In 2024 und 2025 stehen wichtige Änderungen in der Verhinderungspflege an. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) werden 2024 und 2025 die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag in einem neuen § 42a SGB XI zusammengefasst. Das dafür nutzbare Budget wird erhöht und kann flexibler
WeiterlesenKategorie: Verhinderungspflege
Hier erfahrt Ihr alles rund um die Verhinderungspflege.
Verhinderungspflege ist eine der Leistungen der Pflegeversicherung bei der häuslichen Pflege einer Pflegeperson mit mindestens Pflegegrad 2, die der Entlastung der Pflegeperson dient. Hier soll darüber informiert werden, was sich hinter der Verhinderungspflege verbirgt, wer sie in Anspruch nehmen kann und an welche Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen sie geknüpft ist.
Der Gesetzestext zur Verhinderungspflege ist kurz (§ 39 SGB XI), aber es gibt wahnsinnig viele Regelungen, Voraussetzungen, Ausnahmen und rechtliche Feinheiten, will man Verhinderungspflege nutzen, beantragen und abrechnen. Ich habe das Thema aufgedröselt in einen allgemeinen Beitrag, der einen Überblick gibt, was Verhinderungspflege ist, wer sie nutzen kann und wie man sie nutzt.
Verhinderungspflege – was ist das?
Weil es aber so viele Einzelprobleme gibt, die immer wieder nachgefragt werden, widme ich mich nun nach und nach diesen Fragen in separaten Beiträgen.
6monatige Vorpflegezeit vor der erstmaligen Nutzung von Verhinderungspflege
Versteuerung von Verhinderungspflege
Ausserdem habe ich gemeinsam mit einer Bekannten, mit der ich verschiedene online Selbsthilfegruppen (insbes. bei Facebook) mitbetreue, einen Artikel über immer wieder auftauchende Fragen, aber auch Falschaussagen (auch in der Beantwortung von Fragen bei der Kranken-/Pflegekasse) verfasst:
Fragen rund um die Verhinderungspflege
Ein Abrechnungsformular, das Ihr für alle Krankenkassen nutzen könnt und Links zu den Antrags- und Abrechnungsformularen der größten Kassen findet Ihr hier:
Verhinderungspflege Abrechnungsformular
Und manchmal muss es auch sein, dass man Verhinderungspflege abrechnen muss, nachdem der zu Pflegende verstorben ist – weil das Geld schon ausgelegt und bezahlt wurde und es nun von der Krankenkasse erstattet werden soll. Wie das geht und wann und warum es nicht geht, könnt Ihr hier (am besten bevor ein solcher Fall eintritt) nachlesen:
Abrechnung von Verhinderungspflege nach dem Tod des zu Pflegenden
Viel Spaß beim Lesen und fragt gerne nach, wenn etwas offen bleibt!
Eure Bea
Grund für Verhinderungspflege
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