In 2024 und 2025 stehen wichtige Änderungen in der Verhinderungspflege an. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) werden 2024 und 2025 die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag in einem neuen § 42a SGB XI zusammengefasst. Das dafür nutzbare Budget wird erhöht und kann flexibler
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