihrer Umwelt auf das Lernen in der Schule vorzubereiten.

www.berlin.de/sen/bjf/go/fruehe-bildung/

Außerdem hat der Senat eine Broschüre ‘Start ins Schulleben’ veröffentlicht, die alle Informationen zum Grundschulbesuch enthält.

Das Bildungspaket

Eltern, die Arbeitslosengeld II, Wohn- oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen, haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen aus dem Bildungspaket. Dazu zählen zum Beispiel: 150 Euro pro Schuljahr für Schulbedarf wie Schulranzen, Federtasche, Hefte und Stifte.

www.berlin.de/sen/bjf/bildungspaket

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Sie erhalten beispielsweise 150 Euro pro Schuljahr für Schulbedarf wie Schulranzen, Federtasche, Hefte und Stifte. Wenn sie für ihr Lernziel eine För­derung zusätzlich zum Schulunterricht benötigen, profitieren sie ebenfalls von den Leistungen aus dem Bildungspaket. Und sie können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivi­täten mitmachen und bei Ausflügen und Klassenfahrten der Schule oder der Kita dabei sein.

www.berlin.de/bildungspaket

Und noch ein Tipp:

Wir hatten für unsere beiden Einschulungen im letzten und vorletzten Jahr eine super coole Schultüte „zum Hinstellen“ von einem sehr sympathischen jungen Startup. Sie lässt sich einfach zusammenbasteln (man steckt die meisten Teile nur zusammen und klebt mit beigelegten Klebenpunkten, also gar keine Sauerei…), ist super stabil und kann nach der Einschulung sehr gut im Kinderzimmer aufgestellt und als Stauraum oder Versteck für Schätze verwendet werden. Unsere Jungs haben sie geliebt und nutzen sie jetzt noch zum Spielen in ihrem Zimmer.

Unsere coolen Schultüten zum Stehen:

Kind mit Schultüte Drachen

Ihr könnt sie als Dino, Einhorn oder Drache hier ganz bequem bestellen (Affiliate Link – saisonal sind nicht immer alle Modell erhältlich) oder hier anschauen.

 

 

5 Kommentare

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