Grund für Verhinderungspflege

„Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege“. So beginnt im Sozialgesetzbuch der Paragraph der die Verhinderungspflege regelt (§39 SGB XI). Was Verhinderungspflege (VHP) genau ist und unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch

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